Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Option zur Umsatzsteuer / 1.2 Leistung an Unternehmer für dessen Unternehmen

Um für eine in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführte Leistung zur Umsatzsteuer optieren zu können, muss diese Leistung an einen anderen Unternehmer [1] für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG sowie § 2b UStG. So ist insbesondere bei Leistungen an juristis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Definition marktfähiger Steuergestaltungen (Abs. 1)

"(1) Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist marktfähig, wenn sie konzipiert wird, vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie individuell angepasst werden muss." Rz. 2 [Autor/Stand] Keine individuelle Anpassung. § 138h Abs. 1 AO definiert mit der sog. marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung eine besondere Kat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Wohnungszuweisung

a) Definition "Ehewohnung" Rz. 195 Unter den Begriff der Ehewohnung fallen alle Räumlichkeiten, die die Ehegatten vor ihrer Trennung überwiegend zum gemeinsamen Wohnen benutzt haben bzw. die dafür bestimmt waren. Nebenräume und Grundstücksflächen gehören dazu. Ehewohnung kann eine nicht abgeschlossene Wohneinheit, ein Einzimmerraum, ein möbliertes Zimmer, ein Gartenhaus, ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Checkliste: Zugewinnausgleich

aa) Berechnungsstichtage Rz. 18 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / e) Checkliste: Auseinandersetzung bei Gütertrennung

aa) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages Rz. 133 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG[205] und des BGH[206] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[207] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / III. Checkliste: Versorgungsausgleich

1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens

Rz. 792 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen nur geringen Einkommensmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 749 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeitmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Anspruchsgrundlagen: Übergewicht des Bedarfs/sonstige Billigkeitsgründe Da Anspruchsgrundlage für die Überlassung und Übereignung des Alleineigentums an Haushaltsgegenständen die Feststellung ist, dass der Anspruch stellende Ehegatte auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Überschreiten des Höchstbetrages

Rz. 103 Die Höchstbetragsregelung ist aufgehoben durch Art. 4 Ziff. 3a VAStrRG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Ehezeitanteil der Versorgung

a) Ehezeit Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeita...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / g) Fristen

Rz. 206 § 1568a BGB nennt keine Fristen für die Geltendmachung des Überlassungsanspruchs in Bezug auf die Ehewohnung, so dass ein Wohnungszuweisungsantrag auch längere Zeit nach Ehescheidung möglich ist. Allerdings erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Ehescheidungsverbund

Rz. 207 Sofern der Wohnungszuweisungsantrag bei laufendem Ehescheidungsverfahren für den Fall der Scheidung und spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache anhängig gemacht wird, fällt er in den Ehescheidungsverbund, § 137 Abs. 2 Ziff. 3 FamFG, und zwar auch mit der Folge des Anwaltszwangs, § 114 Abs. 1 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Vorrang güterrechtlicher Bestimmungen

Rz. 136 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch und der Anspruch aus unbenannten Zuwendungen kommen erst in Betracht, wenn nach Anwendung der güterrechtlichen Spezialvorschriften ein untragbares Ergebnis verbleibt. Vorrangig ist also stets zu prüfen, ob und ggf. welche güterrechtlichen Bestimmungen gelten und zu welchem Ergebnis sie führen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 12. Einschränkung der Notwendigkeit von Anpassungsanträgen, § 32 ff. VersAusglG

Rz. 115 Da grds. alle Anrechte einzeln geteilt werden, ist die Möglichkeit späterer Änderungen des aus Anlass einer Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs stark eingeschränkt worden. Das Gesetz geht davon aus, dass prinzipiell beide Ehegatten in gleicher Weise von Veränderungen der geteilten Anrechte betroffen sind. a) Anpassungsfähige Anrechte Rz. 116 Die Möglichke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Feststellung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung

Rz. 196 Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung variieren je nach den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung: aa) Miteigentum Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Alleineigentum

Rz. 198 Besteht Alleineigentum eines Ehegatten an der Ehewohnung, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der andere Ehegatte kann die Überlassung nur verlangen, wenn dies dringend notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[304] Die Regelungen gelten selbstverständlich auch, wenn ein Ehegatte alleine Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht hat, § 1568a Abs. 2 S. 2 BGB. Wird ein Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 95 Nach § 5 VersAusglG obliegt es den Versorgungsträgern, den Ehezeitanteil einer Versorgung zu ermitteln, und zwar nach der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und bezogen auf das Ende der Ehezeit. Einzubeziehen sind allerdings rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, § 5 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Feststellungen zu Zuwendungen und überobligationsmäßigen Leistungen

Rz. 137 Es ist konkret zu ermitteln, in welchem Umfang der zuwendende Ehegatte Leistungen und Arbeitsleistungen erbracht hat, inwieweit diese noch den ehelichen Verpflichtungen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft zugeordnet werden können und inwieweit sie darüber hinausgehen. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Frage, inwieweit diese zu dem Vermögenserwerb des ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / e) Aufwendungsersatz/Umzugskosten?

Rz. 204 § 1568a BGB sieht – im Gegensatz zu § 1568b Abs. 3 BGB – keine Anspruchsgrundlage für Ausgleichszahlungen des verbleibenden an den weichenden Ehegatten vor, z.B. wegen der Aufwendungen für die Anmietung einer Ersatzwohnung, für Umzugskosten, Kaution etc., ebenso wenig für den Einsatz von Geldmitteln beim Erwerb oder für Arbeitsleistungen beim Ausbau der bisherigen Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 3. Fehlende Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG?

Rz. 97 Versorgungsanrechte, denen die Ausgleichsreife i.S.d. § 19 VersAusglG fehlt, werden in den Ausgleich nach der Scheidung verwiesen, § 19 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. §§ 20 – 26 VersAusglG. Sind solche Anrechte vorhanden, kann es sich zur Vermeidung der Verschiebung einer Regelung in den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung empfehlen, eine Vereinbarung nach §§ 6 – 8 VersA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Rückübertragung oder Wertausgleich?

Rz. 139 Die Rückübertragung und dingliche Rückabwicklung kommt aufgrund der oben (siehe Rdn 129 ff.) dargestellten Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Im Allgemeinen wird nur ein auf Geld gerichteter Ausgleichsanspruch zuerkannt. Zu prüfen ist dementsprechend, ob eine Situation vorliegt, in der es zur Vermeidung eines grob unbilligen Ergebnisses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtete Anrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 2 VersAusglG

Rz. 99 Hauptanwendungsfall ist der sogenannte Abflachungsbetrag in der Beamtenversorgung nach § 69e BeamtVO. In den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich fällt nach der Rspr. des BGH der durch das Versorgungsänderungsgesetz zum 1.1.2003 reduzierte Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Höhere Zahlungen unter dem Aspekt des Besitzstandsschutzes werden in den Ausgleich nach der Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Definition "Ehewohnung"

Rz. 195 Unter den Begriff der Ehewohnung fallen alle Räumlichkeiten, die die Ehegatten vor ihrer Trennung überwiegend zum gemeinsamen Wohnen benutzt haben bzw. die dafür bestimmt waren. Nebenräume und Grundstücksflächen gehören dazu. Ehewohnung kann eine nicht abgeschlossene Wohneinheit, ein Einzimmerraum, ein möbliertes Zimmer, ein Gartenhaus, ein Wohnmobil oder eine Schiff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / f) Beteiligung Dritter

Rz. 205 Kraft Gesetzes sind außer den Ehegatten im gerichtlichen Verfahren zu beteiligen der Vermieter der Ehewohnung, der Grundstückseigentümer, der Dienstherr im Falle einer Dienst- bzw. Werkswohnung und Personen, mit denen die Ehegatten oder einer von ihnen hinsichtlich der Wohnung in Rechtsgemeinschaft stehen. Es bedarf hierzu eines Beteiligungsbeschlusses (siehe oben Rd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 10. Antrag auf Durchführung des VA trotz Ehedauer von weniger als 3 Jahren?

Rz. 113 Nach § 3 Abs. 3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.[153] Dieser Antrag bedarf keiner besonderen materiell-rechtlichen Voraussetzungen und kann trotz grundsätzlich im Ehescheidungsverfahren mit den Verbundverfahren bestehenden Anwaltszwangs ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden, § 114 Abs. 1 u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[29] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, § 19 Abs. 2 Ziff. 4 VersAusglG

Rz. 101 Solche Anrechte sind nach § 19 Abs. 2 Ziffer 4 VersAusglG dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei Ehescheidung entzogen, weil die jeweiligen Versorgungsträger nicht der deutschen Jurisdiktion unterliegen. Das Bestehen solcher Versorgungsanrechte auf Seiten des Verfahrensgegners kann Veranlassung geben, nach § 19 Abs. 3 VersAusglG auf der Seite des potenti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Anpassungsanträge in der Zuständigkeit der Versorgungsträger

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 93 Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind unabhängig von der Rechtsform auszugleichen, § 2 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG. Sie sind also auch bei Ausgestaltung als Kapital-Lebensversicherung im Versorgungsausgleich und nicht im Güterrecht auszugleichen. Die Anknüpfung an das Betriebsrentengesetz (BetrRVG) brin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Anspruchsgrundlagen außerhalb des Familienrechts

Rz. 135 Vor Anwendung der geschilderten, aus §§ 242, 313 BGB abgeleiteten Grundsätze ist zu klären, ob im Einzelfall Ansprüche aus einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis, nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen – insbesondere aufgrund einer Ehegatteninnengesellschaft (siehe Rdn 119) – oder nach Schenkungsrecht (Schenkungswiderruf) denkbar sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Ehewohnung im Miteigentum eines Ehegatten mit einem Dritten

Rz. 199 Hat nur ein Ehegatte Eigentum (oder Nießbrauch, Erbbaurecht, dingliches Wohnrecht) an der Ehewohnung, aber zusammen mit einem Dritten, gilt § 1568a Abs. 2 BGB. Der an der Ehewohnung nicht dinglich berechtigte Ehegatte kann deren Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wird die Ehewohnung aus Gründen der Billigkeit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Miteigentum

Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße auf die Nutzung der Ehewoh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte

Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 VersAusglG. Soweit ein Anrecht durch Einsatz von Vermögen geschaffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / a) Ehezeit

Rz. 94 Die Ehezeit bestimmt sich nach § 3 Abs. 1 VersAusglG, beginnend mit dem 1. des Monats der Eheschließung und endend mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Ehescheidungsantrages. Nach dem Innenprinzip sind alle in dieser Zeit erworbenen Anrechte einzubeziehen, § 3 Abs. 2 VersAusglG. Die Versorgungsträger haben nach § 5 VersAusglG jeweils den Ehezeitanteil des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / d) Zuweisungskriterien

Rz. 203 Die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass mit der Formulierung der Anspruchsgrundlagen in § 1568a BGB die Grundsätze erfasst sind, die sich bei der Anwendung des § 2 HausrVO durch die Gerichte herausgebildet haben.[314] Zur Auslegung der Bedarfskriterien und der Billigkeitsklausel kann also auf die frühere Rechtsprechung zurückgegriffen werden. § 2 HausrVO verlangte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Zu berücksichtigende Gegenleistungen und Bezahlung/ersparte Kosten für Arbeitskräfte

Rz. 138 Es ist zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Gegenleistung für Zuwendungen oder Entlohnung für geleistete Mitarbeit erfolgt ist und wie hoch ggf. der ersparte Gehaltsaufwand für eine fremde Kraft war. Die – fiktive – Vergütung für eine fremde Arbeitskraft stellt i.d.R. die Obergrenze für einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dar.[223] Umgekehrt kann nicht ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Unverfallbarkeit der Versorgungsanrechte, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG

Rz. 98 Versorgungsanrechte aus der betrieblichen Altersversorgung können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung unverfallbar sind, § 19 Abs. 2 Ziff. 1 VersAusglG. Wann Unverfallbarkeit der erworbenen Versorgungsanrechte eintritt, also ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht den Verlust der Rechte aus der betrieblichen Altersversorgung zur Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Unwirtschaftlichkeit des Versorgungsausgleichs, § 19 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG

Rz. 100 Nach § 19 Abs. 2 Ziffer 3 VersAusglG ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, soweit sein Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Maßgeblich ist das Ende der Ehezeit, wobei aber rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, im Endurteil noch zu berücksichtigen sind, § 19 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Ausschluss oder Beschränkung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 104 Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die Vorschrift verzichtet im Gegensatz zu § 1587c BGB a.F. auf die Aufzählung von Anwendungsfällen, sondern beschränkt sich auf die Klarstellung, dass von grober Unbilligkeit nur auszugehen ist, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 5. Dynamik der Versorgung

Rz. 102 Feststellungen zur Dynamik erübrigen sich, wenn – wie im Regelfall – der Ausgleich durch interne Teilung im System erfolgt. Nur ausnahmsweise kann die Frage der Dynamik eine Rolle spielen, wenn ein Wertvergleich zur Beurteilung vertraglicher Vereinbarungen, §§ 6–8 VersAusglG, des Wertes von Anrechten gleicher Art, § 18 Abs. 1 VersAusglG, oder zur Feststellung von Unbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Berechnungsstichtage

Rz. 18 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbs im R...mehr