Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Größe

Rz. 8 Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Größe der Einigungsstelle (d. h. zur Zahl der Beisitzer). Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich über die Größe zu einigen.[1] Wird kein Einvernehmen erzielt, so entscheidet das Arbeitsgericht.[2] Rz. 9 Regelmäßig sind 2 Beisitzer notwendig, aber auch ausreichend.[3] Die Erforderlichkeit des zusätzlichen Aufwandes weiterer Einigungsst...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 42 Die für die Einigungsstelle bestellten Personen werden erst dann zum Mitglied, wenn sie das Amt angenommen haben. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Dies gilt für alle Beteiligten, also auch für den durch Gericht bestellten Vorsitzenden oder für betriebsangehörige Personen. Das Amt ist höchstpersönlich, eine Vertretung ist nicht möglich. Die Mitglieder sind weisu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

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Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Einigungsstelle stellt das Betriebsverfassungsgesetz ein Verfahren zur Konfliktlösung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber bereit. Das Einigungsstellenverfahren ist vom arbeitsgerichtlichen Verfahren zu trennen. Die Einigungsstelle ist kein Gericht und übt keine richterliche Tätigkeit aus. Sie ist vielmehr ein Organ der Betriebsverfassung und besteht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Wirkungen des arbeitsgerichtlichen Beschlusses

Rz. 40 Die Gerichte für Arbeitssachen stellen ggf. die Unwirksamkeit des Spruchs fest. Die Entscheidung hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung.[1] Die Meinungsverschiedenheit kann durch das Gericht nur dann abschließend entschieden werden, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelte. Soweit also nur eine rechtliche Entscheidung in Betracht kommt, ohne dass ein A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Einigungsstellen werden i. d. R. nur von Fall zu Fall gebildet. Zwar eröffnet das Gesetz in § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Möglichkeit, durch freiwillige (d. h. nicht erzwingbare) Betriebsvereinbarung eine "ständige Einigungsstelle" einzurichten, bei der Vorsitzender und Beisitzer von vornherein feststehen und die demzufolge ohne zeitliche Verzögerungen mit der Verhandl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beschlussfassung

Rz. 27 Die Beschlussfassung regelt § 76 Abs. 3 BetrVG. Die Bestimmung gilt für die Sachentscheidung der Einigungsstelle, nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Beschlüsse sind nach mündlicher Beratung zu fassen. Wichtig: Auch in Eilfällen besteht vor der formellen Rechtskraft des gerichtlichen Einsetzungsbeschlusses keine Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle.[1] Unabdi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen [1], sofern es um die zeitliche Lage...mehr

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Urlaub / 4.5 Urlaubsplan

Den unterschiedlichen Urlaubswünschen der Beschäftigten kann durch die Aufstellung eines förmlichen Urlaubsplans Rechnung getragen werden, der unter Mitwirkung des Personal- bzw. Betriebsrats aufzustellen ist. Dieser Urlaubsplan soll sowohl die Interessen der Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigen als auch dafür sorgen, dass die urlaubsbedingten Personalausfäll...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Vorabregelung durch den Betriebsrat

Rz. 29 Sinnvoll und mangels gesetzlicher Regelung zulässig ist, dass der Betriebsrat im Rahmen der Wahl der weiteren Ausschussmitglieder bereits Ersatzmitglieder wählt oder einen Modus festlegt, wie diese bestimmt werden.[1] Sinnvoll ist dies insbesondere, da dem Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats übertragen sind und damit eine Vereinfachung der Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Aufgabenübertragung in kleineren Betriebsräten

Rz. 70 Nach § 27 Abs. 3 BetrVG können Betriebsräte mit weniger als 9 Mitgliedern die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsvorsitzenden oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen. Rz. 71 Im Gegensatz zu den Betriebsräten mit mindestens 9 Mitgliedern kann somit kein formeller Betriebsausschuss eingerichtet werden. Indem jedoch die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Bildung eines Betriebsausschusses

Rz. 5 Ein Betriebsausschuss ist in einem Betriebsrat zu bilden, wenn dieser neun oder mehr Mitglieder hat. Der Betriebsausschuss ist dann zwingend zu bilden. Erfolgt dies nicht, begeht der Betriebsrat eine Pflichtverletzung, u. U. sogar eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 BetrVG. [1] Es ist jedenfalls nicht danach zu differenzieren, ob der Betriebsrat im Einzelf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Wirkung des Übertragungsbeschlusses

Rz. 68 Der Betriebsausschuss trifft aufgrund des Übertragungsbeschlusses die Entscheidung des Betriebsrats anstelle des Gesamtgremiums. Sofern nicht der Betriebsrat per Weisung, allgemeinen Richtlinien oder in der Geschäftsordnung Vorgaben gemacht hat, ist der Betriebsausschuss in seiner Willensbildung frei.[1] Vor Wirksamwerden des Beschlusses im Außenverhältnis kann der Be...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

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Jobticket / 2 Mitbestimmung

Ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, hängt davon ab, ob die Leistung freiwillig und zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt wird oder einen Teil des Arbeitsentgelts darstellt. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Stellt der Arbeitgeber Leistungen wie das Jobticket freiwillig und zusätzl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorsitz

Rz. 49 Der Betriebsausschuss ist Organ des Betriebsrats. Er ist aber keine besondere Betriebsvertretung neben dem Betriebsrat.[1] Rz. 50 Der Vorsitzende des Betriebsrats ist automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Ist der verhindert, wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, der gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats ist.[2]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Eigener Zuständigkeitsbereich

Rz. 57 Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Das Gesetz weist dem Betriebsausschuss damit einen eigenen Zuständigkeitsbereich zu. Entscheidungen können hier ohne vorherige Ermächtigung durch den Betriebsrat getroffen werden.[1] Da der Betriebsausschuss jedoch keine selbstständige Arbeitnehmervertretung neben dem ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 44 Scheidet ein Betriebsausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, endet auch seine Mitgliedschaft im Betriebsausschuss. Das gilt erst recht dann, wenn das Betriebsratsmitglied wegen grober Pflichtverletzungen nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wurde. Ein Ausschluss wegen grober Pflichtverletzungen allein aus dem Betriebsausschuss ist dagegen nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Zusammensetzung

Rz. 7 Der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter sind kraft Gesetz Mitglieder des Betriebsausschusses. Daneben gibt es weitere Mitglieder, deren Anzahl wie folgt von der Größe des Betriebsrats abhängt: Rz. 8 Als Mitglieder des Betrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.3 Anforderungen an den Übertragungsbeschluss

Rz. 64 Der Übertragungsbeschluss ist vom Betriebsrat mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder zu fassen. Es kommt somit nicht darauf an, wie viele Betriebsratsmitglieder bei Beschlussfassung anwesend sind. Entscheidend ist die gesetzliche Zahl der Mitglieder, deren Hälfte übertroffen werden muss. Praxis-Beispiel Ein Betriebsrat hat 17 Mitglieder. Die Mehrheit der Mitgli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 28 Wie die Ersatzmitglieder für den Betriebsausschuss bestellt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Klar ist, dass ein verhindertes oder aus dem Betriebsrat ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied im Betriebsausschuss nicht automatisch von derjenigen Person vertreten/ersetzt wird, die für das Mitglied als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrückt.[1] Der Betriebsrat kann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.3 Vorsorgliche Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 33 Gleich nach welchem System gewählt wurde, könnte der Betriebsrat beschließen, dass im Anschluss an die Wahl der weiteren Ausschussmitglieder eine weitere Wahl der Ersatzmitglieder stattfindet. Ob diese in Mehrheits- oder Verhältniswahl erfolgt, steht mangels gesetzlicher Vorschrift im Belieben des Betriebsrats.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Amtszeit

Rz. 37 Mangels anderweitigen Beschlusses durch den Betriebsrat wird ein Ausschussmitglied für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats gewählt. Endet die Amtszeit vorzeitig, ist damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet. Scheidet ein Ausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, ist er kein Mitglied des Betriebsausschusses mehr, da in diesem nur Betriebsratsmitgli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Verfahren

Rz. 39 Die Abberufung von Mitgliedern des Betriebsausschusses erfolgt durch Beschluss in einer Sitzung des Betriebsrats. Einen Beschluss kann jedes Betriebsratsmitglied beantragen. Zur Sitzung muss ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen werden. In der dabei mitgeteilten Tagesordnung muss auf die beantragte Abberufung hingewiesen werden. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.16 § 74 Abs. 2 Nr. 10: Betriebliches Vorschlagswesen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 10 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei den "Grundsätze[n] über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen oder betrieblichen Vorschlagswesens". Der Mitbestimmungstatbestand betrifft keinesfalls die Bewertung konkret hereingereichter Vorschläge. Vielmehr ist mitbestimmungspflichtig nur das Aufstellen von allgemeinen Grun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Bestimmung von Ersatzmitgliedern mangels beschlossener Vorabregelung

Rz. 34 Hat der Betriebsrat keine Vorabregelung für den Fall einer Verhinderung/eines Ausscheidens aus dem Betriebsrat getroffen, gilt Folgendes: Rz. 35 Wurde eine Mehrheitswahl durchgeführt, genügt es, wenn der Betriebsrat das einzelne Ersatzmitglied in einer Mehrheitswahl bestimmt.[1] Bei einer Verhältniswahl nimmt das BAG an, dass zunächst der nächstplatzierte Kandidat derj...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Teilnahme von Nicht-Mitgliedern

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann durch Beschluss des Ausschusses eingeladen werden. Er kann sich von einem Vertreter seiner Arbeitgebervereinigung begleiten lassen.[1] Auch Gewerkschaftsvertreter können nach Maßgabe des § 31 BetrVG an den Sitzungen teilnehmen.[2] Dies gilt sowohl für Sitzungen, in denen laufende Geschäfte erledigt werden, als auch für solche, in denen es um Aufga...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Betriebsräte mit mindestens 9 Mitgliedern bilden einen Betriebsausschuss, der in jedem Fall die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt. Zudem kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss weitere Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Rz. 2 Die Einrichtung eines Betriebsausschusses dient der Vereinfachung der Betriebsratsarbeit. Zur Erledigung der laufende...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.4 Geschäftsordnung

Rz. 56 Der Betriebsausschuss selbst oder aber der Betriebsrat können eine Geschäftsordnung für den Betriebsausschuss beschließen. Eine durch den Betriebsrat beschlossene Geschäftsordnung hat Vorrang.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.1 Bei Verhältniswahl

Rz. 30 Wurde nach Verhältniswahl gewählt, kann der Betriebsrat beschließen, dass die Ersatzmitglieder analog § 25 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG bestimmt werden. Bei Verhinderung/Ausscheiden eines Ausschussmitglieds würde demnach der nächstplatzierte Kandidat des Wahlvorschlags des verhinderten/ausgeschiedenen Ausschussmitglieds nachrücken. Ist die Vorschlagsliste erschöpft, wird ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.1 Ersatz durch virtuelles Meeting

Gerade im Bereich der Dienstreisen wurde während der Corona-Zeit ein großes finanzielles und ökologisches Einsparpotential gefunden und gehoben. So wurden z. B. viele Meetings nur noch virtuell durchgeführt und die Dienstreisen damit deutlich reduziert. Diese Entscheidung kann ein Unternehmen ohne Beteiligung des Betriebsrats treffen, da sie das mitbestimmungsfreie Arbeitsve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wahl der weiteren Ausschussmitglieder

Rz. 10 Die weiteren Ausschussmitglieder sind bereits in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats zu wählen. Die Wahl ist geheim und muss schriftlich durch Stimmzettel erfolgen.[1] Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder muss an der Wahl teilnehmen, damit sie wirksam ist.[2] Hinweis Will sich eine Minderheitengruppierung im Betriebsrat Chancen auf T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.1 Wahl in einem Wahlgang

Rz. 23 Jedes Betriebsratsmitglied hat so viele Stimmen wie weitere Ausschusssitze zu vergeben sind.[1] Diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Es genügt eine relative Mehrheit. Eine absolute Mehrheit der Betriebsratsmitglieder oder eine absolute Mehrheit der Anwesenden ist nicht erforderlich.[2] Werden auf einem Stimmzettel mehr Kandidaten ange...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.2 Bei Mehrheitswahl

Rz. 32 Wurde nach Mehrheitswahl gewählt, könnte der Betriebsrat festlegen, dass analog § 25 Abs. 2 Satz 3 BetrVG diejenige Person nachrückt, die unter den nicht gewählten Kandidaten für den Betriebsausschuss die meisten Stimmen erhalten hat. Die Geschlechterquote des § 15 Abs. 2 BetrVG muss nicht berücksichtigt werden. Beispielsfall Wie oben Rz. 16,18:Frau C. ist vorübergehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Abberufung

Rz. 38 Die Abberufung von Ausschussmitgliedern erfolgt allein durch den Betriebsrat. Hierfür ist erstens ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Zweitens bedarf die Abberufung einer mehrheitlichen Entscheidung, bei der Verhältniswahl sogar einer qualifizierten Mehrheit. Mit der Abberufung wird nur die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet, nicht dagegen diejenige im Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Wegfall der Voraussetzungen für die bisherige Zusammensetzung

Rz. 9 Sinkt im Laufe der Zeit die Zahl der Betriebsratsmitglieder trotz Nachrücken von Ersatzmitgliedern unter die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von neun Mitgliedern, so bleibt der Betriebsausschuss dennoch bestehen.[1] Seine Beschlüsse sind deswegen nicht unwirksam. Sinkt die Zahl der Betriebsratsmitglieder zwar nicht unter neun, jedoch unter den nächsten Schwellenwert ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Durchführung der Wahl

Rz. 17 Jedes Betriebsratsmitglied hat eine Stimme und entscheidet sich für einen der Wahlvorschläge. Die Sitze im Betriebsausschuss werden anschließend – mangels anderen Beschlusses durch den Betriebsrat – nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren verteilt.[1] Hierfür wird das Ergebnis der jeweiligen Liste durch 1, durch 2, durch 3 etc. geteilt, und zwar bis zur Zahl der m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 11 Streitigkeiten

Rz. 73 Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Betriebsausschuss oder dem beauftragten Betriebsratsvorsitzenden/Betriebsratsmitglied nach § 27 Abs. 3 BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren.[1] Die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses kann sich aber auch als Vorfrage in einem Urteilsverfahren stellen, z. B. bei der Frage, ob der Betriebsrat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Begriff der laufenden Geschäfte

Rz. 58 Was laufende Geschäfts sind, ist im Gesetz nicht definiert. Zumeist werden hierunter interne verwaltungsmäßige und organisatorische Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen.[1] Auf jeden Fall nicht dazu gehört der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, was aus § 27 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BetrVG folgt. Aber auch sonstige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Wahlvorschlag

Rz. 21 Der Wahlvorschlag für die Wahl von 3 weiteren Ausschussmitgliedern könnte bei einem 15-köpfigen Betriebsrat wie folgt aussehen.mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / Zusammenfassung

Begriff Als Jobtickets werden Monats- oder Jahresfahrkarten bezeichnet, die Unternehmen bei einem Verkehrsbetrieb erwerben und entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Arbeitnehmer ausgeben. Das Jobticket berechtigt den Eigentümer dazu, öffentliche Verkehrsmittel innerhalb einer bestimmten Region oder Verkehrszone zu nutzen. Oft erhalten die Unternehmen besondere Konditionen v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit sowie...mehr