Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Keine Verpflichtung zur Umsetzung

Durch die Regelung des § 64 Abs. 1 BPersVG wird allerdings keine Verpflichtung begründet, alle vorher der Beteiligung unterworfenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen[1] Das gilt für die Maßnahmen, für die die Dienststelle die Beteiligung eingeleitet hat. So könnte die Dienststelle z. B. darauf verzichten, eine Kündigung trotz Vorliegen der Zustimmung letztlich auszusprec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68ff). Tz. 51 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Wenn Vermögen der übertragende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.2 Mittelverwendung bzw Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der Beteiligungsquote (§ 58 Nr 10 AO und § 62 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 117 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 62 Abs 1 Nr 4 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kap-Ges ansammelt oder im Jahr des Zuflusses verwendet (§ 58 Nr 10 AO); dabei sind diese Beträge auf die in demselben Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen nach § 62 Abs 1 Nr 3 AO anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag und Ausschließlichkeit

Tz. 270 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Praxis treten jedoch häufig Schwierigkeiten dadurch auf, dass – wie bei der stpfl GmbH üblich – der eigentliche Gegenstand des Unternehmens, der im Vertrag nur enthalten sein muss (§ 3 Abs 1 Nr 2 GmbHG), durch Nebenbestimmungen erweitert ist, die mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 56 AO nicht vereinbar sind. Es finden sich hä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Ab. 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Aus Sicht eines gemeinnützigen Erwerbers mach es keinen Unterschied mehr, ob er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft (§ 2 Abs 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 2 Abs 1 UmwStG, der die stliche Rückwirkung regelt, spricht nur die übertragende Kö sowie den übernehmenden Rechtsträger an, also nicht auch die Gesellschafter der Überträgerin. Diese Rechtslage gilt für die Verschmelzung und Spaltung von Kö auf Kö. Für Gesellschafter einer übernehmenden Kö findet sich in § 2 UmwStG keine Aussage, dh für die...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine steuerpflichtige Tochter-GmbH nach § 20 UmwStG

Tz. 203 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 2: Ausgliederung eines wG in eine stpfl GmbH Stliche Folgen: Durch eine Ausgliederung des stpfl wG wird vermieden, dass die wirtsch Zwecke der gemeinnützigen Kö das Gepräge geben und dadurch die Selbstlosigkeit nach § 55 AO gefährdet ist. Die Einbringung kann durch Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Umsetzung eigener Beschlüsse des Personalrats

Die Vorschrift verbietet dem Personalrat aber nicht die Durchführung eigener Beschlüsse. Mit eigenen Beschlüssen sind Entscheidungen des Personalrates gemeint, die er im Rahmen seiner Aufgaben ohne eine Beteiligung der Leitung der Dienststelle treffen durfte.[1] Der Begriff der Beteiligung ist weit gefasst.[2] So kann der Personalrat zwar beschließen, Sprechstunden grundsätzl...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Betreuungsrecht

Rz. 221 Das Betreuungsrecht nach §§ 1896 ff. BGB ist janusköpfig. Es ist Eingriffs- und Fürsorgerecht gleichzeitig. Die Kosten der Betreuung sind keine rein staatliche Leistung, sondern müssen vom leistungsfähigen Betreuten mitgetragen werden. Dabei sind voneinander zu unterscheiden. Die Beteiligung des Betreuten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vor, dass eine Kö höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % ihrer sonstigen nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen kann. Die freie Rücklage aus den Erträgen des Vermögensverwaltungsbere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Ertragsteuerliche Folgen

Bislang gehört die Beteiligung an einer gemeinnützigen KapGes zur stfreien Vermögensverwaltung, auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder bei Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Gesellschaft (vgl AEAO Tz 3 S 7ff zu § 64 Abs 1 AO). Zum Sonderfall Servicegesellschaften ergibt sich Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rückwirkende Umwandlung auf eine am steuerlichen Übertragungsstichtag noch nicht existierende Übernehmerin

Tz. 37 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gesellschaftsrechtlich ist eine Umwandlung nur auf einen am Übertragungsstichtag bereits existierenden Rechtsträger möglich. Davon unberührt bleibt die stliche Zuordnung der Erfolgswirkungen von Geschäftsvorfällen, die seit dem Übertragungsstichtag angefallen sind (s Ulrich/Böhle, GmbHR 2006, 644). Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.11) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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AGS 09/2021, Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG - Kommentar

Herausgegeben von Notar Dr. Jens Bormann, Notar Dr. Thomas Diehn und Dipl.-RPfleger Klaus Sommerfeldt. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXX, 1192 S., 149,00 EUR Der in der beliebten "Gelben Reihe" des Beck-Verlags herausgegebene Kommentar von Bormann/Diehn/Sommerfeldt ist bereits in 4. Aufl. erschienen. Anders als üblich wird im Vorwort der Stand der Neubearbeitung nicht mit...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 1. Aufschiebend/auflösend bedingte Vermächtnisse

Möchte der Berater, der auf Bedingungen in letztwilligen Verfügungen angewiesen ist, die mit der konstruktiven Vor- und Nacherbschaft und dem fehlenden Nachweis der Rechtsnachfolge verbundenen Probleme vermeiden, bietet sich in geeigneten Fällen die Anordnung aufschiebend bzw. auflösend bedingter Vermächtnisse an. Ist ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95ff und s § 11 UmwStG Tz 126ff): Tz. 57 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Fallgruppe 1: Lei...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / h) Das nicht mehr ausgeübte Nutzungsrecht: ausnahmsweise Monetarisierung

Rz. 223 Das bloße nicht mehr ausgeübte, aber weiter bestehende Wohnungsrecht lässt sich nach Maßgabe der vorstehenden Fallgestaltungen im Regelfall nicht monetarisieren. Fraglich ist aber, wie eine Ersatzleistung bestimmt und bemessen werden müsste, wenn sie denn doch ausnahmsweise zu begründen wäre. Beim Wohnungsrecht richtet sich die Höhe der Geldrente meistens nach dem Wer...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Identifizierung von Risikofällen

Rz. 150 Die Ermittlung sämtlicher Abkömmlinge und ihrer gegenwärtigen Beteiligung am Nachlass dient auch dazu, die Risikofälle zu identifizieren. Dazu gehört nicht nur die Lebens- und Gesundheitssituation der Abkömmlinge. Hierzu gehört auch die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Situation. Bezieht das Kind Sozialleistungen, sind diese genau herauszuarbeiten, weil geprüft we...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Grundgedanke des § 26 BewG besteht darin, dass bei einer wirtschaftlichen Einheit, an der nur Ehegatten beteiligt sind, die privatrechtlichen Beziehungen der einzelnen Ehegatten zu den verschiedenen Teilen dieser wirtschaftlichen Einheit, insb. auch Art und Umfang der Beteiligung des einzelnen Ehegatten an der gesamten Vermögensmasse, in der sich die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 67 Abs. 3 PersVG M-V schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündig...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Wem nutzt es?

Rz. 31 Bisher fehlt auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit letztwilligen Verfügungen, bei denen dem "Kind" mit Behinderung "unter dem Strich" nichts zugutekommt bzw. kommen kann. Der BGH hat trotz der vorstehend zitierten Entscheidung des XII. Senats des BGH seine zwei grundlegenden Argumentationselemente gegen eine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten bisher ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verletzung der Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit Drittstaat-Gesellschaften (§ 379 Abs. 2 Nr. 1d AO)

a) Allgemeines Rz. 430 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i.V.m. § 138b Abs. 1–3 AO werden Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Stpfl. zu Drittstaat-Gesellschaften geahndet. Ordnungswidrig handelt danach derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.3 Fälle des Antragsrecht

§ 70 Abs. 1 Ziff. 1 LPVG BW: genereller Auftrag zur Beantragung von Maßnahmen, die der Förderung des Gemeinwohls dienen § 70 Abs. 1 Ziff. 2 LPVG BW: Genereller Auftrag zur Überwachung der Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen Tarifverträge etc. einschließlich Arbeitsschutzmaßnahmen, sowie Barrierefreiheit § 70 Abs. 1 Ziff. 3 LPVG BW: Unfall- und Gefahrenschutz, Arbeitsschutz §...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

§ 64 BPersVG stellt Rechte und Pflichten innerhalb der Dienststelle klar. Die Umsetzung von Entscheidungen obliegt, auch wenn die Maßnahme der Beteiligung unterlag, grundsätzlich der Dienststelle. Es wird damit klargestellt, dass dem Personalrat kein "Mitdirektionsrecht"[1] eingeräumt ist. Zusätzlich verbietet § 64 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat Eingriffe in den Dienstbetrieb.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 58 Abs. 3 MBG SH schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 101 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 102 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unmittelbare, mittelbare (mehrstufige), mehrfache und wechselnde Abhängigkeit

Rn. 10 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Abhängigkeitsbericht ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht nur im Fall einer unmittelbaren Abhängigkeit durch die abhängige Gesellschaft – also z. B. durch die von ihrer Muttergesellschaft beherrschte Tochtergesellschaft – zu erstellen, sondern auch im Fall der nur mittelbaren Abhängigkeit. Der unmittelbaren Abhängigkeit ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterkreis

Rz. 108 [Autor/Stand] Früher wurde zum Teil wird die Auffassung vertreten, § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO stelle ein Sonderdelikt dar. Täter könnten nur der Stpfl. selbst und die Personen sein, die von ihm mit der Aufzeichnung bzw. Buchführung beauftragt sind[2]. Nach h.M. liegt ein Sonderdelikt nur vor, wenn der Tatbestand der Norm einen Täter mit besonderen Merkmalen vorauss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rückwirkung bei Kettenumwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Probleme aus der Anwendung des § 2 UmwStG können sich ergeben, wenn die Übernehmerin im zeitlichen Zusammenhang mit dem auf sie erfolgten Vermögensübergang ebenfalls umgewandelt wird (sog Kettenumwandlung; dazu ausführlich s Schwenn, DK 2007, 173). Wegen der Bejahung der Zulässigkeit, einen Verschmelzungsvertrag unter der aufschiebenden Bedin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zuwendung um ein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO)

Tz. 84 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rechtlicher oder tats Beziehungen wie eigenes Wirken der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Zeitpunkt des Zuflusses der steuerabzugspflichtigen Einkünfte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 44 Abs 1 S 2 EStG entsteht die KapSt in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen. Die Abzugs-St nach § 50a Abs 1 EStG entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt (s § 50a Abs 5 S 1 EStG). Wann die stabzugspflichtigen Eink zugeflossen sind, bestimmt sich grds nach § 11 Abs 1 EStG (s Urt d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bei grenzüberschreitender Umwandlung ggf keine Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags (§ 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem Abs 3 des § 2 UmwStG sind dessen Abs 1 und 2, die den stlichen Rückbezug einer Umwandlung regeln, nicht anzuwenden, "soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden". Bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung besteht...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6 S. 5, 6 ErbStG)

Rz. 125 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG.[83] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 129>) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben ...mehr