Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / I. Einführung

Ein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang des Eingangsumsatzes mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen voraus.[1] Für Leistungen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG). Vorsteuerabzug nur bei Verzicht auf Steuerbefreiung ... Da eine Anteilsveräu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Feststellungen getroffen: Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten [1]: Die Finanzverwaltung ergänzt nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine gesellschaftsrechtlichen Folgen

Zusammenfassung Die Bundesministerien der Justiz und der Finanzen planen ein sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz. Es soll insbesondere Wachstumsunternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Der Beitrag zeigt auf, welche gesellschaftsrechtlichen Folgen das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz mit sich bringt. Die digitale Transformation und der Wandel zu einer klimaneutral...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Grundstücken nach Abschluss einer Vereinbarungstreuhand

Leitsatz 1. Hat das FA in einem Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG Feststellungen zu mehreren Grundstücken getroffen, von denen eines oder mehrere nicht in die Feststellungen hätte einbezogen werden dürfen, ist der Bescheid insgesamt rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Eine bloße Änderung oder nur teilweise Aufhebung des Feststellungsbescheids ist ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG sieht Beteiligungsrechte des Betriebsrats in unterschiedlicher Form und Stärke vor. Man unterscheidet zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Zu den Mitwirkungsrechten gehören z. B. die Informationsrechte, Anhörungs- und Vorschlagsrechte sowie die Beratungsrechte des Betriebsrats. Demgegenüber bestehen die eigentlichen Mitbestimmungsrechte vor alle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe Plus, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe Plus beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe Plus?

Die Neustarthilfe Plus kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in als auch Gewerbetreibende/r oder ihre anteiligen Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG), an der sie beteiligt sind, oder sowohl ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r als auch (anteilig) Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe 2022 beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe 2022?

Die Neustarthilfe 2022 kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in als auch Gewerbetreibende/r oder ihre anteiligen Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG), an der sie beteiligt sind, oder sowohl ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r als auch (anteilig) Umsätze aus einer Personengesellschaft (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe?

Die Neustarthilfe kann beantragt werden durch Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r für die Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen möchten. Antragstellende/r für die Neustarthilfe sind Sie als natürliche Person. Die Neustarthilfe wird an Sie als Person ausgezahlt. Die maximale Auszahlung beträgt 7.500 Euro. Zur Antragstellung si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe Plus, FAQ / 4.5 Welche Angaben sind für die Antragstellung erforderlich?

Im Direktantrag und im Antrag über prüfende Dritte sind insbesondere folgende Angaben zu machen, um die Identität und Antragsberechtigung der/des Antragstellenden sowie die Bemessungsgrundlage festzustellen. Angabe, ob Antrag in eigenem Namen als natürliche Person (Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r) oder durch eine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gestellt wird Name, G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 4.5 Welche Angaben sind für die Antragstellung erforderlich?

Im Direktantrag und im Antrag über prüfende Dritte sind insbesondere folgende Angaben zu machen, um die Identität und Antragsberechtigung der/des Antragstellenden sowie die Bemessungsgrundlage festzustellen. Angabe, ob Antrag in eigenem Namen als natürliche Person (Freiberufler und Freiberuflerin oder Gewerbetreibender und Gewerbetreibende) oder durch eine Kapitalgesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

Leitsatz Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte selbst nicht ebenfalls Revision eingelegt hat und der Prozessführung des falschen Beklagten im Revisionsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 4.5 Welche Angaben sind für die Antragstellung erforderlich?

Im Direktantrag und im Antrag über prüfende Dritte sind insbesondere folgende Angaben zu machen, um die Identität und Antragsberechtigung der/des Antragstellenden sowie die Bemessungsgrundlage festzustellen. Angabe, ob Antrag in eigenem Namen als natürliche Person (Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r) oder durch eine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gestellt wird Name, G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / Zusammenfassung

Begriff Die Hilfeplanung ermittelt, welche Form der Hilfe zur Erziehung im konkreten Fall geleistet wird und wie diese ausgestaltet wird, um die Entwicklung eines Kindes bestmöglich zu unterstützen und eine passende Hilfe zur Erziehung zu finden. Sie zeichnet sich durch die aktive Beteiligung der Anspruchsberechtigten (Personensorgeberechtigten und jungen Volljährigen) und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / III. GewSt bei Veräußerungsgewinnen

Grundlage für die Berechnung der GewSt ist der Gewerbeertrag. Nach § 7 S. 1 GewStG handelt es sich hierbei um den nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG. Bei Personenunternehmen erfasst die GewSt nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / a) Gewerbebetrieb kraft Betätigung

Eine originäre gewerbliche Tätigkeit liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG dann vor, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und die weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Aspekte bei der Ge... / V. Anrechnung ausländischer Steuer

Territorialitätsprinzip: Wie eingangs dargestellt unterliegt die GewSt im Grundsatz dem Territorialitätsprinzip und erfasst nur Teile des Einkommens, die auf inländische Betriebstätten entfallen. Eine Durchbrechung dieses Prinzips kann aber z.B. in der Erfassung von Streubesitzdividenden ausländischer Kapitalgesellschaft gesehen werden. Grundsätzlich sind solche Dividenden im...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / 2. Praxisrelevante Ergänzungstatbestände

Als praxisrelevante Ergänzungstatbestände lassen sich bei Anteilsvereinigungen & Co. gerade § 1 Abs. 2a GrEStG (bei Personengesellschaften), § 1 Abs. 3 GrEStG sowie der Auffangtatbestand des § 1 Abs. 3a GrEStG herausarbeiten. Der durch die gesetzgeberische Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen implementierte Tatbestand des § 1 Abs. 2b GrEStG ist gerade für nachfolgend besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / 3. Zurechnung in mehrstufigen Beteiligungsketten umstritten

Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft "gehört", richtet sich weder nach Zivilrecht noch nach § 39 AO; maßgebend ist vielmehr die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung (BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402 = ErbStB 2015, 32 [E. Böing]). Diese bereits zu § 1 Abs. 3 GrEStG entwickelten Grundsätze gelten somit auch für den Ergänzungstatbestand des § 1 A...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 11. Grunderwerbsteuer

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Grundstückszurechnung in me... / III. Fazit

Die bereits kürzlich gesetzgeberisch implementierten Regelungen zur Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen waren praktisch erforderlich und sind mit Verspätung zu begrüßen. Insbesondere wurde bereits kürzlich die Schwelle der Beteiligung, ab der eine Grunderwerbssteuerpflicht bisher griff, von 95 % auf 90 % abgesenkt. Zudem wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für Kapitalges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 2. Auswirkungen der ertragsteuerlichen Zuordnung eines Grundstücks zum gewerblichen Grundstückshandel

Wie unter Abschn. IV.1. dargestellt, richtet sich die bewertungsrechtliche und damit schenkungsteuerliche Behandlung, ob ein Grundstück Betriebsvermögen darstellt, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen. Im Beispielsfall führt somit die ertragsteuerliche Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels auch dazu, dass es dem Grunde nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / I. Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen

Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer gelungen war, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist insoweit nicht weiter gesetzgeberisch hinnehmbar gewesen, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steueraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Leerstand bei Verkauf – Grundsatz und Gestaltungsmöglichkeit?

Wie grotesk sich die Rechtslage insoweit darstellt, zeigt ein Blick auf die Behandlung leerstehender betrieblicher Grundstücke oder Grundstücksteile. Nach ganz überwiegender Auffassung ist bei einem punktuell am Bewertungsstichtag vorliegendem Leerstand nicht von einer Nutzungsüberlassung auszugehen, sogar wenn zu diesem Zeitpunkt eine spätere Vermietung schon geplant und sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / 4. Sonderfälle der sog. "Signing-Closing-Deals"

Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kapitalgesellschaft gerichtetes Rechtsges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 2.2 Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert entspricht sowohl im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als auch an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Für den Teilwert einer Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens, z. B. im Rahmen einer Betri...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / III. Beteiligung des Jugendamts

In Kindesschutzverfahren nach den §§ 1666, 1666a BGB ist das Jugendamt Muss-Beteiligter (§ 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG). Wie wichtig dem Gesetzgeber diese Rechtsstellung des Jugendamts im Kindesschutzverfahren ist, lässt sich daraus schließen, dass er das FamFG kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten (1.9.2009) geändert und die Bestimmung des § 162 Abs. 2 Satz 1 FamFG (mit Gesetz v...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsg... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des 2. KostRMoG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dabei ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV die Wahrnehmung eines gerichtlic...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 3. Ordre public Verstoß in anderen Fällen

Keine Zustimmung verdient die Entscheidung des BGH dagegen, insoweit der Eindruck erweckt wird, dass jedes Zurückbleiben der einschlägigen Auslandsbestimmungen hinter dem Vorbild des deutschen Pflichtteilsrechts einen ordre public Verstoß begründe, dem durch volle Anwendung des deutschen Pflichtteilsrechts abzuhelfen ist. Das BVerfG begründet die gebotene Mindestbeteiligung v...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Anleihe

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Anleihen ist eine Sammelbezeichnung für alle verzinslichen Schuldverschreibungen. Sie werden auch bezeichnet als s "Schuldverschreibung"; s "Rente", s "Obligation", s "Bonds". Der Emittent (Aussteller, Schuldner) der Anleihe verpflichtet sich gegenüber dem Erwerber (Anleihengläubiger oder Zeichner), den in der Urkunde ausgewiesenen Betrag und ...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / c) Fehlen adäquater Pflichtteilsrechte nach englischem Recht

Das englische Recht bleibt nach Auffassung des BGH in seiner gesetzlichen und konkreten Ausgestaltung hinter diesen Anforderungen zurück. Nach den Regelungen des einschlägigen Inheritance (Provision for Family und Dependants) Act 1975 ("Inheritance Provision 1975") existiert kein quotenmäßiges Pflichtteils- oder Noterbrecht, sondern allenfalls eine bedarfsabhängige und im ri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Genussschein

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Genussscheine sind verbriefte Genussrechte. Der Genussrechtsinhaber ist anders als der Aktionär nicht am Unternehmen beteiligt. Gesellschaftsrechtliche Mitspracherechte werden dem Inhaber eines Genussscheines regelmäßig nicht eingeräumt. Rn. 2 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Genussscheine werden "flat" gehandelt. Genussscheine haben entweder einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 1. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein nach deutscher Vorstellung inadäquates ausländisches Pflichtteilsrecht im Rahmen des ordre public korrigiert werden kann, ist bislang stark umstritten. Die ältere Rechtsprechung bis zur Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005 ging davon aus, dass das Fehlen eines Pflichtteilsanspruchs nach dem anwendbaren ausländischen Recht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht, dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter geführt hat, ist seit jeher umstritten. 1. Rechtslage bis 31.7.2013mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Testamentaris... / 4. Ausschluss des Stiefkinds

Das Stiefkind von der Erbfolge auszuschließen, ist an und für sich kein großes gestalterisches Problem. Da ein Stiefkind gegenüber dem Stiefelternteil nicht pflichtteilsberechtigt ist, muss das Stiefkind daher einfach nur nicht im Testament berücksichtigt werden. Wird aber der Partner im Testament berücksichtigt, so mehrt sich dadurch dessen Vermögen. Das wiederum kommt seine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, finanzielle Eingliederung, Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-269/20 [2]) um die Voraussetzungen und Unionsrechtskonformität der umsatzsteuerlichen Organschaft nach deutschem Recht. In der Vorinstanz hatte das FG Schleswig-Holstein[3] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des BFH entsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Testamentaris... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Muster: Zitat Der Erstversterbende beruft zu seinem alleinigen Erben den Längerlebenden von uns. Der Längerlebende soll jedoch nur Vorerbe sein. Dabei ist er von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das jeweils voreheliche Kind des Erstversterbenden sollte zum Nacherben berufen werden, wobei verfügt werden soll, dass der Nacherbfall mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Lohnsumme bei Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 13a Abs. 3 S. 11 ff. ErbStG)

Rz. 326 Bei (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligungen an Personengesellschaften (unabhängig von der Beteiligungshöhe) oder an Kapitalgesellschaften (von mehr als 25 %) in EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind die Lohnsummen der dort Beschäftigten anteilig mit einzubeziehen (§ 13a Abs. 3 S. 11 und 12 ErbStG).[1] Rz. 327 Die Zurechnung der Lohnsumme von anderen Unternehmen setzt be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.6 Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 463 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 5 wurde erstmals 2009 in das Gesetz eingeführt und betrifft den begünstigten Erwerb von gepoolten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG).[1] Die Aufhebung der Poolung (Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung) führt dementsprechend zu einer Nachversteuerung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG).[2] Rz. 46...mehr