Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kreditvermittlung

Rz. 76 Steuerfrei ist ferner die Vermittlung von Krediten. Zum Begriff der Vermittlung vgl. Rz. 42ff. Unter die Kreditvermittlung fallen alle seine Erscheinungsformen, insbesondere die Vermittlung von Hypotheken, Schuldscheindarlehen, Grundpfandrechten. Die Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zur Kreditvergabe gekommen ist. Unbesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kreditfabriken

Rz. 73 In die öffentliche Anhörung des BT-Finanzausschusses zu dem (der Diskontinuität unterfallenden) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UStG (dieser Regierungsentwurf enthielt lediglich eine Änderung der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 11b UStG für Postdienstleistungen) war ein Vorschlag des BMF einbezogen worden, der die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 190 "Übernahme von Verbindlichkeiten" bedeutet zivilrechtlich die sog. befreiende "Schuldübernahme" i. S. d. §§ 414ff. BGB. Erfasst werden aber auch die Schuldübernahme und der Schuldbeitritt. Als Beispiele von Verbindlichkeiten, die steuerfrei übernommen werden können, wurden bei Einführung der Befreiung angesehen Pensions- und Rentenverpflichtungen, Einlagen bei der Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.4 Andere Sicherheiten

Rz. 198 Als andere Sicherheiten, deren Übernahme nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist, sind z. B. Garantieverpflichtungen[1] und Kautionsversicherungen anzusehen. Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.3 Übernahme von Bürgschaften

Rz. 194 Mit "Bürgschaft" ist der Begriff i. S. v. § 765 Abs. 1 BGB gemeint. Die Übernahme einer Bürgschaft liegt danach vor, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten vertraglich verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Die Bürgschaft kann in unterschiedlichen wirtschaftlichen Formen vorkommen. Ihre wichtigste Funktion ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Satz 2)

Rz. 5 Satz 2 der Vorschrift definiert Unt von öffentlichem Interesse als solche, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind (Nr. 1), bestimmte CRR-Kreditinstitute sind (Nr. 2), VersicherungsUnt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674 EWG sind (Nr. 3). Rz. 6 Zur Definition von kapitalmarktorientierten Unt i. S. v. § 264d HGB wird auf die diesbzgl. Kommentierung verw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Historischer Überblick

Rz. 1 § 4 Nr. 8 UStG enthält die Befreiung bestimmter Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr. Die Vorschrift verfolgt im Grunde den Zweck, den Geld- und Kapitalverkehr nicht zu verteuern. Da im Prinzip der gesamte Finanzdienstleistungssektor unter die Steuerbefreiung fällt, hat die Vorschrift gleichzeitig einen Vereinfachungseffekt. Rz. 2 – 3 einstweilen frei Rz. 4 Im UStG 1967 w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Vermittlungsleistungen

Rz. 42 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG fallen auch bestimmte Vermittlungsleistungen in Zusammenhang mit steuerfreien Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Krediten.[1] Die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Untervermittlung bei der Vermittlung von Krediten ist letztendlich vom EuGH geklärt worden. Mit Urteil v. 21.6.2007[2] hat der EuGH...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Factoring

Rz. 105 Bei den Factoringgeschäften ist zwischen dem echten und dem unechten Factoring zu unterscheiden. Beim echten Factoring übernimmt der Factor (Käufer der Forderung) die Forderung mit dem vollen Risiko des Ausfalls. Beim unechten Factoring tritt der Unternehmer zwar seine Forderungen aus Warenlieferungen an den Factor ab, er hat aber weiterhin voll für die Zahlungsfähig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe

Rz. 4 Waren i. S. d. Gesetzes sind alle beweglichen Sachen.[1] Aufzeichnungspflichtig sind nach § 144 Abs. 1 AO grundsätzlich solche Waren, die erkennbar zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zum gewerblichen Verbrauch als Hilfsstoffe bestimmt sind.[2] Um Zweifel über den Inhalt der Aufzeichnungspflicht auszuschließen, bezeichnet § 144 Abs. 2 S. 1 AO bestimmte Arten von Wa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 18 Die quantitative Komponente steht häufig im Mittelpunkt der Ratingsysteme. Untersuchungen zeigen, dass die Güte der Insolvenzvorhersage über das Datenmaterial des Jahresabschlusses i. d. R. höher ist als die Verwendung von qualitativen Faktoren. Der Grund dafür wird in der höheren Subjektivität bei der Bewertung gesehen. Da Kreditinstitute i. d. R. keinen Einblick in ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Rz. 38 Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.2 Reinvestitionsquote

Rz. 24 Die Reinvestitionsquote bietet Unternehmen die Möglichkeit, die übliche Investitionsquote,[1] die die Nettoinvestitionen auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht, sachlogisch nachvollziehen zu können. Rz. 25 Es wird das Investitionsverhalten d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Andere prüfungspflichtige Unternehmen

Rz. 8 Eine Abschlussprüfung i. S. d. Vorschriften des HGB ist auch für eine Reihe von Unt vorgeschrieben, die nicht die Rechtsform einer KapG bzw. KapCoGes haben. Die Prüfungspflicht gilt etwa für publizitätspflichtige Unternehmen gem. § 6 i. V. m. § 3 PublG, bestimmte Genossenschaften (§§ 53ff. GenG), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340k HGB), Versicherungsunterne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 Angaben über Vorschüsse und Kredite (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 52 Neben den Gesamtbezügen tätiger Organmitglieder sind Angaben zu gewährten Vorschüsse, Krediten sowie eingegangenen Haftungsverhältnissen im Konzernanhang zu berichten. Rechtsgeschäfte ehemaliger Organmitglieder und ihrer Hinterbliebenen fallen nicht unter diese Angabepflicht. Allerdings sind Rechtsgeschäfte zwischen den aktiven Organmitgliedern und TU angabepflichtig....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Angaben zu Organbezügen sowie Krediten und sonstigen Rechtsgeschäften mit Organmitgliedern (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 37 Im Konzernanhang sind Angaben über die Organbezüge, Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern aufzunehmen. Getrennt nach Personengruppen (Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU) sind die Gesamtbezüge des Gj zu nennen. Gleiches gilt für die Bezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hi...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.7 Bedingung, Zeitbestimmung

Die Abtretung kann nach dem Vertragswillen der Beteiligten unter einer Bedingung[1] oder unter einer Zeitbestimmung[2] vereinbart werden. Sie äußert Wirkungen, begründet mithin ein Gläubiger- und Einziehungsrecht des Zessionars erst ab Bedingungseintritt (aufschiebende Bedingung) oder nur bis Bedingungseintritt (auflösende Bedingung). Praxis-Beispiel Bedingung Abtretung nur fü...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 10 Arten der Pfändung

Je nach Forderung kann der Gläubiger verschiedene Lohnbestandteile pfänden. Die wichtigsten Arten sind: Sachpfändungen, z. B. wegen Darlehens-, oder Kaufpreisschulden. Hier richtet sich die Pfändung nach § 850c ZPO; maßgebend für die Ermittlung des pfändbaren Lohnteils ist somit die Pfändungstabelle. Unterhaltspfändungen: Diese richten sich i. d. R. nach § 850d ZPO. Hier wird d...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.2 Lohnabtretung und Lohnpfändung

Begriff der Abtretung Abtretung ist die vertragliche Forderungsübertragung, sie bewirkt einen Gläubigerwechsel ("Rechtsnachfolge in die Forderung").[1] Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer die pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens auf einen anderen übertragen; möglich ist auch die Abtretung künftiger Forderungen auf Arbeitsentgelt. Die Abtretung erfolgt als freiwillige r...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.1 Begriff und Wirkungen

Inanspruchnahme des abgetretenen Einkommens nur, wenn Arbeitnehmer nicht leistet Bei einer Sicherungsabtretung soll der Neugläubiger nach dem vertraglichen Einvernehmen der Beteiligten abgetretenes Arbeitseinkommen nur dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen dem Zessionar gegenüber nicht vertragsgemäß nachkommt, insbesondere ihm obliegende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Angaben für ehemalige Organmitglieder und ihre Hinterbliebenen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 49 Angabepflichtig sind die Gesamtbezüge der ehemaligen Organmitglieder des MU und deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art. Die Gesamtbezüge umfassen alle Bezüge, die von allen Unt des Konzerns, also auch den TU, gewährt wurden. Hier liegt eine systematische Abweichung zu den Angaben nach § 285 ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.3 Abtretung und Verbraucherinsolvenz

Hat der Schuldner vor Insolvenzeröffnung eine Forderung auf Arbeitsentgelt für die spätere Zeit abgetreten oder verpfändet, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für die Zeit vor Ablauf von 2 Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonats bezieht.[1] § 114 Abs. 1 InsO privilegiert Vorausabtretungen für die Da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Erleichterungen ergeben sich für Kreditinstitute aus dem § 340i Abs. 2 HGB. Demnach entfallen die Berichtspflichten für: die Angabe von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und zu gesicherten Verbindlichkeiten (Abs. 1 Nr. 1), die Aufgliederung von Umsatzerlösen nach Tätigkeitsbereichen und Märkten (Abs. 1 Nr. 3), die Angaben zu Vorschüssen und...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 4.3 Forderungsbedingte Abtretung

Sind die Abtretungswirkungen ausdrücklich vom Entstehen der Gläubigerforderung (z. B. Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung, zur Darlehensrückzahlung nach Auszahlung des Kredits) abhängig gemacht (praktisch selten), so wirkt diese aufschiebend bedingte Abtretung erst mit dem Entstehen der Gläubigerforderung.[1] Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall daher keine Kenntnis von ...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.4 Einkommensabtretung und sonstige Vereinbarungen

Nicht immer ist Inhalt der Erklärung des Arbeitnehmers nur die Abtretung seines Arbeitseinkommens in bestimmtem Umfang. Vielfach bildet die Einkommensabtretung nur einen Teil des vom Neugläubiger mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrags. Oft ist die Abtretung in einem Kredit- oder Kaufvertrag enthalten und dient der Sicherung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Angaben für tätige Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 44 Gesamtbezüge tätiger Organmitglieder umfassen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art sowie nicht ausgezahlte Bezüge. Unter nicht ausgezahlten Bezügen werden Erhöhungen von Ansprüchen und Bezüge des Gj, die bisher in keinem Konzernabschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.2 Zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung

Arbeitseinkommen kann, soweit nach § 400 BGB gesetzlich zulässig, abgetreten[1] und in gleichem Umfang nach §§ 850 ff. ZPO gepfändet werden.[2] Voraussetzung ist, dass sowohl die Abtretung als auch die Pfändung wirksam sind. Ist die Abtretung unwirksam, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden wirksamen Kausalgeschäft, z. B. dem Darlehensvertrag, kein vorrangiger Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden.[1] Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 4 Eigenkapitalersetzende Darlehen gibt es nicht mehr

Durch das MoMiG wurden die §§ 32a, 32b GmbHG sowie §§ 129a, 172a HGB ersatzlos gestrichen. Ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gibt es nicht mehr. Als Konsequenz hieraus kann die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht mehr unter Berufung auf eine analoge Anwendung des § 30 GmbHG verweigert werden. Forderungen aus Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.1 Ansatz des Darlehens

In der Handelsbilanz ist das Gesellschafterdarlehen als Verbindlichkeit mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss, hierbei sind künftige Preis- und Kostensteigerungen bzw. -minderungen zu berücksichtigen. In der Steuerbilanz muss das Gesellschafterdarlehen sinngemäß nach § 6 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die Forderung stellt Sonderbetriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz unter anderem auch das jeweilige Nominalkapital. Dieses wird bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 3.1 Rangrücktritt

Der Rangrückritt ist in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich verankert. Eine Überschuldung [1] liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.[2] Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 1.1 Ausweis in der Handelsbilanz

Gesellschafterdarlehen müssen in der Handelsbilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit passiviert werden. Ein Hinweis darauf, dass der Darlehensgeber zugleich auch Gesellschafter ist, ist zwingend erforderlich.[1] Dies gilt auch, wenn eine Rückzahlung an den Gesellschafter nicht erfolgen darf und das Darlehen aus insolvenzrechtlicher Sicht Eigenkapital darstellt. Das Bestehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 3.2 Forderungsverzicht

Erklärt der Gesellschafter einen Forderungsverzicht, führt dies auf Ebene der Gesellschaft handelsrechtlich zu einer erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit. Im steuerlichen Bereich hängt hingegen die Behandlung zum einen davon ab, ob der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis oder betrieblich veranlasst ist, und zum anderen davon ab, ob und ggf. in welcher Höhe das ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag ab... / 9 Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung

Begünstigt sind auch Betriebe, die sich noch in der Eröffnungsphase befinden. Die Betriebseröffnungsphase beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige erstmals Tätigkeiten ausübt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der beabsichtigten betrieblichen Tätigkeit gerichtet sind. Die Betriebseröffnungsphase endet erst, wenn alle wesentlichen Grundlagen vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Antei...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.5 Übersicht: Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen

Nach § 8b Abs. 5 KStG gelten bei Bezügen aus Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, 5 % der Einnahmen als Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit gelten 5 % der steuerfreien Bruttoeinnahmen als nicht abziehbare Ausgaben, die außerbilanziel...mehr