Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.7 Verhältnis zur Erstattung nach EU-Richtlinien und zum Veranlagungsverfahren

Rz. 34n § 50d Abs. 1 S. 11 EStG gilt nur für Erstattungsansprüche aufgrund eines DBA und nur für das Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG. Damit kann die Vorschrift mit Erstattungsansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage sowie mit der Erstattung im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens kollidieren.[1] Als "andere Rechtsgrundlage" kommt insbesondere die Mutter-Tochte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.2 Verhältnis zu Abs. 9

Rz. 236 Nach § 50d Abs. 10 S. 8 EStG bleibt die Regelung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 unberührt. Abs. 10 erfasst Sondervergütungen, die von inländischen und ausl. Personengesellschaften an ihre Gesellschafter gezahlt werden. Die Qualifikation als Unternehmensgewinne kann bei von ausl. Personengesellschaften an inländische Gesellschafter gezahlten Sondervergütungen dazu führen, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.4 Sachlicher Regelungsbereich bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit

Rz. 273 Nach § 18 Abs. 4 EStG gelten die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, und damit die Regelungen über Sondervergütungen, entsprechend für Gesellschafter, die Einkünfte aus einer Personengesellschaft als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen, Hieran anschließend bestimmt § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 2 EStG, dass die S. 1–6 für diese Sondervergü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 262 Die Vorschrift bezieht sich auf Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG. Daraus ergibt sich, dass eine Personengesellschaft vorliegen muss, die Mitunternehmerschaft ist. Einbezogen ist damit die atypische stille Gesellschaft. Soweit keine Mitunternehmerschaft vorliegt, also die Personengesellschaft nur vermögensverwaltend tätig ist, ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt. Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber die LSt-Anmeldung oder berechnet er die pauschale LSt falsch, so kann die pauschale LSt nicht durch einen Haftungsbescheid nachgefordert werden. Das FA mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.4 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 218 § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG soll nach § 52 Abs. 59a S. 6 EStG i. d. F. des G. v. 13.12.2006[1] auf alle noch offenen Vz anwendbar sein; das Gesetz erkennt sich also Rückwirkung zu. Es soll sich also nur um eine Klarstellung handeln. Dies beruht darauf, dass die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten hat, dass die Einführung der Switch-over-Klausel in Art. 23A Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5.1 Übergang der Steuerschuld auf den Arbeitgeber

Rz. 55 Ist die Pauschalierung zulässig und liegen die formellen Voraussetzungen für die Pauschalierung vor (Rz. 41ff.), so geht die LSt mit ihrer Durchführung in der Form der pauschalen LSt auf den Arbeitgeber über , und zwar auflösend bedingt durch Rücknahme der Übernahmeerklärung. Gleichzeitig erlischt insoweit das Steuerschuldverhältnis zum Arbeitnehmer. Im Einzelnen hat d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 2. Arbeitsleistung am ausländischen Wohnsitz

Rz. 52 Arbeitet der Telearbeiter von seinem ausländischen Wohnsitz aus für einen inländischen Arbeitgeber, so kann die Frage, ob er eine Betriebsstätte darstellt, gem. Art. 7 OECD-MA für die Besteuerung des Arbeitgebers Bedeutung erlangen. Nach Art. 7 OECD-MA können Unternehmensgewinne, die in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden, abweichend vom Wohnsitzprinzip ...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Arbeitsleistung am inländischen Wohnsitz

Rz. 48 Arbeitet der Telearbeiter von seinem inländischen Wohnsitz aus und befindet sich auch der ihn beschäftigende Arbeitgeber im Inland, so hat die Frage, ob der Telearbeiter eine Betriebsstätte nach § 12 AO bildet, in erster Linie gewerbesteuerliche Auswirkungen.[34] Liegen der Geschäftssitz des Arbeitgebers und der Wohnsitz des Telearbeiters in unterschiedlichen Gemeinde...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Mobiltelefone

Rz. 211 Das Smartphone zählt zu den Sachmitteln i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG.[303] Mit dem Hessischen LAG[304] ist davon auszugehen, dass das Zurverfügungstellen von Mobiltelefonen für alle Betriebsratsmitglieder für ihre gesetzlichen Aufgaben geeignet, nützlich und sinnvoll ist. Hierdurch wird die Erreichbarkeit der Betriebsratsmitglieder für die Beschäftigten und die Kommunik...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 1. Unbeschränkt steuerpflichtiger Telearbeiter

Rz. 36 Soweit ein Telearbeiter seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat und im Ausland arbeitet, unterliegen seine Einkünfte gleichwohl nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG der deutschen Besteuerung. Der inländische Arbeitgeber wäre danach zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Rz. 37 Besteht wegen der Tätigkeit des Telearbeiters im Ausland...mehr

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§ 13 Steuerrecht / III. Betriebsstättenproblematik

Rz. 47 Neben der zuvor behandelten Frage, wie der Telearbeiter einkommen- bzw. lohnsteuerrechtlich zu erfassen ist, kann die Beschäftigung von Telearbeitern auch beim Arbeitgeber unmittelbar steuerrechtliche Auswirkungen haben, und zwar insbesondere dann, wenn der Telearbeiter mit seinem Homeoffice selbst als Betriebsstätte gemäß § 12 AO bzw. in abkommensrechtlichem Sinne an...mehr

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§ 7 Homeoffice / A. Grundlagen der Arbeit im Homeoffice

Rz. 1 Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen und Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung allerdings, allein auf diese Medien angewiesen zu sein, um hiermit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, löst dagegen zum Teil noch Vorbehalte aus. Die Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 hat aber deutlich gemacht, dass Arbeiten im Homeoffice für vie...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 29 Bei der Einführung oder Anwendung elektronischer und biometrischer Zugangskontrollen muss der Arbeitgeber auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG berücksichtigen. Rz. 30 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht. Gegenst...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Lohnsteuererhebung durch den Arbeitgeber

Rz. 35 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich – eine Ausnahme besteht hinsichtlich der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – nur ein inländischer Arbeitgeber zur Erhebung der Lohnsteuer verpflichtet. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, zu dem eine Person in einem Arbeitnehmerverhältnis gem. § 1 LStDV steht.[27] Inländischer Arbeitgeber ist der Arbeitgeber, de...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Mobile Kommunikationsmittel und Arbeitszeit

Rz. 113 Durch den Einsatz mobiler Kommunikationsmittel sind Arbeitnehmer heutzutage nicht zwingend ortsgebunden. Dementsprechend wird die Arbeitsleistung von mehr und mehr Beschäftigten nicht mehr unbedingt in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht, sondern zunehmend auch außerhalb der Betriebsstätte. Rz. 114 Beispielmehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / bb) Faktisch erwartete Erreichbarkeit

Rz. 85 Arbeitnehmer können verpflichtet werden, auch außerhalb der Dienstzeiten für den Vorgesetzten, für Kollegen oder für Kunden per Mobiltelefon oder E-Mail erreichbar zu sein.[105] Der Arbeitgeber kann insbesondere bei variablen Arbeitszeitmodellen, bei denen die Arbeitsvertragsparteien über eine große Flexibilität bei der Lage der Arbeitszeit verfügen, die Arbeitnehmer ...mehr

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§ 7 Homeoffice / D. Homeoffice und Sozialversicherung

Rz. 71 Wie jeder andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer steht auch der im Homeoffice beschäftigte Arbeitnehmer unter dem Schutz der Sozialversicherung. Er ist, wenn die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen,[171] gesetzlich in der Krankenversicherung (§ 5 SGB V), der Pflegeversicherung (§ 20 SGB XI) und der Renten- un...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XI. Telefonische Erreichbarkeit des Betriebsrats

Rz. 223 Der Gesamtbetriebsrat kann nach § 51 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, die Telefone so einzurichten, dass die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats von ihrem Büro aus in den nicht von einem Betriebsrat repräsentierten Verkaufsstellen anrufen können und von dort aus telefonisch erreichbar sind.[320] Zum erforderlichen Umfang der nach § 40 A...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Festnetz-Telefon

Rz. 100 Der Betriebsrat hat in aller Regel einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Telefons zur Nutzung im Betrieb. Hierbei ist dem Betriebsrat in aller Regel ein Nebenanschluss einzurichten, der einen ungestörten Fernsprechverkehr auch nach außen ermöglicht. In aller Regel kann kein eigener Amtsanschluss verlangt werden.[87] Im Mittelpunkt des Anspruchs des Betriebsra...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Telefax

Rz. 99 Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, erfasst regelmäßig auch die Nutzung eines Telefax-Gerätes. Auch hier kommt es auf den betrieblichen Standard und die Erforderlichkeit im Einzelfall an.[173] In größeren Betrieben wird es ausreichend sein, wenn der Betriebsrat lediglich die vorhandene Telefaxanlage des Arbeitgebers mit n...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Telefon, Anrufbeantworter, Mobiltelefon

Rz. 80 Zum Anspruch des Betriebsrats im Rahmen der büromäßigen Grundausstattung gehört auch der Anspruch auf Telefonbenutzung bzw. eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage.[120] Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein.[121] Der Betriebsrat muss einerseits ungestört und ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Switch-Over in § 20 Abs. 2 AStG auch ohne Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit europarechtlich zulässig

Der Switch-Over von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode für Betriebsstätteneinkünfte nach § 20 Abs. 2 AStG für sog. Zwischeneinkünfte ist auch ohne Nachweismöglichkeit der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit (entsprechend § 8 Abs. 2 AStG) europarechtlich zulässig. Die ausländische Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wird im Vergleich zur in...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ermessensausübung bei der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für die LSt-Nachforderung

Hat der Steuerpflichtige gegenüber einer GmbH eine unternehmerische Tätigkeit unter Ausweisung von USt abgerechnet, geht das FA jedoch nachträglich von einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer der GmbH aus und haftet die GmbH als Arbeitgeberin nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die nicht einbehaltene LSt, so muss das Betriebsstätten-FA bei der Entscheidung nach §...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Messbetrag bis zu 10 EUR (§ 34 Abs. 1 GewStG)

Rz. 8 Liegen die Voraussetzungen der Zerlegung zwar vor, beträgt der GewSt-Messbetrag aber 10 EUR oder weniger, scheidet eine Zerlegung nach § 34 Abs. 1 S. 1 GewStG aus. Vielmehr ist der gesamte GewSt-Messbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet, sofern diese Gemeinde im Inland liegt. Der Ort der Geschäftsleitung bestimmt ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Offenbar unbilliges Ergebnis

Rz. 12 Unbillig ist das Zerlegungsergebnis, wenn es bei objektiver Beurteilung ungerecht bzw. unsachlich ist, wobei sich die Ungerechtigkeit bzw. Unsachlichkeit gerade aus der Anwendung der Zerlegungsmaßstäbe nach den §§ 29, 31 GewStG ergeben muss. Zu bejahen ist dies dann, wenn diese Maßstäbe nicht dem Verhältnis der den einzelnen Gemeinden durch die Betriebsstätten des Unt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Unternehmerlohn (§ 31 Abs. 5 GewStG)

Rz. 39 Nach § 31 Abs. 5 GewStG sind bei Unternehmen, die nicht von juristischen Personen betrieben werden, für die im Betrieb tätigen Unternehmer oder Mitunternehmer insgesamt 25.000 EUR jährlich als Arbeitslohn i. S. d. § 31 GewStG anzusetzen. Durch diese Regelung wird die Beteiligung der Gemeinden, in der allein Unternehmer oder Mitunternehmer tätig sind, an der Zerlegung ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.6 Vergütungen von mehr als 50.000 EUR (§ 31 Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 37 Nach § 31 Abs. 4 S. 2 GewStG werden neben den gewinnabhängigen Vergütungen auch alle sonstigen Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht berücksichtigt, soweit sie bei dem einzelnen Arbeitnehmer 50.000 EUR übersteigen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht schon nach § 31 Abs. 1, 2, 3 oder 4 S. 1 GewStG außer Betracht bleiben.[1] Nach der Intention de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Zerlegung unter besserer Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 33 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 18 Führt die Zerlegung nach den §§ 29, 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, ist nach § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt. Dieser Ersatzmaßstab muss zum einen die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen. Hierbei muss es sich um Sachverhalte handeln, die mit einer Betriebsstätte des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegungsanteil bis zu 10 EUR (§ 34 Abs. 2 GewStG)

Rz. 11 Ist bei der Zerlegung einer Gemeinde ein Zerlegungsanteil von 10 EUR oder weniger zuzuweisen, wird nach § 34 Abs. 2 S. 1 GewStG der entsprechende Zerlegungsanteil nicht der an sich berechtigten Gemeinde zugewiesen, sondern der Gemeinde, in der sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet. Bei mehreren Geschäftsleitungsbetriebsstätten ist auf den Sitz des Unt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5 Änderung bzw. Berichtigung des Zerlegungsbescheids (§ 34 Abs. 3 GewStG)

Rz. 12 Führt eine Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids dazu, dass sich der Zerlegungsanteil einer Gemeinde um nicht mehr als 10 EUR erhöht oder ermäßigt, ist nach § 34 Abs. 3 S. 1 GewStG der entsprechende Erhöhungs- oder Ermäßigungsbetrag bei dem Zerlegungsanteil der Gemeinde anzusetzen, in der sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet. Dies bedeut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 33 GewStG erlaubt als Ausnahmevorschrift die Anwendung eines von den §§ 29 bis 31 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstabs. Rz. 3 Führt die Zerlegung auf der Grundlage der Regelungen in den §§ 28 bis 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, ist nach § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt. ...mehr