Fachbeiträge & Kommentare zu Code of Conduct

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 32 Als Akteure im Forderungsinkasso sind neben dem Schuldner vor allem der Gläubiger, der Rechtsanwalt und der Inkassodienstleister zu betrachten. Dem Gegenstand dieses ­Praxisleitfadens ist es geschuldet, dass sich die Ausführungen auf die Akteure konzentrieren, die eine Forderung beitreiben wollen. Dabei sind die jeweiligen Kernkompetenzen zu beschreiben, um hieraus Ge...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Ganzheitliches ESG-Manageme... / 2.1 Unternehmenszweck

Nachhaltigkeit sollte in Unternehmen authentisch und transparent umgesetzt werden. Abweichungen hiervon können von der Öffentlichkeit schnell negativ aufgefasst werden, in Form von Reputationsschäden schlagend wirksam werden und das Geschäftsmodell zum Scheitern bringen. Daher erfordert Nachhaltigkeit die Sinn-ökonomische Fragestellung: WARUM will das Unternehmen nachhaltig ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling-Risikomanagemen... / 1.5 Das Outsourcing-Management, das Nachhaltigkeit integriert

Aus Risikogesichtspunkten ist für die Nachhaltigkeit und deren authentischen Umsetzung die gesamte Lieferkette entscheidend. Wichtig ist auch, dass leere Hüllen von Unternehmen vermieden werden. Daher lohnt sich ein Blick auf die ESG-Konformität der Lieferanten. Ziel ist, die gesamte Wertschöpfungskette ESG-Konform auszurichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG...mehr

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Controllingorganisation unt... / 2.3 Compliance-Management

Compliance bedeutet die Übereinstimmung unternehmerischen Handelns mit allen geltenden Gesetzen, Regeln, Verhaltensleitlinien und Standards guten Handelns.[1] In den einschlägigen Gesetzen und Kodizes, z. B. im Sarbanes-Oxlex Act oder im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), wird die Compliance explizit als Aufgabe der Corporate Governance genannt. Das im Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.1 Soziale Angelegenheiten

Rz. 20 Zwar sind die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG betriebs- und nicht unternehmens- oder konzernbezogen ausgestaltet, sodass für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten grundsätzlich die Betriebsräte des betreffenden Konzernunternehmens zuständig sind. Gleichwohl kann im Einzelfall der Konzernbetriebsrat auch für soziale Angelege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.5 Länderkataloge

Bislang liegen sowohl Bewertungen der code of conduct Gruppe der EU als auch der OECD (Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Rahmen des Monitoring-Prozesses zur Anpassung der bestehenden Patentboxregelungen) vor. a) Feststellungen für Europa (und assozierte Staaten) Hiernach wurden die (geänderten) Patentboxen von Irland, Ungarn, Portugal, Großbritannien (aber: Ausnahme für Pat...mehr

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Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.1 "Agile Code of Conduct"

Das Herzstück des "Agile Cooperation Modells" ist der "Agile Code of Conduct", welcher die verbindlichen "Spielregeln" für die Zusammenarbeit in den gemischten Teams vorgibt und auf dessen Einhaltung die "Spielteilnehmer" gesondert zu verpflichten sind. 5.1.1 "Spielteilnehmer" Zunächst legt der "Agile Code of Conduct" dabei die "Spielteilnehmer" fest, d. h. welche Art von Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.1.2 Regeln zur Vermeidung von schädlichen Weisungen

Ein weiteres wesentliches Element des "Agile Code of Conduct" sind Regelungen, die sicherstellen bzw. vermeiden, dass in den gemischten Teams untereinander schädliche Weisungen, d. h. solche in Bezug auf Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit, erteilt werden. Dazu definiert der Code als eine seiner Kernaussagen, dass bei der Arbeit in gemischten Teams ausschl...mehr

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Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.1.3 Regeln zur Vermeidung der Eingliederung

Ferner beinhaltet der "Agile Code of Conduct" Regelungen, die vermeiden, dass eingesetztes Personal in den Betrieb eines anderen eingegliedert wird. Demzufolge legt der "Agile Code of Conduct" Folgendes fest: Es muss jederzeit eindeutig erkennbar sein, welcher Vertragspartei das jeweilige Teammitglied angehört. Bei der physischen Zusammenarbeit auf der Gemeinschaftsfläche (s....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.1.1 "Spielteilnehmer"

Zunächst legt der "Agile Code of Conduct" dabei die "Spielteilnehmer" fest, d. h. welche Art von Personal in welchen Rollen mit welcher Häufigkeit in gemischten Teams zum Einsatz kommen darf. Je höher das Risikopotential (v. a. bei Freelancern), desto größere Restriktionen müssen für die "Spielteilnahme" gelten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.2 Trainings zu den Spielregeln

Um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen, werden alle Personen, die in gemischten Teams zum Einsatz kommen, zum "Agile Code of Conduct" geschult. Schulungen sind vor dem jeweiligen Einsatzbeginn sowie in regelmäßigen Abständen während des Einsatzes durchzuführen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.3.1 Gemeinschaftsfläche

Die physische Zusammenarbeit in gemischten Teams ist nur auf der Gemeinschaftsfläche erlaubt. Die Gemeinschaftsfläche ist ausdrücklich als solche kenntlich zu machen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der "Agile Code of Conduct" auf der Gemeinschaftsfläche besonders strikt zu beachten ist. Dies gilt insbesondere auch für das sichtbare Tragen der Erkennungszeichen (s. o.). W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.4 Vertragsgestaltung

Schließlich bedarf es für die Ein- und Durchführung des "Agile Cooperation Modells" einer präzisen Vertragsgestaltung. Die betrifft die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Werkvertrag, Verträge über freie Mitarbeit etc.), die Einbeziehung des "Agile Code of Conduct" in die Vertragsverhältnisse, Regelungen zur Verteilung der Kosten, die au...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 4.3 Eckwerte einer deutschen Lizenzschranke

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen[1]. Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperschafts...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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zfs 3/2018, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VII

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / I. Verhaltensregeln – Code of Conduct

I. Allgemeines Rz. 170 Ein weiterer "Sicherungsmechanismus", der zu Einhaltung eines möglichst hohen Datenschutzniveaus beitragen kann, ist die Einhaltung von Verhaltensregeln (Code of Conduct), die von Verbänden oder anderen Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, für die Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Wirts...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / I. Allgemeines

Rz. 170 Ein weiterer "Sicherungsmechanismus", der zu Einhaltung eines möglichst hohen Datenschutzniveaus beitragen kann, ist die Einhaltung von Verhaltensregeln (Code of Conduct), die von Verbänden oder anderen Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, für die Verarbeitung personenbezogener Daten in bestimmten Wirtschaftszweigen ...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 1. Ausarbeitungsberechtigung

Rz. 173 Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO können gem. Art. 40 Abs. 2 DSGVO von Verbänden und anderen Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierzu gehören neben klassischen Berufsverbänden auch die öffentlich-rechtlich organisierten berufsständischen Kammern. Einzelne Unterneh...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 3. Überwachung

Rz. 176 Verhaltensregeln müssen Verfahren etablieren, über die es der in Art. 41 Abs. 1 DSGVO genannten Stelle möglich wird, die Einhaltung ihrer Bestimmungen durch die Verantwortlichen oder die Auftragsverarbeiter, die sich zur Anwendung der Verhaltensregeln verpflichten, zu überwachen. Verhaltensregeln, deren Einhaltung keiner Kontrolle unterfallen, sind insoweit nicht nur...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / II. Anforderungen an Verhaltensregeln

1. Ausarbeitungsberechtigung Rz. 173 Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO können gem. Art. 40 Abs. 2 DSGVO von Verbänden und anderen Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierzu gehören neben klassischen Berufsverbänden auch die öffentlich-rechtlich organisierten berufsständische...mehr

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Zur Regulierung materieller... / III. Schadenminderungspflicht bei Verlust der Arbeitsstelle

Grundsätzlich ist ein Geschädigter im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, seine verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Er muss sich ernsthaft und aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen,[19] ggf. auch an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen.[20] Der BGH hat in dem genannten Urteil[21] die Anforderungen an den Geschädigten sehr gut dargestellt, sie ...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / IV. Rechtswirkungen

Rz. 178 Die Genehmigung von Verhaltensregeln durch die Aufsichtsbehörde führt in Bezug auf die jeweiligen Regelungsgegenstände zu einer Selbstbindung der Verwaltung im Rahmen der Anwendung der DSGVO gegenüber denjenigen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern, die sich zur Einhaltung ihrer Bestimmungen verpflichtet haben und die dort vorgegebenen Verhaltensweisen einhalte...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 2. Mögliche Inhalte

Rz. 174 Art. 40 Abs. 2 DSGVO beschreibt (abschließend) die möglichen Regelungsgenstände genehmigter Verhaltensregeln, wobei die benannten Gesichtspunkte nicht zwingend vollumfänglich Gegenstand entsprechender Regelungen sein müssen. Verbände können sich – je nach den Bedürfnissen der Branche – auch auf einzelne Regelungsgesichtspunkte beschränken, was dort Sinn macht, wo aus...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Strukturiert, gängig und maschinenlesbar

Rz. 151 Als gängige strukturierte und maschinenlesbare Formate gelten Datensätze, die eine eindeutige Datenstruktur aufweisen, einfach bearbeitet, sortiert und gefiltert werden können. Gemäß Erwägungsgrund 21 der Richtlinie 2013/37/EU17 gilt ein Dokument als "maschinenlesbar" Zitat "wenn es in einem Dateiformat vorliegt, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen die ko...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / III. Genehmigungsverfahren

Rz. 177 Die Bestimmungen zum Genehmigungsverfahren in Bezug auf Verhaltensregeln finden sich in Art. 40 Abs. 5 bis 8 DSGVO. Das hier normierte Genehmigungsverfahren ist insgesamt recht komplex und einzelfallabhängig, ergibt sich jedoch weitgehend aus dem Gesetzestext selbst, weswegen an dieser Stelle auf eine Darstellung im Einzelnen verzichtet wird. Zur Vertiefung sei insow...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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Compliance und Controlling:... / 1.1 Compliance

Geltende Gesetze und Regelungen einhalten Der Compliance-Begriff hat seinen Ursprung in der medizinischen Wissenschaft. Diesbezüglich bedeutet Compliance, dass der Patient sich therapiegerecht verhält, sprich die Weisungen und Regelungen eines Arztes einhält. Analog dazu bedeutet Compliance in der Pharmakologie die Einhaltung der Dosierungsanweisungen von Arzneimitteln.[1] Im...mehr

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zfs 12/2015, Verunsicherung bei jedem Personenschaden – Stichwort Schweigeverzichtserklärung

Aktuell tauchen in der Schadensregulierung von Personenschäden immer wieder Schreiben mit Schweigeverzichtserklärungen von Versicherern auf, welche zu erheblichen Verunsicherungen bei den Anwälten und den Mandanten führen. Betroffen sind nicht nur mittlere und große Personenschäden, sondern alle Personenschäden, auch schon jede HWS-Verletzung. In diesen Schreiben der Versich...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / I. Forderung nach Begründung der geltend gemachten Ansprüche

In einem weiteren Fall erfolgte nach einer Bezifferung der Ansprüche des Geschädigten zunächst keine sachliche Stellungnahme dazu. Stattdessen wurde der zunächst in der Angelegenheit sehr gut tätige Rehabilitationsdienst angeschrieben und gebeten, vor Ort zu klären, ob die geltend gemachten Ansprüche denn berechtigt seien. Das aber ist ein wirklich massiver Verstoß gegen den ...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / I. Fazit

Das Rehabilitationsmanagement ist nach wie vor ausdrücklich zu befürworten, weil es gerade in schwierigen Fällen Lösungen bietet und bei den Geschädigten vor allem in psychischer Hinsicht große Verbesserungen zur Folge haben kann. Leider ist aber nach wie vor immer wieder zu beobachten, dass die Anwendung keineswegs immer korrekt gehandhabt wird. Hier sei an die Versicherer u...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / 2

Dennoch gibt es immer wieder Fälle in denen es zu Problemen und/oder Meinungsverschiedenheiten bei der Umsetzung des Code of Conduct kommt.mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / A. Einwand: Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht

Ein vor dem Schadenfall[3] selbstständig Tätiger kann unstreitig seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Ebenso unstreitig ist es, dass er mit seinen Behinderungen (70 % MdE) einen Arbeitsplatz in abhängiger Stellung nicht finden wird. Er kann Bewerbungen schreiben, soviel er will, mit diesen Behinderungen wird es nicht klappen. Daraufhin bietet der Versicherer – was seh...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / 1

Im Jahr 2013 hat der Autor in einem gemeinschaftlichen Aufsatz einige Rahmenbedingungen des Rehabilitationsmanagements, die sich nicht direkt aus dem Code of Conduct[1] ergeben, ausführlich dargestellt.[2]mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / II. Beauftragung eines Detektivs durch den Versicherer

Besonders unschön ist ein Fall, der sich vor kürzerer Zeit ereignet hat, zum einen, weil er von einem der größten Versicherer Deutschlands verursacht wurde, zum anderen, da es sich nicht "nur" um ein Fehlverhalten eines Sachbearbeiters handelt, sondern dies ausdrücklich von der Abteilungsleitung gutgeheißen wird. In dem Fall ging es darum, das von dem Geschädigten bewohnte Ha...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / F. Fehlende Abstimmung zwischen Versicherer und Rechtsanwalt

Bei einem schwer geschädigten Kind erfolgte im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Versicherer und Rechtsanwalt die Einschaltung eines Rehabilitationsdienstes, der im weiteren Verlauf unterstützend ohne Beanstandungen tätig wurde. Nach längerer Zeit erlitt die Mutter – offenbar bedingt durch die massive physische und psychische Belastung – einen Kreislaufzusammenbruch und mu...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / H. Neutralität des Rehabilitationsdienstes

Schließlich sollte auch immer darauf geachtet werden, dass der Rehabilitationsdienst, der nach dem Code of Conduct arbeitet und von der ARGE Verkehrsrecht zertifiziert ist, auch tatsächlich neutral ist.mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / B. Zu hohe Kosten?

Ein Versicherer lehnt die Einschaltung eines Rehabilitationsdienstes deshalb ab, weil er einen eigenen Mitarbeiter in die Wohnung des Geschädigten schicken möchte, um vor Ort zu prüfen, ob Rehabilitationsmanagement sinnvoll ist. Der Versicherer will also im Grunde eine Art "Vorabprüfung" selbst durchführen. Das aber entspricht nicht dem Geist des Code of Conduct, der nämlich...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / E. Weitergabe von vertraulichen Informationen an den Versicherer

In einem weiteren Fall, in dem der Rehabilitationsdienst grundsätzlich sehr gut gearbeitet hatte, wurden in dem Rehabilitationsbericht Angaben darüber gemacht, in welcher Höhe der Versicherer Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet hatte und in welcher Höhe diese an den Geschädigten weitergeleitet wurden. Da der Rechtsanwalt von den geleisteten Zahlungen zunächst seine Gebüh...mehr

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zfs 2/2015, Reha-Management – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Die Zahl der Schwerverletzten nach einem Unfall bleibt nach neuester Mitteilung des Statistischen Bundesamtes auch für 2014 auf einem konstanten Niveau. Damit gilt es für den mit der Unfallregulierung befassten Anwalt immer, auch die Möglichkeit des Reha-Managements im Blick zu haben. Seit rund 20 Jahren haben die eintrittspflichtigen KH-Versicherer – andere Konstellationen ...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / e) Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass auch das selbstständige Reha-Management stets den Einflüssen und Interessen des Versicherers ausgesetzt ist, welcher seine Dienste bezahlt und dessen Billigung seine Konzepte regelmäßig bedürfen. Die dadurch mögliche Belastung des Selbstbestimmungsrechts des Geschädigten hinsichtlich Ablauf und Umfang der Rehabilitation hängt auch dav...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / 3. Kosten des Reha-Managements

Weitestgehende Einigkeit scheint darüber zu bestehen, dass sich der Geschädigte nur dann auf ein Reha-Management einlassen kann, wenn dessen Kosten – auch im Falle lediglich quotaler Haftung – vollständig vom Haftpflichtversicherer getragen werden.[13] In der mit dem Haftpflichtversicherer zu treffenden Vereinbarung empfiehlt es sich, insoweit klarzustellen, dass dies uneing...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / 7. Transparenz des Verfahrens

Für das erforderliche Vertrauen in die Erfüllung der vorgenannten, an das Reha-Management zu stellenden Anforderungen – Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität des Reha-Managements sowie Einhaltung des Datenschutzes – ist die Transparenz des Verfahrens für den Geschädigten von entscheidender Bedeutung. Daher ist jegliche Korrespondenz (Vorgehensplan, Berichte etc.) zwische...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / 2. Freiwilligkeit des Reha-Managements

Allgemein wird als nahezu selbstverständliche Grundvoraussetzung jeglicher Überlegungen zum Personenschadensmanagement davon ausgegangen, dass weder Haftpflichtversicherer noch Geschädigter über einen durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines Reha-Managements im Auftrage des Haftpflichtversicherers verfügen.[4] Soweit neuerdings die Auffassung eines entsprechenden Recht...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / 9. Unabdingbare Voraussetzungen eines Reha-Managements

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstages im Jahre 2000 sowie des von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein herausgegebenen "Code of Conduct des Reha-Managements"[49] ergeben sich aus Sicht des Geschädigten folgende an ein Reha-Management zu stellende Anforderungen: a) Anforderungen an den Reha-Dienst Unabhängigke...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / c) Verschwiegenheit der Mitarbeiter des Reha-Dienstes

Da lediglich bestimmten Berufsgruppen (Ärzte, Psychologen) eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auferlegt ist sowie nur diesen ein damit korrespondierendes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, sind zur Sicherung des Datenschutzes darüber hinausgehend sämtliche Mitarbeiter des Reha-Dienstes vertraglich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Ferner sollte zwischen Haftpflich...mehr