Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 23 Das Unterbeteiligungsverhältnis wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags nach § 705 BGB begründet.[34] Dieser ist regelmäßig als zweiseitiger Vertrag zwischen dem Haupt- und einem Unterbeteiligten ausgestaltet. Es kann jedoch auch eine mehrgliedrige Unterbeteiligungsgesellschaft errichtet werden, in die neue Unterbeteiligte ein- und austreten können.[35] D...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Anteile persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Nachfolge in Personengesellschaften ist zunächst festzuhalten, dass ein Gesellschafterwechsel ggf. als eine Änderung des Gesellschaftervertrages anzusehen sein kann, so dass die Mitwirkung aller bisherigen und zukünftigen Gesellschafter am entsprechenden Vertragsschluss erforderlich wäre. Etwas anderes gilt aber, wenn der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag ber...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / II. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 3 Die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensteilhabe, bei der der Hauptbeteiligte die aus seiner Gesellschafterstellung erwachsenden Gewinnchancen und ggf. auch einen Wertzuwachs oder einen Verlust mit dem Unterbeteiligten teilt. Da der Unterbeteiligte regelmäßig[6] nicht unmittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligt ist, macht eine Unterbeteiligung...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel

Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters lediglich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser ist au...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Investmentbanken

Rz. 16 Die Einschaltung einer Investmentbank ist nur bei größeren Transaktionen sinnvoll, bei Größenordnungen von dreistelligen Millionenbeträgen (Kaufpreis) jedoch üblich. Unter den Beratern, die an M & A Transaktionen beteiligt sind, haben die Investmentbanken eine herausgehobene Stellung. Ihre Beteiligung sichert aufgrund der vorhandenen Reputation ein gesteigertes Interes...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / c) Stimmrechtsbindung

Rz. 26 Die in § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG geforderte Stimmrechtsbindung muss zusätzlich zu einer der genannten Varianten der Verfügungsbeschränkung in der Poolvereinbarung enthalten sein.[61] Das Petitum der Einheitlichen Stimmrechtsausübung bedeutet, dass die Einflussnahme einzelner Anteilseigner zum Zwecke einer einheitlichen Willensbildung zurücktreten muss.[62] Die Fin...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Ermittlung des Werts des separat zu bewertenden Vermögens

Rz. 317 Beteiligungen, nicht betriebsnotwendiges Vermögen sowie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegte Wirtschaftsgüter (junges Betriebsvermögen) sind separat mit dem gemeinen Wert zu bewerten. (1) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen Rz. 318 Zum nicht betriebsnotwendigen Betriebsvermögen zählen diejenigen Wirtschaftsgüter, die sich ohne Beeinträchtigung...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / V. Weitere Analysebausteine

Rz. 35 Abgerundet und ergänzt werden die aufgezeigten Analysen durch weitere Bausteine, die an dieser Stelle nur in Stichworten Erwähnung finden:mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 195 Veräußert der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften innerhalb der Behaltensfrist, stellt dies nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG ein schädliches Ereignis dar. Wird das Nennkapital herabgesetzt, findet dann keine Nachversteuerung statt, wenn es sich um eine nur nominelle Kapitalherabsetzung handelt, die zum Zwecke der Sanierung der Gesellschaft vorgenommen wurde.[280]...mehr

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§ 17 Familienholding / V. Bündelung des Vermögens

Rz. 112 Unter dem Stichwort "Bündelung des Vermögens" lässt sich zum einen der Wunsch vieler Familiengesellschafter fassen, das Familienvermögen zusammen zu halten und möglichst auch zu mehren. Gleichzeitig besteht aber – jedenfalls bei der älteren Generation – oftmals auch der Wunsch, die Gesellschafter hinsichtlich ihres Ausgabenverhaltens zu disziplinieren. Es soll daher ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / a) Grundsätzliches

Rz. 16 Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %) besteht schon seit langem. Allerdings wurde durch das ErbStG 2009 erstmals die Möglichkeit geschaffen, neben den vom Erblasser/Schenker selbst gehaltenen Anteilen auch Anteile weiterer Gesellschafter in die Berechnung der Quote einzubeziehen. Eine solche Zusammenrechnung setzt eine Vereinbarung vo...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / f) Schenkung und Gesellschaftsrecht

Rz. 181 Auch Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften können schenkweise übertragen werden. Möglich sind hier neben reinen Schenkungen verschiedene Konstruktionen, wie z.B. Schenkungen unter Vorbehalt von Nutzungsrechten oder Schenkungen unter Widerrufsvorbehalt. Rz. 182 In der Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt regelmäßig eine ge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (4) Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 164 Nach dem (insoweit nach wie vor eindeutigen) Wortlaut des Gesetzes ist die maßgebliche Beschäftigtenzahl jeweils bezogen auf die übergehende wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Gehen also im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs auf einen Erwerber mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten über, sin...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 318 Zum nicht betriebsnotwendigen Betriebsvermögen zählen diejenigen Wirtschaftsgüter, die sich ohne Beeinträchtigung der eigentlichen Unternehmenstätigkeit aus dem Unternehmen herauslösen lassen, ohne dass die operative Geschäftstätigkeit eingeschränkt wird,[508] wie beispielsweise – je nach Unternehmenszweck – Grundstücke, Gebäude, Kunstgegenstände, Beteiligungen, Wert...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Bewertung von Unternehmensvermögen

Rz. 291 Die Bewertung von Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an nichtnotierten Kapitalgesellschaften) erfolgen nach eigenständigen im Bewertungsgesetz geregelten Bewertungsverfahren, die im Folgenden vorgestellt werden. In seinem Beschluss bzgl. der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vom 7.11.2006 hatte ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Entnahmebegrenzung

Rz. 193 Tätigt der Erwerber als Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafters einer Personengesellschaft Entnahmen, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne um mehr als 150.000 EUR übersteigen, stellt dies eine Überentnahme i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG und somit einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen dar. Entnahmen wesentlic...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / c) Die Mitarbeit im Unternehmen

Rz. 77 In der Unternehmensnachfolge stehen die Beteiligungs- und Führungsnachfolge natürlicherweise im Zentrum. In der Praxis, insbesondere bei kleineren Unternehmen oder Familien bis zur zweiten Generation, spielt die Mitarbeit von Familienmitgliedern unterhalb der Geschäftsführung eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf den Generationswechsel hat die Familie zu klären, ob sie...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Gewerbesteuer

Rz. 90 Ausschließlich die Tätigkeiten des Hauptgesellschafters bzw. der Hauptgesellschaft können einen Gewerbebetrieb bilden. Nur sie können Schuldner der Gewerbesteuer sein. Die Unterbeteiligten unterhalten nach h.M. keinen Gewerbebetrieb.[159] Es ist daher lediglich der Gewerbeertrag des Hauptgesellschafters zu ermitteln. Eine andere Ansicht knüpft das Vorliegen eines Gewe...mehr

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§ 17 Familienholding / b) Verfügungsbeschränkungen

Rz. 75 Als zweite Bedingung fordert § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG Verfügungsbeschränkungen im Hinblick auf die Beteiligungen an der Gesellschaft. Insoweit darf der Gesellschaftsvertrag nur Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern, Angehörigen i.S.v. § 15 AO und Familienstiftungen (i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)[155] zulassen. Der Gesetzeswortlaut ist insoweit ziemlich ...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Privatbilanz

Rz. 23 Mit diesen Fragestellungen im "Gepäck" und weiteren, die im Verlauf der Sichtung und Aufnahme der Einzelverträge aufkommen, wird zunächst für den Vermögensinhaber eine Privatbilanz erstellt. Rz. 24 Hier wird deutlich, wie hoch das Gesamtvermögen des Vermögensinhabers per 31.12. des laufenden Jahres ist und ob z.B. evtl. "Klumpenrisiken" bestehen, auf die im Verlauf der...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Trennung von Gesellschafterstämmen

Rz. 129 Kommt es im Rahmen der Abspaltung zu einer Trennung von Gesellschafterstämmen, d.h. die ursprünglichen Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nicht mehr gemeinsam Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ist der Vorgang nur dann steuerneutral möglich, wenn die Beteiligungen an der zu spaltenden Kapitalgesellschaft mindestens fünf Jahre...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Empfehlungen und Marktveränderungen

Rz. 36 In der optimierten Planung kann nun der Berater seine Handlungsempfehlungen simulieren und dem Vermögensinhaber in verschiedenen Szenarien (Liquiditätsbetrachtung, Vermögensentwicklung, Rendite und Risikoentwicklung) darstellen. Diese Optimierungsbausteine können z.B. Umstellung der Fremdfinanzierungsverträge, Reduzierung des Risikos bei Wertpapieren durch den Einbau ...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Einbringung von Betriebsvermögen

Rz. 88 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen in ein anderes handelt es sich um einen Vorgang im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG. Das Wirtschaftsgut wird aus dem abgebenden Betriebsvermögen entnommen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) und in das aufnehmende Betriebsvermögen eingelegt (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG).[175] Die Bewertung richtet sich abw...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / d) Rechtsfolgen der Poolung

Rz. 32 Liegt eine Poolvereinbarung i.S.v. § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG vor, hat dies zur Folge, dass die vom Erblasser/Schenker unmittelbar gehaltenen Anteile mit den Anteilen der übrigen durch die Poolvereinbarung gebundenen Gesellschafter zusammengerechnet werden. Übersteigt die sich so ergebende Summe die Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 % des Nennkapitals), gelten...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einzelheiten zum Substanzwertverfahren

Rz. 293 Der Substanzwert bildet die Untergrenze des maßgeblichen Unternehmenswerts.[445] Dieser ergibt sich als Summe aus den gemeinen Werten der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nach §§ 95–97 BewG abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden.[446] Der Ansatz des Substanzwerts ist ausgeschlossen, wenn der gemeine Wert aus tatsächlichen Verkäufen unt...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 6 Im Rahmen der Testamentsvollstreckung muss generell zwischen einer in der Regel kurz andauernden Abwicklungstestamentsvollstreckung und einer auf einen längeren Zeitraum ausgerichteten Verwaltungstestamentsvollstreckung unterschieden werden. Was die Abwicklungstestamentsvollstreckung betrifft, so besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass diese sowohl bei Anteilen an P...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Berechnung des Werts des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens

Rz. 143 Die Summe der gemeinen Werte der einzelnen Gegenstände des Verwaltungsvermögens bildet den Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens. Auf seiner Grundlage wird durch anteilige Schuldenkürzung der Nettowert des Verwaltungsvermögens bestimmt (§ 13b Abs. 6 S. 1 ErbStG).[187] Rz. 144 Bezugsgröße für die Schuldenkürzung (§ 13b Abs. 7 ErbStG) ist nicht der gesamte Bruttowert des...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorbereitung der Due Diligence

Rz. 75 Für sämtliche DD-Bereiche haben sich mittlerweile Standards herauskristallisiert, welche Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer den Regeln der Kunst entsprechenden Due Diligence in die Prüfung mit einbezogen werden müssen. Für den Bereich der Legal Due Diligence ergibt sich hieraus die nachfolgende, nicht abschließende und im Einzelfall anzupassende Check...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / III. Wegfall von Stimmrechtsbindung oder Verfügungsbeschränkung

Rz. 33 Für den Fall, dass die Poolbindung nach einer steuerbegünstigten Übertragung wegfällt, regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG einen mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG korrespondierenden, eigenständigen Nachsteuertatbestand. Dieser betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die nur im Hinblick auf die wirksame Poolung überhaupt in den Anwendungsbereich d...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 130 In § 199 Abs. 2 BewG räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen, sofern keine Ableitung aus zeitnahen Verkäufen möglich ist, ein Wahlrecht ein, das sog. "vereinfachte Ertragswertverfahren" anzuwenden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für die Finanzverwaltung stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren das Re...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / A. Einführung

Rz. 1 Ein weiteres, gerade für große Unternehmen bewährtes Instrument der Sicherung des Fortbestandes eines Unternehmens besteht darin, das Eigentum am Unternehmen auf eine Stiftung zu übertragen und auf diese Weise eine Verselbstständigung sowie Perpetuierung herbeizuführen. Eine Zersplitterung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen, die im Laufe der Generationen droht, kan...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Rz. 1 Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen. Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnv...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / b) Verfügungsbeschränkung

Rz. 19 Verfügungsbeschränkungen können nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vereinbart werden: einerseits in Form einer Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und andererseits mit dem Inhalt, dass die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner" übertragen werden dürfen. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.3 Beteiligung von Körperschaften an Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 10 Hs. 2 GewStG)

Rz. 99 Nach § 10a S. 10 Hs. 2 GewStG ist § 8c KStG auch auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften anzuwenden, soweit an diesen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt sind. Die Regelung soll verhindern, dass der Verlustbetrieb einer Körperschaft vor einem Anteilseignerwechsel nach § 24 UmwStG auf eine Persone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Die Begründung einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgt durch Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.9.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Mitunternehmer sind entsprechend ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust Träger des Unternehmens der Personengesellschaft. Gesellschafterwechsel führen zu Einschränkungen des Verlustabzugs. Gleiches gilt für vertragliche Änderungen des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.2 Einzelunternehmen

Rz. 54 Bei Einzelunternehmen setzt der Verlustabzug nach § 10a GewStG neben der Unternehmeridentität voraus, dass Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb besteht, in dem der Verlust entstanden ist, und demjenigen, mit dessen positivem Gewerbeertrag er verrechnet werden soll. Übt ein Einzelunternehmer nacheinander oder gleichzeitig mehrere gewerbliche Tätigkeiten au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Standplatzvermietungen

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Vermieten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften anlässlich von Festveranstaltungen (Kirmes, Schützenfesten, Volksfesten und dgl.) an Schausteller und andere Gewerbetreibende Standplätze (Einzelvergabe durch den jeweiligen Verein), sind diese Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.10 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 88 Bei der atypisch stillen Gesellschaft gelten hinsichtlich der Unternehmens- und der Unternehmeridentität die allgemeinen Grundsätze (Rz. 62a). Bei Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft an einer gewerbetreibenden Personengesellschaft entsteht eine doppelstöckige Personengesellschaft.[1] Ein etwaiger Gewerbeverlust der Obergesellschaft geht bei bestehender Unte...mehr