Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Klebstoffe / 2 Arbeitseinschränkungen

Eine generelle Einschränkung für Arbeiten mit Klebstoffen besteht nicht. Allerdings sollten besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere sowie für besonders gefährdete Personengruppen erarbeitet, bereitgehalten und im Bedarfsfall auch umgesetzt werden. Sollte aus Luftmessungen hervorgehen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden und für die ausführenden Personen ein...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.2 Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte

Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte, die sich einer ständig ändernden Rechtsprechung ausgesetzt sah, erfolgt mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte auch inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktion...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

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Mobile Arbeit / 2 Gefährdungsbeurteilung

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wie sie in der Arbeitsschutzgesetzgebung vielfältig verankert ist, gilt für alle angestellt Beschäftigten – auch, wenn sie mobil arbeiten. Allerdings muss diese Fürsorgepflicht konkret anders ausgestaltet werden, wenn die Arbeit weitgehend außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers geleistet wird. Mobile Arbeit muss also in der Gefä...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1 Übungsleiterfreibetrag

1.1 Voraussetzung ist die Einkünfteerzielungsabsicht Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG ist erforderlich, dass die nebenberufliche Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Einnahmen und Ausgaben, die mit einer sog. Liebhabereitätigkeit zusammenhängen, sind von vornherein einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstst...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6 Freibetrag

1.6.1 Voraussetzungen im Überblick Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit m...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

2.1 Gesetzliche Regelung Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steu...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen

In den meisten Fällen wird die Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Haupttätigkeit ausgeübt, meist am Feierabend oder am Wochenende. Soll die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) erfolgen, muss unterschieden werden, ob die Nebentätigkeit beim selben oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. 1.4.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber Bei einer Nebentäti...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von Nebentätigkeiten

Zusammenfassung Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine B...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR, soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.070 ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalabgaben

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Maßgabe der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Lohnsteuerkarte, sog. ELStAM) erheben. Für die Lohnsteuer-Pauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer i. H. v. 2 %[1] und der...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei (kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung). Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der Freibetrag darf auch in voller ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.2 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Für die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt u. a. vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig d...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.2 Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber

Wenn die Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird, gehören die Einkünfte aus der Haupt- und Nebentätigkeit dennoch zur gleichen Einkunftsart, werden also steuerlich zusammengefasst und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Die Nebentätigkeit ist dann aber bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.1 Voraussetzung ist die Einkünfteerzielungsabsicht

Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG ist erforderlich, dass die nebenberufliche Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Einnahmen und Ausgaben, die mit einer sog. Liebhabereitätigkeit zusammenhängen, sind von vornherein einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1]mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.11 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für einige berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung beispielhaft nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Ärzte als Unterrichtende: Der nebenberuflich erteilte Unterricht, den ein Krankenhausarzt an einer dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule erteilt, ist auch dann nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, wenn er ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Ehrenamtliche Betreuer erzielen nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte, die der vermögensverwaltenden Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.[1] Die dafür gezahlten Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steuerbefreiung der Tätigkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2 Kriterien

Die folgenden Kriterien sind bei der wertenden Beurteilung, ob ein Arbeitsraum in der Wohnung des Steuerpflichtigen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Arbeitszimmer anzuerkennen ist, als Indizien von besonderer Bedeutung anzusehen. Wichtig Häusliches Arbeitszimmer nur in Mittelpunktsfällen Die Prüfung, ob ein häusliches Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Isocyanate / 2 Gefahren

Gefahren entstehen v. a. bei der Herstellung und Anwendung von Isocyanaten. Eine Aufnahme erfolgt hauptsächlich über die Atemwege durch Einatmen von isocyanathaltigen Dämpfen, Aerosolen und Staub. Auch eine mögliche Aufnahme über die Haut bzw. Hautkontakt v. a. in der Bauwirtschaft muss berücksichtigt werden. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind: reizt Augen, Atemwege (Huste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsrechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Ehrenamt

Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich Tätige aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, ist in R 3.12 Abs. 3 LStR 2023 geregelt.[1] Darüber hinaus wird für Ehrenämter nach § 3 Nr. 26a EStG eine sog. Ehrenamtspauschale von 840 EUR jährlich gewährt.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / Zusammenfassung

Überblick Alleinarbeit ist eine Tätigkeit, die von einer Person allein außerhalb Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ausgeführt wird. Sie kommt fast überall vor, auch temporär. Alleinarbeit löst an sich noch keine Abfolge von Schutzmechanismen aus. Es kommt auf die betrieblichen Umgebungsbedingungen an, einschließlich des vorhandenen Gefährdungspotenzials. Alleinarbeit n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.1 Verwaltungsauffassung

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittelpunkt der gesamten Tätigkei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sichere Gestaltung von Stei... / Zusammenfassung

Überblick Steigeisengänge werden durch übereinanderliegende fest verbaute Steigeisen, Absturzsicherungen sowie Haltevorrichtungen gebildet. Steigeisengänge sind Steigleitern sicherheitstechnisch und ergonomisch unterlegen und sollen daher nur dort Anwendung finden, wo Steigleitern oder gar Treppen nicht eingesetzt werden können. Liegen die Steigeisen in einer Flucht übereinan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 538 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 538 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr