Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.3 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Allgemeine Angaben, z. B. "Geschäftsfreundebewirtung", "Kundenbewirtung", "Arbeitsessen","Geschäftsessen", Geschäftsbesprechung", "Kundenpflege", "Kontaktpflege", "Informationsgespräc...mehr

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Bewirtungskosten / 4.2 Gemischte Veranlassung

Problematisch ist der Abzug von Bewirtungskosten für eine sog. gemischte Feier. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH[1] primär zum Abzug von Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Anlass einer Feier zwar weiterhin ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der berufl...mehr

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Bewirtungskosten / 5.6 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

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Bewirtungskosten / 5.4 Beifügung der Rechnung der Gaststätte

Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden – die Finanzverwaltung spricht abweichend vom Gesetzeswortlaut von einem "Bewirtungsbetrieb" –, ist den schriftlichen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung die Gaststättenrechnung "beizufügen."[1] Dieses Erfordernis kann dadurch erfüllt werden, dass der früher vorgeschriebene Vordruck auf der Rückseite der Re...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.6 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

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Bewirtungskosten / 7 Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nicht abzugsfähig, weil die Nachweispflichten des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt oder die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 7 EStG besonders aufgezeichnet worden sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vor, sondern nich...mehr

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Bewirtungskosten / 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten einschränken...mehr

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Bewirtungskosten / 1 Überblick

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Bewirtungskosten / 5.7 Digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen

Ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg wird vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt. Die Möglichkeit, die Angaben im Nachhinein undokumentiert ändern zu können, muss ausgeschlossen sein.[1] Die Bewirtungsrechnung kann dem Steuerpflichtigen aber auch bereits in digitaler Form übermittelt werden (digitale Bewirtungsrechnung). Eine Bewirtungsrechnung in Papierform kann vom ...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5.2 Detaillierte Spezifikation des Verzehrs

Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen nach Art, Umfang, Entgelt und Tag der Bewirtung in der Rechnung gesondert bezeichnet werden.[1] Alle verzehrten Speisen und Getränke müssen im Einzelnen bezeichnet und mit ihren Einzelpreisen aufgelistet werden. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen. Die Angabe "Speisen und Getränke" und die Angabe der für die Bewirtung in Rech...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5.5 Name des Bewirtenden

Die Rechnung muss auch den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, wenn der Gesamtbetrag 250 EUR brutto übersteigt.[1] Nach Auffassung des BFH[2] ist im Fall der Bewirtung in einer Gaststätte der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unzulässig, wenn der Name des Bewirtenden fehlt. Auch bei Rechnungen über 250 EUR bestehen jedoch keine Bed...mehr

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Bewirtungskosten / 3 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Vor Anwendung des Prozentsatzes von 70 % ist eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen und der unangemessene Teil auszuscheiden; dieser Teil ist nicht als Betriebsausgabe abzugsf...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5.1 Name und Anschrift der Gaststätte – Steuernummer – Ausstellungsdatum – Rechnungsnummer

Aus der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die vollständige Anschrift der Gaststätte (Bewirtungsbetrieb) sowie der Tag der Bewirtung ergeben.[1] Dies gilt auch bei Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Den Anforderungen ist genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift des leisten Unternehmens eindeutig fests...mehr

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Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

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Bewirtungskosten / 5.2 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr

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Bewirtungskosten / 5.8 Bewirtungen im Ausland

Die genannten Nachweiserfordernisse sind grundsätzlich auch bei Bewirtungen im Ausland zu erfüllen. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass eine detaillierte, maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in Ausnahmefällen die ausländische Rechnung, auch wenn sie diesen Anforderungen nicht voll entspricht. Liegt im Ausnahmefall nur e...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5.3 Ort und Tag der Bewirtung

Ort und Tag der Bewirtung müssen auf einem formlosen Dokument, dem sog. Bewirtungsbeleg als Eigenbeleg, eingetragen werden, wenn die Bewirtung nicht in einer Gaststätte stattgefunden hat.[1]"Ort" der Bewirtung kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch verstanden werden als geografische Ortsbezeichnung, z. B. München. Im Hinblick auf den Zweck der besonderen Angaben ist dies a...mehr

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Bewirtungskosten / Einkommensteuer

1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebs...mehr

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Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtu...mehr

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Bewirtungskosten / Umsatzsteuer

1 Überblick 2 Bewirtungsaufwendungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendun...mehr

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Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtung indiziert.[2] Den äußeren Umständen d...mehr

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Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

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Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

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Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Ausland für Arb... / 5 Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsaufenthalten

Die Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit im Ausland können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit die Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der jeweils gültigen Pauschalen geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden. Bei mehrtägigen Reisen ins Ausland hat der Arbeitnehmer ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.1 Geschäftliche Bewirtungskosten

Aus Vereinfachungsgründen brauchen Bewirtungsaufwendungen bei Personen, die an einer geschäftlichen Bewirtung teilnehmen, nicht als geldwerter Vorteil erfasst zu werden.[1] Der BFH hält die Verwaltungsregelung für problematisch, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.[2] Die Konsequenz aus diesem BFH-Urteil ist, dass der Wert der Mahlzeit von den bewirteten Personen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen, Streuwerbeartikel und Betriebsveranstaltungen

Nach den BFH-Urteilen vom 16.10.2013 kann die pauschale Steuer nach § 37 b EStG nur dann erhoben werden, wenn der Zufluss beim Empfänger dem Grunde nach der Einkommensbesteuerung unterliegt. Der BFH weist auch darauf hin, dass geschäftliche Bewirtungen (= der Wert der kostenlosen Mahlzeit) beim Empfänger zu versteuern sind bzw. stattdessen pauschal besteuert werden können und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 3 Unterscheidung nach dem Zweck der Zuwendung von Geschenken

Unternehmen haben bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer zunächst die folgende Ausgangssituation: Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichen Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70 %), ohne dass sie beim Empfänger versteuert werden. Geschenke an Geschäftsfreunde (Nichtarbeitnehmer) darf der Unternehmer nur dan...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, pauschale Besteu... / 6 Generelle Regeln für die steuerliche Beurteilung von Geschenken

Unternehmen haben bei Zuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer zunächst die folgende Ausgangssituation: Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichen Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70 %), ohne dass sie beim Empfänger versteuert werden. Geschenke an Arbeitnehmer zieht der Unternehmer immer in voll...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3 Reisekostenabrechnung für Unternehmer: Abrechnung bei im Beförderungspreis enthaltenen Mahlzeiten

Die Verpflegungspauschale des Unternehmers wird (anders als bei Arbeitnehmern) nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit auch nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.3 Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung

Zuwendungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflug, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und sind lohnsteuerfrei. Die Zuwendungen dürfen allerdings einen angemessenen Betrag = 110 EUR je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung nicht übersteigen. Maßgebend...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Geschäftsfreunde / 10.2 Streuwerbeartikel: Sachzuwendungen bis zu 10 EUR

Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine Vielzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Streuwerbeartikel, wie Taschenkalender, Kugelschreiber, Feuerzeuge und dergleichen (bis 10 EUR je Artikel) und geringwertige Warenproben, sind nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG einzust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung zu den Bewirtungskosten

Der Pauschbetrag des Unternehmers für Verpflegungsmehraufwand wird nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpflegungspauschalen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Controlling im Lohn- und Bu... / 2 So erstellen Sie eine einfache operative Planung

Wenn Sie noch kein Controlling einsetzen, sollten Sie mit der Einführung des operativen, kurzfristigen, Controllings beginnen. Zunächst benötigen Sie eine kurzfristige Planung und eine Liquiditätsvorschau. Unter kurzfristig wird in der Praxis meist ein Zeitraum von einem, manchmal auch zwei Jahren verstanden. Außerdem müssen Sie wissen, wie Sie Ihre Stundensätze oder Festpre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.4 Kostenlose Mahlzeiten bei einer Beförderung

Zu den Mahlzeiten können auch die Snacks gehören, die unentgeltlich bei einer Beförderung mit dem Flugzeug, dem Schiff oder der Bahn angeboten werden, also im Flugpreis bzw. Beförderungspreis enthalten sind. Bei einem Snack, der als Mahlzeit einzustufen und zu allen Tageszeiten gleich ist, entscheidet nur der Zeitpunkt, zu dem das Essen verzehrt wird, darüber, ob es sich um ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Todesfall / 4.1 Wann liegen einkommensteuerlich außergewöhnliche Belastungen vor?

Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – diese als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Beerdigungskosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen. Erben sind grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Außergewöhn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 12 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 30.6.2020 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein Schnitzel laut Speisekarte bis zum 30.6.2020 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich 1,90 EUR USt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unterschiedliche Behandlung von Speisen und Getränken

Rz. 22 Die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ausdrücklich von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen. Deshalb müssen Gastwirte usw. im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 zwischen der Abgabe von begünstigten Speisen und nicht begünstigten Getränken unterscheiden. Dem allgemeinen Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 5 Reisenebenkosten bei Auslandsreisen

Aufwendungen, die konkret mit der Geschäftsreise ins Ausland zusammenhängen, kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen. Zu den Nebenkosten gehören z. B. die Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, bei Flugreisen also auch die Kosten, die der Unternehmer für Übergepäck zahlen muss, übliche Trinkgelder (hierüber ist ggf. ein Eigenbeleg zu ers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Vorsteuerabzugsverbote im Zusammenhang mit bestimmten Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 und § 12 EStG (§ 15 Abs. 1a UStG)

Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1–4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, nicht abzugsfähig. Hierunter fallen die dort aufgeführten Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Schweden berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Kapitel 8 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf von PKW oder Motorrädern, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Autovermieter oder Fahrschulen, 50 % der Vorsteuern aus entsp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Dänemark berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Unterhaltung und Bewirtung von Arbeitnehmern oder den Gesellschaftern/Inhabern des Unternehmens, ebenso Kinderbetreuung für diese, L...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Norwegen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 8–2 bis 8–5 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf oder Leasing sowie Unterhalt von PKW, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Taxis, Autovermieter oder Fahrschulen, Ges...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betroffen von der Steuerbefreiung sind ausschließlich Unternehmer, welche die fraglichen Gegenstände ausschließlich für genau definierte steuerfreie Ausgangsleistungen verwenden. Durch das JStG 2007 wurde die Vorsteuerkürzung für Bewirtungsaufwendungen in § 15 Abs. 1a UStG gestrichen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Fälle des ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Lieferungen von Gegenständen von der USt, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist. Dies sind Repräsentationsaufwendungen, die nach ertragsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betriebsausgabenabzug den steuerlichen Gewinn mindern dürfen. Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hierbei handelt es sich...mehr