Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Jugendfreiwilligendienstleistende im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sind – soweit sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden – als Arbeitnehmer versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Regelungen der geringfügig entlohnten Beschäftigung werden nicht angewendet. Wird kein Arbeitsentgelt (keine Sachbezüge und kein T...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger

Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Sofern Zwei...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6 Praktikum nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife

6.1 Einjähriges Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums oder der 2-jährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Da bei Aufnahme des erforderlichen Praktikums die Schulausbildung bereits abgeschlossen ist, ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Praktikanten eignen sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung (insbesondere eines Hochschulstudiums) praktische Kenntnisse in einem Unternehmen an. Abhängig davon, zu welcher Zeit der Ausbildung das Praktikum ausgeübt wird, unterscheidet man zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktikum. Darüber hinaus werden vorgeschriebene Praktika, die in ...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studentenjobs

Zusammenfassung Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu besti...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6.2 Praktikum im Rahmen einer Beschäftigung

Sofern ein Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife im Rahmen einer Beschäftigung ausgeübt wird, sind diese Personen – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – versicherungspflichtig in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn Arbeitsentgelt bezogen wird. Sof...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.3 Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika

Im Gegensatz zu den in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika bestehen für nicht vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Sonderregelungen. Personen, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausüben, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der...mehr

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Volontär / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Volontäre gelten als zur Berufsausbildung beschäftigt.[1] Während des Volontariats liegt demnach eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vor. Volontäre unterliegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslose...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 6.1 Einjähriges Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums oder der 2-jährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Da bei Aufnahme des erforderlichen Praktikums die Schulausbildung bereits abgeschlossen ist, kommt eine Gleichstellung mit den Fachoberschülern, die währen...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die 520-EUR-Grenze[2] für Minijobs nicht überschritten, ka...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Praktika von Fachschülern/Fachoberschülern

Erhält ein Schüler im Rahmen eines Dienstverhältnisses Arbeitslohnzahlungen, richtet sich deren Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften.[1]mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika

Die Bezüge aus einer freiwilligen Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor- bzw. Nachpraktikum oder um ein Zwischenpraktikum handelt. Einheitliche Pauschalsteuer von 2 % scheidet aus Die einzige steuerliche Besonderheit gegenüber einer sonstigen Beschäftigung besteht für ein nicht vorgeschrieben...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Vorgeschriebene Praktika

Vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind. Die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums ist nachzuweisen. Wichtig Praktikum überschreitet vorgeschriebene Dauer Überschreitet die Dauer des Praktikums die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Mindestdauer, ist auch für den die Minde...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.5 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

Praktikanten, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts sind unerheblich. Pauschale...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.2 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Kranken- und Pflegeversicherung

Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sind nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig. In solchen Fällen kommt die Versicherungspflicht als Praktikant[1] oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen. Für privat krankenversicherte Praktikanten ist eine Befreiung v...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Nicht vorgeschriebene Praktika

Nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium freiwillig abgeleistet werden, unterscheiden sich in der Ausgestaltung nicht von den Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind. Allerdings besteht keine Verpflichtung, das Praktikum im Rahmen der Gesamtausbildung abzuleisten und nachzuweisen. 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege-...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die 520-EUR-Grenze[2] fü...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 4 Ausländische Praktikanten

Praktikanten sind regelmäßig Arbeitnehmer. Die Bezüge aus der Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.[1] Das gilt auch für Studentenpraktikanten aus dem Ausland.[2] Eine Steuerbefreiung kann sich jedoch aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Die Aufwendungen des Praktikanten für das Dienstverhältnis können als Werbungsko...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Lohnsteuerabzug bei vorgeschriebenen Praktika

Personen, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten, gehören zu den zur Berufsausbildung[1] Beschäftigten. Aufgrund der kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Regelungen ist für diesen Personenkreis das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung [2] und damit die Minijob-Regelung ausgeschlossen. Sie gelten nicht als geringfügig ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster Linie Theorie vermittelt. Auch wenn immer ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 4 Praktikum eines Fachschülers/Berufsfachschülers

Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen, die während des Schulbesuchs – als integraler Bestandteil der Schulausbildung – ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Maßgebend sind hierbei Beginn und Ende des Schulbesuchs im schulrechtlichen Sinne. Vom Praktikumsbetrieb sind keine U1-...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / f) Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 143 Bei der Prüfung der (Un-)Wirksamkeit von Klauseln anhand der §§ 307–309 BGB ist grds. auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.[302] Rz. 144 Dies gilt zunächst jedenfalls mit Blick auf die Beurteilung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht. Spätere Veränderungen des Sachverhalts bleiben in aller Regel un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und damit dem Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / Zusammenfassung

Überblick Praktikanten eignen sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung (insbesondere eines Hochschulstudiums) praktische Kenntnisse in einem Unternehmen an. Abhängig davon, zu welcher Zeit der Ausbildung das Praktikum ausgeübt wird, unterscheidet man zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktikum. Darüber hinaus werden vorgeschriebene Praktika, die in einer Ausbildun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Keine direkt vorangegangene Beschäftigung

Auch wenn der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht unmittelbar eine Beschäftigung vorausging, ist die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich von den in der neuen Beschäftigung maßgebenden Faktoren abhängig. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, ein Auslandsaufenthalt oder eine selbstständige Tätigkeit beeinflussen dies nicht. Einziges Kriterium ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.2 Schulabgänger

Bei Schulentlassenen, die bis zur 1. Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder eines Ausbildungsverhältnisses eine befristete Beschäftigung ausüben, ist davon auszugehen, dass diese Beschäftigungen berufsmäßig ausgeübt werden und deshalb Versicherungspflicht begründen. Versicherungsfreiheit besteht nur, wenn eine kurzfristige Beschäftigung zwischen der Schulentlassung und dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen

Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 12,41 EUR.[1] Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits dann entstehen, wenn der Anspruch auf das Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.200 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.1 Gesamtangemessenheitsgrenze

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist es auch zulässig, eine Gesamtangemessenheitsgrenze für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu bilden. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung auch der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung ohne weitere Prüf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Einfluss anderer Statute

Rz. 15 Nicht vom Geschäftsfähigkeitsstatut, sondern vom Wirkungsstatut des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts ist zu entscheiden, ob und welcher Grad von Geschäftsfähigkeit zu seinem Abschluss erforderlich ist.[40] Dasselbe gilt für den Zeitpunkt, zu dem die Geschäftsfähigkeit vorliegen muss.[41] Sind für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Geschäftsfähigkeiten normiert, gilt i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.3 Verschiedene Arbeitgeber mit wirtschaftlichen und organisatorischen Verflechtungen

Werden zeitgleich Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, ist grundsätzlich eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn – bei formalrechtlich unterschiedlichen Arbeitgebern – diese organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind und die Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 4 Beschäftigung von Abendschülern

Sachverhalt Eine 19-jährige Schülerin eines Abendgymnasiums arbeitet tagsüber 30 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt der Schülerin beträgt 2.100 EUR. Wie ist die Beschäftigung der Abendschülerin sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die durch den Besuch einer Abendschule einen allgemeinen Schulabschlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung

Rz. 26 Für die Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung kommt es gem. Art. 7 Abs. 4 MMVO darauf an, ob ein verständiger Anleger die fragliche Information wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Entscheidung nutzen würde, wenn sie ihm bekannt wäre. Das Merkmal der Erheblichkeit stellt dabei sicher, dass nicht jeder Umstand, der zu einer geringfügigen Preisbewegung führe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Feststellung der Tatsachengrundlagen

Rz. 119 Größtes Problem ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen, auf die dann das Testament, ggf. nach Auslegung, anzuwenden wäre. Grundsätzlich sind dabei die gesetzlichen Vermutungen des legislativen Regel-/Ausnahme-Systems sowie vorhandene Erfahrungssätze anzuwenden.[222] Reichen solche nicht aus, so genügt eine eidesstattliche Versicherung, wenn unter Anwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 12 Hat das Beschwerdegericht eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts bestätigt, so wird die gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde nicht dadurch gegenstandslos, dass das Grundbuchamt den Eintragungsantrag aus den in der Zwischenverfügung angeführten Gründen endgültig zurückweist.[24] Hat die Rechtsbeschwerde Erfolg und wird die Zwischenverfügung aufgehoben, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 4 Form des Arbeitslohns

Für die Beurteilung von Einnahmen als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form sie gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören deshalb alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen.[1] Arbeitslohn ist deshalb nicht nur der Barlohn, sondern z. B. auch Sach- und Dienstleistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 2.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 250 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2024 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interessiert die Krank...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Rz. 86 Nach der Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Bei dieser Beurteilung ist "in aller Regel" ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Finanzplans. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / 2.1.1 Unterlassener Abzug aufgrund Rechtsirrtum

Ein unterlassener Abzug aus bloßem Rechtsirrtum heraus ist dafür jedoch nicht ausreichend. Gedacht ist vielmehr an Fälle des unterlassenen Abzugs, z. B. wegen einer unrichtigen Auskunft vom Versicherungsträger oder an nicht richtige oder unvollständige Unterrichtung des Arbeitgebers durch den Beschäftigten über Umstände, die für die Beurteilung der Versicherungs- und Beitrag...mehr