Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.5 AStG

Tz. 100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Anwendung des § 1 Abs 1 AStG kann grds nur insoweit in Betracht kommen, als eine Berichtigung nach § 1 AStG weitergehender ist, als es die Korrektur nach § 12 Abs 1 KStG wäre (sog "Idealkonkurrenz"). Zum Verhältnis des § 1 AStG zu anderen Korrekturvorschriften s Bernhardt/Ham/Kluge (IStR 2007, 717ff); s Frischmuth (IStR 2007, 485, 486f)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 und S 3 KStG

Tz. 25 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei FK-Gewährungen an eine Kap-Ges durch den AE bzw eine diesem nahe stehende Pers stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 4h EStG iVm § 8a KStG, wenn zB überhöhte Zinsen gezahlt werden. Die Regelungen stehen unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste Vergütung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.6 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 86 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 87 Stand: E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Keine Vermögensverwaltung

Rz. 345 [Autor/Stand] Überblick. Bislang vertrat die FinVerw auf der Grundlage des früheren Gesetzeswortlauts (§ 50d Abs. 3 Satz 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG) die Auffassung, dass eine vermögensverwaltende Tätigkeit nicht unter den Begriff der Wirtschaftstätigkeit fällt (vgl. Rz. 346). Der EuGH hat indes die Versagung des Entlastungsanspruchs wegen vermögensverwaltender Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö den abzb Nettozinsaufwand auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Konsolidierungskreis

Tz. 155 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eine Tochtergesellschaft, bei der IFRS 5 anzuwenden ist, ist weiter zu konsolidieren. Eine Entkonsolidierung findet im Falle einer vollkonsolidierten Tochtergesellschaft erst statt, wenn keine Beherrschung mehr gegeben ist (vgl. zum Verlust der Beherrschung IFRS 10.25; vgl. auch PricewaterhouseCoopers, 2014, Tz. 26.18–20, S. 26007). Durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid und Verzinsung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Vorsteuerabzug und die Auslegung der Art. 167, 168 und 178 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob diese Vorschriften und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nutzen von Sicherheit und G... / 5 Nutzen von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter

Bei den Mitarbeitern steht natürlich die eigene Sicherheit und Gesundheit im Vordergrund. Der Nutzen besteht sowohl im Erhalten seiner Arbeitsfähigkeit als auch in der Lebensqualität, die eng verknüpft ist mit der Gesundheit. Einen konkreten Nutzen stellen auch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Gefährdungen, geringere Belastungen sowie beherrschbare Verfahren dar. Da ein zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf die Vollstreckung wegen einer Zug um Zug zu erfüllenden Leistung aus einem Urteil oder einem sonstigen Vollstreckungstitel, für deren Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher zuständig ist (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 6). Aus dem Zug-um-Zug-Urteil, z. B. Leistung eines PKW Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises, kann ledi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.1.4 Beteiligung

Unter Beteiligung ist die Einbindung von Mitarbeitern in betriebliche Entscheidungen zu verstehen. Sie sollen sich gleichberechtigt an den Entwicklungsprozessen zu sicheren und gesunden Betrieben beteiligen können. Aufgabe der Führungskräfte ist es dabei, die Beschäftigten zur Beteiligung und Mitarbeit zu motivieren und zu befähigen sowie ihnen die Möglichkeit zur Beteiligun...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.7 Beteiligung der Dienststelle

Die Dienststelle ist verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten auch für Personalversammlungen i. S. d. § 59 Abs. 2 BPersVG zur Verfügung zu stellen und die Veranstaltung nicht zu behindern.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.2.7 Goldene Regel Nr. 7: Investieren Sie systematisch in Beteiligung und Motivation der Belegschaft!

Regel Nr. 7 ist sicherlich eine der wichtigsten und befasst sich ebenfalls mit den Beschäftigten. Wenn es darum geht, Beschäftigte vom Einzelkämpfer zu einem guten Team zu führen, das Potenzial des Einzelnen zu nutzen und ein Bewusstsein für Sicherheit bei der Arbeit zu entwickeln, ist eines der wirksamsten Prinzipien "Partizipation"! Machen Sie Betroffene zu Beteiligten! Üb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.5 BAG vom 8.11.2011 – 1 ABR 42/10

Das bestätigt das BAG nochmals mit seinem Beschluss vom 8.11.2011, in dem es ausführt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über die dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtungen, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, mitzubestimmen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Art u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.2 Die 7 goldenen Regeln

Eine Alternative für die betriebliche Praxis ist, nach den konkreten sieben goldenen Regeln vorzugehen, die aus dem Bergbau entwickelt wurden und inzwischen über die IVSS in Publikationen, Seminaren, Veranstaltungen usw. weltweit verbreitet werden. Ihnen liegt das nachfolgende Konzept zugrunde, das bei systematischer Betrachtung alle 6 in Abschn. 5.1 geschilderten Handlungsf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vision Zero: Möglichkeiten ... / 5.1 Handlungsfelder einer betrieblichen Präventionskultur

Wenn die Vision Zero sinnvollerweise als Bestandteil einer umfassenden betrieblichen Präventionskultur verstanden wird, dann kann diese nach dem aktuellen Stand der Literatur am besten mit 6 voneinander getrennten, aber miteinander verwobenen Handlungsfeldern umgesetzt werden: Prävention als integrierter Bestandteil aller Aufgaben, Führung, Kommunikation, Beteiligung, Fehlerkultu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.3 Zusammenarbeit ist gefragt

Um diese neuen Akzente der Betreuung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, müssen die betrieblichen Arbeitsschutzakteure gut zusammenarbeiten. Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG (§§ 3 und 6) festgeschrieben wurden. Sie müssen sich folglich häufig mit den...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.5 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Die Beteiligung der Mitarbeiter an der Gefährdungsbeurteilung bedeutet zunächst organisatorischen Aufwand. Am besten informieren Sie die Mitarbeiter zunächst über das Vorhaben, eine Gefährdungsbeurteilung für deren Arbeitsplatz oder deren Tätigkeiten durchzuführen. Erläutern Sie dabei, dass es um die Verbesserung der Sicherheit der Mitarbeiter geht. Die Mitarbeiter können auf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / 3 FAQs

1) Sollten alle Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Es ist hilfreich, möglichst viele Mitarbeiter einzubinden. Jeder kennt seinen Arbeitsplatz am besten. Viele haben eine unterschiedliche Sichtweise für Gefährdungen. Die einen sehen mögliche Gefährdungen, andere wiederum sagen, dass dies keine Gefährdung sei. Bei gleichen Arbeitsplätzen brauchen Sie s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 4 Probleme vermeiden – Unternehmenskultur verbessern

Wenn – möglichst frühzeitig vor Beginn des Ramadan – ein Abgleich der Interessen zwischen fastenwilligen Mitarbeitern und Betrieb stattfindet, können unzuträgliche Arbeitsbedingungen ohne größere Probleme vermieden werden. Gleichzeitig ist das eine Chance, den Mitarbeitern Wertschätzung durch Achtung ihrer persönlichen Werte und Interessen zu zeigen. Es ist sinnvoll, das Them...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung bringt primär einen Nutzen für das Unternehmen und stellt nur sekundär die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dar: Unfälle und Berufskrankheiten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 1.3 Reform der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Die Genehmigung der BGV A2/der GUV-V A2 verband das damalige BMWA mit der Auflage, auch die Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten zu reformieren. Die Reform sollte zum 1.1.2009 in Kraft treten. Entsprechende Reformforderungen enthielt auch ein Bundesratsbeschluss der Länder.[1] Danach sollten bei einer Reform u. a. Leitlinien sein: Anpassung der vorgeschri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligung

Rn. 35 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter HdR-E, HGB § 332, Rn. 29, sei an dieser Stelle verwiesen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligung

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Teilnahme, insbesondere in Form der Anstiftung (vgl. § 26 StGB) und der Beihilfe (vgl. § 27 StGB), ist an der Tat nach § 332 möglich. Der Charakter des § 332 als echtes Sonderdelikt führt jedoch dazu, dass Täter und daher auch Mittäter nur AP und ihre Gehilfen sein können. Für die Anstiftung und die Beihilfe Außenstehender gilt daher § 28 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Satz 1 Nr. 3)

Rn. 186 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 müssen ferner direkte und indirekte Beteiligungen am Kap., die 10 % der Stimmrechte überschreiten, angegeben werden, soweit die Angaben nicht im Anhang zu machen sind (vgl. DRS 20.K197). Letzteres trifft etwa auf AG zu (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7f. AktG). In diesem Fall ist im Lagebericht auf die Anhangangaben zu verwei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / a) Grundsätzlich Straflosigkeit bei strafbarer Vortat

Wie bei der Vorgängervorschrift des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB a.F. beinhaltet auch die insoweit unverändert übernommene Regelung in § 261 Abs. 7 StGB n.F einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Wer also an einer rechtswidrigen Vortat, z.B, einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO zur Erlangung des inkriminierten Vermögens- bzw. "Steuer"-Vorteils beteiligt ist oder war, soll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorliegen wesentlicher finanzieller Interessen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Hat ein Mitglied des Netzwerks wesentliche finanzielle Interessen an dem zu prüfenden UN, so ist als Konsequenz der Prüfer von dieser AP ausgeschlossen. Als wesentliche finanzielle Interessen i. d. S. gelten (vgl. ausführlich zu den einzelnen Indikatoren HdR-E, HGB § 319, Rn. 68ff.) Anteile an der zu prüfenden KapG, andere nicht nur unwesentlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfordernis einer Darstellungsänderung

Rn. 20 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nicht jedes Auftreten besonderer Umstände rechtfertigt eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit; vielmehr sind Abweichungen gegenüber dem VJ nur zulässig, wenn diese angesichts der Umstände "erforderlich sind" (§ 265 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz)). Ein solches Erfordernis liegt nach hier vertretener Ansicht vor, wenn aufgrund der besondere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten

Rn. 249 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Welche Angaben zu den nichtfinanziellen Aspekten zu machen sind, regelt § 289c Abs. 3. Danach sind jeweils diejenigen Angaben zu tätigen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des UN sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind (Satz 1). Mit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Erweiterung der Postenbezeichnung

Rn. 97 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt das Hinzufügen neuer Posten und Zwischensummen. Kommt es zu solchen Hinzufügungen auf einer Gliederungsebene unterhalb eines mit arabischen Zahlen versehenen Postens, so kann es für die Klarheit des Abschlusses erforderlich sein, die Bezeichnung dieses Postens zu erweitern, um den Inhalt des hinzugefügten Postens a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Bisheriger Fokus auf schwere Straftaten

Bis zur Gesetzesänderung im März 2021 beabsichtigte der Gesetzgeber über den Geldwäschetatbestand des § 261 StGB a.F. im Wesentlichen die Erfassung von Delikten aus der organisierten Kriminalität, wobei insb. auch die aus schwerwiegenden Vortaten herrührenden Vermögensgegenstände im Mittelpunkt geldwäscherechtlicher Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden standen. Dieser b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 37 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bilanzgliederung des § 266 folgt nicht konsequent einem einzelnen Gliederungskriterium, sondern berücksichtigt verschiedene Gesichtspunkte: Art der VG bzw. Schulden (z. B. Verbindlichkeiten versus Rückstellungen); Dauer der voraussichtlichen Zugehörigkeit zum UN (z. B. Wertpapiere des AV versus Wertpapiere des UV); Verflechtungen mit Kontrah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweis des Eigenkapitals beim Einzelkaufmann

Rn. 30 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29). Bei analoger Anwendung der EK-Gliederungsnormen auf Einzelkaufleute ist das Augenmerk auf die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Analoge Anwendung des § 232 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG findet ebenfalls dann Anwendung, wenn bewusst ein höherer Herabsetzungsbetrag als zur Verlustdeckung erforderlich festgesetzt worden war, da auch und v.a. in diesem Fall eine unzulässige Gewinnabführung an die Aktionäre droht (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 232, Rn. 10; AktG-GroßKomm. (2012), § 232, Rn. 14; HB-GesR (2020/IV), § 62, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Handlungsmöglichkeiten des Abschlussprüfers bei Verweigerung der Rechte aus § 320

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da die Rechte aus § 320 für eine sorgfältige Prüfung elementare Bedeutung besitzen, stellt sich für den JA- und KA-Prüfer die Frage, wie er seine Rechte durchsetzen kann, wenn sie ihm von den gesetzlichen Vertretern eines UN in einzelnen Punkten verweigert werden. Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Klagemöglichkeit zur Durchsetzung der Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Auftreten besonderer Umstände

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz äußert sich nicht detailliert zur Abgrenzung der Umstände, die eine Änderung der Darstellungsform rechtfertigen. Durch die Formulierung "in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände" wird jedoch klargestellt, dass die Umstände derart besonders sein müssen, dass sie nur sehr selten auftreten. Alle Umstände, die sich üblicherweise häu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Satz 1 Nr. 4)

Rn. 190 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 4 schreibt vor, die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, anzugeben. Die Sonderrechte müssen mit bestimmten Aktien verbunden sein und die Kontrolle des UN ermöglichen oder erleichtern (vgl. Lanfermann/Maul, BB 2004, S. 1517 (1519)). Im deutschen Aktienrecht liegen solche Sonderrechte nur in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rn. 13 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zwar könnte zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dahingehend unterschieden werden, als alle technische Abläufe und Verfahren betreffende Tatsachen als mögliche Betriebsgeheimnisse und alle kaufmännische Fragen betreffende Tatsachen als mögliche Geschäftsgeheimnisse gelten. Solch eine Differenzierung ist jedoch weder erforderlich noch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterien der Trennung

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die wirtschaftliche Zweckbestimmung eines VG kommt es zum einen auf die objektive Eignung eines VG und zum anderen auf die subjektive Widmung des Kaufmanns an (vgl. ADS (1998), § 247, Rn. 110ff.). Die objektiv-sachliche Komponente ergibt sich aus der Art eines VG bzw. aus dessen typischer Nutzung in einer Branche. So sind etwa Grundstücke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auskunftsrecht gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Auskunftsrecht des JA-Prüfers gegenüber einem Konzern-UN sowie gegenüber einem abhängigen oder herrschenden UN des zu prüfenden UN wurde erstmals in § 165 Abs. 4 AktG 1965 gesetzlich verankert. Dies war erforderlich, da die Verbindungen des zu prüfenden UN mit anderen UN für die Beurteilung der Lage dieses UN oft von größter Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien (Satz 1 Nr. 2)

Rn. 183 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sind die Stimmrechte oder die Übertragbarkeit von Aktien beschränkt, ist dies nach § 289a Satz 1 Nr. 2 anzugeben, soweit dies dem Vorstand des UN bekannt ist (vgl. DRS 20.K194). Berichtspflichtig sind sowohl gesetzliche als auch satzungsmäßige, vertragliche und andere Beschränkungen. Zu den vertraglichen Beschränkungen zählen auch solche zwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 2.1 Handlungsanlass

Handlungsanlass in Ihrem Betrieb besteht, da bereits heute 80 % aller Tätigkeiten mit Bildschirmarbeit verbunden sind. Bildschirmarbeit muss laut Arbeitsschutzgesetz i. V. mit der Arbeitsstättenverordnung so gestaltet werden, dass Beschwerden gar nicht erst auftreten und die Arbeit störungsfrei verrichtet werden kann – unabhängig von der Dauer der Bildschirmtätigkeit. Die An...mehr