Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VIII. Erbschaft- und Schenkungssteuer

In der Schweiz werden Erbschaften sowie Schenkungen nicht durch den Bund besteuert. Dafür erheben praktisch alle Kantone (ausgenommen Schwyz, Obwalden und teilweise Luzern) eine sog. Erbschaft- und Schenkungssteuer. Abgesehen von einer Ausnahme wird die Erbschaftsteuer in allen Kantonen – wie in Deutschland auch – als Erbanfallsteuer, also auf dem Erbteil eines jeden Erben od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zur Kirchensteuer

Rn. 63 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Art 140 GG iVm Art 137 Abs 8 WRV folgt, dass die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Festsetzung und Erhebung der KiSt den Ländern und nicht dem Bund zusteht, dies wird in § 51a Abs 6 EStG hervorgehoben, wonach § 51a Abs 1–5 EStG für die KiSt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften gelten. Die Länder haben jedoch in ihren KiStG j...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.1 Einleitung

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit und der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ. Der TVÜ erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.10.2005 begründet wurde und über diesen Zeitpunkt hinaus ununterbrochen fortbesteht, sowie Beschäftigte, die nach einer Unterbrechung von längsten...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 2. Handänderungssteuer

Auch die Handänderungssteuer wird lediglich von den Kantonen,[29] nicht dagegen vom Bund, erhoben. Steuerauslösender Tatbestand ist hier u.a. der durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung begründete entgeltliche oder unentgeltliche Eigentumsübergang von Rechten an Grundstücken. Kantonsabhängig können u.a. Handänderungen zwischen nahen Verwandten und/oder aufgrund Schenkung/Er...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Vermögenssteuer

Alle Kantone,[16] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Es gelten die folgenden Grundsätze:[17]mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von’Kapitalgesellschaftsanteilen

Während § 6 AStG [66] beim Wegzug im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile eine Veräußerung fingiert, werden Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung an Kapitalgesellschaftsanteilen nach Art. 13 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland[67] der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers unterworfen. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland für Beteiligungen von m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unmittelbar ist § 51a EStG auf alle Zuschlagsteuern zur ESt anwendbar, für die die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes besteht. Derartige bundesgesetzlich geregelte Zuschlagsteuern, die in den Anwendungsbereich des § 51a EStG fallen, werden derzeit jedoch nicht erhoben; der SolZ ist umfassend im SolZG geregelt. Nach § 31 Abs 1 KStG sind § 5...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.3 Mehrfacher Wechsel zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Im Folgenden wird die Situation eines mehrfachen Arbeitgeberwechsels innerhalb des TVöD im Laufe des Erwerbslebens der Beschäftigten beleuchtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer war vom 1.11.1990 bis zum 14.10.2002 bei der F Stuttgart GmbH beschäftigt. Vom 15.10.2002 bis einschließlich 30.6.2006 stand er in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt B. Seit dem 1.7.2006 ist er bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Einordnung als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Was unter den Begriffen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen zu verstehen ist, bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei § 1 Abs 1 KStG. Problematisch dabei ist, dass die Merkmale für die zivilrechtliche Einordnung des ausl Empfängers von inl Eink durch ausl ZivR bestimmt werden, welches idR vom dt Recht abweicht. Die st-rechtl...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TVöD – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Übergangsregelung des § 72 A II regelt die Anrechnung von vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Dienstzeit, soweit diese nicht bereits als Beschäftigungszeit gemäß § 20 Abs. 1 BAT zur Dienstzeit gehören. erfasst werden die Fälle, die nur deshalb nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gewechselt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund, § 1936 BGB...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.4 Überleitung der Arbeiter vom BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O in den TVöD

Arbeiter, die bis 30.9.2005 unter den Geltungsbereich des BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O fielen (Einzelheiten siehe oben Ziffer 4.1), wurden im Rahmen der Überleitung entsprechend der nach § 6 BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O berechneten Beschäftigungszeit den Entgeltstufen der jeweiligen Entgeltgruppe des TVöD zugeordnet (§ 7 TVÜ). Diesbezüglich ist also die Berechnung der Beschäfti...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Besondere Fälle

Rz. 44 Aufgrund der Universalsukzession gehen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungspflichten, die sich gegen den Erblasser richteten, auf die Erben über. Die öffentlich-rechtliche Altlastenhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wird auf den Nachlass begrenzt, wenn das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde. Dasselbe gilt für Ansprüche aus § 836 BGB, wenn ein geerbtes...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 7

Auf einen Blick Die steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind durch die föderalistische Staatsstruktur geprägt, indem Steuern sowohl auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene erhoben werden. Trotz dieser vermeintlichen Komplexität ist die Schweiz als Zuzugsstaat insbesondere aufgrund der niedrigen Einkommens- und Vermögenssteuern für deutsche Zuzügler attraktiv. Da e...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen die Bundesrepublik Deutschland, die jeweilige Gemeinde, rechtlich selbstständige bundesunmittelbare Körp...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Wegzug vor nicht mehr als fünf Jahren

Rz. 14 Für die unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG ist – wie gesehen – die Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erwerbers ohne Belang. Demgegenüber knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b und c ErbStG an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten an. Rz. 15 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG gelten solche deutsche Staatsangehörige...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Normen, Rechtsweg

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Regelungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in das Sozialgesetzbuch integriert. Für den Bereich der reinen Sozialhilfe sind die Regelungen seither im SGB XII enthalten, während die Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II (nachstehend Rdn 14 ff.) enthalten sind. Die Vorschriften zum Gesetz über di...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Extremismusklausel

Rz. 117 Extremistische Körperschaften, die nach ihrer Satzung oder bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung Bestrebungen i.S.d. § 4 BVerfSchG fördern oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandeln,[192] sind kraft Gesetzes von Steuervergünstigungen ausgeschlossen, vgl. § 51 Abs. 3 AO.[193] Zu den extremistischen Körperschaften gehören solche, deren Zweck oder Tätig...mehr

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Beschäftigungszeit / 3 Die Bedeutung der Beschäftigungszeit nach dem TVöD

Die Beschäftigungszeit hat im TVöD Bedeutung für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die Zahlung des Jubiläumsgelds und die Dauer der Kündigungsfristen und im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) im Bereich des Bundes nach § 3 des Digitalisierungstarifvertrags – Entgeltsicherung – auf die Dynamisierung der persönlichen Zulage b...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Versorgungsfreibeträge

Rz. 309 Neben dem persönlichen Freibetrag gemäß § 16 ErbStG können dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen zusätzlich besondere Versorgungsfreibeträge gemäß § 17 ErbStG zustehen. In den Genuss des besonderen Versorgungsfreibetrages können gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG der überlebende Ehegatte/Lebenspartner und gemäß Abs....mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Pflichten

Rz. 81 Der nicht befreite Vorerbe hat gem. § 2116 BGB besondere Wertpapiere zu hinterlegen, wenn dies der Nacherbe verlangt. Das Gesetz billigt dem Nacherben in Bezug auf bestimmte Wertpapiere der Erbschaft, die nicht zum Umlaufvermögen des Nachlasses gehören und die wegen ihrer Verkehrsfähigkeit und ihres typischerweise hohen Werts ein besonderes Sicherungsbedürfnis des Nac...mehr

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Allgemeine Pflichten / 4.1 Wirkung der Verpflichtungserklärung

Im Besonderen Teil Verwaltung ist geregelt, dass Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen (§ 41 Satz 2 BT-V). Der TV-L enthält keine vergleichbare Regelung. Anders war di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Verbot der Berichtigung oder erstmaligen Erteilung einer Steuerbescheinigung in den Fällen des § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG(§ 27 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 215 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 5 S 3 KStG ist sowohl im Fall des S 1 (zu niedrig bescheinigte Einlageverwendung, s Tz 205ff) als auch im Fall des S 2 (unterlassene oder verspätete Bescheinigung, s Tz 210ff) eine Berichtigung oder erstmalige Erteilung von St-Besch nicht zulässig. Nach der Rspr des BFH ist die Vorschrift des § 27 Abs 5 S 2 und 3 KStG keiner e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.3 Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten

Kraft Gesetzes müssen bestimmte Zeiten als Beschäftigungszeit anerkannt werden. Insbesondere ist die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die Zeit einer Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn der entlassene Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst/die Fachausbildung mindesten...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 2. Verkehrswert (Marktwert) und Grundbesitzwert (gemeiner Wert)

Rz. 19 Im Gegensatz zu Urteilen über ethische Werte sind ökonomische Werte keine Wert-, sondern Seinsurteile, d.h. zu beobachtende Feststellungen über den Tauschwert von Wirtschaftsgütern. Nach der modernen Werttheorie ergibt sich der Tauschwert aus dem Verhältnis von relativer Seltenheit (Knappheit) und subjektivem Gebrauchswert, also aus Angebot und Nachfrage, und kann som...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Einlagenrückgewähr durch Körperschaften oder Personenvereinigungen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 1 KStG idF des JStG 2022 können auch ausl Kö oder Pers-Vereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im Inl unterliegen, eine Einlagenrückgewähr erbringen, wenn sie Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG gewähren können. Diese ausl Kö können (bei Vorhandensein einer inl BetrSt) in D beschr kstpfl sein; sie müssen es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.4 Freistellung vom und Erstattung des Steuerabzugs (§ 43b EStG, § 50c, 50g EStG)

Tz. 149 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn der St-Abzug aufgr internationaler Abkommen (EU-Recht, DBA) zu unterlassen oder zu ermäßigen ist, bestehen zwei Verfahrensalt zur Entlastung vom St-Abzug, an denen jeweils das BZSt (früher Bundesamt für Finanzen, BfF) maßgeblich beteiligt ist (außerdem zu § 44a Abs 9 EStG ab VZ 2009 und zur Erstattung von KapSt auf Streubesitzdividende...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 965 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 7 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Wohnungsbau am Ortsrand: "Reparaturvorschrift" für § 13b BauGB

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes am 17.11.2023 auch Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Unter anderem wird ein neuer § 215a BauGB eingeführt – eine Art Reparaturvorschrift –, mit der Rechtsklarheit bezüglich des § 13b BauGB geschaffen werden soll. § 13b BauGB soll den Wohnungsbau auf Freiflächen am Ortsrand erleichtern, wurde a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Nationale Arbeitsschutzstrategie

Rz. 2 Die GDA ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Im Mittelpunkt der GDA steht die Verpflichtung ihrer Träger (Bund, Länder und Unfallversicherungsträger) zur Gemeinsamkeit im Präventionshandeln. Es geht darum – abgestimmt mit den Sozialpartnern – praktische Verbesserungen f...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / Zusammenfassung

Überblick Energetische Maßnahmen wurden auch schon vor dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes durch Förderprogramme unterstützt. Mit den Neuerungen des GEG können aber in Zukunft auch Förderprogramme zur Finanzierung der energetischen Maßnahmen hinzukommen. In der heutigen Zeit sind die einzelnen Förderprogramme hoch interessant, da diese regelmäßig mit einer Zinsverbi...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.4 Beiträge zu Berufsverbänden

Rz. 682 [Beiträge zu Berufsverbänden → Zeile 56] Zu den anerkannten Berufsverbänden und Berufsständen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG) gehören Gewerkschaften, Anwaltskammer, Referendarverbände, Richtervereine, Beamtenverbände, der Verein der Deutschen Ingenieure (VDI), der Verein der Handlungsreisenden, der Marburger Bund oder der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks etc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Anspruchsdauer und Anspruchshöhe

Rz. 69 Der Anspruch besteht für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag. Rz. 70 Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach den Vorschriften des SGB V , demnach nach § 24i SGB V. [1] Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 beträgt jedoch insgesamt höchstens 210 EUR (§ 19 Abs. 2 Satz 1). Dieser Gesamtbetrag verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Tage der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.4 Einsatz eines Energieeffizienz-Experten

Die Förderbedingungen setzen voraus, dass zur Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt wird. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt. Aufgaben Neben der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.3 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), wenn sie Eigentümer eines bestehenden und selbst bewohnten Wohngebäudes in Deutschland sind und der Haushalt ein Elektroauto besitzt oder dieses verbindlich bestellt ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.6 Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien

Der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für die Förderung. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden.mehr