Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.2 Mitbestimmung bei besonderen Formen der Arbeitsleistung

Umkleidezeiten Die Arbeitszeit beginnt (und endet) grundsätzlich mit der Aufnahme der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung am Arbeitsplatz. Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BAG betrieblich veranlasste Umkleidezeiten als Teil der geschuldeten (und damit auch mitbestimmungsrechtlich relevanten) Arbeitszeit anzusehen, wenn sie den Charakter einer fremdnützigen Lei...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 3 Mobile Arbeit

Räumt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern darüber hinaus die Möglichkeit ein, einen Teil der Arbeitsaufgaben mittels mobiler Endgeräte (Laptop, etc.) nicht am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen ("mobile Arbeit"), berührt das für sich genommen nicht das arbeitszeitbezogene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, jedoch besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ein Mitbestimmung...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 5 Lage der Pausen

Mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist auch die Festlegung der Pausen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht nur auf Beginn und Ende der Pausen, sondern auch auf deren Dauer. Es betrifft lediglich Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird. Nicht erfasst sind produktionstechnisch bedingte Arbeitsunterbrechungen, die vom Arbeitgeber als Te...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 7 Erfassung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Frage der Methode der Erfassung der Arbeitszeit. Das ergibt sich allerdings nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, sondern aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Nach der Entscheidung des BAG vom 13.9.2022[1] hat der Arbeitgeber die Arbeit aus Gründen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG zu erfassen, wobei die Art ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.4 Betriebliche Wegezeiten und Dienstreisen

Betriebliche Wegezeiten, beispielsweise die Fahrt zu einem Kunden sind Arbeitszeit und deren Lage unterliegt der Mitbestimmung. In diesem Fall sind sie Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht i. S. d. § 611a BGB. Nicht endgültig geklärt ist, inwieweit die Anordnung von Dienstreisen dem Mitbestimmungsrecht unterliegen. Die Anordnung der Dienstreise selbs...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.6 Gleitzeit

Gleitzeit ist dadurch bestimmt, dass der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Vorgaben Beginn, tägliche Dauer und Ende der Arbeitszeit (partiell) selbst bestimmen kann. Sie ist zu unterscheiden von flexibilisierter Arbeitszeit, bei der dem Arbeitgeber dieses Recht zukommt. Im Rahmen der Vereinbarung von Gleitzeit sind zahlreiche Details zu regeln: Kernarbeitszeit und Gle...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 8 Der Mitbestimmungsprozess

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die mitzubestimmenden Arbeitszeiten (z. B. Monats- oder Wochendienstplan, Schichtplan) so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Betriebsrat ausreichend Zeit hat, über den Antrag auf Mitbestimmung zu beraten und sich ggf. mit den vom Dienst- oder Schichtplan betroffenen Arbeitnehmern in Verbindung zu setzen. Sinnvollerweise werden ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.8 Schichtarbeit

Daneben unterliegen sowohl die Einführung als auch der Abbau von Schichtarbeit sowie die Festlegung der Modalitäten des Schichtbetriebs und Schichtwechselregelungen der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1] Dabei kann der Gesamtbetriebsrat für einen Schichtrahmenplan zuständig sein, wenn die Arbeitsabläufe in mehreren Betrieben des Unternehmens technisch-organisatorisch miteina...mehr

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BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 1 Ausübung und Einschränkung des Weisungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers ein. Aber auch dann, wenn Weisungen des Arbeitgebers mit Zustimmung des Betriebsrats erteilt werden, müssen sie "billigem Ermessen" genügen. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts richtet sich nach dem durch die zwingenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 4 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 einen Regierungsentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" verabschiedet.[1] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 keine Einwendungen hiergegen erhoben. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Aufgrund der in der Praxis entstandenen Rechtsunsicherheiten durch ein Urteil des B...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 5 Einführung eines Qualifizierungsgeldes

Das am 20.7.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sieht zum 1.4.2024 unter anderem die Einführung von Qualifizierungsgeld vor. Für den Bezug von Qualifizierungsgeld müssen verschiedene betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein: Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter muss strukturwandelbedingt sein, z. B. durch demog...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2024 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht. Bereits am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet nun ab dem 17.12.2023 auch Arbeitgeber mit weniger als 250, jedoch mindestens 50 Beschäftigten zu...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Vorlage der AUB ab 1. Tag

Der Fall Der Arbeitgeber erteilte im Jahr 2018 insgesamt 17 von über 1.000 Arbeitnehmern die schriftliche Anordnung, jede Krankmeldung durch eine ärztliche Bescheinigung vom ersten Fehltag an vorzulegen. Der Betriebsrat meinte, er habe ein Mitbestimmungsrecht, das nicht berücksichtigt worden sei. Er machte gegen den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Entscheid...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 7.3 Öffnung für die Tarifvertragsparteien

Regeln können die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags, die Arbeitgeber zudem mit dem Betriebs- oder Personalrat in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch in nichtelektronischer Form erfolgen kann. Ebenso kann geregelt werden, dass die Aufzeichnung statt taggenau am Tag der Arbeitsleistung ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.3 § 87 Abs. 1 BetrVG

§ 87 Abs. 1 BetrVG regelt generell den Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag. Eine tarifliche Regelung in diesem Sinn ist aber nur dann von Bedeutung, wenn sie für den Betrieb gilt[1], die dortige Regelung abschließt ("… soweit …") und keine Öffnungsklausel vorhanden ist.mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.4 Verhältnis der Grenzen in § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG zueinander

Wenn es um ein echtes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geht (Eselsbrücke: "hier läuft ohne den Betriebsrat nichts!!!"), verdrängt § 87 Abs. 1 BetrVG insoweit den § 77 Abs. 3 BetrVG, als dort eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsbedingungen bei tarifüblicher Regelung unzulässig ist.[1] Tipp Das bedeutet: Wenn bei einer Regelungsmaterie aus § 87 BetrVG die spezielle Frage ...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.1 Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG

Die wichtigste Definition findet sich in § 5 Abs. 3 BetrVG. Gesetzliche Regelungen, aber auch der TVöD (§ 1 Abs. 2 Buchst. a) nehmen hierauf Bezug. Die Vorschrift benennt funktionsbezogen 3 Fallgruppen, die die Zuordnung zu den leitenden Angestellten begründen können. Gemeinsam für jede der 3 Fallgruppen gilt, dass die in den Fallgruppen geforderten Merkmale vom Angestellten...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.2 Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG

§ 77 Abs. 3 BetrVG setzt der Regelungsbefugnis der Betriebspartner Grenzen. Hiernach können Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein ("Sperrwirkung"), es sei denn, der Tarifvertrag lässt eine solche Betriebsvereinbarung ausdrücklich zu ("Öffnungsklausel"). Arbeitsbedingungen we...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.2 Die Einberufung der Sitzung, die zum Betriebsratsbeschluss führt

Voraussetzung ist eine Ladung zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.4 Schriftform der Betriebsvereinbarung

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bedürfen Betriebsvereinbarungen der Schriftform. Die Betriebsvereinbarung ist von beiden Seiten, also von Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch den Vorsitzenden vertreten ist (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), zu unterzeichnen (§ 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Es genügt also nicht, dass Urkunden ausgetauscht werden, die nur von je einer Seite unterzeichne...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.3 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung in der Betriebsratssitzung

Der Betriebsrat entscheidet durch Beschlüsse (vgl. § 33 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung hierfür ist die Beschlussfähigkeit. Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Eine Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig (§§ 33 Abs. 2, 2. HS, 25 BetrVG). Zu einer ordnungsgemäßen Besch...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.2 Weitere gesetzliche Regelungen

Weitere gesetzliche Regelungen enthalten im Hinblick auf die in den jeweiligen Gesetzen verfolgten Zwecke Definitionen, die teilweise von § 5 Abs. 3 BetrVG abweichen. § 14 Abs. 2 KSchG enthält eine Definition, die teilweise enger und teilweise weiter ist. Enger ist die Vorschrift, soweit eine Stellung gefordert wird, die der eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters zuminde...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5.2 Zwingende Wirkung

Die Normen der Betriebsvereinbarung können nicht durch eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuungunsten des Arbeitnehmers abgelöst werden. Aber: Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen dürfen getroffen werden (Günstigkeitsprinzip). Dieses Günstigkeitsprinzip ist nur im Tarifvertragsrecht ausdrücklich gesetzlich geregelt (§ 4 Abs. 3 TVG...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 10 Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen führt gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Arbeitgeber durch. Streiten die Parteien um den Inhalt der Betriebsvereinbarung, hat ihn das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren festzustellen.[1] Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung, kann aber selbst nicht gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung der Z...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung

Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinbarung. Kommt bei diesen Mitbestimmungsre...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 2.1 Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

§ 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG spricht zwar etwas eigentümlich davon, dass Betriebsvereinbarungen "gemeinsam zu beschließen" seien, dennoch handelt es sich hier um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Der Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung setzt aufseiten des Betriebsrats einen entsprechenden ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 7 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Nach dem Vorbild des § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG ordnet § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG an, dass ein Verzicht auf Rechte, die den Arbeitnehmern durch Betriebsvereinbarung eingeräumt werden, nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Die Verwirkung ist ausgeschlossen, Ausschlussfristen nur begrenzt zulässig (§ 77 Abs. 4 Sätze 3, 4 BetrVG).mehr

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Betriebsvereinbarungen / 11 Kündigung einer Betriebsvereinbarung und Nachwirkung

Die Betriebsvereinbarung endet, wenn sie befristet ist, mit Fristablauf, sonst durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart wurde (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Es ist aber, wenn besonders schwerwiegende Gründe die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen, auch eine fristlose Kündigung m...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 12 Die Regelungsabrede

Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Aber: Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht g...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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AT-Beschäftigte / 4 Kollektivrechtliche Bedeutung

Für die Frage kollektiver Beteiligungsrechte kommt es darauf an, ob im Betrieb oder der Verwaltung Betriebsverfassungsrecht oder Personalvertretungsrecht zur Anwendung kommt. Die Abgrenzung erfolgt nach den §§ 130 BetrVG, 95 BPersVG. 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungs...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 5 Inhalt und Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

Wie ausgeführt, dient die Betriebsvereinbarung der Verwirklichung der Mitbestimmungsrechte. Ebenso wie der Tarifvertrag (vgl. dort §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4 TVG) enthält die Betriebsvereinbarung Rechtsnormen, die unmittelbar und zwingend gelten (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). 5.1 Unmittelbare Wirkung Regelt eine Betriebsvereinbarung den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse, werden...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.1 Wenn eine frühere Betriebsvereinbarung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Die neue Betriebsvereinbarung verdrängt die Normen der alten Betriebsvereinbarung zu demselben Fragenkomplex, egal, ob die bisherige Regelung für die Arbeitnehmer günstiger war oder nicht (sog. Ablösungsprinzip).[1]mehr

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BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.5 Zahlreiche Strukturen und Akteure mit unterschiedlichen Interessen

Je größer das Unternehmen, desto zahlreicher die Strukturen und Akteure – diese Aussage gilt synonym für das BGM. Die verschiedenen Ansprüche, Interessen und Ziele der einzelnen Akteure müssen auf einen Nenner gebracht werden um letztendlich ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Zu den internen Akteuren gehören u. a. Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, S...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2 Abgrenzung zu leitenden Angestellten

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist leitender Angestellter jemand, der als Angestellter Führungsfunktion hat. Auch außertarifliche Angestellte können eine Führungsposition innehaben. Die Abgrenzung ist jedoch wichtig, weil verschiedene Gesetze die Arbeitnehmergruppe der leitenden Angestellten aus dem Geltungsbereich nehmen, nicht jedoch die AT-Beschäftigten. Ein Angestellter, ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.3 Wenn betriebliche Übung oder vertragliche Einheitsregelung den gleichen Fragenkomplex anders regelte

Wenn die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung günstiger ist, verdrängt sie die alte. Ob aber eine Betriebsvereinbarung auch eine betriebliche Übung oder eine vertragliche Einheitsregelung zuungunsten der Arbeitnehmer ändern kann, war sehr umstritten, bis der Große Senat des BAG[1] entschieden hat, dass dies grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn es sich um eine umstru...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 8 Auslegung von Betriebsvereinbarungen

Auslegung im rechtlichen Sinne (und darum handelt es sich hier) ist die Frage nach dem Inhalt einer Vereinbarung, wenn der Text nicht ganz eindeutig ist, d. h. was haben die Parteien, die diese Regelung vereinbart haben, gemeint? Was wollten sie? Betriebsvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Maßgeblich ist der in der Betriebsvereinbarung selbst zum Ausdruck gekommene Wi...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 6.2 Wenn ein früherer Arbeitsvertrag den gleichen Fragenkomplex anders regelt

Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger, ersetzt sie die einzelvertragliche alte Regelung so lange, wie die Betriebsvereinbarung gilt.[1] Ist die neue Regelung in der Betriebsvereinbarung für den einzelnen Arbeitnehmer ungünstiger, gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip: Einzelvertraglich ausgehandelte individuelle Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 3 Auslegung (Aushang) der Betriebsvereinbarung im Betrieb zur Information der Arbeitnehmer

Gem. § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Hält sich der Arbeitgeber daran nicht, führt das nicht dazu, dass die Betriebsvereinbarung unwirksam ist. Hier handelt es sich vielmehr nur um eine Ordnungsvorschrift, die die Durchführung von Betriebsvereinbarungen betrifft.[1] Die Verletzung der Vorschrift...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 4.1 Allgemeine Gesetze

Die Betriebsvereinbarung darf nicht gegen zwingende (Gegensatz: "abdingbare" oder "dispositive") gesetzliche Vorschriften verstoßen. Beispiele: keine Betriebsvereinbarung über Wegfall von Urlaubsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen: Verstoß gegen § 14 BUrlG, keine Betriebsvereinbarung über Bezahlung der Teilnehmer bei Teilnahme an einem Warnstreik, da dies gegen die Neutra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 13.1.4 Rahmenbetriebsvereinbarung Technik

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung, Anwendung und Änderung von technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit diese die Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten ermöglichen. Die Vorschrift betrifft die gesamte Software, mit der heute technische Geräte betrieben werden. Allein aus dem Einloggen mit einem Passwort ergibt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 10 Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen als Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat haben den Zweck, Angelegenheiten mit gleichem sachlichem Gegenstand einheitlich und für beide Partner verbindlich und transparent zu regeln. Gegenstand einer Dienstvereinbarung können jedoch – anders als bei Betriebsvereinbarungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz – nur Angelegenheiten sein, für d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 3.1 Dienststelle

Entscheidend dafür, ob eine Verwaltungseinheit eine eigene Dienststelle sein kann, ist die Frage, ob sie einen eigenständigen Aufgabenbereich hat und organisatorisch sowie personalrechtlich verselbstständigt ist. Fehlt dem Leiter der Dienststelle in organisatorischen und personellen Angelegenheiten ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum, so liegt keine Dienststell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 11 Beteiligung des Betriebsrats

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Auch nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG steht ihm bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht zu. Es handelt sich dabei um ...mehr