Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung weltweit steigender Verbraucherpreise erhalten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Dies betrifft alle Berufsgruppen, nicht nur z. B. die sog. "systemrelevanten Berufsgruppen". Bei der Gewährung der Sonderzahlungen sind jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 5 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der Unternehmen weder nach tariflichen noch n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2 Anspruchsgrundlage

Benefits bedürfen, wie alle Leistungen in einem Arbeitsverhältnis, einer Anspruchsgrundlage. Diese kann sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer vertraglichen Vereinbarung oder einer arbeitgeberseitigen Gesamtzusage ergeben. Welche Anspruchsgrundlage die richtige ist, hängt wiederum davon ab, um welchen Benefit es sich handelt und in welche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.1 Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 5.2 Mögliche Qualifizierungsmaßnahmen

Die nach dem neuen Tarifrecht möglichen Qualifizierungsmaßnahmen sind in § 5 Abs. 3 TVöD abschließend aufgezählt. Welche Einzelmaßnahmen zu jeder Variante von Qualifizierungsmaßnahmen möglich sind, ist tarifvertraglich nicht vorgeschrieben. Der Inhalt einer konkreten Qualifizierungsmaßnahme konnte selbstverständlich ebenfalls nicht im Rahmen von § 9 TVöD geregelt werden. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 8 Der Aufsichtsrat/Beirat

Bei großen Kapitalgesellschaften greifen Mitbestimmungsregelungen, die vormals im Betriebsverfassungsgesetz und seit 2004 im Drittelbeteiligungsgesetz geregelt sind. Eine GmbH muss daher, wie andere Kapitalgesellschaften auch, über einen Aufsichtsrat verfügen, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt. Diese Voraussetzung wird von der geschäftsführenden Komplementär-Gm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.4 Volontariat

Praktikanten und Volontäre unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausbildungsziele und rechtlichen Stellung. Volontäre sind in der Regel für Ausbildungszwecke tätig, jedoch ohne eine vollständige Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erreichen.[1] Im Gegensatz zu Pflichtpraktika, die oft eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium oder einem Beruf ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken und stützen. Sie können aber auch mit einer bestehenden Kultur nicht kompatibel sein. Sie sind daher nicht einfach "zu verordnen" sondern im best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 5 Mitbestimmung

Soll ein Arbeitsverhältnis über eine vertraglich festgelegte Altersgrenze hinaus fortgesetzt werden, so ist in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen.[1] Auch ein solcher Fall ist eine "Einstellung" im Sinne dieser Bestimmung.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Da Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis begründen, finden arbeitsrechtliche Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Anwendung. Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des BBiG hat der Pflichtpraktikant also keinen Anspruch auf Urlaub und Vertragsstrafen sind nicht grundsätzlich ausgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Tarifvertragliche und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben

Sowohl die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsrechts auf dem Gebiet der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten[1], als auch die sich aus kollektivrechtlichen Normen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) im Einzelfall ergebenden Vorgaben müssen im Ergebnis als eine Einschränkung der Privatautonomie hinsichtlich der vertraglichen Abschluss- und Gestaltungsfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 83 Einsicht in die Personalakten

1 Allgemeines Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Ange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die in § 83 BetrVG geregelten Rechte sind rein individualrechtlicher Natur. Sie gelten daher auch in Betrieben ohne Betriebsrat und solchen, die gar nicht betriebsratsfähig sind. Personen, auf die das BetrVG gar nicht anwendbar ist, können sich hingegen nicht auf § 83 BetrVG berufen. Für die Praxis ergibt sich hieraus kein Unterschied, da für leitende Angestellte § 26 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 14 Sämtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die in § 83 BetrVG begründeten Rechte werden vor den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren ausgetragen, auch wenn es darum geht, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Akteneinsicht anwesend sein darf. Es geht dabei nicht um eigene Rechte des Betriebsrats, sondern um die des einzelnen Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Personalakte

Rz. 3 Es gilt ein umfassender, materieller Begriff der Personalakte. Jede Sammlung von Unterlagen über einen konkreten Arbeitnehmer fällt hierunter, unabhängig von der Bezeichnung und der Form. Gleiches gilt für Nebenakten, z. B. vom Werksschutz angelegte Informationssammlungen über einen bestimmten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass in die Haupta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte und Pflichten

2.1 Begriff der Personalakte Rz. 3 Es gilt ein umfassender, materieller Begriff der Personalakte. Jede Sammlung von Unterlagen über einen konkreten Arbeitnehmer fällt hierunter, unabhängig von der Bezeichnung und der Form. Gleiches gilt für Nebenakten, z. B. vom Werksschutz angelegte Informationssammlungen über einen bestimmten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Die Abgabe von Erklärungen des Arbeitnehmers

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 hat der Arbeitnehmer das Recht, der Personalakte Erklärungen beizufügen. Diese können sich zum einen auf einzelne Bestandteile der Personalakte beziehen, wie z. B. auf Rügen oder Abmahnungen. Die Erklärung kann ergänzt werden durch andere schriftliche Unterlagen, etwa die Erklärungen anderer Arbeitnehmer zu einem Vorgang, der zu einer Abmahnung geführt ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 3 FAQs

1) Muss auch für Bildschirmarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten. § 3 ArbStättV fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze. 2.) Sollte auch der Betriebsrat an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Ja. Sie sollten die ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Bestandteile

Rz. 12 Der Anspruch auf Entfernung einzelner Dokumente aus der Personalakte ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung erkennt ihn jedoch in den Fällen an, in denen unrichtige Angaben und missbilligende Äußerungen in der Personalakte enthalten sind, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können.[1] Dies ist vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, stellt sich die Frage, ob und wie dieser bei der Einführung eines Verhaltenskodex zu beteiligen ist. Der Betriebsrat hat zwingend mitzubestimmen, wenn durch den Verhaltenskodex Fragen der betrieblichen Ordnung oder des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind.[1] Beschränkt sich der Verhaltenskodex auf die Wiedergabe ohnehi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / Zusammenfassung

Begriff Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen verhindern und beseitigen soll. Die Benachteiligungsformen im AGG ähneln den im Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Ungleichbehandlungen. Das AGG erweitert das Gleichbehandlungsgebot auf weitere Bereic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Sonstige Verstöße

Rz. 77 Hierunter sind solche Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu erfassen, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Es sind bereits solche Tatsachen berichtspflichtig, die einen substanziellen Hinweis auf schwerwiegende Verstöße enthalten, ohne dass der Abschlussprüfer eine abschließende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.13 Betriebsrat

Rz. 50 Unfälle bei Tätigkeiten der Betriebsräte oder der Mitglieder von Jugendvertretungen in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem BetrVG sind versichert. Diese Tätigkeiten werden grundsätzlich als betriebsdienlich angesehen (BSG, Urteil v. 20.5.1976, 8 RU 76/75; Urteil v. 20.2.2001, B 2 U 7/00 R). Dazu gehören Sitzungen des Betriebsrats und der Jugendvertretung, Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 6 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist der Betriebsrat auch im Bereich übertariflicher Zuschläge mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht kann sich dabei sowohl auf die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung als auf den Widerruf eines solchen Zuschlags beziehen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.6 Abdingbarkeit des § 616 BGB

Die Bestimmung des § 616 BGB ist – anders als die meisten arbeitsrechtlichen Regelungen – vollständig abdingbar. Es kann damit nicht nur eine Verbesserung zugunsten der Arbeitnehmer vorgenommen werden, sondern der Anspruch kann umgekehrt auch beschränkt, sogar vollständig ausgeschlossen werden. Möglich ist dies sowohl durch Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag, im Rahmen des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der Arbeitgeber die Leistungserbringung eines Arbeitnehmers honorieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, oder über die betriebliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 5 "Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes"

Um negative Folgen nach der durch die Entscheidung des BGH (Volkswagen)[1] hervorgerufenen Rechtsunsicherheit zu verhindern, hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Kommission eingesetzt, die mit der Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Vergütung von Betriebsräten beauftragt wurde. Im November 2023 hat sodann das Bundeskabinett das "Zweite Gesetz zur Ä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1 Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bestehen eines Betriebs und das Vorhandensein einer Belegschaft sind Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats.[1] 1.1.1 Betriebsbegriff Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.3 Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG

Die Zuständigkeit des Betriebsrats ist bei der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten auf die Arbeitnehmer beschränkt, die zur Belegschaft gehören. Von der Betriebsverfassung werden voll erfasst: die Arbeitnehmer (außer leitende Angestellte) sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten). Die Arbeit kann haupt- oder neb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung. Amtszeit und Geschäftsführung der Betriebsräte auf Betriebsebene sind in den §§ 21–41 BetrVG geregelt. Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern auch in zahlreichen weiteren Vorschriften. Die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Aufgaben anfallenden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.1 Überblick

Die Mitglieder des Betriebsrats werden nach § 37 Abs. 1 BetrVG ehrenamtlich tätig. D.h. die Betriebsratstätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder werden deshalb nach dem sog. "Lohnausfallprinzip" freigestellt und erhalten für die Zeit der Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler Weiterarbeit zugestanden hätte.[1] Zudem dü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Tätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder dürfen zudem wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Für Betriebsratstätigkeiten werden sie nach dem "Entgeltausfallprinzip" freigestellt und erhalten für diese Zeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler W...mehr