Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewerkschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Gewerkschaft ist ein Berufsverband (> Berufsstände und Berufsverbände). Gewerkschaftsbeiträge sind > Werbungskosten (> Beiträge Rz 2 f), ebenso bei Sozialrentnern, wenn sie für die Gewerkschaft tätig waren und aus Anhänglichkeit und wegen des gebotenen Rechtsschutzes Mitglied bleiben (FG Köln vom 02.10.1989 – 5 K 4299/88, DB 1990, 402; >...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung

Der Arbeitgeber kann nach den Regelungen im BetrVG zu bestimmten Gremien und Versammlungen, an denen er teilnimmt, einen Vertreter seines Arbeitgeberverbands als Berater hinzuziehen. Dies gilt für Sitzungen des Betriebsrats, die auf sein Verlangen anberaumt sind, oder zu denen er ausdrücklich eingeladen ist.[1] Voraussetzung für die Teilnahme der Arbeitgebervereinigung ist, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.7 Vorzeitiges Vorlageverlangen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Hinweis Wie oben ausgeführt, gelten die § 5 Abs. 1 Satz 2 bis 5 EFZG nur noch für Personen- und Fallgruppen. Damit können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorzulegen (sog. Vorlagepflicht). Gesetzlich Versicherten kann aber weiterhin aufgegeben werden, die Arbeitsunfähigkeit bereits a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.3 Form der Mitteilung

Rz. 18 Eine bestimmte Form der Anzeige sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann deshalb mündlich – insbesondere telefonisch – per Telefax, Kurznachrichtendienste (z. B. SMS oder WhatsApp) oder E-Mail erfolgen. Auch die schriftliche Benachrichtigung, die mit der Post versandt wird, ist grundsätzlich möglich. Sie wird jedoch in der Regel mit dem Erfordernis der Unverzüglichkeit ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.2 Zeitpunkt der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Nach der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG braucht der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, und zwar am darauf folgenden Arbeitstag. Für eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Kalendertagen sieht das Gesetz also keine Nachweispflicht vor.[1] Es liegt hier am Arbeitgeber, von der Befugnis des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es wichtig, explo... / 1.3 Alle Beteiligten müssen Verantwortung übernehmen

Explosionen können verheerende Auswirkungen haben. Neben der hohen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter steht nicht selten der gesamte Betrieb auf dem Spiel. Um die Gefährdungen zu minimieren, reicht es daher nicht, nur die erforderlichen technischen Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind Grundlage eines wirkungsvollen Explosionsschutzes, können aber nur voll wirksam werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.4 Adressat der Mitteilung

Rz. 19 Gegenüber welcher konkreten Person in arbeitsteilig organisierten Betrieben die Mitteilungspflicht zu erfüllen ist, wer also Adressat der Mitteilung ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls. Bei kleinen Betrieben wird dies der Inhaber sein. Dies braucht jedoch bereits dann nicht mehr zu gelten, wenn dieser für die Personalangelegenheiten einen Personalsachbearbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonders schutzbedürftige ... / 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Grundlage für Antidiskriminierung im Betrieb

Mit Blick auf die demografischen Herausforderungen und dem Konzept der Teilhabe müssen soziale Gruppen, die lange als "Randgruppen" in der Arbeitswelt betrachtet wurden, verstärkt in die Unternehmen eingebunden werden. Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und sich für diese Personen über das gesetzliche Maß hinaus engagieren, gelten zunehmend als beso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.1 Anforderungen an den Infektionsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber die unter seiner Leitung vorzunehmenden Arbeitsleistungen so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Dazu gehört auch der Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz mit Infektionskrankheiten. Bei Umsetzung der Schutzpflichten nach § 3 ArbS...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Arbeitsschutz

Seit dem 2.2.2023 gibt es keine spezifische Regelung mehr, die den Schutz vor Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz regelt, denn die Corona-ArbSchV ist zum 2.2.2023 ersatzlos aufgehoben worden. Das bedeutet aber nicht, dass nun keine Schutzmaßnahmen mehr vor einer Ansteckung mit COVID-19 oder anderen Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz getroffen werden müssen. Es gibt nur k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Krise bzw. die Pandemie der Erkrankung mit COVID-19 verliert an Bedeutung in Gesellschaft und Arbeitsleben. Zahlreiche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen. So wurde zuletzt die Corona-ArbSchV aufgehoben. Der Beitrag gibt einen Überblick über Fragen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Weisungsrechte des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt die Beteiligung des Betriebsrats bei Entlassungen vor. Ist ein größerer Personalabbau geplant, empfiehlt es sich, die Mitarbeitervertretung frühzeitig einzubeziehen. Damit wird der Prozess beschleunigt und vereinfacht. Auch der Sozialplan, der die Höhe der Abfindungen regelt, ist ein Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen dem Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 50 Vor Ausspruch einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Änderungskündigung können außerdem weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen, die der Arbeitgeber beachten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.5.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Videoüberwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1] Videokameras sind technische Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift und auch dann dazu bestimmt, die Leistung oder das Verhalten von Arbeitnehmern zu überwachen, wenn die Mitarbeiterkontrolle nicht das Hauptziel, sondern nur ein Nebeneffekt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Maßnahmen, mit denen die Nutzung betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme durch Mitarbeiter kontrolliert werden kann, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten.[1] Dies gilt auch für Maßnahmen, mit denen eine Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeiter nicht ausdrücklich beabsichtigt wird...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Anhörung nach § 102 BetrVG

Rz. 51 Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung. Eine ohne ordnungsgemäße vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Änderungskündigung ist daher unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Nur wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos annimmt, ist dies unbeachtlich, da dann eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande kommt, ohne dass es noch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 62 Die mit einer Änderungskündigung beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen kann auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG auslösen, etwa wenn zugleich die betriebliche Lohngestaltung i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG geändert werden soll. Der Arbeitgeber bedarf dann hierfür der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.2 Tat- und/oder Verdachtskündigung

Dem Arbeitgeber, der die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Vertragsverletzung beabsichtigt, stehen zwei Kündigungsvarianten zur Verfügung: die Tatkündigung und die Verdachtskündigung. Eine Tatkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützt, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm unzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 3.2 Verbotene Beweismittel

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, ob Beweismittel, die unter Verletzung des geltenden Rechts beschafft worden sind, im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess zugunsten der beweisbelasteten Partei verwertet werden dürfen. Daher nimmt die überwiegende Ansicht an, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel weder generell verwertbar noch absolut unverwertbar sind.[1] Es...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Kontrolle von Mitarbeitern ist für Unternehmen eine regelmäßig notwendige, jedoch auch heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vielfältige Grenzen gesteckt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die individuellen Rechte der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsrechte de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 113 Ein einzel- oder tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt auch eine ordentliche Änderungskündigung aus. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Änderungskündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.[1] Es gelten auch der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3 Spezielle Kontrollgrenze gemäß § 26 BDSG und der DSGVO

Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies erforderlich ist für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung. Dies galt bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.4 Alkohol- und Drogentests

Alkohol- und Drogentests sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. Ein alkoholisierter Arbeitnehmer kann wegen des durch Art. 2 Abs. 2 GG garantierten Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit weder zu einer Untersuchung seines Blutalkoholwerts (durch Abgabe einer Blutprobe) noch zur Mitwirkung an einer Atemalkoholanalyse (unter Benutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.4 Einsatz von KI zur Mitarbeiterkontrolle

Nützlich erscheint eine Nutzung von KI beispielsweise für die automatisierte Auswertung von Videoaufnahmen. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder eine Einwilligung des Arbeitnehmers oder, wie bei den anderen Technologien auch, § 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 6, 9 DSGVO oder eine Betriebsvereinbarung.[1] Indes ist eine erteilte Einwilligung die "unsicherste" Ermächtigungsgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 26 Inkrafttreten

Allgemeines Rz. 1 § 26 bestimmt das Inkrafttreten des Kündigungsschutzgesetzes in der Fassung vom 10.8.1951.[1] Das Gesetz wurde am 13.8.1951 verkündet und ist am 14.8.1951 in Kraft getreten. Die in verschiedenen Ländern zuvor bestehenden Landesgesetze über Kündigungsschutz sind damit aufgrund des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 31 GG) außer Kraft getreten. Das Gesetz wurde sp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Die außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 122 Eine Änderungskündigung kann auch außerordentlich erklärt werden. Praktisch bedeutsam ist dies insbesondere dann, wenn einzel- oder tarifvertraglich oder aus anderen Gründen (vgl. z. B. § 15 Abs. 1 KSchG) eine ordentliche Kündigung, und damit auch eine ordentliche Änderungskündigung, ausgeschlossen ist. Für die außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.3 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden.[1] Widersprüchliche Ansichten herrschen in der a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Prüfungsmaßstab für die Wirksamkeit

Rz. 127 Die materielle Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung vollzieht sich wie bei einer ordentlichen Änderungskündigung in 2 Stufen. Erstens ist Voraussetzung ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 BGB für die sofortige Änderung der Arbeitsbedingungen, 2. muss die sofortige Änderung der Arbeitsbedingungen von dem Arbeitnehmer billigerweise hinzuneh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 3.1 Beweissicherung

Über den Ausgang zivil- und arbeitsgerichtlicher Prozesse entscheiden in vielen Fällen nicht Rechts-, sondern Beweisfragen. Dabei geht es zum einen um die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen den Parteien, zum anderen um die Frage, ob ein Beweismittel im Prozess zugunsten der beweisführenden Partei berücksichtigt werden darf oder ob seine Verwertung rechtlich v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.1 Veröffentlichung und Kommunikation der Grundsatzerklärung

Laut § 3 Abs. 1 Satz 4 LkSG sind dem Gesetz unterworfene Unternehmen zur Abgabe einer Grundsatzerklärung über die zugrundeliegende Menschenrechtsstrategie verpflichtet. § 6 Abs. 2 LkSG detailliert die Anforderungen des Gesetzes und legt in Satz 2 zudem fest, dass die Grundsatzerklärung stets durch die Unternehmensleitung abzugeben ist. Die Grundsatzerklärung wird diesbezügli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielfalt von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang der Kosten. Vor allem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Insolvenz

Rz. 35 Nach einer Entscheidung des BAG kommt es für die Qualifizierung eines Abfindungsanspruchs nach den §§ 9, 10 KSchG nicht darauf an, ob die Kündigung, in deren Rahmen der Auflösungsantrag gestellt wurde, noch vor Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzschuldner oder vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist.[1] Auch nicht allein ausschlaggebend ist bei einem Antrag der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.4 Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung

Rz. 104 Für betriebsbedingte Änderungskündigungen gelten aufgrund der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auch die Grundsätze der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG.[1] Prüfungsgegenstand für die soziale Rechtfertigung ist bei einer Änderungskündigung jedoch anders als bei der Beendigungskündigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4.1 Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 112 Die Änderungskündigung bedarf wie die Beendigungskündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und muss hinreichend bestimmt sein, insbesondere muss sie angeben, zu welchem Zeitpunkt sie wirksam werden soll. Die elektronische Form nach § 126a BGB ist nicht ausreichend. Soll die Änderungskündigung als ordentliche erklärt werden, ist die maßgebliche Kündigungsfrist zu wahren. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.1 Einsatz von Privatdetektiven

Für Privatdetektive gibt es im Bereich der Mitarbeiterüberwachung vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Nicht selten werden Detektive von Arbeitgebern mit der Aufklärung von Straftaten im Betrieb beauftragt, um die Einschaltung der strafrechtlichen Ermittlungsorgane zu vermeiden. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Beobachtung von Arbeitnehmern außerhalb des Arbeitsplatzes zur Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1 1. Stufe: Wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB

Rz. 128 Ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung ist gegeben, wenn die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist.[1] Im Rahmen der Interessenabwägung nach § 626 Abs. 1 BGB ist ferner zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen noch bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.2 Ehrlichkeitskontrollen

Bei einer Ehrlichkeitskontrolle bzw. einem Zuverlässigkeitstest wird die Vertrauenswürdigkeit des Mitarbeiters auf die Probe gestellt, indem er einer günstigen Gelegenheit zur Begehung einer Straftat oder einer Arbeitsvertragsverletzung ausgesetzt wird, um zu beobachten, ob er dieser Versuchung widerstehen kann. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte[1] ist ihre Durchfüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 2 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat

Mit dem Arbeitgeber arbeitet der Sprecherausschuss vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecheraussch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 3 Wahl

Wahlen finden nur in Betrieben der Privatwirtschaft, nicht jedoch in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes statt.[1] Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs. Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die 6 Monate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Eine vorherige 6-monatige Tätigkeit als leitender Angestellter ist nicht erforderlich, e...mehr