Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.6 Treaty Override

Tz. 2061 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Da auch insoweit die Freistellungmethode eines DBA durch den nationalen Gesetzgeber einseitig "überlagert" wird, stellt sich die Frage der Zulässigkeit. Die Problematik ist mit § 20 Abs 2 AStG bzw § 50d Abs 10 vergleichbar, s Tz 2019.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.11 Reparaturen

Tz. 1162 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Diese begründen regelmäßig keine BetrSt, da es sich um keine Bauausführung handelt. Reparaturleistungen begründen auch nach Durchführung einer Montage für sich allein keine BetrSt, s Urt des BFH v 21.04.1999 (BStBl II 1999, 694). Unter den Begriff der Montage iSd § 12 S 2 Nr 8 AO und der DBA fallen nur das Zusammenfügen oder der Umbau von v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.4 Zuordnung von Lizenzen – Art 12 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1080 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 12 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Der Abs 1 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung für Lizenzen] ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt oder eine selbständige Arbeit durch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.13 Verlustgewichtung

Tz. 2148 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Pers-Unternehmen ergibt sich bereits während der Verlustentstehungsphase, dh vor der "Finalität", eine lfd Verlustberücksichtigung über den negativen Progressionsvorbehalt, so dass eine zusätzliche Berücksichtigung "finaler" Verluste zu einer stlichen Auswirkung von bis zu rund 150 % führen würde. Bei Kö besteht dieser Effekt zumindest ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.1 Nationales Recht – Betriebsstättenbegründung durch den ständigen Vertreter

Tz. 1165 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der ständige Vertreter iSd § 13 AO hat die Geschäfte des Unternehmers nachhaltig zu besorgen und unterliegt dessen Sachanweisungen; er muss nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sein, sondern nur an Stelle des Unternehmers tätig werden. Häufig handelt es sich um Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte. Ist der ständige Vertreter ein Kommiss...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.1 Zuordnung von unbeweglichem Vermögen – Art 6 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1076 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 6 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Absätze 1 und 3 [= Belegenheitsprinzip] gelten auch für Eink aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Eink aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient. Nach Abkommensrecht gilt im Hinblick auf das Besteuerungsrecht im Zusammenhang mit unbewegli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.2 Regelungsbereiche und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2050 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die Regelung des § 50d Abs 9 EStG kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Verhältnis zu anderen Rückfallklauseln geprüft werden. Tz. 2051 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.1 Inländische Körperschaft mit Auslandsbetriebsstätte

Tz. 1056 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Aufgrund des Welteinkommensprinzips ist bei inl Kö mit Ausl-BetrSt ausschl zu prüfen, ob ein DBA als Schrankenrecht die dt Besteuerung beschränkt. Hierzu sind regelmäßig die Fragen der BetrSt-Begr (s Tz 1091ff) und der Vermeidung der Doppelbesteuerung durch St-Freistellung oder St-Anrechnung (Abschn 5) zu prüfen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.2 Drittstaatenverluste – Entscheidung des EuGH C-415/06 "Stahlwerk"

Tz. 2105 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH hat (s EuGH, Beschl v 06.12.2007, C-415/06) im Verfahren "Stahlwerk" entschieden, dass der Abzug von Verlusten aus einer BetrSt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit betrifft. Denn es sei der Anwendungsbereich von Art 43 EGV eröffnet, wenn eine in einem Mitgliedstaat ansässige natürliche oder jur Person eine in einem a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.3 Grundzüge der Gewinnabgrenzung (1. Stufe: Zuweisung des Besteuerungsrechts)

Tz. 1091 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die DBA weisen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne grds umfänglich dem Sitzstaat des Unternehmens zu. Soweit der Gewinn durch eine BetrSt in einem anderen Staat erzielt wurde, darf dieser Staat (BetrSt-Staat) den BetrSt-Gewinn besteuern. Nur für diesen Fall stellt sich die Frage der eigentlichen Gewinnabgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2 Steuerausländer mit Inlandsbetriebstätte

Tz. 1057 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine gew Tätigkeit wird hingegen bei einer ausl Kö grds nur im Inl besteuert, wenn die Tätigkeit durch eine BetrSt oder einen ständigen Vertreter ausgeübt wird (s § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 Abs 1 Nr 2 EStG). Im Ausl gegebene Tätigkeitsmerkmale werden hierbei nicht berücksichtigt, wenn anderenfalls aufgrund dieser Merkmale der dt Besteuerungsan...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Tz. 1123 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Beschr sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies zB auch in der Wohnung des Stpfl erfolgen (zB s Rn 1.2.1.1 S 3 BetrSt-Verw-Grds). Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungs-BetrSt abkommensrechtlich nicht immer eine Geschäftsstelle voraussetzt (s OECD-MAK, zu Art 5 Abs 2, Rn 12, 13). Beispiel: Die ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.4 Die steuerliche Prüfungsreihenfolge

Tz. 2056 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die stliche Behandlung derartiger Qualifikationskonflikte ist iR einer Stufenbetrachtung vorzunehmen: Tz. 2057 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Verschiedene DBA (in Europa: Estland, Lettland, Litauen, Niederlande [2016], Norwegen) enthalten Klauseln zum Übergang auf die Anrech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.4 Die Entscheidung des BFH vom 17.07.2008, I R 84/04 (Lidl II)

Tz. 2111 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Da die im Jahr 2003 vorgenommene Verlustverrechnung vom FG als dem für das Rev-Verfahren maßgeblichen Tatgericht nicht festgestellt worden war, wurde die Sache vom BFH zurückverwiesen. Zugleich führt der BFH in dieser Entscheidung aus, dass ein phasengleicher Abzug (dh Verlustentstehungsjahr) von BetrSt-Verlusten (nur dann) in Betracht komme...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.1 Grundfall Grundstücksvermietung

Tz. 1119 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art 6 OECD-MA behandelt, dh idR gilt das Belegenheitsprinzip. Ergänzender Hinw zum Verpachtungserl (H 16 Abs 5 EStH): Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gew Eink, zB infolge der Anwendung des Verpachtungserl, prüft die Fin-Verw, ob D da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.4 Schiffe und Luftfahrzeuge

Tz. 1062 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Auf Eink, die eine beschr stpfl Kö durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Geschäftsleitung sich in einem ausl Staat befindet, gilt § 49 Abs 1 Nr 2b EStG. Eink aus Gew, die ein Unternehmen iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Pool-Abkommens erzielt, unterlie...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.2 Bauausführungen und Montagen

Tz. 1060 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.5.2 EuGH-Urteil v 21.02.2013, C-123/11 "A Oy"

Tz. 2113 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Keine weitere Rechtsklarheit zur Frage der Finalität ist durch die Entsch des EuGH v 21.02.2013 (Rs C-123/11 "A Oy", FR 2013 S. 370) eingetreten. Der EuGH hat mit diesem Urt allerdings darauf hingewiesen, dass eine (tats) Finalität nicht anzunehmen ist, wenn der Stpfl nicht sämtliche Möglichkeiten zur Verlustnutzung im Entstehungsstaat ausg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.4.1 Verhältnis innerstaatlichen Rechts zum DBA – maßgebender Begriff und Umfang des Unternehmens und des Unternehmensgewinns

Tz. 2037 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat entspr der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden (s Urt des BFH v 12.03.1980, BStBl II 1980, 531), dass die DBA keine materielle StPflicht begründen können. Spricht ein DBA von "Unternehmensgewinnen", so erfolgt regelmäßig keine eigenständige Definition, sondern maßgebend ist regelmäßig der Abkommenszusammenhang.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.2 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 100/09

Tz. 2122 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entscheidung war ein Verlust, der in einer französischen BetrSt im Jahr 1999 angefallen war. Auf diesen Verlust war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Im Jahr 2004 konnte jedoch nur eine Teilverrechnung erfolgen. Der überwiegende Teil des Verlusts war damit in Frankreich nicht mehr nutzbar. Di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 1170 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Aus den og Ausführungen (s Tz 1135ff und s Tz 1165ff) ergibt sich, dass die beschr KSt-Pflicht grds sowohl mit dem Tatbestand der Bau- und Montage-BetrSt als auch über den ständigen/abhängigen Vertreter begründet werden kann. Es muss folglich geklärt werden, in welchem Verhältnis diese beiden Tatbestände zueinander stehen. Dabei ergeben sic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.1 Der Regelungsinhalt

Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein von der Besteuerung ausgen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.1 Klauseln, die das Besteuerungsrecht des Quellenstaats wiederherstellen

Tz. 2028 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Diese Klauseln beinhalten Regelungen, nach denen der Quellenstaat StBefreiungen und St-Ermäßigungen nur unter der Voraussetzung zu gewähren hat, dass die aus seinem Gebiet stammenden Eink im Ansässigkeitsstaat des Beziehers stpfl sind. Erforderlich ist idR nur, dass die Eink des Stpfl im Ansässigkeitsstaat grds der Besteuerung unterliegen, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.1 Grundsatz

Tz. 1137 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für Bau- und Montagearbeiten sieht das OECD-MA eine BetrSt-Begr nur vor, wenn eine Frist von zwölf Monaten überschritten ist. Sofern die Zwölf-Monats-Frist nicht erreicht wird, ist allerdings noch zu prüfen, ob nicht der Bauleiter eine Vollmacht iS eines "ständigen Vertreters" hat (s Tz 1174), oder ob ein Unternehmen, das ausschl oder fast a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.1 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium

Tz. 1140 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Arbeitsgemeinschaften und Konsortien werden für die Frage der BetrSt-Begr differenziert behandelt. Beispiel: Die beiden inl Anlagebaufirmen A-GmbH und B-Ingenieur GmbH schließen sich für ein Großprojekt in Saudi-Arabien zus: Alt a) Der Zusammenschluss erfolgt in Form eines Innen- oder Außenkonsortiums; Alt b) Der Zusammenschluss erfolgt in For...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.4.2 Kommissionärsmodell

Tz. 1185c Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ein Kommissionär wird künftig grds als abhängiger Vertreter behandelt, wenn dieser seine Tätigkeit "exclusively or almost exclusively" für verbundene Unternehmen "for the transfer of ownership…" or "for the provision of services" ausübt (Art 5 Abs 5 und 6 OECD-MA nF). Nach dem BEPS-Bericht zu Aktionspunkt 7 gilt eine Person als unabhängiger...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12 Reaktion der Finanzverwaltung; Einzelfragen und Bewertung der Frage der Finalität von Verlusten

Tz. 2134 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ungeachtet der Rücknahme der Rev im Verfahren I R 40/13, wurden die Entsch des BFH insbes zur GewSt nicht allg von der Fin-Verw akzeptiert. Sämtliche Entsch wurden nicht zur Veröffentlichung im BStBl freigegeben. Derzeit wird im Hinblick auf die anhängigen Musterverfahren (s Tz 2128) ein Ruhen des Verfahrens gewährt. Im Hinblick auf das evtl...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.2 Fallgruppen

Tz. 2053 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgruppe 1: Inl- und ausl Fin-Beh gehen von einer unterschiedlichen Sachverhaltsbeurteilung aus. Beispiel: Ein Unternehmen eines Staates übt eine Tätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene BetrSt aus. Ein Staat betrachtet die Tätigkeit als Hilfstätigkeit, der andere Staat als Haupttätigkeit. Tz. 2054 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.6 Korrekturen des ausländischen Verlusts

Tz. 2141 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Neben der "Umrechnung" nach dt EStG sind folgende Korrekturen erforderlich: Verstrickungsgewinne infolge der Überführung von WG ins Inl, s § 12 KStG Tz 17ff; Gewstliche Hinzurechnungen und Kürzungen (vom BFH im Verfahren I R 100/09, obwohl Verlustbetriebe idR auch Entgelte iS des § 8 Nr 1 GewStG haben, nicht angesprochen).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.7 Sonderfragen bei Personengesellschaft

Tz. 1088 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Fortgesetzt hat der BFH seine Rspr zur Subsidiarität (s Urt des BFH v 23.10.1996, IStR 1997, 271). Dividenden aus Aktien, die nach dt Recht zu den Sonderbetriebseinnahmen iRe atypisch stillen Gesellschaft gehören, sind hiernach abkommensrechtlich nicht den stfreien BetrSt-Gewinnen zuzurechnen. Hierzu auch s Anm F.W. (IStR 1997, 273). Besonde...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.1 Grundsatzanwendung des Art 7 Abs 1 OECD-MA

Tz. 1074 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rechtsgrundlage für die Zuweisung bzw Aufteilung des Besteuerungsrechts für gew Gewinne ist die regelmäßig Art 7 Abs 1 des OECD-MA entspr Regelung des jeweiligen deutschen DBA. Art 7 Abs 1 OECD-MA lautet: Zitat Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.1 Vorbemerkung – fehlende Regelung in den DBA und Harmonisierung in der EU

Tz. 2090 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass sowohl dt Unternehmen als auch private Anleger originär mittels Direktinvestitionen im Ausl tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohstoffen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.11 Das Sonderproblem von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen

Tz. 2146 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Es stellt sich die Frage, ob auch Verluste aus dem BV oder aus Sondervergütungen (zB wegen der Zuordnung von Refinanzierungskosten) dem BetrSt-Gewinn zuzuordnen sind. Nur für diesen Fall würde sich das Problem der Verlustabzugsbeschränkung stellen. Der BFH hat hierzu – allerdings nur für den Bereich der VSt (s Urt des BFH v 09.09.2006, BFH/...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.5 Verhältnis der tatsächlichen zu rechtlichen Verlustuntergangsursachen

Tz. 2139 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus den unter Tz 2123 dargestellten Urt ergibt sich, dass lediglich tats Verlustursachen zum Verlusttransfer ins Inl führen. Kessler/Philipp (IStR 2010, 865) weisen darauf hin, dass beide Verlustursachen zusammentreffen können. Beispiel: Eine österreichische Verlust-BetrSt wird aufgegeben. Zugleich sieht das österreichische Recht (§ 2 Abs 2b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.3 Die Grundaussagen der EuGH-Entscheidung vom 15.05.2008, C-414/06 "Lidl Belgium"

Tz. 2106 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die inl Lidl Belgium GmbH & Co KG erzielte im VZ 1999 in ihrer in Luxemburg belegenen BetrSt einen Verlust. Sie begehrte, diesen Verlust mit ihren inl Eink zu verrechnen. Das FA versagte dies. Die Klage beim FG Ba-Wü blieb ohne Erfolg (s Urt des FG Ba-Wü v 30.06.2004, EFG 2004, 1694.) Der BetrSt-Verlust wurde nach luxemburgischem StR vorgetr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.4 Überblick über die Abzugsbeschränkungen bei Direkt-Investitionen und -Aktivitäten im Ausland (Betriebsstättenverluste)

Tz. 2097 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen sowohl nach § 2a Abs 1 und 2 EStG als auch im Hinblick auf die Freistellungsmethode der DBA können sich nur ergeben, wenn eine BetrSt iSv § 12 AO bzw des entspr DBA vorliegt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG

Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw vom Aktivitätskatalog der DBA bzw des § 8 AStG, sind die...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.12 Verlustermittlung

Tz. 2147 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine weitere Frage geht dahin, nach welchem nationalen Recht die Verluste ermittelt werden sollen. Dies musste vom EuGH nicht beantwortet werden: Die Parteien waren sich darüber einig, die Verluste nach britischem StR zu berechnen. Dies entspr auch dt Grundsätzen, wonach ausl Eink, die sich zB wegen des Progressionsvorbehalts oder iR der Hi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.1 Allgemeines

Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begrifflich aktiven Eink sta...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.6.2 ABC der Ausnahmefälle

Tz. 1191 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Einkaufsstellen Einkaufsgewinne werden, soweit nicht im jeweiligen DBA eine BetrSt-Begr bereits verneint wurde, regelmäßig über Art 7 Abs 5 OECD-MA (bei aus anderen Gründen vorliegenden BetrSt) bestehenden BetrSt nicht zugerechnet. Kontroll- und Koordinierungsstellen Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 24.08.1984, BStBl I 1984, 458) liegt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.1 Allgemeines

Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als auch der damaligen ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.5 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne – Art 13 Abs 2 OECD-MA

Tz. 1081 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 13 Abs 2 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das BV einer BetrSt ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im and...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.7 Zeitliche Anwendungsregelung des § 50d Abs 1 S 9 EStG

Tz. 2071 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG ist nach der Anwendungsbestimmung in § 52 EStG auf noch alle offenen Fälle anwendbar. Nach der Rspr des BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (s Beschl des BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156) ist die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung ernstlich zweifelhaft. Im Hauptverfahren wird sich dann auch die F...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.3.1 Erste Ebene der Prüfung: Beschränkung der Grundfreiheiten?

Tz. 2107 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH bejaht eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, hält sie aber für gerechtfertigt. Die Beschränkung liegt darin, dass die Verluste der ausl BetrSt anders als solche einer inl BetrSt nicht mit inl Gewinnen verrechnet werden können. Ob diese Grundaussage heute noch so vom EuGH gesehen wird, ist umstritten, s Tz 2127ff.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.10 Ungelöste Zuordnungsfragen

Tz. 2145 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Insbes bei Organschaften, Pers-Ges und Umwandlungsvorgängen stellt sich die Frage, wer Adressat des Verlusttransfers sein soll. Zu denken ist hier zB an den Fall einer auch im Ausl tätigen OG. Soll sie Adressat des Verlusttransfers sein, da sie die Ausl-BetrSt hält, oder soll es der OT sein, dem das BetrSt-Ergebnis organschaftlich zugerechn...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.8 Ausnahme: Remittance-Base-Clause

Tz. 2025 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Werden Eink aus dem Quellenstaat im Wohnsitzstaat nach dessen nationalem Recht nur mit dem dorthin überwiesenen oder dort empfangenen Betrag ("Remittance") stpfl, so wird die Abkommenserleichterung (Freistellung und je nach DBA auch die St-Ermäßigung), die der Quellenstaat lt Abkommen zu gewähren hat, auf diesen Betrag begrenzt. Nimmt der Q...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte

Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.1 Gebietsmäßige Abgrenzung

Tz. 1101 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der BetrSt-Definition der DBA fehlt wie in § 12 AO der Bezug auf einen bestimmten Ort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsstaaten. Bei den sog Vertreter-BetrSt (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht iSv Art 5 Abs 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des v...mehr