Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Zugänglichmachen eines Gegenantrags nach § 126 AktG mit Stellungnahme des Vorstands

Rz. 119 Muster 1.25: Zugänglichmachen eines Gegenantrags nach § 126 AktG mit Stellungnahme des Vorstands Muster 1.25: Zugänglichmachen eines Gegenantrags nach § 126 AktG mit Stellungnahme des Vorstands Außerordentliche Hauptversammlung der Elektro-Apparatewerke AG am _____ Der Vorstand der Elektro-Apparatewerke AG teilt gemäß § 126 Abs. 1 AktG mit: Herr _____, wohnhaft in _____, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Checkliste: Bankenhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen, insbesondere Immobilien

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Ausfallhaftung gem. §§ 24 und 31 Abs. 3 GmbHG und für Einziehungsvergütung

Rz. 328 Soweit eine Stammeinlage weder beim Zahlungspflichtigen eingezogen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haften zwingend alle Gesellschafter[1212] – auch die nachträglich Gesellschafter wurden[1213] – über ihre Stammeinlage hinaus auch bei Kapitalerhöhungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, §§ 24 S. 1, 25 GmbHG. Beträge, die die GmbH ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Allgemeines

Rz. 34 Der Hauptvertrag muss "infolge" der Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen des Maklers zustande gekommen sein, denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin entlohnt, sondern für einen bestimmten "Arbeitserfolg".[105] Deshalb genügt es nicht, wenn der Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers oder zufällig zustande kommt.[106] Rz. 35 Die Kausalität der Maklerlei...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Haftung

Rz. 23 Seit der Fassung des PartGG vom Juli 1998 ist eine Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung nicht (mehr) notwendig;[40] intern soll insbesondere die Haftungskonzentration dazu führen, dass dem haftenden Partner bei schuldhaftem Verhalten wegen eines Schadensersatzanspruchs der übrigen Partner ein Rückgriff auf die anderen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 172 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 176 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 181). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 143 Der historische Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Komplementär-Stellung in der KGaA von natürlichen Personen übernommen wird. In der gesetzestypischen KGaA, die als Leitbild den aktienrechtlichen Regelungen der §§ 278 ff. AktG zugrunde liegt, wird die Komplementär-Rolle von natürlichen Personen übernommen. Als solche begegnet sie einerseits in der Ausprägun...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Gründer

Rz. 17 Die Gründer stellen die Satzung fest und übernehmen die Aktien der Gesellschaft, die damit errichtet ist, §§ 2, 29 AktG. Wer keine Aktie zeichnet, ist kein Gründer und kann an der Errichtung der Gesellschaft nicht teilnehmen. Gründer können natürliche und juristische Personen mit Sitz im In- oder Ausland sein, außerdem alle Personenhandelsgesellschaften. Auch die Gese...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zahl der Gründer

Rz. 23 Historisch ging das GmbHG von mehreren Gründern aus, seit 1980 ist die "Einmann-Gründung" zulässig (§ 1 GmbHG), wofür Besonderheiten gelten.[101] Ob sich eine GmbH zur Keinmann-GmbH (anderer Begriff: gesellschafterlose GmbH) entwickeln kann, ist streitig.[102]mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Kartellbußgeldverfahren

Rz. 28 Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein (§ 54 Abs. 1 GWB), nimmt die ihr zugewiesenen Verfahrensbefugnisse wie insbesondere die Durchführung von Ermittlungen, Beweiserhebungen, Beschlagnahmen, Auskunftsverlangen einschließlich Durchsuchungen und ggf. einstweiligen Anordnungen wahr (§§ 56–60 GWB) und schließt das Verfahren durch begrü...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / 12. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 51 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste Schadenpositionen

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Voraussetzungen

Rz. 251 Die verdeckte Sacheinlage (Legaldefinition vgl. Rdn 249) kennzeichnet nach § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG keine feste Frist zwischen Geldeinlage und Verkehrsgeschäft.[953] Erforderlich ist eine von der GmbH nachzuweisende Absprache (§ 19 Abs. 5 S. 1 GmbHG, vgl. Rdn 255) zwischen GmbH und Inferent. Nach der überholten Vor-MoMiG-Rspr. sollte ein zeitlicher Zusammenhang g...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebsführungsvertrag

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§ 44 Unternehmenskauf / 3. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 42 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Ist Beurkundung erforderlich (weil Grundstücke oder GmbH-Anteile mitverkauft werden), so kann die Beurkundung auch vor einem deutschen Notar in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Muster: Streitverkündungsschrift

Rz. 192 Muster 57.48: Streitverkündungsschrift Muster 57.48: Streitverkündungsschrift An das Landgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ wird der Firma _____ der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beizutreten. Begründung: Mit Klageschrift vom _____ hat der Kläger vor dem Landgericht _____ Klage erhoben und macht hierin Ansp...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Streitverkündung

Rz. 186 Gem. § 72 ZPO kann eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten meint erheben zu können oder einen Anspruch eines Dritten befürchtet, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten den Streit verkünden. Soweit der Dritte dem Rechtsstreit beit...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Muster: Hauptintervention

Rz. 188 Muster 57.46: Hauptintervention Muster 57.46: Hauptintervention An das Landgericht _____ Klage des _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen – Beklagte– wegen Hauptintervention Namens des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 13 Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ___...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 5. Ehegatten, Minderjährige

Rz. 44 Bei verheirateten Vertragsparteien sollte im Hinblick auf § 1419 BGB (Gesamtgut bei Gütergemeinschaft) bzw. § 1365 BGB (Verfügung über das Vermögen im Ganzen bei Zugewinngemeinschaft) der Güterstand geprüft werden. Bei Beteiligung von Minderjährigen ist auf die ordnungsgemäße Vertretung und ggf. Einholung der vormundschaftsgerichtlichen bzw. familiengerichtlichen Gene...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

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§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 184 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

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§ 39 Steuerrecht / e) Widerstreitende Steuerfestsetzungen, § 174 AO

Rz. 23 § 174 AO ist eine der kompliziertesten Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. Sie versucht, das Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen in allen denkbaren Konstellationen zu lösen.[43] Hauptanwendungsfall ist die mehrfache Berücksichtigung ein und desselben tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Bescheiden, z.B. wenn das Finanzamt dieselben Werbungskosten ...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Charakteristika der Rechtsform

Rz. 142 Die KGaA ist wie die AG Körperschaft, juristische Person und Formkaufmann, vgl. § 278 Abs. 1 und § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 AktG. Sie ist nicht Personengesellschaft, weist jedoch Strukturmerkmale des Personengesellschaftsrechts auf. Konstituierend und kennzeichnend ist für die KGaA, dass sie anders als die AG notwendig zwei voneinander zu sondernde Arten von Gesellschaf...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 20 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 13 Erbrecht / IX. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten

Rz. 284 Gegenüber dem nach § 2329 BGB haftenden Beschenkten gibt es nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn der Erbe seinerseits zur Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.[179] Der Beschenkte muss in diesem Fall Auskunft über die ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zugewandten Geschenke erteilen.[180] Wenn allerdings der Allein- oder Miterbe selbst pflichtteilsbe...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Vermittlungs- und Abschlussprovision

Rz. 38 Der Handelsvertreter hat einen Provisionsanspruch für solche Geschäfte, die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen werden und die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten zustande kommen, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Zeitlich kommt es für die Provisionspflicht darauf an, ob der Geschäftsabschluss während des b...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 2 Die Steuerbefreiung erfasst Gewinnausschüttungen, Veräußerungs-, Auflösungs- und Kapitalherabsetzungsgewinne bzgl. ausl. Zwischengesellschaften, soweit für das Zufluss-/Bezugsjahr oder für die vorangegangenen 7 Jahre Hinzurechnungsbeträge in Bezug auf dieselbe Beteiligung der ESt unterlegen haben. Unter Gewinnausschüttungen sind alle Vorteile zu verstehen, die von der Z...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Nebenintervention

Rz. 190 Muster 57.47: Nebenintervention Muster 57.47: Nebenintervention An das Landgericht _____ Streitbeitritt des Dachdeckers _____ – Nebenintervenient – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ bestellen wir uns für den Nebenintervenienten und erklären, dass dieser dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beitritt mit dem Antrag,mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Besonderheiten des OWi-Verfahrens

Rz. 75 Es gilt das Opportunitätsprinzip. Täter bzw. Betroffener kann grds. jede natürliche Person sein und gem. § 9 OWiG auch jemand, der als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter eines anderen handelt. Gleiches gilt gem. § 14 OWiG für die Beteil...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Kosten und Gebühren

Rz. 187 Für die Hauptintervention bestehen gebührenmäßig keine Besonderheiten. Die Kosten der Nebenintervention sind gem. § 101 Abs. 1 ZPO dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den allgemeinen Vorschriften die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, andernfalls sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Soweit der Nebenintervenient als Streitgenosse der...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Kosten für ein Sachverständigengutachten

Rz. 144 Gem. § 5 Abs. 1 lit. f) ARB 2008/2000/94 übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzungen für diese Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer sind jedoch folgende:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Unterbeteiligung

Rz. 196 Eine Unterbeteiligung[809] ist eine Beteiligung am Anteil regelmäßig in der Form einer Innen-GbR.[810] Vinkulierungsklauseln gelten für ihre Begründung grundsätzlich nicht (vgl. Rdn 188). Der Unterbeteiligte steht nur zum Gesellschafter, nicht aber zur GmbH in einem Gesellschaftsverhältnis. Daher gelten die Vorschriften des GmbHG für die Unterbeteiligung grundsätzlic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Ba...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Nebenintervention

Rz. 185 Gem. § 66 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit eine Partei obsiegt, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten, sog. "Nebenintervention". Praktisch bedeutsame Fälle sind insoweit der Beitritt des Herstellers bei Klagen wegen Sachmängeln gegen den Händler oder – in baurechtlichen...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Anmeldung zum Handelsregister – Kapitalaufbringung

Rz. 36 Die Gesellschaft ist durch sämtliche Geschäftsführer (§ 78 GmbHG) in öffentlich beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 HGB, § 40 BeurkG)[156] bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, zum Handelsregister anzumelden (§ 7 GmbHG). Nach § 7 Abs. 2 S. 1 und 2 GmbHG muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages und auf das Stammkapi...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Organschaftsvertrag

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 200 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name der Partnerschaft

Rz. 21 Die Zulässigkeit der einfachen Partnerschaftsgesellschaft bei interprofessionellen Partnerschaften unter Beteiligung von Wirtschaftsprüfern ist durch Änderung der WPO vom 31.8.1998 gesetzlich geklärt, nachdem dies bis dahin heftig umstritten war. Zur Klarstellung sei jedoch Folgendes festgehalten: Auch wenn einzelne Wirtschaftsprüfer Mitglieder einer interprofessionel...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden. G...mehr