Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.2 Anschaffungsvorgang

Die Veräußerung ist nur steuerbar, wenn ihr die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts vorausgegangen ist. Die Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für selbst errichtete Gebäude, unbeachtlich.[1] Anschaffung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung jeder entgeltliche Vorgang, der a...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.3 Handelsplattformen

Ursprünglich waren Handelsplattformen für Kryptowährungen durch die Finanzverwaltung als Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung eingestuft worden, womit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG grundsätzlich nicht in Frage kam.[1] Eine Befreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG sollte aber in Betracht kommen, soweit der Plattformbetreiber als Mittelsperson i...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.1 Hard-Forks

Bei einem Hard Fork[1] stellt sich die Frage, ob der Bezug der neuen Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, ob und ggf. ab wann die neuen Coins als angeschafft i. S. d. § 23 EStG gelten und wie mit den Anschaffungskosten der alten Coins umzugehen ist, ob diese also zum Teil auf die neuen Coins überspringen. Bei dem Bitcoin Fork im Jahre 2017 hat der Inhaber beispielsweise seine Bitc...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.2 Spätere Veräußerung der Coins

Die Frage der Steuerpflicht einer späteren Veräußerung der neuen Coins nach § 23 EStG korrespondiert mit der oben dargestellten Vorfrage, ob der Bezug dieser Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt.[1] Folgt man der hier vertretenen Auffassung, ergibt sich bei einer späteren Veräußerung der im Rahmen eines Airdrop erhaltenen Coins keine Steuerpflicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1 Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

Interessanterweise enthielt der Entwurf des BMF-Schreibens vom 17.6.2021[1] zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten nur einen Platzhalter. Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 enthält keine gesonderten Ausführungen zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Wie bereits oben angeführt, ist jedoch derzeit eine Erweiterung des BMF-Schreibens vom 10.5.2022 [2] in Vorbereitung....mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.1 Überblick über Rechtsprechung und Literaturauffassung

a) Aktuelle Rechtsprechung Der EuGH hat – allerdings im Hinblick auf die Umsatzsteuer – mit Urteil vom 22.10.2015[1] entschieden, dass es sich bei dem Umtausch von Coins einer Kryptowährung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt um Dienstleistungen handelt, die jedoch nach Art. 135 Abs. 1 lit. e MwStSystRL steuerfrei sind, da die Umsätze mit einem herkömmlichen Währungsum...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.5 Gewinnberechnung

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bzw. –verlust ergibt sich gem. § 23 Abs. 3 EStG aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und den Werbungskosten einerseits und dem Veräußerungspreis der Kryptowährung (erhaltenes Fiat-Geld bzw. der gemeine Wert der erhaltenen Kryptowährung beim Tausch[1]) andererseits. Zu den Werbungskosten[2] zählen die Veräußerungskosten, wie z....mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7 Non-Fungible-Token (NFT)

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] schweigt zu der ertragsteuerlichen Einordnung der Non-Fungible-Token (NFT). 2.3.7.1 Handel mit NFTs U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womi...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.2 Zum Erwerb eingesetzte Coins

Meist erfolgt der Erwerb der noch zu erschaffenden neuen Coins durch die Verwendung von bereits vorhandenen Coins einer anderen Kryptowährung. Die Besteuerung dieser für den Erwerb eingesetzten Coins, erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen (sog. Trading) bzw. der Tausch gegen andere Kryptowährungen.[1] Maßgeblich für die Fristberec...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5 Privates Mining beim sog. Proof of Work

Insbesondere beim Mining im PoW stellt sich die Frage, wann die Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten ist, sodass gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 EStG vorliegen.[1] Es ist somit zwischen gewerblichem und privatem – gelegentlichem – Mining zu unterscheiden.[2] Hinweis Mining durch PoS Beim Mining durch PoS (s. o. Definitionen) verbietet sich die generelle ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.2 Erträge aus dem Mining

Erträge aus dem Mining stellen nach dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 Einkünfte aus "sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG dar, sofern sie keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können.[1] Nach Auffassung des BMF ist nicht zwischen den im Wege des Mining erlangten Einheiten (sog. Block-Reward) einer virtuellen Währung und den Transaktionsgebühren zu unterscheiden....mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.1 Deklarationssituation: Vermeidung Steuerhinterziehung

Wie bereits angeführt, existiert inzwischen ein BMF-Schreiben zu Kryptowährungen.[1] Zur Vermeidung einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO kommt der durch den BGH[2] konstruierten Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen eine große Bedeutung zu. Diese Pflicht bedeutet, dass er im Rahmen seiner Steuererklärung darauf ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6 Liquidity Mining (Defi Coins)

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] schweigt zu der ertragssteuerlichen Einordnung des Liquidity Mining. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung beim sog. Liquidity Mining[2] sind 3 Zeitpunkte zu unterscheiden[3]: 2.3.6.1 Hingabe des Handelspaars in den Liquidity-Pool Wie ausgeführt[1], überträgt der Anleger ein von der Defi-Exchange vorgegebenes Handelspaar (Coinpaar), z. B. ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.1 Bezug der Coins

Der Erwerb der neuen Coins kann im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), einen steuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) darstellen. Sofern Kunden sich für die Teilnahme zum Bezug neuer Coins anmelden und Daten von sich aus preisgeben müssen, die über die Informationen hinausgehen, die für...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Weitgehend unstreitig (so auch das BMF[1]) ist, dass Erträge aus Lending und Staking u. a. zu den sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen) gehören.[2] Es ist allerdings stets zu prüfen, ob nicht die vorrangige Einkunftsart der gewerblichen Einkünfte nach § 15 EStG [3] (z. B. beim Mining) vorliegt oder auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit na...mehr

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Belege / 6.3 Elektronische Aufbewahrung

Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (z. B. Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat).[1] Eine Umwandlung in ein anderes Format (z. B. PDF) ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vor...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.3 Späterer Verkauf der erhaltenden Coins

Wenn man die Auffassung des BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022[1] zugrunde legt und den Bezug der Coins unter § 22 Nr. 3 EStG subsumiert, sind diese nach der hier vertretenen Rechtsauffassung zum Anschaffungsbegriff[2] und nach Auffassung des BMF[3] nach § 23 EStG als angeschafft zu qualifizieren. Gleiches gilt, wenn der Bezug der Coins als Fremdwährung[4] unter § 20 EStG...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.2 Erträge

Bei den Erträgen handelt es sich im Zeitpunkt des Zuflusses[1], also mit Übergang der Verfügungsmacht (Übertragung der Coins), i. d. R. um sonstige Erträge gem. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Dies entspricht der vom BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022 vertretenen Auffassung.[3] Anders als in diesem BMF-Schreiben angenommen[4], muss u. E. aber wie beim Mining[5] zwischen dem Erhalt de...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.3 Späterer Verkauf der aus dem Mining erhaltenden Coins

Folgt man der Auffassung des BMF-Schreibens vom 10.5.2022 und geht beim privaten Mining von "sonstigen Leistungen" nach § 22 Nr. 3 EStG aus[1], stellt dies einen Anschaffungsvorgang i. S. d. § 23 EStG dar.[2] Dann ist die spätere Veräußerung der geminten Coins im Rahmen der Fristen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig. U. E.[3] gilt dies nur für Coins, die der M...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.1.3 Privatvermögen

Im Privatvermögen betreffen grds. nur Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr betragen, die besonderen Aufbewahrungsvorschriften des § 147a AO.[1] Demnach sind die bestehenden Aufzeichnungen und Unterlagen 6 Jahre aufzubewahren und, sofern ein Datenverarbeitungssystem oder eine spezielle Software zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.4 Pool-Mining/Cloud-Mining

Die vorstehenden Ausführungen zum Mining gelten auch dann, wenn sich mehrere Miner in einem Pool-Mining oder zum Cloud-Mining zusammenschließen und anteilig ihren Beitrag an der Gesamtrechnerleistung erbringen.[1] Beim Pool-Mining erfolgt eine Bündelung der jeweiligen Rechnerkapazitäten mehrerer Teilnehmer über einen zentralen Dienstleister. Beim Cloud-Mininig[2] erfolgt der ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

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Belege / 6.1.1 Was bei elektronischen Belegen gilt

Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.2 Wallets

Wallets (engl. für "Geldbörse") sind Anbieter, die dem Nutzer (i. d. R. B2C) den Zugriff auf sein Portfolio von FT ermöglichen und die teilweise auch als Handelsplattformen (siehe unten) fungieren. Der Anbieter betreibt dabei eine Webseite (geläufig sind auch Smartphone-Apps), die die Verwaltung eines Krypto-Portfolios erlaubt. Die eigentliche Währung – die FTs – sind dabei ...mehr

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Belege / 6.4 Elektronische Erfassung von Papierdokumenten (Scanvorgang)

Papierdokumente werden durch den Scanvorgang in elektronische Dokumente umgewandelt. Das Verfahren muss dokumentiert werden.[1] Eine vollständige Farbwiedergabe ist erforderlich, wenn der Farbe Beweisfunktion zukommt (z. B. Minusbeträge in roter Schrift, Sicht-, Bearbeitungs- und Zeichnungsvermerke in unterschiedlichen Farben). Nach dem Einscannen dürfen Papierdokumente vernic...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 2.1 Beurteilung FT

Werden FTs wie Zahlungsmittel verwendet, sind sie i. d. R. auch so zu behandeln und es liegen umsatzsteuerneutrale Vorgänge vor. Die Entscheidung des EuGH[1] wurde von der deutschen Finanzverwaltung aufgegriffen.[2] Auf das deutsche Umsatzsteuerrecht übertragen bedeutet das, dass der Umtausch von FT in eine konventionelle Währung eine steuerbare sonstige Leistung gem. § 1 Abs...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.3 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Sofern der Steuerpflichtige sog. Airdrops innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erhält, wird – zumindest in Internetforen – die Ansicht vertreten, dass es zu einer Verlängerung der Haltefrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf 10 Jahre hinsichtlich der bereits gehaltenen Kryptowährung komme, was mit der Nutzung dieses Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung minde...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowährungen (Trading/Swap)

Kryptowerte sind gem. § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG n. F. "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmi...mehr

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Belege / 6.1.2 Wie E-Mails aufzubewahren sind

Bei den Daten und Dokumenten ist – wie bei den Informationen in Papierbelegen – auf deren Inhalt und auf deren Funktion abzustellen, nicht auf deren Bezeichnung. So sind beispielsweise E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs in elektronischer Form aufbewahrungspflichtig.[1] Dient eine E-Mail nur als "Transportmittel", z. B. für ...mehr

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Belege / 1.1 Dokumentation der Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle werden durch Belege schriftlich dokumentiert. Alle Aufzeichnungen in der Buchführung sind so zu belegen. Deshalb gilt der Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg".[1] Grundsätzlich ist jedes einzelne Handelsgeschäft in einem Beleg festzuhalten und aufzuzeichnen. Auch für Bargeschäfte sind Belege grundsätzlich in vollem Umfang erforderlich. Aus diesen muss neben ...mehr

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Belege / 4 Belege aus dem Internet/via E-Mail

Auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen werden als Kostennachweis und umsatzsteuerlich anerkannt. Eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein elektronisches Datenaustauschverfahren ist nicht erforderlich. Bereits seit 1.7.2011 sind Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln.[1] Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, di...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3 Bezug von Coins über Werbemaßnahmen: Airdrop, Faucet, Candy, Bounty

Bei einem Krypto Airdrop oder Faucet/Candy/Bounty[1] [2] werden der Krypto-Community im Rahmen einer Werbemaßnahme zur Steigerung des Bekanntheitsgrades diese Coins kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Airdorps werden die Coins automatisch an bestimmte Empfänger verteilt, meist an die Inhaber bestimmter Coins in ihren Wallets. Faucet, Candy und Bounty werden meis...mehr

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Belege / Zusammenfassung

Begriff Belege dokumentieren die gebuchten Geschäftsvorfälle. Sie bilden somit die Grundlage für sämtliche Buchungen. Aus diesem Grund besteht die Pflicht zur Aufbewahrung. Ist in einem Beleg Umsatzsteuer ausgewiesen, die als Vorsteuer abgezogen werden soll, werden an die Angaben, die auf dem Beleg enthalten sein müssen, besondere Anforderungen gestellt. Papierbelege werden ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.4 Klassifizierung der Kryptowährungen

Umgangssprachlich wird meist der Begriff Kryptowährungen verwendet, womit "virtuelle Währungen" gemeint sind.[1] Dieses Verständnis ist aber nur dann zutreffend, wenn damit Kryptowährungen gemeint sind, denen eine Zahlungsersatzfunktion zukommt bzw. diese Zahlungsersatzfunktion überwiegt, es sich also um währungsähnliche Wirtschaftsgüter handelt. Bei sog. Currency Token (wie...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.4 Krypto-Gaming/NFT-Gaming Play-to-Earn Tokens

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich gegenwärtig Videospiele auf Blockchain-Basis.[1] Die Verknüpfung der Bereiche Gaming, Non-Fungible-Token (NFT) und von Elementen aus dem Bereich der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) macht diese Spiele interessant. Bekannt ist vor allem das Spiel Axie Infinity. Diese Krypto-Spiele sind digitale Spiele, die es den Teilnehmern ermöglichen...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.1 Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Es wird in jüngerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob Kryptowährungen Fremdwährungen[1] darstellen: Bis 2019 ist dies nicht der Fall, da Kryptowährungen nicht mehr als ein kryptografischer Schlüssel sind. Ab 2020 können im Schweizer Kanton Zug Steuern in Bitcoin und Ether bezahlt werden. Es handelt sich aber nicht um eine staatlich anerkannte Währung. Bitcoin und Ether haben nur ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6.3 Austritt aus dem Pool

Tritt der Steuerpflichtige aus dem Liquidity-Pool (wieder) aus, erfolgt eine Rückführung der LP-Token in das bei der Einstellung in den Pool hingegebene Handelspaar (Coinpaar), z. B. ETH und UNI oder USDT und UNI durch die DEX an den Anleger. Hierbei erhält der Anleger seinen Anteil des bei der Einstellung in den Pool hingegebenen Tradingpaars und die während des Zeitraums d...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.8 Verluste aus Kryptotrading

Veräußerungsverluste dürfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden (z. B. auch mit solchen Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 EStG, wie z. B. Grundstücke oder Goldhandel).[1] Jedoch können sie gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG auch im Rahmen des Verlustabzugs ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.1 Mining

Mining (mining = engl. für "schürfen") ist eines von zahlreichen Themen im Bereich der Behandlung von Kryptowährungen. Zu jeder Zeit werden Bitcoins über das Bitcoin-Netzwerk transferiert. Das Bitcoin-Netzwerk wickelt diese Transaktionen ab, indem es alle Transaktionen eines bestimmten Zeitraums sammelt und in einer Liste zusammenfügt. Ein Miner bestätigt diese Transaktionen...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / Zusammenfassung

Überblick Investitionen in Kryptowährungen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen ist steuerlich teilweise noch Neuland, aber mit den bestehenden steuerlichen Regelungen weitgehend handhabbar. Die Frage, ob und wie Erträge aus Kryptovermögen zu versteuern sind, ist in den zurückliegenden Jahren von einigen Anlegern vernac...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die einkommensteuerrechtliche Anerkennung und Behandlung von Nießbrauchsgestaltungen – insbesondere im Bereich der Vermietungseinkünfte – hat die Rechtsprechung in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts häufig beschäftigt und viele Streitpunkte geklärt. Die von der Finanzverwaltung hierzu vertretene Rechtsauffassung ...mehr

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Buchführung / 3.1 HGB und aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung

Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gewährleistet die sachliche Richtigkeit der Buchungen:[1] Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.[2] Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Anforderungen an Registrierkassen Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss gem. § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 7 Was bei der Aufbewahrung der Buchführung beachtet werden muss

Auch die Aufbewahrungspflicht gehört zur handels- bzw. steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.[1] Bis auf Handelsbriefe, für die eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht gilt, müssen alle Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung relevant sein können, 10 Jahre aufbewahrt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.4 Anlagenbuchführung erfasst alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Die Anlagenbuchführung dient zur Erfassung aller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie beinhaltet die Art, die Menge und den Wert der einzelnen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Sie informiert zudem über das Alter und den Zustand des Anlagevermögens. Alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenstände müssen erfasst werden. Unverzichtbar sind Angaben über das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 3.2 Änderungen aufgrund der Neufassung der GoBD

Das neue Schreiben der Finanzverwaltung fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung praxisgerecht zusammen und soll so für die für Unternehmen wichtige Rechtsklarheit sorgen.[1] Das neue BMF-Schreiben gilt zwingend für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2019 enden. Die Änderungen der GoBD sind nur punktuell. Die Struktur des bisherigen...mehr