Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / IX. Antrag des Arbeitgebers auf Entbindung von der Übernahmeverpflichtung von Amtsvertretern, § 78a BetrVG

1. Typischer Sachverhalt Rz. 430 Die 19-jährige A steht kurz vor Abschluss ihrer Ausbildung zur Film- und Videolaborantin. Ausbildendes Unternehmen ist die X-GmbH, die ihr Betätigungsfeld in der Filmindustrie hat. Die X-GmbH hat A bereits schriftlich mitgeteilt, sie nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen zu wollen. Demgege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte des §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 942 Liegt eine Betriebsänderung grds. vor, setzt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG allgemein voraus, dassmehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) § 112a BetrVG

Rz. 624 Der Arbeitgeber ist auch dann verpflichtet, einen Interessenausgleich bis hin zur Einigungsstelle zu versuchen, wenn der Betriebsrat einen Sozialplan nach § 112a BetrVG (geringfügiger Personalabbau, Unternehmensneugründung) nicht erzwingen kann.[1453]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 505 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer durch Regelungen des Arbeitgebers betroffen ist. Mit der Einführung eines BEM wird den Arbeitnehmern aber weder ein bestimmtes Verhalten abverlangt, noch besteht ein Bezug zur betrieblichen Ordnung. Es geht um die Leistungsfähigkeit einzelner Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvert...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 403 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemein verbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1176] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Struktur des Mitbestimmungstatbestands in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 543 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 542 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 BetrVG

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.27: Antrag auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 506 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1461] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ww) Vorschriften über die Beteiligung des BR nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 102 Abs. 7 BetrVG)

Rz. 832 Gemeint sind die Beteiligungsrechte des BR nach § 3 KSchG, also das Recht des Arbeitnehmers zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine seiner Meinung sozial ungerechtfertigte Kündigung und das daran geknüpfte Recht des BR, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu suchen sowie die besonderen Mitwirkungsrechte des BR bei Massenentlassungen gemäß §§ 17 ff. KSchG.mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Übernahme bzw. Freistellung von Kosten i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG

Rz. 304 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.22: Antrag auf Übernahme bzw. Freistellung von Kosten i.S.d. § 40 Abs. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 507 Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht dient sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch des Lebens am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten sollen im Betrieb keinerl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 846 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[2168] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

Rz. 839 Dem BR sind die unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Betrieb sowie der sich daraus ergebende Wegfall des Arbeitsplatzes mitzuteilen, ferner ist er über eventuell freie Arbeitsplätze und die getroffenen Sozialauswahl einschließlich der konkreten Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers zu informieren. Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

aa) Ausgangslage Rz. 500 Die "Ordnung des Betriebs" und "das Verhalten der Arbeitnehmer" darf der Arbeitgeber nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats regeln, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gemeint ist damit nicht das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer – als Teil der Arbeitsleistung –, sondern das sog. Ordnungsverhalten. bb) Muster: Untersagung der Anordnung, Anstecker an der Kle...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Antwort des Betriebsrats auf Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme, § 100 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 732 Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG bedarf keiner Form.[1918] Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu antworten. In der Verweigerung der Zustimmung nach § 99 BetrVG liegt nicht zugleich das Bestreiten der sachlichen Notwendigkeit der vorläufigen Maßnahme. Dies muss vielmehr ge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) § 95 BetrVG

aa) Ausgangslage Rz. 504 Zumeist werden Unterlassungsansprüche im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG geltend gemacht. Aber auch andere Mitbestimmungstatbestände können einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats beinhalten. Erfolg hatte ein Betriebsrat beim BAG im Fall eines ohne seine Beteiligung zustande gekommenen Punkteschemas für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

aa) § 3 Abs. 2 ArbSchG Rz. 575 Grundlegende Norm der Organisationspflicht des Arbeitgebers im betrieblichen Gesundheitsschutz ist § 3 Abs. 2 ArbSchG. Hiernach hat der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigtenmehr

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§ 3 Prozessrecht / VII. Antrag auf Zustimmung zur Einstellung und Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen Einstellung nach §§ 99, 100 BetrVG; vorgeschalteter allgemeiner Feststellungsantrag

1. Typischer Sachverhalt Rz. 364 A ist eine Fluggesellschaft mit einem Betrieb auch in Düsseldorf. Anfang März 2023 kündigt die dem Düsseldorfer Betrieb zugeordnete Vertriebsleiterin für Nordrhein-Westfalen ihren Arbeitsvertrag zum 31.8.2023. Die Personalabteilung versucht Ersatz zu bekommen. Sie schreibt die Stelle betriebsintern (§ 93 BetrVG) und extern aus. Im Juli 2023 ko...mehr

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§ 3 Prozessrecht / III. Antrag auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG und Antrag auf Entbindung

1. Allgemeine Einführung Rz. 608 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG erhoben, muss der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtsk...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung, § 99 Abs. 1 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung u...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Unterrichtung über eine vorläufige Einstellung/Versetzung, § 100 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 725 Soll eine Einstellung oder Versetzung erfolgen, zu der keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, auch nicht im Wege der Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 BetrVG, kommt eine vorläufige Maßnahme nach § 100 BetrVG in Betracht. Ansonsten muss der Arbeitgeber bis zum Abschluss des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens warten. Das Verfah...mehr

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§ 3 Prozessrecht / XI. Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs nach § 76 Abs. 5 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 474 Der Spruch der Einigungsstelle beendet gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG die Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Wirkung, die eine Einigung der Betriebsparteien gehabt hätte.[1109] Da er sowohl Rechte und Pflichten für Betriebsrat und Arbeitgeber begründet als auch normativ auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer einwirkt, b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Einführung zu §§ 102, 103 BetrVG

aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem...mehr

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§ 3 Prozessrecht / VI. Einfacher Antrag auf Zustimmung zur Einstellung nach § 99 BetrVG

1. Typischer Sachverhalt Rz. 355 A ist eine Fluggesellschaft mit einem Betrieb auch in Düsseldorf. Anfang März 2023 kündigt die dem Düsseldorfer Betrieb zugeordnete Vertriebsleiterin für Nordrhein-Westfalen ihren Arbeitsvertrag zum 31.8.2023. Die Personalabteilung versucht, schnell Ersatz zu bekommen. Sie schreibt die Stelle betriebsintern (§ 93 BetrVG) und extern aus. Schon ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Schulungsmaßnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG

aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wiss...mehr

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§ 3 Prozessrecht / V. Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber wegen grober Pflichtverletzung, § 23 BetrVG, insbesondere auf Unterlassung und Ordnungsgeld

1. Allgemeines Rz. 331 § 23 Abs. 3 BetrVG ist ein bekanntes Instrument des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte. Obwohl manchmal von einem "23-III-Verfahren" gesprochen wird, gibt es hierfür keine eigene Verfahrensart. Die Vorschrift ist vielmehr nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen, auf die man Anträge im Beschlussverfahren stützen kann. § 23 Abs. 3 BetrVG schließ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten Versetzung eines Arbeitnehmers, § 99 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 ArbSchG

(1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes Rz. 632 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1640]...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG

aa) Ausgangslage Rz. 497 Die Anordnung von Überstunden[1200] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Die diesbezügliche Kontrolle durch den Betriebsrat ist gestärkt worden durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeitaufzeichnung über § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus (BAG 13.9.2022).[1201] Folgendes Muster betrifft untersch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / VIII. Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung einer personellen Maßnahme, § 101 BetrVG

1. Allgemeines Rz. 373 §§ 99, 100 BetrVG gewähren dem Betriebsrat Mitwirkungsrechte bezüglich Einstellungen, Versetzungen und Ein- und Umgruppierungen. § 101 BetrVG soll diese Mitwirkungsrechte sichern, indem er gewährleistet, dass auch tatsächlich keine Beschäftigung entgegen den Mitwirkungsrechten erfolgt. Daher kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG verlangen, dass der Arb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.23: Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbevollmächtigte: ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / A. Stellung von Teilzeitbeschäftigten im Betriebs- und Personalverfassungsrecht

Rz. 1 Einer der Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrecht ist derjenige des Arbeitnehmers gem. § 5 BetrVG. Hiernach sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Das BetrVG schließt den ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Fachliteratur

Rz. 302 Zu den zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört weiterhin die Fachliteratur. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat arbeits- und sozialrechtliche Gesetzessammlungen, die wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte, Kommentare, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Tarifverträge, Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen zur Verfügung zu stellen.[705] Ob dem B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 5 ArbSchG

Rz. 607 § 5 ArbSchG wird in den Spezialregelungen der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert: §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG, § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffV). (1) Erm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Überwachungspflicht des Betriebsrats gem. § 167 Abs. 2 S. 7 SGB IX i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 BetrVG

Rz. 509 Gemäß § 170 Abs. 2 S. 7 SGB IX ist der Betriebsrat als Interessenvertretung gem. § 176 SGB IX dafür zuständig,[1469] den Arbeitgeber bei der Einhaltung ihm obliegender Verpflichtungen gem. § 167 SGB IX zu überwachen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Betriebsrat im Zusammenhang mit dieser Pflicht verlangen kann, dass ihm der Arbeitgeber sämtliche Namen bek...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Unterlassungsanspruch

Rz. 626 Der Abschluss eines Interessenausgleichs ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar, auch nicht in der Einigungsstelle. Daraus werden unterschiedliche Schlüsse gezogen: Die Befürworter des Unterlassungsanspruchs argumentieren, gerade wegen der fehlenden Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs und der damit verbundenen strukturellen Unterlegenheit des Betriebsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 451 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal unter der Bezeichnung Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Informations- und Kommunikationsmittel

Rz. 291 Zu den vom Arbeitgeber bereitzustellenden sächlichen Mitteln zählen weiterhin die erforderlichen Informations- und Kommunikationsmittel. Dazu gehört regelmäßig eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage. Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein, sofern die Vertraul...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Geschäftsordnung des Betriebsrats

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Geschäftsordnung des Betriebsrats Geschäftsordnung des Betriebsrats Der Betriebsrat der _________________________ (Unternehmensbezeichnung) hat in seiner Sitzung vom _________________________ (Datum) gemäß § 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen, welche die in §§ 26–41 BetrVG enthaltenen Vorschrift...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung

Rz. 306 Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.[7...mehr