Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13 Regelungsinhalte für Betriebsvereinbarungen bei Anwendung des TVöD

Auch unter Geltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind bestimmte Themen mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, d. h. sie können wie z. B. das Arbeitszeitmodell nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, sondern müssen durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Betriebsvereinbarung ist die vorweggenommene Zustimmung des Betriebsrats zu Fragen, die s...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1 Zwingende Betriebsvereinbarungen

Zwingende Betriebsvereinbarungen können von jeder Betriebspartei – Arbeitgeber und Betriebsrat – erzwungen werden, notfalls über das Einigungsstellenverfahren. 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifl...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.2 Freiwillige Betriebsvereinbarungen/Regelungsabreden

Sog. freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber unter Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschlossen werden: Im Falle nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit soll im Bereich TVöD-VKA bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD-VKA). Die Einigung übe...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.3 Wenn betriebliche Übung oder vertragliche Einheitsregelung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Wenn die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung günstiger ist, verdrängt sie die alte. Ob aber eine Betriebsvereinbarung auch eine betriebliche Übung oder eine vertragliche Einheitsregelung zuungunsten der Arbeitnehmer ändern kann, war sehr umstritten, bis der Große Senat des BAG[1] entschieden hat, dass dies grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn es sich um eine umstru...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.2 Wenn ein früherer Arbeitsvertrag den gleichen Fragenkomplex anders regelt

Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger, ersetzt sie die einzelvertragliche alte Regelung so lange, wie die Betriebsvereinbarung gilt.[1] Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer ungünstiger, gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip: Einzelvertraglich ausgehandelte individuelle Arbeits...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.1 Unmittelbare Wirkung

Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden diese entsprechend umgestaltet bzw. ausgestaltet. Die Normen der Betriebsvereinbarung wirken also wie ein Gesetz auf die Arbeitsverhältnisse ein. Abweichendes wird verdrängt, Fehlendes ergänzt. Auch sog. negative Inhaltsnormen, z. B. ein Verbot der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, sind mög...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2 Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen

2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt aufseiten des Betriebsrats einen entsprechenden ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.2 Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG

§ 77 Abs. 3 BetrVG setzt der Regelungsbefugnis der Betriebspartner Grenzen. Hiernach können Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein ("Sperrwirkung"), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine solche Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu ("Öffnungsklausel"). Arbeitsbedingungen we...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.4 Verhältnis der Grenzen in § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG zueinander

Wenn es um ein echtes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geht (Eselsbrücke: "hier läuft ohne den Betriebsrat nichts!!!"), verdrängt § 87 Abs. 1 BetrVG insoweit den § 77 Abs. 3 BetrVG, als dort eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsbedingungen bei tarifüblicher Regelung unzulässig ist.[1] Tipp Das bedeutet: Wenn bei einer Regelungsmaterie aus § 87 BetrVG die spezielle Frage ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.2 Zwingende Wirkung

Die Normen der Betriebsvereinbarung können nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuungunsten des Arbeitnehmers abgelöst werden. Aber: Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen dürfen getroffen werden (Günstigkeitsprinzip). Dieses Günstigkeitsprinzip ist nur im Tarifvertragsrecht ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 4 Abs. 3 TVG...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

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Betriebsvereinbarungen / 7 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Nach dem Vorbild des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG ordnet § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG an, dass ein Verzicht auf Rechte, die den Arbeitnehmern durch Betriebsvereinbarung eingeräumt werden, nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Die Verwirkung ist ausgeschlossen, Ausschlussfristen nur begrenzt zulässig (§ 77 Abs. 4 Sätze 3, 4 BetrVG).mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 12 Die Regelungsabrede

Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Aber: Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 13.1.4 Rahmenbetriebsvereinbarung Technik

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung, Anwendung und Änderung von technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit diese die Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten ermöglichen. Die Vorschrift betrifft die gesamte Software, mit der heute technische Geräte betrieben werden. Allein aus dem Einloggen mit einem Passwort ergibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 2.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung

Der Betriebsrat entscheidet durch Beschlüsse (vgl. § 33 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung hierfür ist die Beschlussfähigkeit. Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig (§§ 33 Abs. 2, 2. HS, 25 BetrVG). Zu einer ordnungsgemäßen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 2.2 Die Einberufung der Sitzung, die zum Betriebsratsbeschluss führt

Voraussetzung ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.2 Vertragsinhalt

Ein Vertrauenstatbestand, aus dem eine betriebliche Übung erwächst, kann z. B. bei jährlichen Gratifikationen entstehen, wenn die jährliche Sonderzahlung ohne Vorbehalt mindestens dreimal hintereinander gezahlt wurde.[1] Eine verbindliche Regel gibt es jedoch nicht. Bei anderen Sozialleistungen ist auf Art, Dauer und Intensität der Leistungen abzustellen. Wie lange die Übung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 2 Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Beschäftigten schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Hierbei ist entscheidend, wie ein Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben verstehen dur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6 Einschränkungen durch Formerfordernis

Die betriebliche Übung hat nicht wie Tarifverträge oder Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen eine normative Wirkung auf den Arbeitsvertrag, sondern sie wird nach ständiger Rechtsprechung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags, vergleichbar einer Nebenabrede.[1] Im öffentlichen Dienst ist eine Nebenabrede nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Dieses konstitutive Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strategische Personalentwic... / 2.2 Der neue psychologische Vertrag

Ein weiterer maßgeblicher Faktor ist der so genannte "neue psychologische Vertrag". Kurz gesagt: Der "traditionelle psychologische Vertrag" – Arbeitsplatzsicherheit gegen Arbeitnehmerloyalität hat – aus verschiedenen Gründen – seit den 90er Jahren arbeitgeberseitig abgenommen. Arbeitnehmer haben darauf reagiert und sich ebenfalls an die veränderten Realitäten angepasst. Ein (!...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Versorgungsfreibeträge

Rz. 309 Neben dem persönlichen Freibetrag gemäß § 16 ErbStG können dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen zusätzlich besondere Versorgungsfreibeträge gemäß § 17 ErbStG zustehen. In den Genuss des besonderen Versorgungsfreibetrages können gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG der überlebende Ehegatte/Lebenspartner und gemäß Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 123 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[154] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer globalen Wirtschaftswelt Grundlage einer arbeitspolitischen und sozialpolitischen Entwicklung von internationaler Bedeutung. Der Einführung des Mutterschutzgesetzes ging eine internationale Diskussion über den Schutz von Frauen und Müttern in der Arbeitswelt voraus und die Bemühungen um V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Das gilt auch, falls sich eine Schwangere wegen ihrer Arbeitsbedingungen an den Betriebsrat wendet. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beteiligung des Betriebsrates

Rz. 49 § 13 begründet keine eigene Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats; insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das Mutterschutzgesetz enthält zwingende und abschließende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für eine Festlegung von Beschäftigungsverboten i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.2 Beteiligung des Betriebsrates an Versetzungen und Beschäftigungsverboten

Rz. 57 Falls ein konkreter Arbeitsplatz für die (werdende) Mutter Gefährdungen verursachen würde, die nicht abgestellt oder vermindert werden können, ist eine Versetzung auf einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz denkbar. Hier hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, da er der personellen Einzelmaßnahme zustimmen muss. Der Betriebsrat prüft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.1 Beteiligung des Betriebsrates an Umgestaltungen und anderen Schutzmaßnahmen

Rz. 52 Allgemein hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften (…) durchgeführt werden. Dazu zählen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Arbeits- und Unfallschutz ist von allgemeiner Bedeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurzarbeit

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeit ist ein sowohl arbeitsmarkt- als auch sozialpolitisches Instrument zur Abfederung der Folgen von vorübergehender Beschäftigungslosigkeit in einem Betrieb bzw Unternehmen und zur Vermeidung von (Massen-)Entlassungen. Sie liegt im beiderseitigen Interesse von > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer. Dem ArbN bleiben der Arbeitsplatz und sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.6 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die (ungleichmäßige) Verteilung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers berührt zwangsläufig Fragen der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Pausen und/oder der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage. Entsprechende Maßnahmen des Arbeitgebers lösen daher das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG im Rahmen der erzwingba...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.2 Mindestlohnrechtlich wirksame Vereinbarung der Zeitkontenführung

Die Verpflichtung zur schriftlichen Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos betrifft alle Zeitkonten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eher betrieblichen oder mitarbeiterseitigen Interessen dienen. Die Vereinbarung zur Zeitkontenführung kann dabei individual- oder kollektivrechtlich erfolgen. Soweit ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Befugnis des Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.3 Ausgleichszeitraum des Zeitkontos

Der Ausgleichszeitraum des Zeitkontos ist die Zeitspanne, an deren Ende der Zeitsaldo wieder ausgeglichen sein muss (z. B. nach tarifvertraglicher Vorgabe 1 Jahr). Soweit Tarifverträge hier eine eindeutige Festlegung treffen, ist diese für Betriebsvereinbarungen bindend. Exakte kalendarische Festlegungen mit Stichtagen sind nicht zu empfehlen, da sie eine "Nullsteuerung" des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.1 Problematik von Kappungsregelungen

In vielen Zeitkontenregelungen finden sich sogenannte Kappungsregelungen, die Plussalden oberhalb definierter Schwellenwerte zu bestimmten Stichtagen verfallen lassen. Solche Regelungen können keine individual-arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung ausschließen. Hat der Arbeitnehmer also auf Anordnung oder zumindest mit Billigung oder Duldung des Arbeitgebers ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Kollektivvertragliche Abweichungen

Rz. 45 Enthält ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine bindende Festsetzung ausschließlich Regelungen, die gegen § 12 EFZG verstoßen, so ist die Vereinbarung nach § 134 BGB insgesamt nichtig.[1] Rz. 46 Enthält eine kollektivrechtliche Vereinbarung teils günstigere und teils ungünstigere Regelungen als das Gesetz, so gilt Folgendes: Grundsätzlich ist § 139 BGB hi...mehr