Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 299 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[494] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _____ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats, die in § 33 Abs. 2 BetrVG geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG)...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in den Zeiten der COVID-19-Pandemie zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist nur eingeschränkt möglich. Dabei ist insbesondere danach zu unterscheiden, ob diese Heilung zurückwirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung, oder ob sie nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet. Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotz der Unwirksamkeit des Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Um die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in den Zeiten der COVID-19-Pandemie zu erhalten, ha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Versetzung / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.3.2 Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist auch Vertretungsorgan für die Belange der Telearbeitnehmer. Telearbeitnehmer haben oft Probleme mit ihrer sozialen Ausgrenzung aus dem betrieblichen Leben, das üblicherweise an der Betriebsstätte stattfindet. Hier muss der Betriebsrat ansetzen und dafür sorgen, dass eine weitestmögliche soziale Integration der Telearbeitnehmer stattfindet. Dazu gehört auch...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5 Aufgaben des Betriebsrats nach SGB VII

3.5.1 Kooperation mit den Aufsichtspersonen, § 20 SGB VII § 20 Abs. 3 SGB VII verpflichtet die Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften) zu einer engen Kooperation mit den Betriebsräten (genauer geregelt in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen" v. 28.11.1977,...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.6 Aufgaben des Betriebsrats aus dem ASiG

3.6.1 Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmer, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. § 9 ASiG räumt dem Betriebsrat dabei sehr weitgehende Mitbestimmungsrechte ein. Bereits bei der Bestellung der Sicherheitsfachkraft hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht, das Gleiche gilt bei der Abberuf...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 1 Einführung

Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegen unter fast allen Umständen immer auch der Mitwirkung und -bestimmung durch den Betriebsrat, so es im Unternehmen einen gibt. Das bedeutet, dass der Betriebsrat unter den Voraussetzungen der nachfolgend genannten Normen an allen diesen Maßnahmen zu beteiligen ist. Praxis-Tipp Arbeitsschutz ist Unternehmerinteresse Neben dieser – d...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1.1 Was ist Mitbestimmung?

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Diese eher programmatische Aussage reicht indes nicht aus. Die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG

§ 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das BAG ist nun geklärt, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung dazu zwingen kann, einen Arbeitsschutzausschuss...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.6.2 Arbeitsschutzausschuss

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber nach § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss einberufen, dem auch zwei Mitglieder des Betriebsrats angehören müssen. Dieser Ausschuss soll ermöglichen, dass gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den Fachkräften Probleme des Arbeitsschutzes diskutiert und gelöst werden. Er soll vierteljährlich tagen. Unabhängig davon, ...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.3 Unfallmeldungen

Nach § 193 SGB VII muss der Arbeitgeber Unfälle, die tödlich enden oder eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit verursachen, der Berufsgenossenschaft melden. Diese Meldung muss vom Betriebsrat gegengezeichnet sein. Für die Unfallmeldung muss der Arbeitgeber ein Meldeformular verwenden, das die Gegenzeichnung durch den Betriebsrat bereits vorsieht. Dem Betriebsrat muss ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Zentrales Regelwerk der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Neben den organisationsrechtlichen Bestimmungen (Größe des Betriebsrats, Wahl und Konstituierung des Betriebsrats, Gremien usw.) finden sich hier die zentralen Vorschriften, die regeln, wann und in welchem Umfang der Betriebsrat an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken darf bzw. muss....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.1 Kooperation mit den Aufsichtspersonen, § 20 SGB VII

§ 20 Abs. 3 SGB VII verpflichtet die Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften) zu einer engen Kooperation mit den Betriebsräten (genauer geregelt in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen" v. 28.11.1977, BAnz Nr. 225 v. 2.12.1977). Diese Zusammenarbeit bezieht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 4 Fazit

In Einzelheiten gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu Themen des Arbeitsschutzes. Dennoch kann festgestellt werden, dass im Verhältnis zur Gesamtheit des möglichen Streitpotenzials Rechtsauseinandersetzungen hier eher selten sind. Die Einbeziehung des Betriebsrats in den betrieblichen Arbeitsschutz durch den Arbeitgeber bringt für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.6.1 Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmer, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. § 9 ASiG räumt dem Betriebsrat dabei sehr weitgehende Mitbestimmungsrechte ein. Bereits bei der Bestellung der Sicherheitsfachkraft hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht, das Gleiche gilt bei der Abberufung. Die Sicherheitsfachkraft ist nach § 9 ASiG verpflichtet, m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf den Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.2 Mitbestimmung und Mitwirkung bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Diese sollen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen, sich vom Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen überzeugen und auf U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das ASiG, das die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten regelt, sieht ebenfalls eine Beteiligung des Betriebsrats vor. Wichtig ist hier vor allem der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG), der in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden ist und in den der Betriebsrat zwei Mitglieder entsenden muss (siehe dazu Abschn. 3.6.2). Neben der Betei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.1 Gegenstand der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. Das heißt umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Praxis-Beispiel Mitbestimmung Nach § 26 DGUV...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.4 Betriebsvereinbarungen im Arbeitsschutz

Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG sind nach Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen weitere zentrale Normen der Regulierung von Arbeitsbedingungen im Betrieb, die für alle Arbeitnehmer gelten. Sie können weite Bereiche des Arbeitslebens regeln. Gleichzeitig ist die Betriebsvereinbarung die wichtigste Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Sie gib...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.2 SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

Das SGB VII enthält ebenfalls Regelungen, die dazu beitragen sollen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Auch dieser Regelungsbereich bezieht Betriebsräte konkret ein und weist ihnen Aufgaben zu bzw. verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat zu beteiligen. Die Betriebsräte müssen mit den Aufsichtspersonen kooperieren (§ 20 SGB VII), sie sind bei der Bestellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 3 Mitbestimmung beim Arbeitsschutz in der Privatwirtschaft

Der Betriebsrat hat immer dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn eine Arbeitsschutzvorschrift im Betrieb umgesetzt wird, die durch betriebliche Regelungen ausgefüllt werden muss. D. h. umgekehrt, dass Vorschriften, die bereits konkrete Anweisungen enthalten, zur Umsetzung im Betrieb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen. Handelt der Arbeitgeber in einem Einzelfall au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.7 Mitbestimmung nun auch aus Tarifvertrag?

Neben Gesetzen regeln vor allem Tarifverträge das deutsche Arbeitsleben. Obwohl der deutsche Arbeitsschutz bis in feinste Details gesetzlich geregelt ist, sehen die Gewerkschaften zunehmend den Bedarf, auf der Ebene von Tarifverträgen weitere Regulierungen in den betrieblichen Alltag einzubringen. Ein Beispiel ist der im Jahr 2009 erstreikte "Tarifvertrag zum Gesundheitsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.4.1 Rahmenbedingungen der Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung muss schriftlich niedergelegt und von Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnet sein. Sie erfordert nicht, dass diese gemeinsam formuliert oder gemeinsam ausgearbeitet worden ist. Es reicht z. B. aus, dass die Betriebsvereinbarung arbeitgeberseitig vorformuliert und vom Betriebsrat lediglich gegengezeichnet wird. Praxis-Tipp Unterzeichnung einer Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 4 Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG weitgehende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz. Diese sind umso umfassender, je ausfüllungsbedürftiger eine Vorschrift ist, oder anders gesagt: je allgemeiner etwas formuliert ist, umso mehr nimmt die Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung zu. Damit liegt auf der Hand, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte finden sich in verschiedenen Gesetzen, wichtig sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Personalvertretungsgesetze (PVG) des Bundes und der Länder sowie die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze (MVG). Wichtig Mitbestimmung gemäß Betriebsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema der aktiven Kooperation zwischen dem Arbeitgeber, seinen Beauftragten und dem Betriebsrat. Das Instrumentarium der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich in einer Vielzahl verschiedener Gesetze finden, sollte bekannt sein und aktiv verwendet werden. Der Betriebsrat ist nicht nur Partner bei Maßnahmen im Gesundheitsschutz, sond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG

Nach § 90 Abs. 1 BetrVG muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber unterrichtet werden, wenn dieser plant, seine Betriebsstätten umzubauen, zu erweitern oder neu zu bauen. Selbiges gilt, wenn technische Anlagen entsprechend verändert werden, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe diesen Maßnahmen unterliegen oder Arbeitsplätze betroffen sind. Bei allen diesen Maßnahmen ist der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.1.2 Maßnahmen

Der zentrale Bereich der Mitbestimmung umfasst alle Maßnahmen, die sich aus Normen des Arbeitsschutzes ergeben (ArbSchG, GefStoffV, ArbStättV usw.) und die im Betrieb umgesetzt werden müssen. Gefährdungsanalysen, die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen zur Verhinderung der Gefährdungslage und deren jeweilige Dokumentation sind ebenfalls Gegenstand der Mitbestimmung. Grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.3 Mitbestimmung nach § 91 BetrVG

Nach § 91 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen verlangen, wenn Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe oder der Arbeitsumgebung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Kenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden. Die Voraussetzungen für das Tätigwerden des Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2 Mitbestimmung und Mitwirkung nach §§ 89 ff. BetrVG

Die Vorschriften der §§ 89 ff. BetrVG regeln die weniger weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG § 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.1 Betriebsverfassung

Rechtsgrundlage in der Betriebsverfassung ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Die Vorschrift besagt, dass der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen hat "bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.3 Telearbeitsplätze

Eine moderne Form der Arbeitsorganisation ist die Telearbeit. Während der Arbeitgeber beim Outsourcing komplette Funktionen des Betriebs auch rechtlich auslagert, gliedert er bei der Telearbeit lediglich die Arbeitnehmer räumlich aus dem Betrieb aus. Der damit erzielbare Kostensenkungseffekt liegt in der Einsparung betrieblicher Räumlichkeiten (mit deren Folgekosten). Zudem ...mehr