Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / 1

Der vorliegende Beitrag zeigt einige Parameter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit eines Nachlasspflegers[2] i.S.d. §§ 1960 f. BGB auf. Und bietet somit Gelegenheit für den Nachlasspfleger und sein (optimalerweise dahingehend regelmäßig entsprechend geschultes) Team, dem gerichtlichen Auftrag in Zukunft auch möglichst datenschutzkonform nachzukommen. Denn für seine...mehr

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / D. Weitere Sensibilisierung für den Nachlasspfleger aus der Praxis

Erhält der Nachlasspfleger "Angebote" Angehöriger des Verstorbenen/Dritter, persönliche Unterlagen und Daten aus dem Nachlass an sich zu nehmen, ist zu berücksichtigen, dass diese neben den Daten des Verstorbenen auch weitere personenbezogene Daten lebender Dritter enthalten können – und die in der Praxis regelmäßig auch tun. Für die Überlassung ist daher rechtlich an das Er...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / III. Begriff der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO

Ob der Begriff der Kopie auch die Vorlage/Einsicht in ein begehrtes Dokument und damit auch ein vollständiges Sachverständigengutachten beinhaltet wird zudem kontrovers erörtert und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Bzgl. der Auslegung des Begriffs der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO werden in der Literatur unterschiedlichen Auffassungen vertreten.[31] Einen e...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

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§ 4 Medienrecht / h) Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit

Rz. 105 Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist als Folge der Anschläge vom 11.9.2001 im Jahre 2002 erlassen worden und wurde zunächst durch die Neufassung vom 3.11.2005[108] abgelöst. Seit dem 1.12.2021 gilt nunmehr das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).[109] Zu unterscheiden sind dabei zwei Grundsatzfragen. Zunächst ist zu entscheiden,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem FA

Der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Er richtet sich auf Überlassung einer Kopie der in Datenbanken gespeicherten Daten, gewährt aber keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Hinsichtlich einzelner Datenbereiche ist die Auskunft nach §§ 32a-32c AO beschränkt. FG München v. 4.11.2021 – 15 K 118/20mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.2 Untätigkeitsklage (Art. 78 Abs. 2 DSGVO)

Rz. 10 Nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO hat jede betroffene Person auch das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn die zuständige Datenschutzaufsicht sich nicht mit einer Beschwerde befasst oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der erhobenen Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat.[1] Bei den entsprechenden Strei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der DSGVO [1] wurde das Datenschutzrecht in Europa grundlegend geändert. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, sodass zentrale Fragen des Datenschutzes europaweit einheitlich beantwortet werden. Das Datenschutzrecht der DSGVO wird von verschiedenen Grundprinzipien getragen – zu nennen sind hier u. a. die "Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung", die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2 Pflichten des Verantwortlichen

Rz. 29 Dem Verantwortlichen obliegt es, die Rechtmäßigkeit der von ihm verantworteten Verarbeitungen personenbezogener Daten zu gewährleisten. Bestehen hinsichtlich einer bestimmten Verarbeitung mehrere Verantwortliche ("gemeinsam Verantwortliche"), sind die Bestimmungen des Art. 26 DSGVO zu beachten. Die DSGVO weist dem Verantwortlichen insbesondere die folgenden Pflichten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Rz. 19 Zu den personenbezogenen Daten gehören nach der DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen. Nicht erfasst sind hingegen die Daten Verstorbener oder diejenigen von juristischen Personen bzw. rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen.[1] Rz. 20 Nach § 2a Abs. 5 AO wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Datenschutzrechtliche Klagen

Rz. 23 § 32i Abs. 2 AO bestimmt, dass für alle datenschutzrechtlichen Klagen einer Person gegen die Finanzbehörden der Finanzrechtsweg gegeben ist. Dies gilt einheitlich für alle Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Person. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Daten handelt, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Der Verzicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.3 Verantwortliche Finanzbehörde

Rz. 30 Bezogen auf die Finanzbehörden ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO [1] für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Regelfall die sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde (d. h. grds. das zuständige FA). Dieses tritt auch gegenüber dem Bürger auf. Es ist als "Verantwortlicher" nicht auf das Sachgebiet oder den konkreten Veranlagungsbezirk im FA abzustellen.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4.2 Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden

Rz. 36 Gegenüber den für die Verarbeitung Verantwortlichen hat die Datenschutzaufsicht umfangreiche Befugnisse.[1] Diese sind zu unterscheiden in Untersuchung- und Abhilfebefugnisse und treffen den Verantwortlichen genauso wie einen möglichen Auftragsverarbeiter.[2] So kann die Datenschutzaufsicht den Verantwortlichen anweisen ihr bestimmte Unterlagen vorzulegen oder eine Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2 Ausnahme: Verwaltungsrechtsweg

Rz. 19 § 32i Abs. 1 S. 2 AO bestimmt in gewissen Fallgestaltungen – abweichend vom Grundsatz Finanzrechtsweg –, dass es bei dem sich aus dem BDSG ergebenden Rechtsweg verbleiben soll.[1] Rz. 20 Dies hat folgenden Hintergrund: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Die Datenschutzaufsicht über die Finanzbehörden (§ 32h Abs. 1 AO)

Rz. 3 Nach Art. 51 DSGVO hat jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden einzurichten. Jede dieser Aufsichtsbehörden handelt unabhängig. Aufgrund der föderalen Struktur gibt es in Deutschland insgesamt 18 Datenschutzaufsichtsbehörden.[1] Die BfDI ist originär für die Überwachung der öffentlichen Stellen des Bundes sowie für die insoweit tät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 AO gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung durch Finanzbehörden, durch andere öffentliche Stellen und durch nicht-öffentliche Stellen neben der DSGVO ausschließlich die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, soweit die AO ausd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.4 Auseinanderfallende örtliche Zuständigkeiten

Rz. 45 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO kann jede natürliche oder juristische Person gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Datenschutzaufsicht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen. Dieses Recht steht den betroffenen Personen neben einem "verwaltungsrechtlichen" Rechtsbehelf offen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass das gleiche Anliegen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2 Klagen gegen die Finanzbehörden

Rz. 43 Bei Klagen der betroffenen Person wegen der Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die Finanzbehörden, ist das FG zuständig, in dessen Bezirk die beklagte Finanzbehörde ihren Sitz hat bzw. der betreffende Auftragsverarbeiter.[1] Eine entsprechende Zuständigkeit kann sich folglich bei jedem deutschen FG ergeben. Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Auftrags...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.1 Begriff des Verantwortlichen

Rz. 28 Verantwortlicher i. S. d. DSGVO [1] ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die – allein oder gemeinsam mit anderen – über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.2 Inhalt der Datenschutz-Folgenabschätzung

Rz. 45 Die DSGVO bestimmt in Art. 35 Abs. 7 DSGVO Mindestanforderungen bezüglich des Inhalts einer DSFA.[1] Diese muss demnach enthalten: Eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen; Eine Bewertung der Notwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.2 Auskunfts- und Informationszugangsansprüche

Rz. 24b § 32i AO enthielt ursprünglich für bestimmte Auskunfts- und Informationszugangsansprüche nach den IFG des Bundes und der Länder, die gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden, keine ausdrückliche aufdrängende Sonderzuweisung zu den FG. Dies hatte zur Folge, dass für entsprechende Ansprüche der Verwaltungsrechtsweg gegeben war, selbst wenn der Umfang des Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Geschützte Daten im Sinne des § 30 AO

Rz. 11 Die Rechtswegzuweisung gilt nur in den Fallgestaltungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die zu den geschützten Daten i. S. d. § 30 AO gehören. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Einschränkung. Rz. 12 Zunächst kann die Norm nur eingreifen, soweit der Anwendungsbereich der AO betroffen ist. Damit scheiden z. B. die Beschäftigtendaten bereits au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 22a Gegenstand des Rechtsstreits sind Klagen wegen (vermeintlichen) Verstößen gegen Bestimmungen der DSGVO. § 32i Abs. 2 S. 2 AO erfasst seit dem 29.12.2020 ebenfalls Klagen wegen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen, deren Umfang nach § 32e AO begrenzt wird. Auch diese Streitigkeiten werden dem Finanzrechtsweg zugewiesen. 3.1.1 Datenschutzrechtliche Klagen Rz. 23...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 Verantwortlicher

Rz. 27 Die Datenschutzaufsicht bezieht sich auf den jeweils für Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen nach der DSGVO. D.h. die einzelne Finanzbehörde ist nur insoweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig und damit Adressat für Maßnahmen der Datenschutzaufsicht, wie sie auch Verantwortlicher für die Verarbeitung ist. 2.3.1 Begriff des Vera...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 10 Sonstiges zum finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 59 Ergeben sich für das FG Fragen in Bezug auf die Anwendung der DSGVO und ist deren Beantwortung für die Entscheidung des Gerichts erforderlich, dann müssen die Finanzgerichte den EuGH um eine Vorabentscheidung zur Auslegung des Unionsrechts – das auch diese Verordnung einschließt – ersuchen. Rz. 60 Hat das zuständige FG über die Klage nach § 32i Abs. 1-3 AO entschieden,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 6 § 32 Abs. 1 S. 1 AO erfasst nur solche Streitigkeiten, die sich auf die Rechte aus Art. 78 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO beziehen (Rz. 7ff.) und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Gegenstand haben, die dem § 30 AO unterliegen (Rz. 11ff.). 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO) Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Beteiligte

Rz. 25 Beteiligte an diesem Verfahren sind die betroffene Person, die um Auskunft oder Informationszugang ersuchende Person und die jeweilige Finanzbehörde. Die Klage kann sich auch gegen den Auftragsverarbeiter der Finanzbehörde richten. Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Relev...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2 Aufsichtsrechtliche Konflikte (§ 32i Abs. 1 AO)

Rz. 5 Die Rechtswegzuweisung nach § 32i Abs. 1 AO betrifft Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und der Datenschutzaufsicht im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 78 Abs. 1 und 2 DSGVO. 2.1 Gegenstand des Rechtsstreits Rz. 6 § 32 Abs. 1 S. 1 AO erfasst nur solche Streitigkeiten, die sich auf die Rechte aus Art. 78 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.2 Doppelnatur der Steuerfahndungsstellen

Rz. 21a Eine aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Stellung innerhalb der Finanzverwaltung haben die Steuerfahndungsstellen. Diesen nehmen sowohl steuerverfahrensrechtliche als auch strafverfahrensrechtliche Aufgaben wahr. Zwischen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren und der Ermittlung von strafrechtlich relevanten Tatsachen im Strafverfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[505] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema ›NewPay‹.[62] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 274 in der bis zum 31.7.2004 geltenden Fassung ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelte Besonderheiten für die Durchführung der freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Versicherte, die bis zum 31.12.1967 vom Recht der Selbstversicherung oder d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Erste-Hilfe-... / 2 FAQs

1) Gibt es Tätigkeiten, bei denen mehr als 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet werden müssen? Ja. Das ist dann der Fall, wenn die Anzahl der anwesenden Beschäftigten sehr gering ist. Bei 2 bis 20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich. Folglich ist es z. B. bei Baustellenbetrieb oder Arbeiten unter Spannung erforderlich, dass bei einer 2-Mann-Kolonne ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerung digitaler Geschäf... / 2 Controlling während des Inkubationsprozesses

Das Controlling des Inkubationsprozesses gliedert sich in die Phasen Understand & Ideate (Verstehen und Ideen finden), Define & Prototype (Definieren und Versuchsmodell bauen), Build (Herstellung) und Sell (Verkauf) und stellt somit den Inkubationszyklus dar. Ziel ist die Fokussierung auf das digitale Geschäftsmodell, was eine Unternehmensgründung mit entsprechender Ausglied...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

Leitsatz Steuerpflichtigen steht aufgrund der Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren zu. Sachverhalt Der Kläger beantragte die Einsicht in die Steuerakten beim Finanzamt für das Jahr 2015. Ziel war im Wesentlichen zu prüfen, ob ein Anspruch gegen den ehemaligen steuerlichen Vertreter in Betracht kam. Das Finan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 10 Checkliste

Ablaufschema des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelfall Feststellung, dass die zeitlichen Grenzen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX überschritten sind innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig; Summe der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten liegt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die Initiativlast für das BEM hat der Arbeitgeber.[1] Er muss mit dem Betriebs- bzw. Personalrat oder der Mitarbeitervertretung "klären", wie die durch das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgten Ziele erreicht werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist die Schwerbehindertenvertretung, der Werks- oder Betriebsarzt und die örtlichen gemeinsamen Servicestellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Rechtsdienstleistungsgesetz

In der Praxis wird ein (künftiger) Unternehmer regelmäßig zuerst zu seinem Steuerberater gehen, um dessen betriebswirtschaftliches Know-how in Anspruch zu nehmen und um für sich möglichst günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erfragen. Die Erwartungshaltung des Mandanten an seinen Steuerberater, der dann i. d. R. auch nach einem Kauf des Unternehmens die weitere st...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überlassung von Dokumenten nach DSGVO

Leitsatz Es besteht kein Recht auf eine alles umfassende Überlassung von Informationen und Dokumenten des Finanzamts aufgrund der Bestimmungen der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger stellte beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf kostenfreie Überlassung aller Ablichtungen, der beim Finanzamt gespeicherten Informationen für zwei Gesellschaften. Dies geschah im Rahmen einer Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übermittlung von Prüfungsunterlagen in einen Drittstaat

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem AReG wurde § 320 um einen Abs. 5 erweitert. Der Gesetzgeber setzt damit die Regelungen von Art. 23 Abs. 5 der AP-R in deutsches Recht um. Die Vorschrift erlaubt es dem AP, die ihm nach § 320 Abs. 2 zur Verfügung gestellten Unterlagen auch dann an den AP des MU weiterzuleiten, wenn das MU in einem Drittstaat, d. h. nicht innerhalb der ...mehr