Fachbeiträge & Kommentare zu Derivat

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.1 Neubauten in Neubaugebieten

Es sind künftig in Neubauten und in Gebäuden, für die ab dem 1.1.2024 ein Bauantrag gestellt wird, nur noch solche Heizungen erlaubt, die mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen (§ 71 Abs. 1 GEG), sog. 65%-EE-Pflicht. Diese Vorgaben gelten auch für Heizungsanlagen, die in ein Gebäudenetz einspeisen (§ 71 Abs. 1 Satz 2 GEG). Es besteht die Möglichkeit, unvermeidbare Abwärm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.2 Übergangsfrist nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

§ 71i GEG regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den Zeitpunkten des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung. Für die Dauer von höchstens 5 Jahren nach Ablauf der Fristen bzw. der veröffentlichten Entscheidung einer kommunalen Wärmeplanung dürfen alte Heizungsanlagen ausgetauscht und neue Heizungsanlagen zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut und ...mehr

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Heizen, kühlen und lüften m... / 2 Was sind erneuerbare bzw. regenerative Energien?

Erneuerbare oder regenerative Energien sind Energiequellen, die sich aus natürlich nachwachsenden oder unerschöpflichen Quellen speisen. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdöl und Erdgas, die über Millionen von Jahren entstanden sind und deren Nutzung zu einem Abbau der verfügbaren Reserven führt, zeichnen sich erneuerbare Energien durch ihre nahezu unbegrenz...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 5 Anlagen zur Nutzung flüssiger oder gasförmiger Biomasse

Nach § 71f Abs. 1 GEG hat der Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage sicherzustellen, dass mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Dem Betreiber steht auch der Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 4 GEG offen,...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 7.2 Solarthermie-Hybridheizung

§ 71h Abs. 2 bis 5 GEG ermöglicht, dass Solarthermie-Hybridheizungen auch ohne rechnerischen Nachweis nach § 71 Abs. 2 GEG eingesetzt werden können. Sie können in Kombination mit einer Gas-, Biomasse oder Flüssigbrennstofffeuerung betrieben werden. Dafür werden nach § 71h Abs. 3 GEG Anforderungen an die Mindestaperturfläche gestellt: bei Wohngebäuden mit höchstens 2 Wohneinhe...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist derzeit eine Versorgung mit grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate noch nicht möglich. Hierzu müssen die Betreiber die bestehenden Netze erst umrüsten oder neue Netze errichten. Dies hindert allerdings nicht den Einbau einer Gas-/Wasserstoff-Hybridheizung. Diese darf nämlich zunächst allein mit Gas betrieben werden. Sie muss ...mehr

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Neue Heizungsanlagen (GEG) / 7 Heizungsaustausch vor dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028

§ 71 Abs. 9 GEG regelt die praxisrelevanten Fälle, in denen nach dem 1.1.2024, aber vor Ablauf der Übergangsfristen des § 71 Abs. 8 GEG neue Heizungen in Bestandsgebäude eingebaut werden. Da bis zum Ablauf der Übergangsfristen auch Heizungen installiert werden können, die nicht den Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG entsprechen, könnten diese etwa ausschließlich mit Erdgas oder Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Termingeschäfte / 1 Arten von Termingeschäften

Termingeschäfte können hinsichtlich der Art ihrer Erfüllung in bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden werden. Bei einem bedingten Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, das vom Käufer des Kontrakts nicht zwingend zu erfüllen ist. Der Käufer besitzt vielmehr ein Wahlrecht, die Erfüllung des Geschäfts verlangen zu können. Bei einem unbedingten Terminges...mehr

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Termingeschäfte / 4 Literaturtipps

Beike/Barckow, Risk-Management mit Finanzderivaten – Steuerung von Zins- und Währungsrisiken, 3. Aufl. 2002. Bieg/Kußmaul, Finanzierung, 2. Aufl. 2009. Bieg/Kußmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 2: Finanzierung, 2000. Hölscher/Helms, Investition und Finanzierung, 2. Aufl. 2018. Hull, Optionen, Futures und andere Derivate, 9. Aufl. 2015. Jahrmann, Finanzierung, 9...mehr

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Termingeschäfte / Zusammenfassung

Überblick Termingeschäfte sind nach der Definition des Wertpapierhandelsgesetzes § 2 Abs. 2 WpHG Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet. Die Begriffe Termingeschäft, Derivate und derivatives Finanzinstrument werden dabei in den meisten Fällen syn...mehr

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Termingeschäfte / 2.1 Wesen von Financial Futures

Bei financial futures handelt es sich um unbedingte und i. d. R. börsengehandelte Termingeschäfte. Ein future beinhaltet die vertragliche Verpflichtung, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft einen nach Qualität und Quantität genau bestimmten Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Basispreis) entweder abzunehmen (long position) oder zu liefern (short position). Im ...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.1 Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zum Erwerb von Todes wegen zählt auch der Pflichtteilsanspruch (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Von der Erbschaftsteuer erfasst wird aber nicht nur der Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB), sondern auch der ordentliche Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB, § 2307 BGB) und der Pflichtteilsergänzungsanspruch [1] Zu einer Besteuerung kommt es aber nur, wenn der Pflichtteilsberechtigte sei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Restant Macro Hedge Accounting

Tz. 311 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Mit hohen Erwartungen auf allen Seiten veröffentlichte der IASB am 17. April 2014 ein Diskussionspapier, in dem er sich erstmals ausschließlich der Thematik der Absicherung offener Portfolien widmete (DP/2014/1 Accounting for Dynamic Risk Management: a Portfolio Revaluation Approach to Macro Hedging; s. stellvertretend Garz/Wiese, 2014, S. 2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Unterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9 in Bezug auf die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Tz. 319 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Auch wenn sich die grundlegenden Anforderungen in IAS 39 und IFRS 9 (in Bezug auf die Vorschriften nach IFRS 9 im Detail vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 266ff.) zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht wesentlich unterscheiden, gibt es dennoch an der ein oder anderen Stelle Unterschiede. Die Zielsetzung der durch IFRS 9 geändert...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Designation von Sicherungsinstrumenten

Tz. 219 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IASB geht davon aus, dass (derivative) Geschäfte in der Regel zur Gänze als Sicherungsinstrument bestimmt werden. Er lässt gleichwohl drei Ausnahmen zu: Wird ein Optionsgeschäft als Sicherungsinstrument eingesetzt, darf ein Unternehmen dessen beizulegenden Zeitwert in den inneren Wert (intrinsic value) und den Zeitwert (time value) aufspa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Terminologische Grundlagen

Tz. 26 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der IASB übernimmt für IAS 39 explizit zehn Begriffsabgrenzungen aus IFRS 9, IFRS 13 Fair Value Measurement und IAS 32 (vgl. IAS 39.8; dazu vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff. und IFRS-Komm., Teil B, IFRS 9, Tz. 28ff.). Dabei handelt es sich um die Termini fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 257 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.95): Das Grundgeschäft wird entsprechend den allgemeinen Regeln bilanziert und bewertet – ggf. gar nicht (bei zukünftig geplanten/erwarteten Geschäften) und Erfol...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Sicherungsinstrumente

Tz. 209 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie bereits im Definitionsteil dieser Kommentierung ausgeführt (vgl. Tz. 108), legt der IASB dem Grunde nach fest, dass lediglich derivative Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente in Frage kommen. Abgesehen davon, dass Sicherungsmaßnahmen in der betrieblichen Risikosteuerung tatsächlich idR mittels Einsatz von Derivaten getätigt werden,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Sicherungsinstrument (hedging instrument)

Tz. 108 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Als Sicherungsinstrument (hedging instrument) bezeichnet der IASB ein eigens gekennzeichnetes Geschäft, das der Absicherung eines ebenfalls gekennzeichneten, risikoverursachenden Geschäfts dient und von dem erwartet wird, dass es dessen Wertschwankungen oder Zahlungsströme ausgleicht. Für eine Designation als Sicherungsinstrument kommen grun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Formale Voraussetzungen an eine Sicherungsbilanzierung

Tz. 241 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie bereits erwähnt, gibt der IASB bilanzierenden Unternehmen in Fragen der Sicherungsbilanzierung keinen allgemeinen Freifahrtschein, sondern macht die Anerkennung einer in der betrieblichen Risikosteuerung getätigten Sicherung für Bilanzierungszwecke von einer Reihe formaler Voraussetzungen abhängig, die nachfolgend wiedergegeben sind und ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow/Glaum, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 (rev. 2004) – ein Schritt in Richtung Full Fair Value Model?, KoR 2004, S. 185–203; Barz/Weigel, Abbildung von Sicherungsbeziehungen: Von IAS 39 über § 254 zu IFRS 9 – eine Annäherung an das Risikomanagement für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Termingeschäfte iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG

Rn. 1306 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Termingeschäft ist in § 20 Abs 2 EStG nicht definiert. Nach der Rspr des BFH folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte idS sind nach § 2 Abs 2 Nr 1 WpHG aF (bis 02.01.2016, BGBl I 1998, 2708) unter anderem Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu er...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 3 Steuerung von KPI 2

Der KPI 2 bezieht sich auf das Kreditgeschäft der Helaba-Gruppe. Nicht berücksichtigt sind Tochtergesellschaften, die nur in einem geringen Umfang Kreditgeschäft tätigen. Die SDM-Datenbank wird zur Erfassung der Taxonomiekonformität, der Datenerfassung zu ESG-Produkten und der Bewertung nach dem Sustainable Lending Framework genutzt. Die fachliche Verantwortung der SDM-Datenb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.3.1 Angleichzung des Zinsbegriffes an die ATAD

Zunächst sieht § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG eine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Zinsschranke vor, indem mit Verweis auf Art. 2 Abs. 1 der ATAD-Richtlinie[1] künftig auch „wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fremdkapital“ als Zinsaufwendungen zu qualifizieren sind, soweit sie den maßgebliche...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.2.2 Zulässige Grundgeschäfte

Als Grundgeschäfte für die Bildung von Bewertungseinheiten kommen folgende Posten infrage (§ 254 HGB): Vermögensgegenstände (z. B. Finanzanlagen) Schulden (z. B. Kredite) Schwebende Geschäfte (z. B. Fremdwährungseinzahlungen aus bereits abgeschlossenen Lieferverträgen) Mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen (z. B. Fremdwährungseinzahlungen aus geplanten, aber nicht...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 2.1 Regelung der Zeitwertbewertung

Pflicht für Banken Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen ("Banken") sind gem. § 340e Abs. 3 HGB dazu verpflichtet, Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten. Handelsbestand In § 1a Abs. 1 KWG werden die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches definiert. Grundsätzlich kann von einer ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Inhalt der Mitteilung

Rz. 136 Der genaue Inhalt der Mitteilung bestimmt sich zunächst nach Art. 19 Abs. 6 MMVO und wird durch die Ausgestaltung des zwingend zu verwendenden Musters nach dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 konkretisiert. Bei Abgabe der Meldungen ergeben sich eine Reihe von Detailfragen, wie etwa der Angabe des Preises im Falle von Schenkungen oder Erbschaften. Meh...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Erfasste Geschäftsarten

Rz. 125 Mitteilungspflichtige Geschäfte sind beispielhaft u.a. in Art. 19 Abs. 7 MMVO bestimmt. Danach gehören zu den meldepflichtigen Geschäften auch das Verpfänden und Verleihen von Finanzinstrumenten, Art. 19 Abs. 7 lit. a) MMVO.[280] Erfasst sind auch Geschäfte von Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen oder Geschäfte einer anderen Person im Auftrag ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sachlicher Anwendungsbereich – Mitteilungspflichtige Geschäfte

Rz. 122 Mitteilungspflichtig sind nach Art. 19 Abs. 1 MMVO Geschäfte von Meldepflichtigen mit Anteilen oder Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundener Derivate oder anderer damit verbundener Finanzinstrumente. aa) Erfasste Finanzinstrumente Rz. 123 Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist zunächst bei Geschäften mit Aktien des Emittenten eröffnet. Erfasst sind dabei al...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Erfasste Finanzinstrumente

Rz. 123 Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist zunächst bei Geschäften mit Aktien des Emittenten eröffnet. Erfasst sind dabei alle vom Emittenten ausgegebenen Aktien, ohne dass es darauf ankommt, ob die Aktien zum Börsenhandel zugelassen sind oder nicht. In der letzten Alternative stellt Art. 19 Abs. 1 MMVO auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 MM...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) Virtuelle Aktien(options)programme

Rz. 131 Vor dem Hintergrund der Erstreckung des Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 1 lit. a) MMVO auf Derivate ist umstritten, ob auch solche Optionen bzw. virtuellen Aktien, bei denen der Begünstigte ausschließlich eine Barzahlung erhält, der Mitteilungspflicht unterliegen. Solche virtuellen Aktien(options)programme gewähren in ihrer einfachsten Form das Recht auf den Diffe...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Vorbemerkungen

Rz. 41 Bei der Marktwertermittlung ist der Sachverständige (oder im gerichtlichen Verfahren der Tatrichter) in der Wahl seines Schätzverfahrens grundsätzlich frei, wohingegen bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das anzuwendende Verfahren in Abhängigkeit von der Immobilienart genau vorgeschrieben ist (§ 182 BewG). Rz. 42 Letzteres mag zur Vereinfachu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Finanzvermögen / 5.3.2 Eingebettete Derivate

Von selbstständigen Derivaten (free standing derivatives) sind eingebettete Derivate zu unterscheiden, die Bestandteil sog. hybrider oder strukturierter Finanzinstrumente/Produkte sind. Ein klassisches Beispiel sind Wandelschuldverschreibungen. In das Schuldinstrument (Schuldverschreibung) ist das Recht zur Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument (Aktie) eingebettet. Nach I...mehr

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Finanzvermögen / 5.2.2 Wahlrechte und Buchungstechnik am Beispiel der Währungssicherung

Besondere Wahlrechte bestehen für Fremdwährungssicherungen: Für die Absicherung des Fremdwährungsrisikos aus schwebenden, d. h. bereits kontrahierten Geschäften gewähren IFRS 9.6.5.4 und IAS 39.87 ein Wahlrecht: die Sicherungsbeziehung kann auch als cash flow hedge interpretiert werden. Entscheidet sich das Unternehmen für die Behandlung als cash flow hedge und wendet es IAS ...mehr

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Finanzvermögen / 5.2.1 Synchronisierungszweck des hedge accounting

Im System des HGB werden Sonderregeln für Sicherungszusammenhänge vor allem benötigt, um wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Drohverlustrückstellungen oder außerplanmäßige Abschreibungen zu vermeiden oder zu kompensieren. Wird etwa eine langfristige Dollarforderung durch einen Terminverkauf gesichert und steigt der Dollar bis zum Bilanzstichtag, so kann auf die Forderung we...mehr

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Finanzvermögen / 8 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Unter welchen beiden Grundvoraussetzungen führt ein Forderungsverkauf zur vollständigen Ausbuchung der Forderung? A.2 Welcher bilanzielle Bewertungsmaßstab gilt nach IFRS 9 für Kundenforderungen (Debitoren) und für einfache, unterhalb der Beteiligungsschwelle liegende Anteile an anderen Gesellschaften? A.3 U erwirbt am 1.1.01 einen Zerobond, d. h. eine Anleihe ohne nom...mehr

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Finanzvermögen / 5.1 Überblick

Als Finanzderivate definiert IFRS 9.A Finanzinstrumente, deren Wert sich infolge einer Änderung eines (Referenz-)Zinssatzes, Wertpapierkurses, Rohstoffpreises, Wechselkurses, Indexes oder einer ähnlichen Variablen verändert, wobei verglichen mit sonstigen Verträgen, die in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, keine oder nur eine geringe anfängliche In...mehr

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Finanzvermögen / 5.3.1 Abgrenzung Finanzderivate von Warentermingeschäften

Die Behandlung normaler, das operative Geschäft (von Nichtbanken) betreffende schwebender Verträge unterliegt nach IAS 37 dem Imparitätsprinzip: drohende Verluste sind zu passivieren, erwartete Gewinne aber nicht zu aktivieren. Schwebende Geschäfte über Finanzvermögen und Finanzverbindlichkeiten (Finanzderivate) werden hingegen paritätisch bewertet: erwartete Gewinne (positi...mehr

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Finanzvermögen / 7 Zusammenfassung

Während nach HGB alle Arten von Finanzvermögen dem Anschaffungskostenprinzip unter Berücksichtigung des Niederstwerts unterliegen, entscheidet nach IFRS die Klassifizierung des financial asset über seine Bewertung. Beteiligungen dürfen im Einzelabschluss zu Anschaffungskosten, at equity oder zum fair value bewertet werden. Bei Anteilen unter der Beteiligungsschwelle ist weiter...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Fallgruppen

Rz. 45 Eine Fallgruppe, die eine Haftung des Geschäftsleiters aus § 826 BGB begründet, ist die Bestellung von Ware bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen für die Gesellschaft mit dem Bewusstsein, dass diese nicht mehr bezahlt werden können. Hierbei wird diskutiert, ob und wann eine Offenbarungspflicht hinsichtlich einer drohenden oder ggf. schon eingetretenen Insolvenzreife...mehr