Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3 Keine analoge Anwendung

Rn 55 Der Wortlaut des § 125 Abs. 2 ist abschließend. Nur der Interessenausgleich mit Namensliste, nicht jedoch der durch einen Spruch der Einigungsstelle zustande gekommene Sozialplan ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrats.[131] Im Übrigen folgt aus § 125 Abs. 2 im Umkehrschluss, dass für die Betriebsratsanhörung vor Ausspruch der Kündigungen (§ 102 BetrVG) auch bei Vor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte

Rn 36 Demgegenüber wird eine (tarif-)vertragliche Regelung, wonach der Ausspruch von Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist (vgl. § 102 Abs. 6 BetrVG), nicht von § 113 verdrängt.[81] Denn nach dem Verständnis des BAG handelt es sich hierbei lediglich um eine verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene. Es werde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPfZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit/Familienpflegezeit ebenso wie das ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Gesamtbetriebsrat

Rn 54 Soweit für den Interessenausgleich aufgrund des betriebsübergreifenden Charakters der Betriebsänderung der Gesamtbetriebsrat zuständig ist (§ 50 Abs. 1 BetrVG), ersetzt ein mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossener Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahmen aller örtlichen Betriebsräte.[130]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Rn 13 Vor Zugang der Kündigung muss ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen sein.[35] Rn 14 Der Interessenausgleich muss wirksam sein[36], also wegen § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG insbesondere die Schriftform nach §§ 125, 126 BGB erfüllen[37], und zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat abgeschlossen sein. Möglicher Verhandlungspartner f...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Inhalt der Norm

Rn 3 Im Einzelnen ermöglicht es § 125 dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter, gemeinsam den Kündigungsschutz einzelner Beschäftigter zu reduzieren, jedoch nur im Falle einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG.[7] Der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl (§ 1 KSchG) wird zugunsten einer vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vereinbarten betrieblic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Normzweck

Rn 1 § 125 dient der Sanierung insolventer Unternehmen und trägt dem Umstand Rechnung, dass gerade im Insolvenzfall oft ein Bedürfnis nach einer zügigen Durchführung einer Betriebsänderung und eines größeren Personalabbaus besteht.[1] Damit der Insolvenzverwalter nicht einer Fülle von langwierigen und schwer kalkulierbaren Kündigungsschutzprozessen ausgesetzt ist, schafft di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Insolvenzeröffnung

Rn 5 § 125 gilt erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO) an. Nicht anwendbar ist die Vorschrift auf Interessenausgleichsvereinbarungen mit Namensliste, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden, auch wenn dem Interessenausgleich ein vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmt.[12] Allerdings unterfällt auch ein zwische...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung (§ 111 des Betriebsverfassungsgesetzes) geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind, so ist § 1 des Kündigungsschutzgesetzes mit folgenden Maßgaben anzuwenden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Geplante Betriebsänderung

Rn 8 Erforderlich ist also zunächst das Vorliegen einer geplanten Betriebsänderung i.S.d. § 111 Satz 1 BetrVG. Rn 9 In der (Insolvenz-)Praxis geht es dabei meist um eine mit Personalanpassungsmaßnahmen verbundene Einschränkung[16] oder Stilllegung[17] des ganzen Betriebs[18] oder von wesentlichen Betriebsteilen[19] (§ 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG). § 125 findet allerdings auch Anw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 Satz 1

Rn 7 § 125 Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass eine Betriebsänderung geplant ist und ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande kommt. 3.1 Geplante Betriebsänderung Rn 8 Erforderlich ist also zunächst das Vorliegen einer geplanten Betriebsänderung i.S.d. § 111 Satz 1 BetrVG. Rn 9 In der (Insolvenz-)Praxis geht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1.1 Unterschiede zu § 1 Abs. 3 KSchG

Rn 24 Dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat eröffnet § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 weitergehende Möglichkeiten bei der Sozialauswahl als dies nach § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG außerhalb der Insolvenz der Fall ist. Die wesentlichen Unterschiede sind, dass zum einen mit dem Interessenausgleich auch angestrebt werden kann, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Zu berücksichtigende Sozialdaten

Rn 27 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 kann im Kündigungsschutzprozess die Sozialauswahl nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten nachgeprüft werden. Bei der Gewichtung dieser drei Sozialdaten besteht aber keine Rangfolge zu Gunsten eines dieser Kriterien, da der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Wertungssp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum 5. VermBG

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Förderung nach § 3 Nr 39 EStG und nach § 13des 5. VermBG mit ArbN-Sparzulage schließen einander wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Dazu gehören ua:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken und stützen. Sie können aber auch mit einer bestehenden Kultur nicht kompatibel sein. Sie sind daher nicht einfach "zu verordnen" sondern im best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 5 Mitbestimmung

Soll ein Arbeitsverhältnis über eine vertraglich festgelegte Altersgrenze hinaus fortgesetzt werden, so ist in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen.[1] Auch ein solcher Fall ist eine "Einstellung" im Sinne dieser Bestimmung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.2 Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen einer Verdachtsuntersuchung ("internal investigation")

Nachdem sich die mit der internen Untersuchung befassten Personen einen ersten Überblick über die im Raum stehenden Vorwürfe und die zu ermittelnden Umstände gemacht haben, sind die einzuleitenden Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der Verdachtsuntersuchung (auch "internal investigation" genannt) zu bestimmen. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit entsprechender Ermittlungsmaß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / 4 Checkliste Umgang mit Verdachtsfällen / Compliance-Krisenmanagement

Erste Orientierungsphase: Untersuchungszielsetzung, -planung und -taktikmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicher unterwegs im Außendi... / 3.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Überprüfung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Verkehrssicherheit wurde durchgeführt. Hierbei werden Projektteam, Betriebsarzt und Betriebsrat beteiligt. Das ergibt dann die Basis, auf der alles aufgebaut wird, wie der Maßnahmenkatalog für die Umsetzungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicher unterwegs im Außendi... / 4.5 Betriebliche Regelung/Betriebsvereinbarung für Fahrzeuge

Ratsam ist es immer, eine Vereinbarung für das Lenken von Fahrzeugen im betrieblichen Auftrag schriftlich aufzusetzen. Je nach Betriebsart ist der Betriebsrat hier mit einzubeziehen. Darin werden die Rechte und Pflichten des Fahrzeuglenkers abgehandelt und alle Seiten sind informiert und stimmen zu. Auch über die Nutzung "rein geschäftlich" oder auch "privat" werden dann auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicher unterwegs im Außendi... / 1 Projektgrundlagen

Bereiche des Außendienstes/Vertriebs festlegen: Da es im Unternehmen 2 Vertriebsbereiche gibt, müssen beide berücksichtigt und ins Projekt aufgenommen werden. Projektteam aufstellen: Die Führungskräfte von beiden Vertriebsbereichen integrieren, Betriebsrat und Arbeitsmedizin einbinden, Verantwortlichkeiten festlegen. Projektmanagement: Heraussuchen eines softwaregestützten Lösung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterführung

Begriff Die Mitarbeiterführung ist die elementare, wichtigste Aufgabe jeder Führungskraft. Führung per se umfasst Maßnahmen des Vorgesetzten, mit denen er steuernd auf das Verhalten und Handeln seiner Mitarbeiter einwirkt. Im Führungsprozess im Unternehmen gibt es mehrere Rollen mit unterschiedlicher Art von Führung: Unternehmensleitung: gibt die Unternehmensvision und -ziel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben

Sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts auf dem Gebiet der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten[1], als auch die sich aus kollektivrechtlichen Normen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) im Einzelfall ergebenden Vorgaben müssen im Ergebnis als eine Einschränkung der Privatautonomie hinsichtlich der vertraglichen Abschluss- und Gestaltungsfreihe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.4 Direktionsrecht

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber ebenfalls den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber die Befugnis, durch einseitige Anordnungen die im Arbeitsvertrag nur rahmengemäß umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung näher zu bestimmen. Er kann auch einen Wechsel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 3 FAQs

1) Muss auch für Bildschirmarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten. § 3 ArbStättV fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze. 2.) Sollte auch der Betriebsrat an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Ja. Sie sollten die ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hautschutz / 7 Hautschutzplan

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit zum Einsatz von Hautschutz (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel), so sollten die entsprechenden Hautschutzmittel in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Der Hautschutzplan (Abb. 1 zeigt ein Bespiel) sollte 3 Bereiche enthalten: Allgemeiner Hautschutz, z. B. Tragen von Handschuhen, Reinigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Angestellte § 26 ...mehr

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Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, stellt sich die Frage, ob und wie dieser bei der Einführung eines Verhaltenskodex zu beteiligen ist. Der Betriebsrat hat zwingend mitzubestimmen, wenn durch den Verhaltenskodex Fragen der betrieblichen Ordnung oder des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind.[1] Beschränkt sich der Verhaltenskodex auf die Wiedergabe ohnehi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3.3 Betriebsvereinbarung

Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, empfiehlt sich zumeist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung des Verhaltenskodex.. Da ein erheblicher Teil von typischerweise in Verhaltenskodizes enthaltenen Regelungen mitbestimmungspflichtig ist, wird eine Regelung durch Betriebsvereinbarung regelmäßig erforderlich sein. Betriebsvereinbarungen gelten unmittel...mehr

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Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3 Maßnahmen zur Implementierung eines Verhaltenskodex

Zur Einführung eines Verhaltenskodex und der verbindlichen Geltung entsprechender Compliance-Regeln gegenüber den Arbeitnehmern bieten sich dem Unternehmen verschiedene Wege an. Dabei ist grundsätzlich zwischen einem einseitigen arbeitgeberseitigen Vorgehen und zweiseitigen Vereinbarungen zu entscheiden, wobei als Vertragspartner insbesondere der individuelle Arbeitnehmer od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.5 Umfang und Modalitäten der Auskunftserteilung

In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Auskunftsgewährung trifft das Gesetz eine wichtige Unterscheidung zwischen tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgebern und Arbeitgebern, die keine tariflichen Entgeltregelungen zugrunde legen. § 14 EntgTranspG erleichtert einem tarifgebundenen oder durch arbeitsvertragliche Verweisung tarifanwendenden Arbeitgeber die Auskunf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.4 Form und Adressat des Auskunftsverlangens

Der Auskunftsanspruch muss gemäß § 10 Abs. 2 EntgTranspG lediglich in Textform i. S. d. § 126b BGB geltend gemacht werden. Daher ist eine E-Mail ausreichend. Um missbräuchliche Auskunftsverlangen zu verhindern, verlangt das Gesetz die Angabe einer nach Ansicht des Arbeitnehmers vergleichbaren Tätigkeit, auf die sich die verlangte Auskunft über das Entgelt beziehen soll. Laut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 3.3.4 Fragen nach Vorstrafen und finanziellen Verhältnissen

Fragen nach Vorstrafen oder den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen des Bewerbers werden grundsätzlich dann als zulässig angesehen, wenn die entsprechenden Informationen für den zu besetzenden Arbeitsplatz bzw. die zu leistende Arbeit von Bedeutung sind. Bei der Anforderung von Unterlagen in diesem Zusammenhang, wie z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 3 Betriebliches Prüfverfahren

Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind gemäß § 17 EntgTranspG aufgefordert, regelmäßig zu überprüfen, ob sie das Gebot der Entgeltgleichbehandlung des § 7 EntgTranspG einhalten. Unter Beteiligung des Betriebsrats ist in einem solchen freiwilligen Prüfverfahren eine Bestandsaufnahme der bestehenden Entgeltsysteme und -regelungen vorzunehmen. Diese sind zu ana...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 3.2 Berücksichtigung von Compliance im Rahmen von variablen Vergütungssystemen?

Teilweise wird vorgeschlagen, Compliance bzw. Compliance-Inhalte in variable Vergütungssysteme einzubeziehen bzw. Vergütungssysteme Compliance-orientiert auszugestalten und regel- und rechtskonformes Verhalten der Mitarbeiter durch finanzielle Anreize zu belohnen. Hierdurch soll das Bewusstsein der Mitarbeiter, dass Compliance im Unternehmen wichtig ist, gefördert werden. Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Beihilfen und Unterstützungen

Beihilfen und Unterstützungen von höchstens 600 EUR jährlich je Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber z. B. in Krankheits- und Unglücksfällen zahlt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es sind auch höhere Beträge steuerfrei, wenn unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und des Familienstands des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt. Voraussetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 5.2 Identifikation von relevanten Stakeholdern für die Personalarbeit

Wie oben ausgeführt, ist ein zentraler Baustein des CSR-Managements die Identifikation von relevanten Stakeholdern und deren berechtigten Interessen. Wichtige interne Stakeholder für die Personalarbeit sind zunächst alle Unternehmensmitglieder mit ihren verschiedenen Voraussetzungen (z. B. Herkunft, Bildung, Geschlecht), Funktionen und Aufgaben (z. B. Vorstand, Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Konfliktmanagement / 2 Definition Konflikt

Ähnlich vielfältig wie die Verwendung des Begriffs "Konfliktmanagement" ist auch der Begriff "Konflikt" selbst. Wichtig Meinungsverschiedenheit Nicht jede Unstimmigkeit zwischen zwei Personen, Teams oder Organisationen ist schon ein Konflikt! Ein zusammenfassender Überblick über die zahlreichen Definitionen des Begriffs "Konflikt" findet sich bspw. bei Glasl.[1] Dabei ist insb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.13 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr