News 24.09.2018 BFH Kommentierung

Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. gilt nicht, wenn und soweit die Bewirtung Gegenstand eines Austauschverhältnisses im Sinne eines Leistungsaustausches ist. Das Zuführen von potentiellen Kunden stellt eine die Anwendung von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. ausschließende Gegenleistung des Busfahrers für die Bewirtung durch den Raststättenbetreiber dar.

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News 10.01.2017 BMF Kommentierung

Wenn in der Firma gefeiert wird, kann sich am nächsten Tag mitunter ein kräftiger Kater einstellen – auch aus steuerlicher Sicht. Um ein teures Erwachen nach der Feier zu vermeiden, sollten sich Arbeitgeber daher frühzeitig mit den Regeln zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen vertraut machen. Hierbei hilft ein neues BMF-Schreiben.

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News 26.02.2016 BFH Kommentierung

Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich Bewirtung sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Einwerbung von Spenden für eine Wohltätigkeitsveranstaltung bezweckt wird.

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News 02.11.2015 Praxis-Tipp

Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den steuerlichen Gewinn mindern. Keine Bewirtung liegt vor bei Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang.

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News 23.10.2015 BFH Kommentierung

Der abziehbare Betrag kann anhand der Herkunft der Gäste aus dem beruflichen bzw. privaten Umfeld abgegrenzt werden.

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News 11.12.2014 Reisekostenabrechnung für Unternehmer

Die Regeln für Reisekostenabrechnungen wurden 2014 grundlegend geändert und in der praktischen Umsetzung gibt es einige offene Frage. Eine dieser Fragen greifen wir heute auf und geben hilfreiche Beispiele und Tipps.

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News 17.09.2012 BFH Kommentierung

Auch bei betrieblicher Veranlassung sind die Kosten einer Schiffsreise mit Geschäftspartnern nicht abziehbar, wenn Gesichtspunkte der Unterhaltung und Repräsentation nicht ausgeschlossen sind.

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News 14.09.2012 BFH Kommentierung

Die Beifügung der Gaststättenrechnung kann nicht durch Kreditkartenabrechnungen oder Eigenbelege ersetzt werden. Mehrere Räume bilden bei funktionaler Einheit ein häusliches Arbeitszimmer.

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