Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1487 Die wichtigsten Einschränkungen der Zuständigkeit des Betriebsrates zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen folgen aus dem Schutz der Tarifautonomie. Insb. zu Fragen der Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind Betriebsvereinbarungen nur bei ausdrücklicher Ermächtigung durch die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Mitwirkung des Betriebsrats

Rz. 17 Die Mitwirkung des Betriebsrates ist bei der Erteilung von Abmahnungen grds. nicht erforderlich (BAG v. 17.10.1989 – 1 ABR 100/88, NZA 1990, 193 = DB 1990, 483). Der Betriebsrat muss weder angehört werden noch ist dem Betriebsrat eine Abschrift der Abmahnung zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn das abgemahnte Verhalten einen Verstoß gegen eine mitbestimmte Verhal...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Abweichende Regelungen

Rz. 763 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrates abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (§ 47 Abs. 4 BetrVG). Eine solche Betriebsvereinbarung "ist zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Arbeitgeber abzuschließen", wenn dem Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG mehr als 40 Mitglieder angehören würd...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 354 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf Auskunft und umfassende Information über getroffene Zielvereinbarungen (BAG v. 21.10.2003 – 1 ABR 39/02; LAG Niedersachsen v. 1.11.2016 – 3 TaBV 32/15). Dazu gehört das Recht, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, mithin die entsprechenden Vereinbarungen und Festlegungen einsehen zu können. Es ist zwischen nicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 905 Ein Streit zwischen den Betriebsparteien darüber, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist oder war, ist im Beschlussverfahren auszutragen (BAG v. 18.7.1978 – 1 ABR 34/75, juris). Ist eine schnelle Entscheidung geboten, kann der Betriebsrat beim ArbG eine einstweilige Verfügung auf Bestellung eines Sachverständigen beantragen (LAG Hamm v. 15.3.1994...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 12 Auch hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Durchführung von Assessment-Center gilt entsprechend der obigen Ausführungen zu den psychologischen Eignungstests, dass im Fall der schriftlichen Fixierung der Ergebnisse des Assessment-Centers das Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 1 BetrVG gegeben ist. Sofern die Leistungsbeurteilung der Bewerber a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 620 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich aus § 87 BetrVG ergeben. Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG hat der Betriebsrat bei Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. D...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Persönlichkeitsrechte

Rz. 1507 Zu beachten ist insb. Das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Dieses wird z.B. durch die Einführung einer Videoüberwachung tangiert. Insoweit besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei der Ausübung dieser Mitbestimmung haben die Betriebspartner – wie auch die Einigungsstelle – das allgemeine Persönlichkeitsrecht der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Personalabbau

Rz. 1269 Erschöpft sich die Änderung in einem bloßen Personalabbau unter vollständiger Beibehaltung der Strukturen und Betriebsmittel – es werden etwa alle Abteilungen um 20 % der jeweiligen Arbeitnehmer ausgedünnt – kann eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegen. Allerdings ist in der Einführung von Kurzarbeit oder der vorübergehenden Freistellung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1154 Bei Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Maßnahme – zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 BetrVG – sieben Pflichten zu erfüllen. Er hatmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Abschluss

Rz. 488 Die mitbestimmungspflichtigen Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG sind in Form einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) niederzulegen. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der nicht der obligatorischen Mitbestimmung unterliegende...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Weitere Einzelfälle

Rz. 1010 Entschließt sich der Arbeitgeber – freiwillig – eine Leistungsprämie einzuführen, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er begünstigen will. I.Ü. unterliegt die Ausgestaltung der freiwillig eingeführten Leistungsprämie der Mitbestimmung des Betr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / jj) Änderungen des Betriebszwecks

Rz. 1298 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn der Betriebszweck grundlegend geändert wird. Mit "Betriebszwecks" ist nicht der wirtschaftliche, sondern der konkrete arbeitstechnische Zweck, der mit den betrieblichen Arbeitsprozessen verfolgt wird, gemeint (BAG v. 17.12.1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesonderte Entscheidung über die Dringlichkeit

Rz. 1212 Das ArbG soll möglichst schnell über die Dringlichkeit entscheiden (BAG v. 18.10.1988 – 1 ABR 36/87, juris). Beim Antrag Nr. 1 handelt es sich um den normalen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG, der aber innerhalb der 3-Tages-Frist beim ArbG gestellt werden muss. Ansonsten ergeben sich ggü. für diesen Antrag ggü. dem normalen Verfahren nach § 99 Abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Umfassendes Informationsrecht

Rz. 876 § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht, ausgestaltet als umfassende Pflicht zur Information durch den Arbeitgeber. Dieses Recht des Betriebsrates ist nicht auf den Aufgabenkatalog nach Abs. 1 der Vorschrift beschränkt. Es gilt mit Bezug auf alle Aufgaben, die der Betriebsrat nach dem BetrVG insgesamt hat. Außer auf die vielfältig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Mitbestimmungsrecht und Arbeitnehmerrechte

Rz. 823 Das BetrVG regelt – die systematisch nicht ganz passenden Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung und Einsicht in die Personalakte ausgenommen (§§ 81 ff. BetrVG) – neben den formalen Bedingungen für Betriebsratswahl und -organisation das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für die Frage, wie sich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffene Regelungen im...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Begriff der Berufsbildung

Rz. 1075 Der Begriff der Berufsbildung, den das BetrVG nicht näher definiert, meint Maßnahmen der Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, wie sie in § 1 Abs. 1 BBiG genannt sind. Nach herrschender Meinung geht der Begriff der Berufsbildung des BetrVG jedoch weiter als der des BBiG und umfasst generell alle Maßnahmen, die Arbeitnehmern in systematischer, lehrplanartiger Weise...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Mögliche Einschränkungen

Rz. 883 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unaufgefordert und von sich aus rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung dient dabei dem innerbetrieblichen Rechtsfrieden und der Vermeidung von Verfahren. I.R.d. vertrauensvollen Zusammenarbeit muss es dem Betriebsrat ermöglicht werden, Streitfragen über das Bestehen von Beteiligungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 1632 Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG bezieht sich die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und Maßnahmen und Einrichtungen zu deren Abwendung. Die Belehrung muss rechtzeitig in eindringlicher und verständlicher Weise erfolgen, das bloße Verteilen oder Verlesen von Merkblättern genügt nicht (Bächler, DB 1973, 1402). Für aus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Folgen geänderter Strukturen für die Mitbestimmungsrechte

Rz. 62 Die nach § 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten Gremien gelten nach § 3 Abs. 5 BetrVG als "Betriebe" i.S.d. BetrVG; auf sie finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und über die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Fiktion ausdrücklich auf das BetrVG beschränkt – sie gilt daher nicht für die Frage, welche (wicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 506 Der Betriebsrat kann im Einzelfall beschließen oder auch generell in seiner Geschäftsordnung die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten vorsehen, wenn ein Betriebsratsmitglied Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft ist. Umgekehrt kann es der Betriebsrat wegen des gesetzlich verankerten Schutzes gewerkschaftlicher Minderheiten nicht ablehnen, dass ein Beauftragter...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Benachteiligungsverbot

Rz. 446 Nach § 84 Abs. 3 BetrVG dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile aus der Einlegung der Beschwerde erwachsen. Unzulässig ist damit jegliche Maßregelung des Arbeitgebers, die mit der Beschwerde zusammenhängt, soweit nicht ausnahmsweise Inhalt und Begleitumstände der Beschwerde eine Kündigung rechtfertigen können (Fitting, BetrVG, § 84 Rn 21). Rz. 447 § 84 Abs. 3 BetrVG s...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs

Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 BetrVG die "Zuweisung eines anderen A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1087 § 98 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. dazu BAG v. 18.4.2000 – 1 ABR 28/99, juris), der Bestellung der Ausbilder und der Auswahl der an der Berufsbildung teilnehmenden Arbeitnehmer ein. Kommt über die vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer mit dem Arbeitgeber keine Einigu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Soziale Angelegenheiten

Rz. 782 Bei sozialen Angelegenheiten kann sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates häufiger ergeben. Zwar wird sie bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn nämlich eine derartige Abhängigkeit mehrerer Betriebe voneinander gegeben ist, dass bei fehlender einheitlicher Regelung eine untragbar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 743 Der Betriebsrat kann gem. § 43 Abs. 1 S. 4 BetrVG neben den vier regelmäßigen Betriebsversammlungen weitere Betriebsversammlungen einberufen, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Es müssen ungewöhnliche betriebliche Vorfälle oder Umstände eingetreten sein, die eine sofortige Aussprache darüber erforderlich machen, z.B. bei Betriebseinschränkungen, Massenentlassunge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Wirtschaftsausschuss

Rz. 1249 Die Teilhabe an den Geschicken des Unternehmens als solches, über wirtschaftliche Entscheidungen, wird zunächst über die Unternehmensmitbestimmung gewährleistet. Hierzu entsenden die Arbeitnehmer je nach Art, Größe und Organisation des Unternehmens Vertreter in den Aufsichtsrat (Einzelheiten vgl. etwa Fitting, BetrVG, § 1 Rn 151 ff.). Darüber hinaus haben Gesamtbetr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Feststellung des Endes der Amtszeit

Rz. 66 Aus § 21 S. 1 BetrVG ergibt sich auch, dass Betriebsräte – gemeint: das Betriebsratsgremium, nicht aber Gesamt- oder Konzernbetriebsrat – eine feste Amtszeit haben. Sie haben Anspruch auf Ableistung ihrer vollen 4 Jahre. Dies gilt aber nur, wenn sie im "Wahlkorridor" gewählt sind, also im Zeitraum 1.3. bis 31.5. im Wahljahr (2018, 2014, 2010 usw.). Auch wenn der Betri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt des Erörterungsrechts

Rz. 824 Nach § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Darüber hinaus gewährt § 82 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erläuterung und Berechnung seines Arbeitsentgeltes. Insb. soll es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, das Gefälle zwischen Tariflohn und Effektivlohn festzustellen, unter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Tarifliche Schlichtungsstelle

Rz. 1604 Nach § 76 Abs. 8 BetrVG kann tarifvertraglich bestimmt werden, dass an die Stelle der Einigungsstelle eine tarifliche Schlichtungsstelle tritt. Diese kann sowohl die Gestalt einer betrieblichen als auch einer überbetrieblichen Schlichtungsstelle haben. Wird eine Vereinbarung i.d.S. getroffen, so hat diese unmittelbare und zwingende Wirkung. Rz. 1605 Die Zuständigkeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 6 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift bei der Durchführung von psychologischen Eignungstests gem. § 94 Abs. 1 BetrVG dann ein, wenn die Äußerungen des Bewerbers zwecks späterer Auswertung schriftlich festgehalten werden (Fitting//SchmidtTrebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, § 94 Rn 26). Dies dürfte in der betrieblichen Praxis die Regel sein. Rz. 7 Sof...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VII. Interne Ermittlungen

Rz. 9 Die Durchführung von Mitarbeiter-Interviews, die eingesetzt werden, um Compliance-Verstöße aufzudecken, löst ebenso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aus (vgl. § 72; Rudkowski, NZA 2011, 612, 615; Zimmer/Heymann, BB 2010, 1853, 1854; für eine teilweise Mitbestimmungspflicht Mengel/Ullrich, NZA 2006, 240, 244 f.). Zwar stellt die Teilnahmeverpflicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Systematik

Rz. 1186 Hat der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung ordnungsgemäß verweigert, so darf der Arbeitgeber die Einstellung oder Versetzung erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Betriebsrates durch die ArbGe rechtskräftig ersetzt ist (außer bei Dringlichkeit, hierzu gleich Rdn 1207 ff.). Hierzu muss er, wenn er auf di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Form

Rz. 1587 Die Beratung findet nur auf Verlangen von Arbeitgeber, Betriebsrat oder betroffenem Arbeitnehmer statt. I.d.R. geht der Versuch eines Interessenausgleiches zwischen Unternehmer und Betriebsrat voraus (§§ 111, 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Findet eine Beratung allerdings nicht statt, besteht kein Anspruch auf eine Transfermaßnahme. Rz. 1588 Beratungspflicht besteht bereits...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zuziehung Sachverständiger und Berater

Rz. 1258 Der Wirtschaftsausschuss kann nach näherer Vereinbarung mit dem Unternehmer externe Sachverständige zu seinen Sitzungen bzw. zur Vorbereitung derselben hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (§ 108 Abs. 2 S. 3 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 3 BetrVG). Die Frage, ob ein Sachverständiger erforderlich ist, ist eine Rechts- und ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Leitende Angestellte

Rz. 87 Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind zum einen Arbeitnehmer i.S.d. zuvor dargestellten Definition. Andererseits üben sie aber in führender Position Arbeitgeberfunktionen aus. Kennzeichnend ist in allen Fällen, dass der leitende Angestellte für das Unternehmen unter eigener Verantwortung Entscheidungen trifft, mit denen er ...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / B. Inhalt der Unterrichtung

Rz. 6 Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ist der Zeitpunkt bzw. der geplante Zeitpunkt für die tatsächliche Übernahme der Organisationsgewalt durch den Erwerber zu nennen. Die Zeitangabe sollte möglichst genau sein. Aufgrund des Zweckes der Unterrichtung ist es erforderlich, dass der Erwerber grds. mit Firmenbezeichnung und Anschrift genannt wird...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Personalrats)

Rz. 761 Im Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG bzw. § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG (oder den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen) zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung der "Grundsätze über das betriebliche Vo...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1260 Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen. Entscheidend hierfür ist, wie der Katalog des § 111 S. 3 BetrVG zeigt, dass die Struktur des Betriebs geändert wird. Änderungen der Unternehmensstruktur als solche sind vom Beteiligungsrecht nach §§ 111 f. BetrVG nicht erfasst. Dasselbe gilt für den reinen Betriebsüb...mehr