Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführungspflicht

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Buchführungssysteme

Rz. 159 Wer verpflichtet ist, Bücher zu führen, oder dieses freiwillig tut, unterliegt besonderen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden (§§ 90 ff., 93, 97 ff. AO). Bei der Buchführung muss es sich um eine gesonderte Aufstellung und Dokumentation der Geschäftsvorfälle handeln, die sich aus Geschäftsbüchern, Belegen bzw. Datenträgern ergibt. Rz. 160 Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 19. Einkommensteuergesetzesänderungen 2017

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verstöße gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung (§ 381 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als die Vorgängervorschrift (§ 407 Abs. 1 Nr. 1 RAO 1968) erfasst § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht nur Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern Pflichten ganz allgemein, die dem Betroffenen zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegt sind. Auch die Verletzung anderer als Erklärungs- und Anzeigepflichten können somit künftig ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Kassenfehlbetragsrechnung

Rz. 1134 Die Kassenfehlbetragsrechnung ist geeignet für kleinere und mittlere Betriebe, bei größerer Bareinnahmenfrequenz und Aufzeichnung des baren Zahlungsverkehrs in einem Kassenbuch, wobei der Sollbestand meist nur am Monatsende festgestellt wird. Diese Methode geht von der Erkenntnis aus, dass der Betriebsinhaber/Unterhaltsschuldner nicht mehr Geld ausgeben kann, als in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / 5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Barzuwendungen an den Arbeitnehmer sind nur lohnsteuerfrei, soweit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.[1] Der gezahlte Kindergartenzuschuss muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.mehr

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Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 429 Zu den Aufzeichnungspflichten des Unternehmers beim Ausschluss des Vorsteuerabzugs und bei nur teilweisem Vorsteuerabzug gem. § 22 Abs. 3 UStG, gilt nach Abschn. 22.4 UStAE Folgendes: Unternehmer, die nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die deshalb die angefallenen Vorsteuerbeträge aufzuteilen haben, brauchen außer den Vorsteuerbeträgen, die voll vom ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.1 Geschuldete Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 264 Der Unternehmer kann gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. ab dem 30.6.2013 (Rz. 20) die geschuldete EUSt für eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abziehen. Bis zum Urteil des EUGH v. 29.3.2012[1] herrschte in Deutschland die Praxis, gestützt auf den Wortlaut des § 15 Abs. Nr. 4 UStG vor dem 30.6.2013, dass nur die entrichtete EUSt abziehbar sei – obschon Art. 17 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 6.4 Austauschverfahren bei Altteilen als Werklieferung der Kfz-Werkstatt

Wird an einem Fahrzeug ein funktionsunfähiges Teil (z. B. Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle, Vergaser) gegen ein aufbereitetes funktionsfähiges Austauschteil ersetzt, liefert der Unternehmer der Kfz-Werkstatt das Ersatzteil im Rahmen einer Werklieferung.[1] Diesem wie eine Lieferung zu behandelnden Umsatz stehen als Gegenleistung eine Geldzahlung und die Liefe...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5.2 Sonderbilanzen beinhalten Wirtschaftsgüter der Gesellschafter

Sonderbilanzen enthalten Wirtschaftsgüter, die rechtlich einem oder mehreren Gesellschaftern und nicht zum Gesamthandsvermögen gehören, aber von der Personengesellschaft zur Erzielung von Einkünften entgeltlich oder auch unentgeltlich genutzt werden.[1] Dieses Vermögen wird als Sonder-Betriebsvermögen bezeichnet. Achtung Buchführungspflicht für Sonder-Betriebsvermögen Für die Mit...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 6 Buchführung ist notwendig

Werden Vermögenswerte zu Sonder-Betriebsvermögen, muss zuerst einmal eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Unterliegen die Wirtschaftsgüter Wertveränderungen (z. B. der Abschreibung) oder werden die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist es auch ratsam eine laufende Buchführung einzurichten. Die Wirtschaftsgüter ...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 3.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Die Personengesellschaft muss in ihrer Eigenschaft als Kaufmann nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der ...mehr

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Kapitalkonto / 4.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Der Kaufmann ist verpflichtet, nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge ermit...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2.1 Schwarzarbeit

Rz. 21 Gemäß Abs. 1a Satz 1 leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistung ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt ( § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbek...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 4 Privatkonten gibt es bei Kapitalgesellschaften nicht

Da es sich bei Kapitalgesellschaften um juristische Personen handelt, sind sowohl Privatentnahmen als auch Privateinlagen nicht möglich. Gesellschaften dieser Rechtsform haben keine Privatsphäre und damit keine Privatkonten. Wichtig Blick in die Zukunft! – Die Buchführungspflichtgrenze soll erhöht werden Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Wachstumschancengesetz" veröff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.3 Hinweis auf die Aufzeichnungspflichten (§ 3 Absatz 3 BsGaV)

63 Das Unternehmen muss nach § 3 Absatz 3 BsGaV sicherstellen, dass es im Rahmen des § 90 Absatz 3 Satz 4 AO (s. auch § 7 GAufzV) auf Anforderung durch die Außenprüfung Aufzeichnungen über die Gründe für die jeweilige Zuordnungsentscheidung hinsichtlich der Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung und für die anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen vorlegen kann. Zu de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.4 Zuordnung von Finanzierungsaufwand für inländische Betriebsstätten nichtbilanzierender ausländischer Unternehmen (§ 15 Absatz 4 BsGaV)

161 Der inländischen Betriebsstätte eines nichtbilanzierenden ausländischen Unternehmens kann Finanzierungsaufwand des ausländischen Unternehmens nur zugeordnet werden, soweit er im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte steht. Die Zuordnung ist nur anzuerkennen, soweit das Ergebnis der Betriebsstätte aus ihrer Geschäftstätigkeit dem Fremdv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Maßgebender Stichtag und Aufstellungsfrist

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen. Diese Formulierung bedeutet nicht, dass die Eröffnungsbilanz an dem maßgeblichen Stichtag aufzustellen ist; gemeint ist vielmehr der Stichtag, zu dem die Bilanzaufstellung erfolgen muss. Für die Bestimmung der Aufstellungsfrist sind gemäß § 242 Abs. 1 Satz 2 die auf den JA be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Eine organisatorische Zusammenfassung der Betriebe gewerblicher Art ist nicht erforderlich

Tz. 138 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 1) setzt eine stliche Zusammenfassung nach § 4 Abs 6 S 1 KStG (entgegen der früheren Rechtslage, s Urt des BFH v 11.02.1997, BFH/NV 1997, 625 und s Urt des Hess FG v 28.02.2001, Az: 4 K 7013/98) keine organisatorische Zusammenfassung der BgA durch die jur Pers d öff Rechts (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.15.5 Zuordnung von Finanzierungsaufwand für ausländische Betriebsstätten nichtbilanzierender inländischer Unternehmen (§ 15 Absatz 5 BsGaV)

162 Der ausländischen Betriebsstätte eines nicht buchführungspflichtigen und auch tatsächlich keine Bücher führenden inländischen Unternehmens ist Finanzierungsaufwand des Unternehmens zuzuordnen, soweit er im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte steht. Der Betriebsstätte ist mindestens der Anteil des Finanzierungsaufwands des Unternehmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zur Aufstellung verpflichteter Personenkreis

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht zur Aufstellung von Eröffnungsbilanz und JA obliegt – ebenso wie die Buchführungspflicht nach § 238 sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars (vgl. § 240) – dem Kaufmann (vgl. zur Frage nach dem hierdurch verpflichteten Personenkreis HdR-E, HGB, § 238, Rn. 4f.). Nicht mehr zur Aufstellung verpflichtet sind diejenigen Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.4.3 Zuordnung einer Personalfunktion in Zweifelsfällen (§ 4 Absatz 3 BsGaV)

75 Kann eine Personalfunktion weder nach § 4 Absatz 1 noch nach § 4 Absatz 2 BsGaV zugeordnet werden, so räumt § 4 Absatz 3 BsGaV dem Unternehmen einen Beurteilungsspielraum für die Zuordnung der Personalfunktion ein. Die Zuordnung der Personalfunktion muss sich aber so weit wie möglich an den Kriterien des § 4 Absatz 1 und 2 BsGaV orientieren. Die Zuordnung der Personalfun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.23 Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

279 Abschnitt 3 der BsGaV (§§ 23 bis 29 BsGaV) ist speziell auf Betriebsstätten anzuwenden, die das Versicherungsgeschäft betreiben (Versicherungsbetriebsstätten – s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil IV Tz. 1). Der Begriff "Versicherungsbetriebsstätte" ist unter Bezugnahme auf § 1 Absatz 1 Nummer 1 VAG (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 VAG a.F.) in § 23 BsGaV definiert. 280 Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3.2 Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 BsGaV)

443 § 1 Absatz 5 AStG enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 beginnen, eine Hilfs- und Nebenrechnung nach den Regeln des § 3 BsGaV zu erstellen. Davon unabhängig besteht die allgemeine Verpflichtung, eine wahrheitsgemäße Steuerklärung abzugeben (§ 150 Absatz 2 AO), in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.1 Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (§ 35 Absatz 1 BsGaV)

386 Abschnitt 5 der BsGaV (§§ 35 bis 38 BsGaV) ist speziell auf Förderbetriebsstätten anzuwenden. § 35 Absatz 1 Satz 1 BsGaV definiert den Begriff Förderbetriebsstätte: Darunter fallen Betriebsstätten, die zur Förderung von Bodenschätzen entstehen und nach Abschluss der Fördertätigkeit enden. Jedes Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbau- bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.18 Allgemeines zu Bankbetriebsstätten (§ 18 BsGaV)

192 Abschnitt 2 der BsGaV (§§ 18 bis 22 BsGaV) ist speziell auf Bankbetriebsstätten anzuwenden (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil II Tz. 1). Der Begriff "Bankbetriebsstätte" ist unter Bezugnahme auf § 1 Absatz 1 KWG in § 18 BsGaV definiert. Im KWG sind auch Finanzdienstleistungsinstitute genannt. Auf Finanzdienstleistungsinstitute, die keine Bankgeschäfte tätigen, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. BMF, Schr. v. 22.12.2016 – IV B 5 - S 1341/12/10001-03, BStBl. I 2017, 182(Grundsätze für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und auf die Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung – VWG BsGa])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens Folgendes:mehr