Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück "gehört" einer Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.2 Anteile, bei deren Veräußerung ein Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd voll/hälftig/zu 60 % stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit bei (einer unterstellten) Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Bisher ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bestrittene Forderungen (Abs. 3)

Rn 64 § 309 Abs. 3 betrifft einen Sonderfall der unangemessenen Bevorzugung eines Gläubigers bzw. Benachteiligung der übrigen Gläubiger, nämlich den vorgeschobenen Gläubiger (sog. Scheingläubiger).[136] Eine letztgültige Klärung, ob der Schuldner bewusst Forderungen bestimmter Gläubgier zu hoch angesetzt oder ganz erfunden hat, kann im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 1 Formen der Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung kann in 5 Formen erfolgen durch pauschalierten Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII individualisierten Kostenbeitrag nach §§ 91 bis 94 SGB VIII pauschalierten Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung gemäß § 94 Abs. 5 SGB VIII Vorwegeinsatz zweckidentischer Leistungen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII oder Anspruchsüberleitung nach § 95 SGB VIII. Ebenso un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum gegen Barabfindung gemäß §§ 29, 125, 207 bzw § 15 UmwG

Tz. 94 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das UmwG (s §§ 29, 125 und 207 UmwG ) räumt bisherigen AE der Kap-Ges bei einer Verschmelzung oder bei einem Formwechsel die Möglichkeit ein, gegen den Umwandlungsbeschl Widerspruch einzulegen. Der übernehmende Rechtsträger muss diesen AE den Erwerb ihrer Anteile gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Nach den §§ 31, 209 UmwG kann der AE ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1, 2. HS UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Exkurs: § 50i EStG

Tz. 131a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 50i EStG kann iRd §§ 3ff UmwStG in folgenden Fallkonstellationen von Bedeutung sein: Aus einer Umwandlung bis zum 28.06.2013 ist ein Anteil iSd § 50i EStG entstanden (s Tz 100a und 131b). IR einer Umwandlung wird ein von der Überträgerin gehaltener Anteil iSd § 50i EStG übertragen (s Tz 131c). Tz. 131b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der durch da...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beseitigungsansprüche: Proz... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.3 Natürliche Personen als Mitunternehmer der Übernehmerin bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 4 UmwStG ist der Übernahmeverlust, soweit er auf natürliche Personen als MU der übernehmenden Pers-Ges bzw als Übernehmerin entfällt (bis zum VZ 2008: zur Hälfte) ab dem VZ 2009: zu 60 %, höchstens jedoch iHd hälftigen/60%igen Bezüge iSd § 7 UmwStG abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.42). Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin fe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe geregelt. Die Erheb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Aufsichtsratsvergütungen der übertragenden Kö für den Rückwirkungszeitraum gelten stlich nach § 2 Abs 1 UmwStG als von der Übernehmerin geleistet. An Dritte gezahlte Vergütungen sind bei der Übernehmerin als BA abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.37). Bei Zahlungen an AE der übertragenden Kö unterscheidet der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.37 iVm Rn 02.36 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Eigene Wertung

Nach Auffassung der Verfasserin stellt das Behindertentestament in der Vor- und Nacherbenlösung infolge der gefestigten Rechtsprechung des BGH immer noch die rechtssicherste Methode zur Nachfolgegestaltung dar. Gleichwohl darf diese Lösung keinesfalls apodiktisch verstanden werden. Es gibt Konstellationen, in denen jedenfalls die klassische Vermächtnislösung vorzugswürdig er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG. Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Halten einer Beteiligung an einer PersGes ist kein "Betrieb", vielmeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Während die nach § 229 dem Insolvenzplan beizufügenden Anlagen der Information der Gläubiger über ihre Befriedigung aus den Erträgen des fortgeführten Unternehmens dienen, ergänzen die Anlagen gemäß § 230 den gestaltenden Teil (§ 221), indem sie die für die geplante Änderung der Rechtsstellung notwendigen Erklärungen der Beteiligten verbindlich festschreiben. Die Anlage...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Abfindungen an der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 65 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Widerspricht ein AE dem Verschmelzungsbeschl des übertragenden Rechtsträgers, hat der übernehmende Rechtsträger bei einer unter das UmwG fallenden Umwandlung ihm nach § 29 Abs 1 Nr 1 UmwG eine angemessene Barabfindung anzubieten. Obwohl der widersprechende AE hr-lich aus der übernehmenden Pers-Ges ausscheidet, wird er nach Verw-Auff (s UmwSt-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Die allgemeine... / C. Irrglaube der Vorrangigkeit der Leistungsklage

Aufgrund eines vermeintlichen Vorrangs der Leistungsklage wird von der Erhebung der allgemeinen Feststellungsklage abgesehen, weil sie als unzulässig angesehen wird. Zu tief sitzt offensichtlich der schon im Studium erlernte Grundsatz, dass die Leistungsklage Vorrang hat, weil nur sie eine vollstreckungsfähige Entscheidung herbeiführen kann. Wenn der Verfasser gleichwohl ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.2 Der gemeinsame Vertreter als rechtsgeschäftlicher Vertreter

Rn 24 Der gemeinsame Vertreter wird bei der Vertretung der Gläubiger nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder als gesetzlicher noch als organschaftlichen Vertreter tätig. Stattdessen übt er eine rechtsgeschäftliche Vertretung aus. Damit tritt er im Prozess weder als Partei kraft Amtes[52] noch – entgegen der bisher h.M. im Schrifttum – als Prozessstandschafter auf. Er ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / 2. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft:

Wertsteigerungen werden ausgeglichen. Dem Zugewinnausgleich vergleichbar kommt es auf das Bilanzergebnis zu einem Stichtag an und nicht darauf, wie es zustande gekommen ist bzw. ob sich das Vermögen der Gesellschaft zwischendurch höher oder geringer dargestellt hat. Damit wird der Ehegatteninnengesellschafter nicht nur an Verlusten, sondern auch an Gewinnen beteiligt. Der Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste verbleibende Verlustvorträge vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Eink ein Zins- und ein EBITDA-Vortrag nicht auf die Überne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die stliche Behandlung der Umwandlungskosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umwandlungskosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § 8b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlungskosten

Tz. 46 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG regelt für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person (ebenso wie bereits bisher § 8b Abs 2 S 2 KStG hinsichtlich der Veräußerungskosten), dass Umwandlungskosten bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses abzuziehen sind, was im Ergebnis wegen § 4 Abs 6 und 7 UmwStG idR die vol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Summenmehrheit

Rn 15 Die Summenmehrheit errechnet sich grundsätzlich aus deren Nennwert im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und im Schuldenbereinigungsplan, also aus den Angaben des Schuldners (zur Problematik streitiger Forderungen, s.u. Rdn. 18).[37] Maßgeblicher Berechnungszeitpunkt (insbesondere bei Zinsforderungen) ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht, um einen einhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.15 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, auf die der Gläubiger verzichtet hat, sind in der Übertragungs-Bil nicht mehr auszuweisen. Es handelt sich insoweit um ein nicht passivierungsfähiges WG. Das gilt auch dann, wenn der Verzicht unter der Vereinbarung eines Besserungsscheins erfolgte. Allerdings geht die aus dem Besserungssche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Alle in §§ 90 oder 91 SGB VIII nicht genannten Leistungen sind kostenfrei. Wer heranzuziehen ist, ergibt sich aus § 92 SGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / a) Literatur

Härtl [32] hat aktuell Stichwort artig festgestellt, dass eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Zuwendungsgegenstands nicht erfolgt und in einer Fußnote auf BGH FamRZ 2006, 394, 396 sowie OLG München FamRZ 2004, 1874 hingewiesen.[33] Bei dieser BGH-Entscheidung und damit auch bei Härtls Ausführungen geht es darum, ob und wie Wertsteigerungen, die vom Zuwendungsempfänger ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg?

Laut § 6 TV-EUmw/VKA bestimmt der Arbeitgeber, welche Anbieter und Durchführungswege in seinem Wirkungskreis zugelassen werden. Praxis-Tipp Mangels laufender Angelegenheit sollte das Gremium, z. B. der Gemeinderat, entscheiden (bei GmbH/AG/e. V. je nach Zuständigkeitsverteilung) und die weitere Durchführung z. B. auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt auch im Rahmen des B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.1 Grundsatz: Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG)

Tz. 129 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126) außer Ansatz, soweit dieser auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 04.40). Hierbei handelt es sich um eine Korrektur außerhalb der Bil. GlA s Bohnhardt (in H/M/B, 5. Aufl, § 4 UmwStG Rn 308) und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.3 Entgeltlicher Erwerb der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 2 UmwStG)

Tz. 153 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 2 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 2–5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd hälftig/zu 60 % oder voll stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit die Anteile an der Überträgerin innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag entgeltlich erworben wurden. Im Ergebnis h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Änderungsmöglichkeiten (die änderbaren Ziele)

Rn 8 Der Plan kann im Ergebnis dazu führen, dass die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger (§ 223), die Befriedigung der Insolvenzgläubiger ohne gruppeninterne Drittsicherheiten (§§ 224, 225), die Rechte der Anteilsinhaber (§§ 217 Satz 2, 225a), die Art und Weise der Verwertung der Insolvenzmasse, die Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten, die Verfahrensab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der Übernehmerin (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes bei § 9 Nr 2a und 7 GewStG, § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG ), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefristen (zB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG aF) ankommt, werden diese durch die Umwandlung nicht unterbrochen (s § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust, soweit die Übernehmerin an der Überträgerin beteiligt ist. Dieser ergibt sich im Regelfall aus der Differenz zwischen dem übergehenden Vermögen und der untergehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Antragserfordernis: Ein Ausgleichsposten kann nur gebildet werden, wenn der unbeschränkt oder beschränkt StPfl bzw Vertretungsberechtigte einen Antrag stellt. § 4g EStG beinhaltet damit ein Wahlrecht. Aus dem Antragswahlrecht resultieren Möglichkeiten zur Steuerplanung insb in Verlustsituationen. Hier kann zur Ergebnissteuerung ein Verzicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr