Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.4 Zusammenarbeit mit Betriebsrat

Die SBV ist eine rechtlich vom Betriebsrat unabhängige Sondervertretung aller im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen (einschließlich der leitenden Angestellten) und der ihnen nach § 151 Abs. 1 SGB IX Gleichgestellten. Sie kann deshalb, anders als die Jugend- und Auszubildendenvertretung, auch dann gebildet werden, wenn kein Betriebsrat besteht. Sie kann, ohne de...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / Zusammenfassung

Überblick Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine gewählte Vertretung für die besonderen Interessen der schwerbehinderten sowie ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen in den Betrieben der Privatwirtschaft und in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über alle wesentlichen Aspekte, die Rechtsstellung und das Wahlverf...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.8 Aussetzungsrecht nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX

Hat der Arbeitgeber die SBV nicht unterrichtet und vor seiner Entscheidung angehört, so ist die Durchführung der getroffenen Entscheidung auszusetzen. Die unterlassene Unterrichtung und Anhörung ist dann innerhalb von 7 Tagen vor einer endgültigen Entscheidung vom Arbeitgeber nachzuholen. Dieses Aussetzungsrecht kann sich jedoch nur zugunsten der schwerbehinderten Menschen a...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.6 Kündigungsschutz

§ 179 Abs. 3 SGB IX räumt der SBV den gleichen Kündigungsschutz wie den Betriebsräten ein. Das bedeutet, dass gegenüber amtierenden Vertrauenspersonen nur eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 und 2 KSchG in Betracht kommt. Voraussetzung für den wirksamen Ausspruch der Kündigung ist, dass entsprechend § 103 BetrVG die SBV zugestimmt oder das Arbeitsgericht rech...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 8 Mittel und Kosten

Die SBV ist nicht berechtigt, Beiträge zu erheben. Sie ist deshalb auch nicht vermögensfähig. Nach § 179 Abs. 8 SGB IX hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit entstehenden Kosten zu tragen, einschließlich der Kosten für eine Bürokraft. Insoweit entspricht die Rechtslage § 40 Abs. 1 und 2 BetrVG. Räume und Geschäftsbedarf Im Unterschied zu den Betriebsräten haben die Schwer...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehinde...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.4 Amtszeit der SBV

Das Amt der Vertrauensperson und des Stellvertreters endet, wenn: die Amtszeit spätestens nach 4 Jahren abgelaufen ist[1], es niedergelegt wird[2], der Gewählte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet [3], die Wählbarkeitsvoraussetzungen nachträglich entfallen [4], z. B. durch Beförderung zum leitenden Angestellten, durch Bestellung zum Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, auf An...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.2 Wahlbezirk

Voraussetzung für die Wahl einer SBV ist nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, dass wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend im Betrieb beschäftigt werden. Wahlkreis ist der Betrieb. Ob ein Betrieb oder nur ein Betriebsteil vorliegt, bestimmt sich nach § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Bei Verkennung des Betriebsbegriffs ist die Wahl anfe...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.8 Geheimhaltungspflicht

Da die SBV an allen Sitzungen und Besprechungen teilnehmen kann, unterliegt sie den gleichen Geheimhaltungspflichten wie die Mitglieder des Betriebsrats.[1] Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die im Rahmen der Amtstätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Behinderungsursachen sowie für die vom Arbeitgeber als geheimhaltungsbedürftig erklärten Betriebs- od...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.4 Schulung der Vertrauenspersonen

§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsregeln entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gelten, soweit diese Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für die Arbeit der SBV objektiv erforderlich sind oder die zumindest die SBV bei gutem Willen als erforderlich ansehen darf.[1] Erforderlich sollen nac...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.5 Berufliche Entwicklung der freigestellten Vertrauenspersonen

Nach § 179 Abs. 2 SGB IX dürfen die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen in der Ausübung ihres Amts weder behindert noch wegen ihres Amts benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, der freigestellten Vertrauensperson nach Ablauf der Freistellung eine berufliche Entwicklung zukomme...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.25: Gemeinsamer Gesamtbetriebsrat mehrerer Unternehmen Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: X-AG – 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden: Y-GmbH – un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Erwiderungsschreiben des Arbeitgebers zu einem Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung von Fachliteratur

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Erwiderungsschreiben des Arbeitgebers zu einem Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung von Fachliteratur Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An den Betriebsrat der X-GmbH (Firmenbezeichnung) z.H. des Betriebsratsvorsitzenden Herrn _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Abweichende Betriebsratsstrukturen gem. § 3 BetrVG

Rz. 55 § 3 BetrVG ermöglicht Tarifvertragsparteien und z.T. auch den Betriebsparteien (§ 3 Abs. 2 BetrVG) abweichende Regelungen zu den betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen und erlaubt u.a. die Bildung unternehmenseinheitlicher Betriebsräte, regionaler Betriebsräte und die Errichtung von Spartenbetriebsräten. Werden Betriebe und Betriebsteile zu solchen Organisationsein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Kosten und Sachaufwand, § 40 BetrVG

Rz. 24 Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats (§ 40 Abs. 1 BetrVG) besteht nur im Rahmen des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen[110] und steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.[111] Werden Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt, die nicht erforderlich sind und bei denen es darüber hinaus an einer erkennbaren K...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Beschluss des Gesamtbetriebsrats zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats gem. § 54 Abs. 1 BetrVG

Rz. 74 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.22: Beschluss des Gesamtbetriebsrats zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats Der Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Firmenname) (Adresse) Gesamtbetriebsratsvorsitzender: _________________________ (Name) Beschluss des Gesamtbetriebsrats gemäß § 54, 55 BetrVG (1) Der Gesamtbetriebsrat hat in seiner Si...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) § 23 Abs. 3 neben § 101 BetrVG

Rz. 413 Der Anspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG auf künftige Beachtung seiner Rechte ist durch § 101 BetrVG nicht ausgeschlossen. Beide Vorschriften finden vielmehr nebeneinander Anwendung: § 23 Abs. 3 BetrVG gibt dem Betriebsrat einen Anspruch auf künftige Beachtung seiner Beteiligungsrechte, während der in § 101 S. 1 BetrVG eingeräumte Anspruch primär ein Bes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Tarifvertrag gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.23: Tarifvertrag gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung) vertreten durch _________________________ und der Gewerkschaft _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ wird in Ausgestaltung des § 3 BetrVG nachfolgender T...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Feststellungs- und Auflösungsantrag gem. § 78a Abs. 4 BetrVG

Rz. 439 Der Feststellungsantrag nach § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG soll bereits die Begründung des Arbeitsverhältnisses verhindern. Folglich kann er nur vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden.[1013] Umstritten ist, ob der Antrag auch bereits dann zulässig ist, wenn der Auszubildende das Weiterbeschäftigungsverlangen gemäß Abs. 2 noch nicht geste...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Entstehung der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 78a Abs. 2 BetrVG

Rz. 433 Die eigentliche Bedeutung von § 78a BetrVG liegt darin, dass der Auszubildende durch eine einseitige Erklärung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen vermag, selbst wenn der Arbeitgeber bereits erklärt hat, an einer Weiterbeschäftigung nicht interessiert zu sein. Ändert der Arbeitgeber seine Auffassung noch und beschäftigt den fertig Ausgebildeten weiter, g...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 7 BetrVG

Rz. 316 Im Gegensatz zu dem Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich bei § 37 Abs. 7 BetrVG um einen Individualanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, ohne Rücksicht auf seinen konkreten Wissenstand.[773] Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit "erforderliche" Kenntnisse vermitteln müss...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 5. Betriebsrat (§§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2a, 92 ff., 99 Abs. 1 BetrVG; § 15 Abs. 3 AGG)

Rz. 21 Nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats gem. § 21a Abs. 1 S. 4 BetrVG

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.17: Betriebsvereinbarung zur Verlängerung des Übergangsmandats Zwischen dem Betriebsrat am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und 1. der A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Rahmenvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen, § 28a BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.6: Freistellung von BR-Mitgliedern/Teilfreistellung gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: A...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Vorläufige Durchführung nach § 100 BetrVG

Rz. 385 Im Rahmen von § 100 BetrVG kann der Betriebsrat neben dem Antrag auf Abweisung des Arbeitgeberantrags (§ 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG) seinerseits die Feststellung beantragen, dass die (vorläufige Durchführung der) Maßnahme aus sachlichen Gründen offensichtlich nicht dringend erforderlich war (§ 100 Abs. 3 S. 1 BetrVG).[939] Die bloße Abweisung des Feststellungsantrags des...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG

Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.7: Abmeldevereinbarung zu § 37 Abs. 2 BetrVG Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Abmeldeverein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.[1164]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat gem. §§ 50 Abs. 2, 58 Abs. 2 BetrVG

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.18: Aufgabenübertragung auf den Gesamtbetriebsrat Der Betriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) An den Gesamtbetriebsrat der Firma _________________________ (Bezeichnung) z.H. des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name) (Adresse) (Ort, Datum) Beschluss des Betriebsrats zur...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 381 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1142] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitgeb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Sonderfall: Gemeinschaftsbetrieb, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG

Rz. 54 Das BAG setzt für das Vorliegen eines gemeinsamen Betriebs i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG als betriebsratsfähige Einheit eine gemeinsame Betriebsstätte voraus, in der die Betriebsmittel und die Arbeitnehmer zur Erreichung eines einheitlichen arbeitstechnischen Zwecks von den beteiligten Arbeitgebern zusammengefasst sind und von einer einheitlichen Leitung einge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Übernahmeverpflichtung für Jugendvertreter

Rz. 450 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.35: Antrag auf Entbindung von der Übernahmeverpflichtung für Jugendvertreter An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Entbindung von der Übernahmeverpflichtung für Jugendvertreter In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. X-GmbH, gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführer _________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG

Rz. 987 Die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen nach § 102 BetrVG – für die stets der örtliche Betriebsrat zuständig ist – unterliegt keinen erleichterten Anforderungen. Auch bei einem vorgeschalteten Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG (Nr. 2)

Rz. 790 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der BR mit seinem Widerspruchsschreiben rügen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt. Dabei muss der BR die Auswahlrichtlinie sowie die Tatsachen, aus denen sich der Verstoß ergeben soll, konkret bezeichnen. Der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt regelmäßig nur bei betriebsbedi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG

Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber aus Sicht der Arbeitne...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.24: Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung) vertreten durch _________________________ und der Gewerkschaft _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ wird in Ausgestaltung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG f...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Zustimmung zur Einstellung und Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen Einstellung nach §§ 99, 100 BetrVG

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.28: Antrag auf Zustimmung zur Einstellung und Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen Einstellung nach §§ 99, 100 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. die _________________________ (genaue Bezeichnung des Arbeitgebers nebst Adresse) 2. der...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 40 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Abschluss des Rechtsstreits zu unverändert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 616 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.49: Antrag auf Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: Einstweiliges Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte __...mehr