Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.4 Aufteilung des Grund und Bodens bei Gebäuden, die aus mehreren selbstständigen Gebäudeteilen bestehen

Rz. 50 Gebäude, die teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und fremden Wohnzwecken genutzt werden, können mindestens 2 und höchstens 4 Wirtschaftsgüter bilden.[1] Dieser Handhabung ist auch bei der Bilanzierung des Grund und Bodens zu folgen.[2] Rz. 51 Häufig besteht ein Gebäude aus mehreren sonstigen selbstständigen Gebäudeteilen. Eines dieser selbs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 2.1 Normenzusammenhang

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / 3. Steuerbilanzielle Behandlung der Rückzahlungsverpflichtung

Fraglich ist, wie eine Rückzahlungsverpflichtung steuerbilanziell zu behandeln ist. Im Rahmen der Schlussabrechnung stellen viele prüfende Dritte fest, dass die Corona-Hilfen entweder komplett oder teilweise zurückzuzahlen sind. Diese Information gilt es frühzeitig mit den Mandanten zu besprechen und insb. in der Bilanz umzusetzen. Im vorliegenden Fall ist wohl eine Rückstell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des JA um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 2 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anhang

Rz. 22 Die wesentlichen Inhalte des Anhangs sind in den §§ 284–288 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Praxis-Beispiel § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB fordert eine Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung von Bilanz und GuV; § 160 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Anhangbefreiung für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 45 KleinstKapG (§ 267a HGB), für die die monetären Schwellenwerte 2024 deutlich erhöht werden (§ 267a Rz 1), dürfen auf die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang unter der Voraussetzung von Bewertungseinschränkungen und Angaben unter der Bilanz verzichten. Rz. 46 So ist zunächst auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu verzichten. Relevant ist dabei nur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Integration der Teillagen zum Gesamtbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 77 Alle drei Teillagen sind eng miteinander verknüpft und keine Lage genießt Vorrang vor den anderen.[1] Gleichwohl werden die Adressaten des Jahresabschlusses für ihre Zwecke i. d. R. eine konkrete Reihenfolge für die sie interessierenden Lageinformationen haben. Den gesetzlichen Vertretern obliegt es daher, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessenten zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Vermutung der Darstellung des tatsächlichen Bilds bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 87 In § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB wird für den nach den Vorschriften für KleinstKapG aufgestellten Jahresabschluss die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermutet. Letztlich wird damit eine Beweislasterleichterung[1] ins Gesetz eingeführt, die für KleinstKapG zunächst immer für eine Erfüllung der Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.5 Einheitsthese

Rz. 34 Der Jahresabschluss bildet nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei KapG (ggf. mit Ausnahme der KleinstKapG) eine Einheit aus Bilanz, GuV und Anhang. Bei nicht konzernrechnungslegungspflichtigen, aber kapitalmarktorientierten KapG wird diese Einheit in Satz 2 um die KFR und den Eigenkapitalspiegel erweitert. Nur durch dieses Konstrukt der Einheit ist es möglich, dass etwa der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Notwendigkeit zu allgemeinen Angaben im Abschluss (Abs. 1a)

Rz. 49 Nach § 264 Abs. 1a HGB sind im Jahresabschluss die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Ges. in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich die Ges. in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. Die zusätzlichen Informationen ermöglichen es den Adressaten, zielgerichteter und effizienter an zusätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel eignet sich die Kapitalflussrechnung (KFR), da durch diese im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV auch die Ein- und Auszahlungen der betrachte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Zahlungsbericht

7.3.1 Zu erfassende staatliche Stellen Rz. 138 Berichtspflichtige KapG oder ihnen gleichgestellte KapCoGes haben gem. § 341t Abs. 1 Satz 1 HGB im Zahlungsbericht sämtliche Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern anzugeben, die im Berichtszeitraum get...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Konzernzahlungsbericht

7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5 Konzernzahlungsberichterstattung

7.2.5.1 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens Rz. 135 Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben MU mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.2.1 Vermögenslage Rz. 65 Das von den gesetzlichen Vertretern einer KapG im Jahresabschluss unter Beachtung der GoB zu vermittelnde Bild hat sich auf die tatsachengemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu konzentrieren. Dies bedeutet eine Einschränkung der mit dem Jahresabschluss erreichten Abbildung, die vom Lagebericht daher zu ergänzen ist. So ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des JA um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 2 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzernabschluss e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Generalnorm (Abs. 2)

4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Erleichterungen für Tochter-Konzerngesellschaften (Abs. 3 und 4)

5.1 Grundsachverhalte Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Zahlungsbericht (länderbezogene Berichterstattung)

7.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 127 Mit den §§ 341q–y HGB wurde die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen in deutsches Recht übernommen. Unt (MU) i. S. d. § 341q HGB i. V. m. § 341r Nr. 1–2 HGB n. F. (i. V. m. § 341v Nr. 1 HGB), die in der mineralgewinnenden Industrie bzw. im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig und gleichzeitig als KapG oder dies...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbereich

7.2.1 Industriezugehörigkeit Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verord...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Erweiterter Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft (Abs. 1)

2.1 Umfang und Einheit des Jahresabschlusses Rz. 19 Der nach § 242 Abs. 3 HGB für alle Kfl. obligatorische Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz (§ 266 HGB) die GuV (§ 275 HGB). Sind KapG und KapCoGes angesprochen, so impliziert der Jahresabschluss verpflichtend zudem den Anhang. Eine Ausnahme besteht für KleinstKapG, die unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aufstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1 Vermögenslage

Rz. 65 Das von den gesetzlichen Vertretern einer KapG im Jahresabschluss unter Beachtung der GoB zu vermittelnde Bild hat sich auf die tatsachengemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu konzentrieren. Dies bedeutet eine Einschränkung der mit dem Jahresabschluss erreichten Abbildung, die vom Lagebericht daher zu ergänzen ist. So ist die Darstellung im Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insb. §§ 242ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebildet ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 79 Das vom Jahresabschluss zu vermittelnde, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage muss unter Beachtung der GoB erfolgen. Bereits § 243 Abs. 1 HGB fordert, dass der Jahresabschluss nach den GoB aufzustellen ist (§ 243 Rz 3 ff.); § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass diese für die Buchführung zu beachten sind (§ 238 Rz 34). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Finanzlage

Rz. 69 Die Finanzlage ist sehr eng mit der Vermögenslage verbunden und kann isoliert häufig nicht sinnvoll interpretiert werden. Im Fokus steht die Finanzstruktur des Unt, die sich einerseits aus der Passivseite der Bilanz und den dort dargestellten Kapitalquellen des Unt ergibt. Andererseits bedarf es zur Einschätzung der Finanzlage Informationen über Finanzflüsse, die in e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angabepflichten bei Nichtvermittlung des tatsächlichen Bilds

Rz. 82 In der schärfsten Befehlsform des Gesetzes fordert der Gesetzgeber in § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben im Anhang, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln mag. Diese "Brücke zum true and fair view" wird, wie schon bei der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des JA um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 2 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzernabschluss erstellen, so haben deren gese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Umfang und Einheit des Jahresabschlusses

Rz. 19 Der nach § 242 Abs. 3 HGB für alle Kfl. obligatorische Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz (§ 266 HGB) die GuV (§ 275 HGB). Sind KapG und KapCoGes angesprochen, so impliziert der Jahresabschluss verpflichtend zudem den Anhang. Eine Ausnahme besteht für KleinstKapG, die unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aufstellung des Anhangs verzichten können (Rz 45 ff.)....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 158 Die Umsetzung der CSRD führt zu zwei Änderungen im § 264 HGB. Zum einen wird der Abs. 2 Satz 3 aufgehoben. Der sog. Bilanzeid (Rz 88) wird künftig inhaltlich fast unverändert im § 289h HGB-E geregelt. Demnach haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.4 Anforderungen an den Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 115 Der für die befreiende Wirkung notwendige Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen jeweils nach dem für das MU geltenden und in Übereinstimmung mit der RL 2013/34/EU stehenden Recht aufgestellt worden sein. Dies wird mit dem erfolgten Zusatz "die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1 geändert worden ist", der sich auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Eigenkapitalspiegel

Rz. 32 Der Eigenkapitalspiegel, alternativ Eigenkapitalveränderungsrechnung genannt, sollte im Einzelabschluss in Anlehnung an DRS 22 [1] erstellt werden, der als vermutete GoB für Konzernabschlüsse zu verstehen ist. Gleichwohl kann dies nur als Empfehlung und nicht als Verpflichtung gelten (Rz 28). DRS 22 hat seit dem Gj 2017 DRS 7 ersetzt. Der Zweck der Eigenkapitalveränder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4.2 Ausgestaltung/Inhalt

Rz. 153 Hinsichtlich der Vorschriften zur Ausgestaltung/zum Inhalt des Konzernzahlungsberichts wird in § 341v Abs. 5 Satz 1 HGB auf die für den Zahlungsbericht geltenden Vorschriften der §§ 341s–u HGB verwiesen. Die Begriffsbestimmungen/Definitionen des § 341r HGB gelten ohnehin sowohl für den Zahlungsbericht als auch den Konzernzahlungsbericht. Es wird auf die Ausführungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 156 Sanktionen bei Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Aufstellung und Offenlegung eines (Konzern-)Zahlungsberichts werden in §§ 341x und 341y HGB geregelt. Ein Verstoß gegen Erstellungspflichten im Hinblick auf Inhalt oder Gliederung eines (Konzern-)Zahlungsberichts wird gem. § 341x Abs. 1 HGB als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann nach § 341x Abs. 2 HGB mit ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Umfang der Befreiung

Rz. 120 Da die Erleichterungen in Form einer Aufzählung und nicht einer "Entweder-oder-Option" erfolgen, können die Gesellschafter selbst über den Umfang der Erleichterungen entscheiden. Auch wenn die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieselben bleiben, kann etwa nur auf die Offenlegung oder zusätzlich auf die isolierte Prüfung des Jahresabschlusses des TU verzichtet werden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.5 Angaben bzgl. der Befreiung im Konzernabschluss

Rz. 117 Die Angabe der Nutzung der Erleichterungsmöglichkeit ist in jedem Gj der Nutzung im Konzernanhang des MU anzugeben. Dabei wird keine besondere Form im Gesetzestext gefordert. Nötig erscheinen zumindest Name und Sitz des jeweiligen TU und die Angabe, dass Erleichterungen aus § 264 Abs. 3 HGB genutzt wurden. Angaben zum Umfang der Nutzung der Befreiung sind nicht notwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.3 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 § 341q HGB sieht vor, dass die Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts auch für KapG aus der mineralgewinnenden Industrie und des Holzeinschlags in Primärwäldern greift, wenn diese gem. den Schwellenwerten der Größenklasse der kleinen oder mittelgroßen KapG zuzuordnen sind, jedoch die für große KapG vorgesehenen Vorschriften anzuwenden haben. Dies trifft neben ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5.2 Bei Industriezugehörigkeit eines Tochterunternehmens

Rz. 137 Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernzahlungsberichts durch ein MU gem. § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB liegt nach § 341v Abs. 1 Satz 2 HGB auch bereits vor, wenn nur ein TU in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig ist. Mitunter ist eine Änderung der Beteiligungsstruktur zu prüfen, d. h. eine Einbeziehung lediglich als Gemeinschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.4 Negativbericht

Rz. 151 Die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Zahlungsberichts ist unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen etwaiger Zahlungen. Sofern der Anwendungskreis tangiert wird, ist auch dann ein Zahlungsbericht aufzustellen, wenn im Berichtszeitraum keine berichtspflichtigen Zahlungen geleistet wurden. In diesem Fall ist im Zahlungsbericht gem. § 341t Abs. 1 HGB lediglich anzug...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen

Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen des Konzernabschlusses werden teil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Lagebericht

Rz. 35 Der Lagebericht ist ein Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt.[1] Er ist nur von mittelgroßen und großen KapG zu erstellen; kleine KapG sind zur Aufstellung eines Lageberichts berechtigt (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die Anteilseigner können dies auch in der Satzung von den gesetzlichen Vertretern der KapG verlangen.[2] Der Zweck des Lageberichts liegt in d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Befreiungsvoraussetzungen

Rz. 104 § 264 Abs. 3 HGB enthält neben der ab dem Gj. 2021 erfolgten Klarstellung bez. des Verbots der Nutzung von kapitalmarktorientierten Unternehmen sechs kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen für die Befreiung: Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses und Einbezug in den Konzernabschluss eines MU mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Besonderheiten für Konzernabschlüsse nach dem PublG (Abs. 4)

Rz. 123 Nachdem mit dem BilRUG seit dem Gj 2016 die Erleichterungen für TU eines einen Konzernabschluss veröffentlichenden MU in einer anderen Rechtsform als KapG oder KapCoGes, die ihren Konzernabschluss nach § 11 PublG erstellen, bereits in § 264 Abs. 3 HGB eingeräumt werden (Rz 96), erfolgt in Abs. 4 lediglich die Benennung einer weiteren Voraussetzung neben den in § 264 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.2 Größenklassenzugehörigkeit

Rz. 132 Der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichterstattung erfasst gem. § 341q HGB zunächst alle großen KapG und ihnen gleichgestellte PersG (§ 267 Rz 10 ff.) – die monetären Schwellenwerte sollen bereits für das Gj 2024 erhöht werden (§ 267 Rz. 1).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.4 Befreiung von der Zahlungsberichterstattung

Rz. 134 Gem. § 341s Abs. 2 HGB entfällt die Erstellungspflicht, sofern eine Einbeziehung in einen Konzernzahlungsbericht unter den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erfolgt. In diesem Fall hat die KapG im Anhang anzugeben, bei welchem Unternehmen sie einbezogen und wo dieser Zahlungsbericht erhältlich ist. Gleiches gilt nach § 341s Abs. 3 HGB bei der Erstellung und Off...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5.1 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens

Rz. 135 Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben MU mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verknüpft. Insofern ist auf die Beherr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften

Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkungen "unter Beachtung der GoB" und "Bild der Vermöge...mehr