Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.4 Versagung bzw. Widerruf der Auslandsverlagerung der Buchführung

Rz. 89 Der mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte § 146 Abs. 2a AO erlaubt es dem Steuerpflichtigen nunmehr, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag elektronische Bücher in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu führen und aufzubewahren. Durch die Neufassung des § 146 Abs. 2a AO durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurden die Voraussetzungen der Buchf...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.1 Bankrott

Rz. 29 Der Straftatbestand des § 283 StGB soll den Gläubiger davor schützen, dass der Schuldner durch unterlassene bzw. mangelhafte Buchführung den Zugriff des Gläubigers auf tatsächlich vorhandenes Schuldnervermögen vereitelt, weil mangels aussagekräftiger Buchführungsunterlagen die bestehende Masse nicht vollständig festgestellt werden kann. Rz. 30 Im Einzelnen macht sich d...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

Rz. 79 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung existiert somit zunächst eine gesetzliche Vermutung auch...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.4 Abgrenzung gegenüber Bilanzierungsverstößen

Rz. 11 Buchführungsverstöße und Bilanzierungsverstöße [1] sind eng miteinander verknüpft. Eine nicht vollständige oder unzutreffende Buchführung führt zumeist auch zu einer unrichtigen Darstellung im Jahresabschluss und in der Steuerbilanz. Buchführungsverstöße sind damit häufig Ursache für Bilanzierungsverstöße. Es ist jedoch durchaus auch denkbar, dass die Buchführung zwar ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 4.1 Versagung bzw. Einschränkung des Bestätigungsvermerkes

Rz. 74 Bei prüfungspflichtigen Unternehmen können Verstöße gegen die Buchführungspflicht zu einer Versagung oder zumindest zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen (§ 322 HGB). Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Abschlussprüfer zu klären, ob "die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Sat...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 82 Wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder will oder die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können, weil sie schwerwiegende Mängel aufweisen, kommt es zur Schätzung des Gewinns (§ 162 AO).[1] Eine Schätzung ist in Form der Teils...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.7 Versagung bzw. Wegfall von Steuervergünstigungen

Rz. 95 Die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen setzt grundsätzlich nicht voraus, dass die Bücher und Aufzeichnungen insgesamt ordnungsgemäß geführt worden sind. Allerdings müssen für Steuervergünstigungen, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 5 EStG voraussetzen, die von der jeweiligen Vergünstigungsvorschrift verlangten buchmäßigen Nachweise erbracht werden,...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.5 Arten von Buchführungsverstößen

Rz. 12 Bei der Einteilung von Buchführungsverstößen kann zum einen zwischen formellen und materiellen Mängeln bzw. "dokumentationstechnischen" und "inhaltlichen" Mängeln differenziert werden. Bei einem Verstoß gegen Ordnungsvorschriften soll ein formeller, bei unterbliebener, fehlerhafter oder unvollständiger Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen soll ein materieller Mangel ge...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 23 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen ande...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.1 Buchführungsverstöße

Rz. 1 In der Literatur findet sich häufig auch die Bezeichnung "Buchführungsdelikte".[1] Da Fehler in der Buchführung allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Folgen haben können,[2] bei denen es sich nicht nur um strafrechtliche Sanktionen handelt, erscheint die Bezeichnung "Delikt" zu eng. Hier soll daher die weitere Bezeichnung "Buchführungsverstöße" verwandt werden. Rz...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.5 Verzögerungsgeld

Rz. 91 Die in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber beabsichtigte primäre Sanktion ist hingegen die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes [1] nach § 146 Abs. 2c AO. Kommt das deutsche Unternehmen der Aufforderung durch die Finanzbehörde zur Rückverlagerung seiner ins Ausland verlegten Buchführung, der Mitteilungsverpflichtung bzgl. eines geänderten Standorts oder Beauftragt...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.1 Bilanzierungsverstöße – Begriff und Abgrenzung

Rz. 1 Der Begriff "Bilanzierungsverstoß" soll im Folgenden sowohl für die Verletzung gesetzlich oder anderweitig normierter Bilanzierungsvorschriften (z. B. des Handels- und Steuerrechts, des Börsenrechts, der Rechnungslegungsstandards etc.) als auch für die Missachtung von Bilanzierungsregeln, die durch unbestimmte Rechtsbegriffe vorgegeben sind (wie z. B. durch die Grundsä...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.6 Motive der handelnden Personen

Rz. 13 Vielfach offenbaren sich Buchführungsverstöße im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen. Ist ein Unternehmen bereits über einige Zeit wirtschaftlich angeschlagen, so wurden häufig die Kosten für externe Dienste, wie z. B. den Steuerberater oder Buchhaltungskräfte, eingespart, um mit den verbleibenden liquiden Mitteln zumindest den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die unerledig...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.4 Steuerliche Unmaßgeblichkeit

Rz. 65 Den gesetzlichen Vorschriften oder den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) widersprechende Bilanzierungsansätze entfalten bei allen Bilanzierenden keine Verbindlichkeit für die Steuerbilanz. In § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG wird nämlich das Betriebsvermögen, das nach den handelsrechtlichen GoB "auszuweisen ist", und nicht das tatsächlich ausgewiesene für steuerlich...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.2 Fälschung beweiserheblicher Daten

Rz. 54 Da der Urkundenbegriff nur Gedankenerklärungen erfasst, die in schriftlicher oder sonst verkörperter Form vorliegen, hat der Gesetzgeber für unsichtbar gespeicherte Daten ohne Ausdruck einen eigenen Straftatbestand geschaffen. Bei Manipulationen in der DV-gestützten Buchführung kommt somit anstelle des § 267 StGB eine Strafbarkeit nach § 269 StGB in Betracht. Die Vors...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.2 Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Rz. 65 Eine unrichtige Buchführung über die Anzahl der Arbeitnehmer kann eine Vorbereitungshandlung für dann folgende unrichtige Beitragsnachweisungen gegenüber der Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle sein. Kommt es zur Abgabe unrichtiger Nachweisungen, stellt dies bezüglich der Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung ein Vergehen nach § 266a StGB dar.[1] Rz....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.6 Bilanzberichtigung und -änderung

Rz. 92 Buchführungsverstöße können auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine Korrektur der (Steuer-)Bilanz (sog. Bilanzberichtigung)[1] erforderlich machen. Von einer solchen Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) spricht man, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Ein Bilanzansatz ist dann fehlerhaft, wenn er unzulässig ist, d....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.3 Enforcement-Verfahren

Rz. 237 Mit Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) zum 1.1.2022 wurde das deutsche Enforcement-Verfahren grundlegend reformiert und das bis dahin zweistufige Enforcement-System aufgehoben und durch ein einstufiges Verfahren ersetzt. "Enforcement" bezeichnet dabei die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhal...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.3 Verlagerung der digitalen Buchführung nach § 146 Abs. 2a AO

Abweichend von der Grundregelung des § 146 Abs. 2 AO, die besagt, dass Bücher und Aufzeichnungen im Inland gelagert werden müssen, dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach § 146 Abs. 2b Satz 1 AO elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland[1] geführt und aufbewahrt werden.[2] Die Voraussetzungen, die hierfür erfüllt sein müssen, ...mehr

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Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Kosten der Buchführung und Aufzeichnung

Rz. 32 Die Kosten der Buchführung, der Aufzeichnung und der Aufbewahrung hat der von der Pflicht betroffene Stpfl. zu tragen.[1] Da der mit der Pflichterfüllung verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand regelmäßig nicht unerheblich ist, trifft aufgrund des ihm erteilten Auftrags einen Steuerberater eine Beratungspflicht. Er soll einen Kleingewerbetreibenden pflichtgemäß dara...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Sonderregelung für die elektronische Buchführung nach § 146 Abs. 2a und 2b AO

4.3.1 Allgemeines zum Transfer der elektronischen Buchhaltung Rz. 35 Abweichend von der Grundregelung (s. Rz. 33) dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach dem durch Art. 10 Nr. 6 JStG 2009 v. 19.12.2008[1] eingefügten § 146 Abs. 2a S. 1 AO a. F. elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland geführt und aufbewahrt werden.[2] Nach der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Grundsätze ordnungsmäßiger elektronischer Buchführung

Rz. 7 Der Beteiligte hat hinsichtlich der Art und Weise der Buchführung bzw. Aufzeichnungen Gestaltungsfreiheit.[1] Die Buchführungsform muss formell und materiell allerdings den GoB[2] entsprechen. Dies gilt gleichfalls, soweit sich der Beteiligte zur Aufgabenbewältigung der elektronischen Datenverarbeitung (DV) bedient, wie dies heute regelmäßig der Fall ist.[3] Rz. 7a Mit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

2.1 Grundsatz der Gestaltungsfreiheit Rz. 12 § 145 Abs. 2 AO gibt die allgemeine Grundlage für die an Aufzeichnungen zu stellenden Anforderungen.[1] Die technische Durchführung der Aufzeichnungen hat sich an dem Zweck zu orientieren, den diese für die Besteuerung erfüllen sollen.[2] Der Aufzeichnungspflichtige hat für zweckentsprechende Gestaltung Sorge zu tragen. Darüber hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Ort der Buchführung und Aufbewahrung

4.1 Grundsatz Rz. 33 Die Übersicht über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens und damit der Zweck der Buchführungspflicht[1] können nach Ansicht des Gesetzgebers nur erreicht werden, wenn die Bücher und Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO [2] geführt und aufbewahrt werden[3] und sie sich damit im Zugriffsbereich der deutschen Finanzbehörden befinden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rz. 13 Die Führung des Anbauverzeichnisses ist notwendige Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung mit der daraus folgenden Beweisfunktion.[1] Die Auferlegung der zusätzlichen Aufzeichnungspflicht für Land- und Forstwirte verstößt nach dieser BFH-Rspr. (für die vorausgehenden Vorschriften § 4 über landwirtschaftliche Buchführung) nicht gegen den Gleichheitsgru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

1 Allgemeines 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 145 AO regelt die allgemeinen Anforderungen, die an die Führung von Büchern und Aufzeichnungen[1] zu stellen sind. Diese allgemeinen Grundregeln werden ergänzt durch §§ 146, 147 AO mit detaillierten Einzelregelungen. Zusammen ergeben sich aus §§ 145–147 AO die steuerlichen Ordnungskriterien für die formelle Durchfüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 146 AO konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen. Die Regelung geht im Wesentlichen zurück auf § 162 RAO.[1] Die letzten wesentlichen Änderungen der Bestimmung sind durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[2] und das Jahressteuergesetz 202...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Freiwillige Buchführung

Rz. 44 Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungskriterien, auch § 145 AO, auch für den Unternehmer i. S. v. § 2 UStG [1], der Bücher und Aufzeichnungen führt, ohne nach §§ 140–144 AO hierzu verpflichtet zu sein.[2] Hierdurch soll verhindert werden, dass die Finanzbehörde durch freiwillig, aber unrichtig geführte Bücher getäuscht wird.[3] Nur bei Einhaltung der Ordnungsvorschri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

1.2.1 Steuerrechtliche Bedeutung Rz. 4 Die in §§ 145–147 AO getroffenen Regelungen enthalten einzelne kodifizierte GoB, wie sie auch nach §§ 238ff. HGB für die nach dem Handelsrecht Aufzeichnungs- und Buchführungspflichtigen gelten.[1] Sie sind uneingeschränkt maßgeblich für jedes Buchführungssystem und jede Buchführungsform.[2] Die Bedeutung dieser kodifizierten GoB beschrän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Die Norm ist anzuwenden auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019.[2] Sinn und Zweck de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Grundsatz der Gestaltungsfreiheit

Rz. 12 § 145 Abs. 2 AO gibt die allgemeine Grundlage für die an Aufzeichnungen zu stellenden Anforderungen.[1] Die technische Durchführung der Aufzeichnungen hat sich an dem Zweck zu orientieren, den diese für die Besteuerung erfüllen sollen.[2] Der Aufzeichnungspflichtige hat für zweckentsprechende Gestaltung Sorge zu tragen. Darüber hinaus können aber, soweit nicht weitere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Voraussetzungen eines Transfers ins Ausland nach § 146 Abs. 2a und 2b AO

Rz. 37 Seit der Neufassung der Regelung durch das JStG 2020 ist danach zu differenzieren, ob die Verlagerung in das EU-Ausland erfolgen soll oder in einen sog. Drittstaat, um den europarechtlichen Bedenken an der bisherigen Rechtslage zu begegnen.[1] Nach § 146 Abs. 2a Satz 1 AO ist für eine Verlagerung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat – oder nunmehr auch in mehrere EU-Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen GoB bzw. GoBD

Rz. 8 Für die Einhaltung der GoB bzw. GoBD sind der Buchführungspflichtige bzw. die in §§ 34–35 AO genannten Personen verantwortlich.[1] Bei einer atypisch stillen Gesellschaft trifft z. B. die Pflicht, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu fertigen, allein den Geschäftsinhaber, nicht den stillen Gesellschafter.[2] Die im Auftrag des stillen Gesellschafters gefertigte Buc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.1 Allgemeines zum Transfer der elektronischen Buchhaltung

Rz. 35 Abweichend von der Grundregelung (s. Rz. 33) dürfen unter gewissen Voraussetzungen nach dem durch Art. 10 Nr. 6 JStG 2009 v. 19.12.2008[1] eingefügten § 146 Abs. 2a S. 1 AO a. F. elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen im Ausland geführt und aufbewahrt werden.[2] Nach der Fassung des § 146 Abs. 2a AO aufgrund des JStG 2009 war dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 145 AO regelt die allgemeinen Anforderungen, die an die Führung von Büchern und Aufzeichnungen[1] zu stellen sind. Diese allgemeinen Grundregeln werden ergänzt durch §§ 146, 147 AO mit detaillierten Einzelregelungen. Zusammen ergeben sich aus §§ 145–147 AO die steuerlichen Ordnungskriterien für die formelle Durchführung der Buchführung, die erforderlichen Aufzeichnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146 AO konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen. Die Regelung geht im Wesentlichen zurück auf § 162 RAO.[1] Die letzten wesentlichen Änderungen der Bestimmung sind durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[2] und das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.20...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Folgen eines Verstoßes gegen § 146 Abs. 2b

Rz. 43 Kommt der Stpfl. der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seiner Pflichten zur Einräumung des Datenzugriffs (s. Rz. 38), zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i. S. d. § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe des Widerrufs und der ...mehr