Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Beweislastverteilung

Rz. 669 Der Gläubiger muss die Überschuldung beweisen, dann muss der Geschäftsführer die positive Prognose und die Vertretbarkeit seiner Entscheidung beweisen.[1328] Der (Neu-)Gläubiger muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (jetzt § 15a Abs. 1 u. 2 InsO) bereits im Zeitpunkt der den Schaden auslösenden Bestellung bzw. des Vertragssch...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 6. Zuwendungspflegschaft trotz Testamentsvollstreckung im Falle des § 1638 BGB

Rz. 20 Es stellt sich die Frage, ob die Anordnung einer Zuwendungspflegschaft notwendig ist, wenn der Erblasser den Eltern die Vermögensverwaltung nach § 1638 Abs. 1 BGB entzogen hat und zudem angeordnet hat, dass einem Testamentsvollstrecker auch die Vermögenssorge obliegen soll. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat dies 2007 bejaht[33] mit folgender Begründung: Zitat "Die Ano...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Abberufung

Rz. 278 Die Abberufung, durch die die Organstellung des Geschäftsführers beendet wird, ist von der Beendigung des Anstellungsvertrages zu unterscheiden. Gem. § 38 Abs. 1 GmbHG ist die Abberufung von Geschäftsführern in einer nicht mitbestimmten GmbH[890] grds. zu jeder Zeit möglich und bedarf keines Grundes.[891] Der Gesellschaftsvertrag kann die freie Abberufbarkeit einschr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Bestellung zum Geschäftsführer

Rz. 243 Ist die Bestellung des Geschäftsführers nicht schon bei der Gründung erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Gesellschafterversammlung, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Ermächtigung wie z.B. zugunsten eines Aufsichtsrates, Gesellschafterausschusses oder Beirates enthalten ist (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Erfolgt die Gesellschaftsgründung mit Musterprotoko...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verwirrung bei unterschiedlicher Grundstücksbelastung

Rz. 15 Verwirrungsgefahr besteht demnach mit Rücksicht auf Belastungen der beteiligten Grundstücke. Nach Abs. 1 S. 2 besteht Verwirrung, wenn die Grundstücke mit unterschiedlichen Grundpfandrechten oder Reallasten oder mit denselben Rechten, aber in unterschiedlichen Rangverhältnissen belastet sind. Eine unterschiedliche Belastung mit Dienstbarkeiten braucht – wie auch § 7 Ab...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Anmerkungen zum Muster 5.2

Rz. 72 Zu (1) Zu Schadensersatzpflichten des Architekten bei falscher "Rechtsberatung" vgl. etwa OLG Hamm v. 15.2.2005 – 21 U 27/04 und OLG Brandenburg v. 26.9.2002 – 12 U 63/02. Zu (2) Bei der Klageerwiderung wg. Pauschalhonorarvereinbarung ergeben sich keine Besonderheiten, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die Vereinbarung als solche anzugreifen. Bei einer Klag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines

Rz. 3 Die Amtslöschung bezweckt eine Grundbuchberichtigung. Es ist indes nicht Aufgabe des Verfahrens, einen Streit der Beteiligten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines eingetragenen Rechts zu entscheiden.[9] Bei der Beurteilung der Frage der Gegenstandslosigkeit einer Eintragung ist große Vorsicht geboten. Deshalb kommt eine Löschung nur dann in Betracht, wenn die Geg...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Verschwendung

Rz. 49 Unter Verschwendung versteht man unnütze oder ziellose Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten stehen.[88] Ein großzügiger Lebensstil oder Ausgaben, welche die Lebensverhältnisse übersteigen, reichen dafür jedoch nicht aus; eine Benachteiligungsabsicht i.S.d. § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Reales Einkommen

Rz. 267 Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind sämtliche erzielten Einkünfte des Verpflichteten zu berücksichtigen, auch solche, die nicht eheprägend waren, oder solche, die auf überobligatorischer Erwerbstätigkeit beruhen.[651] Bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit erfolgt allerdings entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Abwägung nach Treu und Glauben unter Bil...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Abgrenzung zu Bankrott

Rz. 220 Nach der früher vom BGH vertretenen Interessentheorie lag bei eigennützigem Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen Untreue nach § 266 StGB vor, bei Handeln im Interesse der Gesellschaft dagegen u.U. Bankrott nach § 283 StGB.[416] Der BGH hat diese Interessentheorie jedoch aufgegeben,[417] sodass nun danach zu differenzieren ist, ob der Vertreter (Geschäftsführer)...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Der Nachweis des Bestehens der GbR

Rz. 42 Das Bestehen der GbR als solcher musste nicht in Form des § 29 Abs. 1 S. 2 GBO nachgewiesen werden; es genügte, wenn die Gesellschafter erklärten, als GbR zu handeln und dass diese aus den genannten Gesellschaftern besteht.[112] Ebenso genügte es, wenn bei einem Eintragungsersuchen nach § 130 ZVG die GbR als Ersteherin in Gemäßheit des Abs. 2 bezeichnet wurde.[113]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gegenstandslosigkeit

Rz. 7 Gegenstandslosigkeit aus Rechtsgründen liegt vor, soweit das eingetragene Recht nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist.[20] Das können Rechte sein, die niemals entstanden sind und auch in Zukunft nicht mehr entstehen werden (siehe Rdn 8), sowie Rechte, die zwar entstanden, dann aber durch Rechtsvorgänge außerhalb des Grundbuchs wieder erloschen sind (vgl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gesellschafter

Rz. 357 Grds. finden die §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO Anwendung, wenn der Darlehensgeber unmittelbarer Gesellschafter der darlehensnehmenden Gesellschaft ist, also eine Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft hält. Dies erfasst auch den Gesellschafter, der die Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft treuhänderisch hält; die nur im Innenverhältnis wirken...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Aufsichtsrat?

Rz. 599 Der Aufsichtsrat ist nicht unmittelbarer Normadressat. Stellt der Aufsichtsrat[1185] einer AG aber fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand keine mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes unvereinbaren Zahlungen mehr leistet und rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt; ggf. hat der Aufsichtsrat den Vorstand ab...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter, Schuldner

Rz. 232 Auch für den Gesellschafter[436] kann vorsätzliche Veranlassung einer verbotenen Stammkapitalausschüttung Untreue sein. Ferner kann für den Gesellschafter ein existenzvernichtender Eingriff[437] Untreue sein. Rz. 233 In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden AG dann ihre Vermögensbetreuungspflicht ggü. einer abhängigen GmbH, wenn deren Verm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Partielle Einschränkungen der Vollmacht

Rz. 27 Da es letztlich in der Hand der Beteiligten liegt, ob sie den Notar aufgrund vermuteter oder ausdrücklich erteilter Vollmacht handeln lassen, kann auch die gesetzliche Vollmacht des Abs. 2 partiell ausdrücklich widerlegt werden. In der Praxis geht es dabei um die Beschränkung der Notarvollmacht durch Ausschluss der Empfangsberechtigung für Vollzugsmitteilungen. Die Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Dritte?

Rz. 602 Die Teilnahme Dritter ist nicht möglich, da § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. kein einer Teilnahme Dritter (§ 830 BGB) zugänglicher Deliktstatbestand ist, sondern einen Ersatzanspruch eigener Art statuiert.[1192] Dabei dürfte es für § 15b InsO bleiben, ungeachtet der Diskussion, ob es sich nunmehr um eine Schadensersatznorm handelt. § 15b InsO ist ebenso wie die Vorgängervorsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Statuarische Verlustausgleichsregelungen

Rz. 455 Abreden über ein neben der Einlage zu erbringendes Agio sind sowohl in statuarischer Form nach § 3 Abs. 2 GmbHG bzw. aufgrund formwirksamen Kapitalerhöhungsbeschlusses als auch durch rein schuldrechtliche Vereinbarung möglich.[899] Rz. 456 Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, wonach etwaig entstehende Verluste von den Gesellschaftern einer GmbH nach dem Verhältnis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Rechtsfolge dem Rangrücktritt widersprechender Zahlungen

Rz. 179 Leistet der Schuldner Zahlungen auf von einem wirksamen Rangrücktritt erfasste Forderungen, so erfolgen diese ohne Rechtsgrund und können kondiziert werden (§ 812 BGB). Dann (bei Bestehen eines Kondiktionsanspruchs) sind die Zahlungen nach der Änderung der Rspr. nicht (mehr) als unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO anfechtbar.[358] Ist der Bereicherungsanspruch ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Obliegenheit zur Aufgabe selbstständiger Tätigkeit

Rz. 276 Nach einer Übergangszeit kann der Unterhaltspflichtige auch gehalten sein, die selbstständige Tätigkeit wieder aufzugeben.[670] Dies ist noch nicht bei einem einmaligen Gewinnrückgang der Fall. Bei einem gravierenden und dauerhaften Einkommensrückgang besteht aber – binnen einer Karenzzeit von bis zu drei Jahren – eine Obliegenheit zur Beendigung der selbstständigen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm enthält verfahrensrechtliche Übergangsregelungen für das sog. Beitrittsgebiet, also die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie den ehemaligen Ostteil von Berlin.[1] Während sich Überleitungsvorschriften für das materielle Recht insbes. in Art. 231 § 5 sowie Art. 233 EGBGB finden, waren solche Regelungen für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Wie oben dargestellt (vgl. § 22 GBO Rdn 1), behandelt § 26 GBO einen Fall der Beseitigung einer Grundbuchunrichtigkeit, da die Wirksamkeit der Abtretung bzw. Verpfändung jeweils keine Grundbucheintragung voraussetzen; der Eintragung im Grundbuch kommt mithin nur deklaratorische Bedeutung zu.[5] Zur Berichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO ist der Nachweis der Unrichtigke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Betroffenes Grundpfandrecht oder Reallast

Rz. 2 § 10 GBBerG gilt nur im Beitrittsgebiet. Das betroffene Grundpfandrecht muss vor dem 1.7.1990 in das Grundbuch eingetragen worden sein. Die Vorschrift betrifft damit auch sog. Aufbauhypotheken oder Aufbaugrundschulden nach § 456 ZGB.[3] Der Kapitalbetrag des Rechtes darf umgerechnet 6.000 EUR nicht übersteigen.[4] Die Wertgrenze lehnt sich an § 18 Abs. 1 GBMaßnG an, ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Formulierung

Rz. 64 Die Bestimmung des Abs. 2 schließt nicht aus, dass der Notar ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigt wird.[116] Üblich ist eine Formulierung etwa dahingehend: "Der amtierende Notar und sein amtlich bestellter Vertreter und Nachfolger im Amt werden beauftragt und ermächtigt, den grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde herbeizuführen, insbesondere Eintragungsanträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.4 Höhe der Kirchensteuersätze

Die vom Arbeitslohn einzubehaltende Kirchensteuer ergibt sich, indem der Arbeitgeber auf die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Bemessungsgrundlage den für das jeweilige Bundesland maßgebenden Kirchensteuersatz anwendet. Kirchensteuersätzemehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (3) Umfang des Schadens

Rz. 690 Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers richtet sich allerdings nur auf den Ersatz des Vertrauensschadens und nicht des Erfüllungsschadens, also nicht auf Ersatz der vollen Nettovergütung und auch nicht auf Ersatz nach § 628 Abs. 2 BGB.[1361] Ein Neugläubigeranspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz i.H.d. Arbeitsentgelts besteht nur, wenn der Arbeitnehmer n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 4. Selbstvornahme, Kostenerstattung und Kostenvorschuss

Rz. 20 Wenn der Unternehmer einen Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht beseitigt, stehen dem Besteller die sekundären Mängelrechte zu. Hierzu gehört das Recht zur Selbstvornahme, § 637 BGB. Selbstvornahme bedeutet, dass der Besteller selbst den Mangel beseitigt oder durch einen Dritten den Mangel beseitigen lässt und vom Unternehmer die Kosten für die Mangelbesei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Auswirkungen von Verstößen

Rz. 69 § 26 GBO ist lediglich eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung keinen Einfluss auf die materielle Rechtslage hat, was sich schon daraus ergibt, dass in den von der Vorschrift geregelten Fällen das Grundbuch nur berichtigt, also in der Weise gestaltet werden soll, dass es der geltenden Lage entspricht.[137] Das Grundbuch ist mithin auch dann richtig, wenn es trotz ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verletzung der Regeln über die sachliche Zuständigkeit

Rz. 9 Bei Verstößen gegen die sachliche Zuständigkeit, wenn also eine dem Grundbuchamt nicht angehörende Person des Amtsgerichts handelt, wird vereinzelt die absolute Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der betreffenden Handlung angenommen.[26] Dem kann mit Hinweis auf § 2 Abs. 3 GBO und § 6 FamFG nicht gefolgt werden. Bei Verletzung gegen die sachliche Zuständigkeit besitzt die Amt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 26 Der Eigentümer muss sein Grundstück nicht unentgeltlich oder entschädigungslos zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Zahlung einer Entschädigung ist notwendiges Korrektiv zur kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeit zur angemessenen Wahrung der Interessen des Eigentümers.[26] Dies regelt für die Leitungsrechte der Energieversorger § 9 Abs. 3 GBBerG. Berechtigter der...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren:mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Beschränkung der Prokura

Rz. 22 Eine Beschränkung des Umfangs der Prokura im Außenverhältnis ist gem. § 50 Abs. 1 HGB nicht möglich.[60] Dies gilt nach § 50 Abs. 2 HGB insb. für die Beschränkung, dass die Prokura nur für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgeübt werden soll. Anders ist es für die ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Abfindung

Rz. 515 Jeder Gesellschafter, der aus der Gesellschaft durch Kündigung, Einziehung oder Ausschluss ausscheidet, kann grds. die Zahlung einer Abfindung verlangen.[1743] Diese darf nur aus dem freien Vermögen der Gesellschaft geleistet werden (§§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG; s. bereits Rdn 497). Rz. 516 Ohne anderweitige Regelungen in der Satzung hat die Abfindung zum Verkehrswe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 71 GBO enthält für Grundsachen eine Sondervorschrift gegenüber den für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in §§ 59 ff. FamFG geregelten Beschwerdevorschriften. Ergänzt wird die Bestimmung durch die weiteren Beschwerdevorschriften in §§ 72–77, 81 GBO. Soweit diese Vorschriften keine abschließende Regelung für die Grundbuchbeschwerde enthalten, kann auf die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (cc) Zusätzliche Reflexwirkung

Rz. 626 Als Reflexwirkung verbietet § 15b InsO (so wie zuvor § 64 GmbHG a.F.) dem Geschäftsführer, das insolvenzreife Unternehmen auf Kosten der Gläubigergesamtheit mit dem Risiko (weiterer) Masseschmälerungen fortzuführen.[1253] Verbindlichkeiten aus diesem Haftungstatbestand sind von der Restschuldbefreiung allerdings nicht nach § 302 Nr. 1 InsO ausgenommen.[1254]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsunterlagen

Rz. 7 § 29 GBO gilt für diejenigen Eintragungsunterlagen, die zur Vollzugsreife ("Begründung") eines Antrags vorgelegt werden müssen. Rz. 8 Für reine Eintragungsanträge und bloße Antragsvollmachten gilt § 29 GBO nicht (vgl. § 30 GBO Rdn 3 ff.). Ebenso sind alle Anträge formfrei, die nicht auf Vornahme einer Eintragung gerichtet sind, z.B. auf Gewährung einer Grundbucheinsicht...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht entstandene Rechte

Rz. 8 Rechte, die niemals entstanden sind und deren Entstehung auch in Zukunft ausgeschlossen ist, sind rechtlich gegenstandslos. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein.[24] Daher scheidet eine Löschung eines eingetragenen Rechts wegen Gegenstandslosigkeit aus, wenn die für die Entstehung des Rechts erforderliche Einigung zwar nicht vorliegt, aber noch nachgehol...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 15 Eine Eintragung ist nach Abs. 2 lit. b gegenstandslos, wenn das eingetragene Recht aus tatsächlichen Gründen dauerhaft nicht ausgeübt werden kann, etwa wenn der Gegenstand des Rechts untergegangen ist und eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht besteht, ferner, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten derart verändert haben, dass das Recht nicht mehr ausübbar ist.[4...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangslage

Rz. 91 Ein Sonderproblem der Anwendung von Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften stellt sich bei Mantel- und Vorratsgesellschaften.[356] Beide Begriffe beschreiben eine nur durch Geschäftsanteile/Aktien verkörperte, i.Ü. aber unternehmenslose Gesellschaft im rechtlichen Gewande einer GmbH/AG. Umstritten war, ob das erstmalige oder erneute In-Gang-Setzen des Unterne...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / II. Anmerkungen

Rz. 115 Es ist wichtig, dass für das Verfahren die hemmende Wirkung formuliert wird. Ebenso ist es genauso wichtig, dass auf der einen Seite der Ausschluss gerichtlicher Verfahren formuliert wird wie aber auf der anderen Seite, dass einstweilige Verführungsverfahren und selbstständige Beweisverfahren möglich sein müssen. Im Hinblick auf das Scheitern der Mediation sind die Pa...mehr