Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 16 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 1 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.3 Personenbezogene Anforderungen

Die Entgeltordnung enthält vielfach Tatbestandsmerkmale, die neben den tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Voraussetzungen in der Person des Beschäftigten beinhalten. Eine abschließende Auflistung der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen in der Person mit Definitionen ist in den §§ 6 bis 14 TV EntgO Bund geregelt. In diesen Fällen müssen neben der auszuübenden...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.2 Anteile im Betriebsvermögen

Rz. 54 § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG betrifft den Fall, dass die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft zu einem eigenen Betriebsvermögen des Gesellschafters der Personengesellschaft bzw. der natürlichen Person gehört. Es muss sich um ein vom Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers getrenntes Betriebsvermögen handeln.[1] Daher fallen die zum Sonderbetriebsvermögen e...mehr

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B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4.2 Zeitanteil des Arbeitsvorgangs

Wie bereits erläutert, ist für jeden Arbeitsvorgang das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er entspricht. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind bzw. die demselben Tätigkeitsmerkmal (z. B. selbstständige Leistungen basierend auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) entsprechen, zusammenz...mehr

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A. Einleitung / I. Überblick/Grundlagen

Rz. 1 D&O steht für "Directors and Officers Liability Insurance". Es handelt sich um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für aufsichtsführende und geschäftsführende Organe. In dieser Haftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer werden in der Praxis auch häufig leitende Angestellte, d.h. Manager unterhalb der Organebene mitversichert. Hierb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuerlichen Übertragung...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6.1 Sachverhaltsidentität als Voraussetzung der Bindungswirkung

Rz. 20 Voraussetzung ist jedoch die vollständige Identität des im Antrag dargelegten und des später tatsächlich verwirklichten Sachverhalts. Hierin liegt ein bemerkenswerter Unterschied zur verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, bei der geringfügige Sachverhaltsabweichungen dem Eintritt der Bindungswirkung nicht entgegenstehen.[1] Rz. 21 Eine derart strenge Vorgabe ist n...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Die Normwirkung der Betriebsvereinbarung tritt aber nur dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fällt. Ob dies der Fall ist, muss den Regelungen der Betriebsvereinbarung selbst entnommen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat können im Rahmen der Verhandl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die steuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge an einen Verein unterscheidet sich danach, ob es sich um "echte" oder "unechte" Mitgliedsbeiträge handelt. Auch kann sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge von der ertragsteuerlichen Beurteilung unterscheiden. Unter dem Begriff "Mitgliedsbeitrag" fallen alle die von einem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Fiktives Einkommen

Die tragenden Grundsätze des Unterhaltsrechts, nach denen nur bei Bedürftigkeit Unterhalt geltend gemacht werden kann (§§ 1577, 1602 BGB) und bei Leistungsunfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird (§§ 1581, 1603 BGB), stellen nicht allein auf tatsächlich vorhandenes Einkommen ab. Hinterfragt werden müssen auch die Ursachen für die Leistungsunfähigkeit, was im Einzelfall daz...mehr

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AGS 11/2023, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht "Farbe bekannt", ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 [Hansens] = NJW-RR 2007, 422) folgen werde, wonach der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Können Geldzuwendungen oder Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich geltend gemacht werden?

Geldzuwendungen oder Sachspenden ohne die Zwischenschaltung beispielsweise eines gemeinnützigen Vereins können steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Aufwendungen (zum Beispiel, wenn Privatpersonen Unterkünfte unentgeltlich an Kriegsflüchtlinge überlassen). Zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen siehe die Ant...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / c) Sonderfälle

Tz. 75 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 In den Fällen des § 64 Abs. 5 und 6 AO (s. Anhang 1b) – Altmaterial, Werbung, Totalisatorbetriebe, zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste – sind für die Prüfung, ob die Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) i. H. v. 45 000 EUR überschritten wird, die tatsächlichen Einnahmen anzusetzen (s. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Tätigkeit

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterlassen. Bei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachhaltige Unrentabilität

Rz. 61 [Autor/Stand] Im Unterschied zu den Erlasstatbeständen der §§ 33, 34 GrStG ist der Erlass nicht davon abhängig, dass die Rohertragsminderung mehr als 50 % ausmacht.[2] Der Umfang des Erlasses richtet sich nach der Minderung des Rohertrags. Die Beurteilung der nachhaltigen Unrentabilität wird mit der Ermittlung von Rohertrag und Kosten sowie dem Vergleich der beiden Gr...mehr

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zfs 11/2023, Anschaffung ei... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist hinsichtlich der geltend gemachten Kosten für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs begründet und die Entscheidung des Landgerichts insoweit abzuändern. Die weitergehende Berufung bzgl. der Rechtsverfolgungskosten ist – soweit sie im Zusammenhang mit den bereits rechtskräftig zugesprochenen bzw. erstatteten Schadenspositionen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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AGS 11/2023, Fragen und Lös... / I. Behandlung materiell-rechtlicher Einwendungen

Das Kostenfestsetzungsverfahren dient der betragsmäßigen Umsetzung der Kostengrundentscheidung. Deshalb hat der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren lediglich zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung erfüllt sind und die geltend gemachten Kostenpositionen angefallen und erstattungsfähig sind. Diese Prüfung hat allein unter rein prozessual...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbilligkeit

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Kriterium der Unbilligkeit stellt auf die objektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Betriebs ab. Damit ist das Tatbestandsmerkmal – anders als die entsprechenden Begriffe in §§ 163, 227 AO als unbestimmter Rechtsbegriff zu qualifizieren, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.[2] Rz. 38 [Autor/Stand] Persönliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze

Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in Betracht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind un...mehr

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zfs 11/2023, Prüfungsfreie ... / 2 Aus den Gründen:

“… Die Berufung des Kl. ist unbegründet. Der Kl. hat keinen Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis im Wege der “Umschreibung‘ (zur Terminologie vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.2022 – 3 C 10.21, NJW 2023, 1754 Rn 13; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 31 FeV Rn 5 sowie BR-Drucks 858/21, S. 66 und 74) ohne vorherige Durchführung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) i. V. m. § 64 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) unterhalten und die über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgehen, werden mit ihnen nach § 64 AO (Anhang 1b) partiell steuerpflichtig. D.h., es werden nicht alle Tätigkeitsbe...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen und Gewinnermittlungen

Tz. 117 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es ist eine getrennte Gewinnermittlung (GuV-Rechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) für jeden einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb notwendig, weil § 64 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) nicht für die Gewinnermittlung, sondern für die Beurteilung der Steuerbegünstigung gilt und diese Trennung dem Nachweis der tatsächlichen Geschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / III. Kosten der Akteneinsichtnahmen

Die Kosten für die von dem Rechtsanwalt vor Ort durchgeführten Akteneinsichtnahmen am 22.11.2017 und am 15.3.2018 hat das BVerfG hingegen als notwendige Auslagen i.S.v. § 34a Abs. 2 BVerfGG anerkannt. gem. § 20 BVerfGG hätten die Beteiligten in einem beim BVerfG geführten gerichtlichen Verfahren das Recht auf Akteneinsicht. Sollten dem Beteiligten bei der Akteneinsicht Koste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.4 Begriff der Termingeschäfte i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 3

Rz. 533 Das Wesen von Termingeschäften besteht darin, dass sie nicht auf die tatsächliche Lieferung von Wertpapieren, Devisen oder Ähnlichem zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nur auf einen Differenzausgleich gerichtet sind.[1] Zu den Termingeschäften gehören daher insbesondere Waren- und Devisentermingeschäfte, Swaps, Indexoptionsgeschäfte und Futures.[2] Für die Beurte...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

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zfs 11/2023, Merkantiler Mi... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Klage ist zulässig und begründet. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG einen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schadensersatzes i.H.v. 79,83 EUR, zahlbar auf das Konto der B. Bank GmbH. Die Haftung der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 19.12.2022 ist dem Grunde nach unstreitig. Der Be...mehr

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FoVo 11/2023, Keine Fortset... / 2 II. Die Entscheidung kurz zusammengefasst

Schutzantrag nach § 765a ZPO Das LG hat den Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung des PfÜB bezüglich des Guthabens auf ihrem bei der Drittschuldnerin geführten Girokonto zutreffend als Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO ausgelegt. Voraussetzung ist zunächst, dass kein spezieller Pfändungsschutz existiert. Kein Schutz nach § 851 ZPO § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 1. Fall BG...mehr

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FF 11/2023, Ablehnung einer... / 1 Gründe:

I. [1) Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Am 15.6.2018 schlossen sie im Verbundverfahren vor dem Amtsgericht Celle einen Vergleich, in dem u.a. sich der Antragsteller verpflichtete, der Antragsgegnerin nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 1.600 EUR zu zahlen. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller die Abänderung dieser Vereinbarung zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr