Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Besonderheiten bei der Prüfung der Vorbesitzzeit

Rz. 400 Bei einer Veräußerung von begünstigtem Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft muss die Vorbesitzzeit von jedem Gesellschafter individuell erfüllt sein. Erfüllt ein Gesellschafter die Vorbesitzzeit in seiner Person nicht, entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von § 6b EStG anteilig in Höhe des auf ihn entfallenden Bruchteils i.S.v. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Trennungsprinzip

Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 KSt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 15a EStG und § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 371 Die Möglichkeit des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit positiven anderen Einkünften im Verlustentstehungsjahr wird durch besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen eingeschränkt:[665]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft

Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft beteiligt, nicht jedoch an den stillen Reserven ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerwirkungen

Rz. 457 Umstritten war lange Zeit die Behandlung von vGAs im Schenkungsteuerrecht. Mit Urt. v. 30.1.2013 hat der BFH entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter oder durch die Gesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person nicht zu einer freigiebigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 ErbStG führen kann.[810] D...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetriebsvermögen, das als nicht wesentliche B...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Veräußerungsgewinne

Rz. 417 Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs einer natürlichen Person oder Personengesellschaft unterliegt grds. nicht der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für die Veräußerung der ganzen Beteiligungen an einer Personengesellschaft, d.h. des ganzen Mitunternehmeranteils. Eine Ausnahme hiervon stellt die Veräußerung einer Sachgesamtheit "an sich selbst" i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG

Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einzelkaufmann

Rz. 174 Der Einzelkaufmann hat im Jahresabschluss nur sein Betriebsvermögen zu erfassen. Das Betriebsvermögen (Handelsgeschäft) ist vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen. Zwar haftet der Kaufmann für Schulden sowohl mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen, doch erklärt sich die Begrenzung auf den unternehmerischen Bereich daraus, dass die Handelsbilanz den untern...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Bestandteile des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 353 Es wird unterschieden zwischen Sonderbetriebsvermögen I, welches objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Personengesellschaft unmittelbar zu dienen und Sonderbetriebsvermögen II, welches unmittelbar zur Stärkung oder Begründung der Beteiligung eingesetzt werden soll.[614] Rz. 354 Ferner wird eine Unterteilung in notwendiges und gewillkürtes ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 316 Der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG ist Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzu kommen ertragsunabhängige Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG, z.B. für Schuldzinsen und Miet- und Pachtentgelte. Ferner sind bestimmte Kürzungen in § 9 GewStG vorgesehen.[550] Seit dem VZ 2008 stellen die Gewerbesteuer und die darauf en...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

Rz. 320 Die Regelungen zur Mindestbesteuerung werden gem. § 10a GewStG auch bei der Gewerbesteuer angewandt. Dies bedeutet, dass seit dem VZ 2004 bei Bestehen von Verlustvorträgen ein Sockelbetrag von max. 1.000.000,00 EUR ohne Begrenzung vom Gewerbeertrag des laufenden Erhebungszeitraums abgezogen werden kann. Von einem danach noch vorhandenen Verlustvortrag kann ein weiter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte"

Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG anknüpft (§ 7 Satz 1 GewStG), handelt es sich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Bilanzgewinn und Kapitalerhaltung

Rz. 25 Der aus dem Jahresabschluss und dessen festgestellten Jahresüberschuss entwickelte mitgliedschaftliche Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn bildet die Höchstgrenze für Zuwendungen, die die AG an ihre Aktionäre außerhalb der neutralen Drittgeschäfte leisten darf (vgl. § 57 Abs. 3 AktG). Jede andere Form der Gewinnausschüttung, gleichgültig, ob offen oder verdeck...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung

Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussrechnung). Ferner sind nicht abzugsfähige ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Jahresabschluss und Verlustübernahmeverpflichtung

Rz. 27 Ein weiterer Querbezug zwischen Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht besteht im Bereich des Konzernrechts. Bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages ist nach § 302 Abs. 1 AktG das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Dauer der Vertragsdauer "sonst" bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zinsschranke

Rz. 279 Die Zinsschranke [504] gilt gem. § 4h EStG grds. für alle Formen von Unternehmen. Zinsaufwendungen, die die Zinserträge des Wirtschaftsjahres um mind. 3 Mio. EUR übersteigen, sind nur gestaffelt abzugsfähig, (primär) i.H.d. Zinsertrags des Wirtschaftsjahres, darüber hinaus (sekundär) nur i.H.v. 30 % des sog. EBITDA. Nicht abzugsfähige Zinsen sind vortragbar und der vo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

Rz. 281 Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb können im Verlustentstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb ohne Beschränkungen verrechnet werden (sog. horizontaler Verlustausgleich). Mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist der Verlustausgleich ebenfalls ohne Beschränkung möglich (vertikaler Verlustausgleich). Sind die Verluste höher als de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Systematik

Rz. 155 Rückstellungen werden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten eingeordnet (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Ihr theoretisches Verständnis ist davon geprägt, ob man der statischen oder dynamischen Bilanzauffassung zuneigt.[314] Nach statischer Auffassung dienen Rückstellungen der zutreffenden Erfassung (rechtlicher) Verbindlichkeiten, während die dynamische Auffassung dara...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Einlagefiktion und Ermittlung des Übernahmeergebnisses zum steuerlichen Übertragungsstichtag

Rz. 482 Weitere Fiktionen zur steuerrechtlichen Abbildung des Formwechsels erhält § 5 UmwStG. Hier wird im Regelfall[846] fingiert, dass die Anteile an der formgewechselten/umgewandelten GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag Bestandteil des Betriebsvermögens der aufnehmenden Gesellschaft sind. Durch die Einlagefiktion gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als zum...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Anwendung von § 34a EStG

Rz. 372 Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne ist auch anwendbar, soweit natürliche Personen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) beteiligt sind. Dabei gilt entsprechend des Transparenzprinzips bei Personengesellschaften eine gesellschafterbezogene Betrachtung. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für sich und unabhängi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Übertragungen zum Buchwert

Rz. 304 Stille Reserven in Wirtschaftsgütern sind grds. betriebs- und subjektverhaftet, d.h. ein Inhaberwechsel des Wirtschaftsguts führt ohne einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand zur Aufdeckung stiller Reserven, selbst wenn das Wirtschaftsgut in ein anderes Betriebsvermögen übergeht. Eine solche Ausnahmeregelung stellt § 6 Abs. 3 EStG für betriebliche Sachgesamtheiten (Bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Bedeutung der Mitunternehmerstellung

Rz. 326 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielen nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 18 Abs. 3 oder § 13 EStG die Gesellschafter, die als Mitunternehmer anzusehen sind. Nur unter dieser Voraussetzung sind sie in die steuerliche Gewinnverteilung einzubeziehen. Erzielt eine Gesellschaft zwar gewerbliche Einkünfte, ist die ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anforderungen an die Organgesellschaft

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Ebene der aus dem Formwechsel hervorgehenden Personengesellschaft

Rz. 481 Handelsrechtlich muss die übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person beim Formwechsel die Buchwerte fortführen. Für steuerliche Zwecke stellt die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz auf. Dabei ist die "übernehmende" Personengesellschaft an die Ansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der "übertagenden" Kapitalgesellschaft gebunden (sog. Wertverk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Deutsche Rechnungslegungsstandards

Rz. 67 In Deutschland existiert seit 1998 ein privates Rechnungslegungsgremium, der Deutsche Standardisierungsrat (DSR). Träger des DSR ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit Sitz in Berlin, zu dessen Mitgliedern 68 namhafte Unternehmen und 70 natürliche Personen gehören. Das DRSC beruht als privat getragene Organisation auf angelsächsischem Vo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (g) Umsatzsteuer

Rz. 396 Darüber hinaus sind umsatzsteuerliche Fragen/Risiken bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus umsatzsteuerlichen Unternehmen zu beachten. Insoweit kommt es darauf an, das Risiko einer Definitivbelastung mit Umsatzsteuer auszuschließen. Hierfür bestehen mehrere Ansätze. Zunächst werden umsatzsteuerliche Risiken nur ausgelöst, wenn eine steuerbare Leistung v...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Verfahrensrecht

Rz. 378 Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG sind der Gewerbesteuer-Messbetrag, der anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer gesondert und einheitlich festzustellen. Zuständig ist gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG das für die gesonderte und einheitlich Gewinnfeststellung zuständige Betriebsfinanzamt, welches auch die gewerblichen Einkünfte i.S.d. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Mittelbare Beteiligungen

Rz. 342 Beteiligungen an Personengesellschaften können über zwischengeschaltete Personen- oder Kapitalgesellschaften gehalten werden. Die so entstehende Beteiligungskette kann bei Zwischenschaltung von Personengesellschaften eine Mitunternehmerstellung an den jeweils beteiligten Unternehmen begründen (sog. doppel- bzw. mehrstöckige Personengesellschaften). Demgegenüber entfa...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) GoB und umgekehrte Maßgeblichkeit

Rz. 130 Die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach steuerrechtlich zulässige, aber nicht zwingend vorgeschriebene Wertansätze, namentlich Sonderabschreibungen, bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung nur dann anerkannt wurden, soweit sie sich aus der Handelsbilanz ergaben (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F.), hat der Gesetzgeber durch das BilMoG (näher o. Rdn 53) abgeschaff...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Steuerwirkung der Gewerbesteueranrechnung

Rz. 290 Die pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb annähernd gleich belastet werden wie nicht gewerbliche Unternehmer. Zum anderen soll ein typisierender Beitrag zur Rechtsformneutralität geleistet werden. Durch die Absenkung des Körperschaftsteuer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Anbindung an den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und Erhebungszeitraum

Rz. 297 Das Anrechnungsvolumen bestimmt die beim Steuerpflichtigen max. zu berücksichtigende und anzurechnende Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraumes. Es beträgt das 4-fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages. Bei Mitunternehmerschaften ermittelt sich der dem Mitunternehmer anteilig zustehende Gewerbesteuermessbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 501 Ein Ansatz mit den bisherigen steuerlichen Buchwerten ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG unzulässig, wenn die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten übersteigen und ein negatives steuerliches Eigenkapital vorliegt. Das eingebrachte Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall mind. mit 0 EUR anzusetzen. Durch die partielle Aufdeckung der...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Beschränkung des Zinsabzugs bei Überentnahmen

Rz. 280 Neben der Zinsschrankenregelung sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abzugsfähig, soweit diese auf sog. Überentnahmen zurückgehen. Hintergrund der Norm ist die BFH-Rspr. zu sog. Zwei- oder Mehrkontenmodellen.[506] Der BFH hatte insoweit entschieden, dass Schuldzinsen, die auf die Erhöhung eines negativen Saldos auf einem Bankkonto durch die Zahlung von Betri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung

Rz. 414 Die Rspr. hat den Anwendungsbereich der Realteilungsregeln über den unstreitigen Fall der Auflösung einer bestehenden Mitunternehmerschaft um eine neue Fallgruppe (die sog. unechte Realteilung) erweitert. Die Realteilungsregelungen der § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG können auch bei Ausscheiden aus einer fortbestehenden Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung angewe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gewerbesteuer

Rz. 450 Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die auf der Ebene einer gewerblichen Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens erzielt werden, sind gem. § 7 Satz 4 GewStG i.V.m. § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG auch zu 40 % gewerbesteuerbefreit, da das Gewerbesteuergesetz in diesen Fällen keine Hinzurechnung vorsieht. Veräußerungsgewinne einer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mindestbesteuerung

Rz. 432 Auf Ebene der Kapitalgesellschaft sind die Vorschriften zur Mindestbesteuerung wie bei den Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der Verlustabzug der Kapitalgesellschaft gem. § 10d EStG wird auf einen Sockelbetrag und einen verrechenbaren Betrag beschränkt. Dies gilt auch bei der Gewerbesteuer in § 10a GewStG (s.a. oben Rdn 320). Die körperschafts...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einschluss der nicht begünstigten thesaurierten Gewinn nach § 34a Abs. 4 EStG

Rz. 287 Bei einem Überschuss der Entnahmen über die Einlagen ist nach dem BMF-Schreiben vom 11.8.2008 eine Verwendungsreihenfolge einzuhalten.[519]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Rechtsgrundlagen

Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich auf mind. 1 % am Nenn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Systematik

Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buchgewinne aus de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Allgemeines

Rz. 288 Die Tarifbegünstigung wird nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG nur auf Antrag gewährt. Besondere Formvorschriften sind nicht vorgesehen. Der Antrag ist betriebs- bzw. mitunternehmeranteilsbezogen beim dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt (vgl. § 19 AO) zu stellen. Nach Satz 1 der Vorschrift kann der Antrag auch nur für Teile des nicht entnommenen Gewinns geste...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Sanktionen bei Buchführungsverstößen

Rz. 87 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person (vgl. § 335b HGB) kann das Bundesamt für Justiz auf Unterrichtung i.S.d. § 329 Abs. 4 HGB durch die das Unternehmensregister führende Stelle[160] ein Ordnungsgeld i.H.v. mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 25.000,00 EUR gegen Mitglieder eines geschäftsführenden Orga...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Rechtsfolgen der ertragsteuerlichen Organschaft

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