Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG.

Rn 90 Erhebt der ArbN nach betriebsbedingter Kündigung (zur Änderungskündigung BAG NZA 08, 528) nicht bis zum Ablauf der Frist des § 4 1 KSchG Kündigungsschutzklage, hat er mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG (0,5 Monatsverdienste/Beschäftigungsjahr, § 1a II KSchG), wenn der ArbG in der Kündigung auf ihre Betriebsbedingtheit und den Abf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 89 Hinsichtlich der dringenden betrieblichen Erfordernisse gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Der ArbG trägt die Darlegungs- und Beweislast für die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und den daraus resultierenden Arbeitsplatzwegfall (Rn 76). Will der ArbN anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen einwenden (Rn 77), muss er dartun, wie er sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Anforderungen.

Rn 3 Entscheidend ist, ob dem Kündigenden eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar ist (BAG NZA 19, 1343 [BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19]; 19, 445; 17, 1179 [BAG 29.06.2017 - 2 AZR 597/16]; st Rspr). IRe zweistufigen Prüfung (BAG aaO) ist (1.) zu prüfen, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Betrieb, Unternehmen, Konzern.

Rn 33 Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein ArbG mit seinen ArbN bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG NZA 20, 1241 [BAG 11.06.2020 - 2 AZR 660/19]). Mehrere Unternehmen können arbeitsrechtlich einen gemeinsamen Betrieb (§ 1 I 2 BetrVG) bilden, sofern sie sich ausdrücklich oder konkludent rechtlich miteinander verbunden haben un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.7 Unkündbarkeitsklauseln

Klauseln zur Unkündbarkeit älterer Arbeitnehmer sind zulässig, da jüngeren Mitarbeitern dadurch kein Nachteil erwächst. Mit Urteil vom 20.6.2013 behandelte das BAG die Frage, ob altersabhängige Unkündbarkeitsklauseln jüngere Mitarbeiter benachteiligen.[1] Die fragliche Regelung ließ Mitarbeiter mit Vollendung ihres 53. Lebensjahres unkündbar werden, solange sie jünger als 66 ...mehr

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Arbeitsausfall / 3.6.3 Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Greifen die vorgenannten Maßnahmen nicht, bleibt dem Arbeitgeber nur die betriebsbedingte Kündigung, um die Zahlung des Annahmeverzugslohns zu verhindern. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung besteht der Anspruch weiter. Er kann auch nach der Beendigung geltend gemacht werden.[1] Regelmäßig ist dabei die außerordentliche Kündigung nicht zulässig. Der dauerhafte Arbeitsausfall b...mehr

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Arbeitsausfall / 3.5 Ausnahmen

Das BAG lässt nur eine Ausnahme von der Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts zu, wenn die ungeminderte Fortzahlung des Lohns den Betrieb zum Erliegen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde.[1] Schon die Darlegung für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Risikobegrenzung wird dem Arbeitgeber schwerfallen. Allein die Notwendigkeit, die zur Lohnfortzah...mehr

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Arbeitsausfall / 8.1 Vergütungsanspruch

Bei einem Arbeitsausfall i. S. d. § 615 BGB behält der Beschäftigte für die Zeit der Störung den Anspruch auf Entgelt. Dies ist kein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, sondern es wird lediglich der Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB trotz Nichtleistung der Arbeit aufrechterhalten.[1] Eine zeitliche Befristung ist nicht geregelt. Er ist auch nach Beseitigung der Störu...mehr

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Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.4 Kündigung nach Betriebsübergang durch Erwerber

Auch außerhalb der Insolvenz ist die "Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept" bekannt und anerkannt. Im Insolvenzverfahren sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Anwendung von § 125 InsO (Interessenausgleich mit Namensliste; Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrunds; eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl) sowie §§ 126, 127 InsO (gerichtliche Bestätigung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9.3 Gerichtliche Bestätigung einer Namensliste

Der Insolvenzverwalter bzw. im Fall der Eigenverwaltung der Schuldner kann das Verfahren nach § 126 InsO nutzen und dadurch gerichtlich bestätigen lassen, dass für die Kündigungen der im Einzelnen benannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt und dass die Kündigungen auch im Übrigen sozial gerechtfertigt sind. Da nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.1 Altersteilzeitverhältnisse

Für ein Altersteilzeitverhältnis in der Arbeitsphase bestehen keine Besonderheiten; es kann ebenfalls unter Anwendung der Dreimonatsfrist gekündigt werden.[1] Auch eine Änderungskündigung mit dem Ziel der Reduzierung oder Streichung der Aufstockungsbeiträge ist kein milderes Mittel.[2] Ist der Arbeitnehmer dagegen bereits in der Freistellungsphase, stellt selbst die Stilllegu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Schließt der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste, hat dies folgende Vorteile[1]: Es wird vermutet, dass für die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt.[2] Die Sozialauswahl kann nur eingeschränkt überprüft werden.[3] Zu den Rechtsfolgen siehe bereits in ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Herausforderungen der virtu... / 4 Sonderfall: Onboarding aus dem Homeoffice

Zusammenarbeit aus dem Homeoffice heraus kann also gut funktionieren, wenn man die vorgestellten Verhaltensweisen beachtet und richtig umsetzt. Was aber ist mit Teammitgliedern, die man noch nie gesehen hat oder die gerade erst vor wenigen Tagen/Wochen neu ins Unternehmen gekommen sind, die sogenannten Onboardees? In großen meist international aufgestellten Unternehmen arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 2.3 Personalabbau als Betriebseinschränkung

Eine Betriebseinschränkung kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch durch bloßen Personalabbau erfolgen.[1] Diese Rechtsprechung des BAG hat der Gesetzgeber inzwischen durch die Einfügung des § 112a Abs. 1 BetrVG bestätigt. Für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans hat er dort die Zahlen- und Prozentangaben gegenüber der durch die Rechtsprechung für das Vorliegen einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.2 Reiner Personalabbau

Rz. 14 Auch reiner Personalabbau ohne Veränderung der Betriebsmittel kann eine Betriebseinschränkung sein. Dazu muss ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen sein.[1] Das ergibt sich aus § 112a Abs. 1 BetrVG. Bei einen solchen Betriebsänderung ist zu beachten, dass die Erzwingbarkeit des Sozialplans nach § 112a Abs. 1 BetrVG eingeschränkt ist, wenn die Betriebsänderung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 5 Handlungsfeld 4: Qualifizierung von älteren Mitarbeitern

Kaum Interesse an der Qualifikation älterer Mitarbeiter Gegenstand des vierten Handlungsfelds ist die Qualifizierung von älteren Mitarbeitern. So setzten viele betriebliche Förderprogramme bei den jüngeren Mitarbeitern an, enden aber bereits bei den "Mittvierzigern". Das Potenzial älterer Mitarbeiter bleibt dadurch zum Teil ungenutzt. Die Zurückhaltung der Unternehmen bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht (BAG, Beschluss v. 30.8.1995, 1 ABR 11/95 [1]) oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung.[1] Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternzeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 5.2 Merkmale einer wertschätzenden Trennungskultur

In vielen Unternehmen ist zu beobachten, dass sie weder Trennungsprozesse noch eine Trennungskultur verankert bzw. verinnerlicht haben. Dabei gibt gerade eine wertschätzende Trennungskultur allen Beteiligten Orientierung, da sie die gelebten Werte, Normen und ethischen Standards im Hinblick auf den Umgang mit Trennungen widerspiegeln. Eine wertschätzende Trennungskultur wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2 Streik

Der Streik wird in der Rechtsprechung als vorübergehende planmäßige Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Ziels definiert.[1] Es ist die planmäßige und gemeinschaftliche ("kollektive") Verweigerung der einzelvertraglich geschuldeten Arbeit durch eine Gruppe von Arbeitnehmern oder ganzer Belegschaften mit dem Zweck...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.1.3 Friedenspflicht

Ein Tarifvertrag hat zum einen die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen kollektivrechtlich zu ordnen (Ordnungsfunktion), und zum anderen, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Frieden zu schaffen (Friedensfunktion). Die Friedensfunktion hat zur Rechtsfolge, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags Arbeitskämpfe mit dem Ziel, in diesem Tarifvertrag enthaltene Regelungsb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm mit Urteil v. 18.10.2010, 8 Sa 483/10 – zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für Angestellte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BAG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sich auch vom Wettbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.2 Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis und ist an die Einhaltung der gesetzlichen[1] bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Achtung Befristetes Arbeitsverhältnis Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ist eine ordentliche Kündigung i. d. R. ausgeschlossen, es sei denn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Betriebsbedingte Kündigung

4.1 Allgemeines Rz. 668 Eine arbeitgeberseitige Kündigung ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Neben Umständen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers begründet sind, können daher auch Gründe, die...mehr