Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.2 Steuerfreier Höchstbetrag

Auch der steuerfreie Höchstbetrag für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West). Bis 2025 wird er stufenweise auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze angehoben. In 2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 2.718 EUR (3 % von 90.600 EUR).mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Sozialversicherung

1 Unterschiedliche Beurteilungsvarianten Ausnahmen von der grundsätzlichen Entgelteigenschaft für Einnahmen aus der Beschäftigung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Zusammenhang mit der Entgelteigenschaft von Zuwendungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Pauschalversteuerte Bezüge

Dem Arbeitsentgelt sind Beiträge, die nach § 40b EStG a. F. (in der am 31.12.2004 geltenden Fassung) pauschal versteuert werden, nicht zuzurechnen, die zusätzlich[1] zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Die Pauschalversteuerung nach dieser Vorschrift ist bis zur Höhe von 1.752 EUR kalenderjährlich möglich. Werden die Aufwendungen vom Arbeitgeber finanziert und nach § 40b ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge,...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.2 Eigenständiger Freibetrag

Im Steuerrecht mindert die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F. den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG. Unter Berücksichtigung des maximal möglichen Betrags für die Pauschalversteuerung i. H. v. 1.752 EUR kalenderjährlich verbleibt ein Steuerfreibetrag i. H. v. (2024: 7.248 EUR – 1.752 EUR =) 5.496 EUR. Vergleichbare Regelungen bestehen in der Sozialversicherung nich...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt. Im Unterschied zu einer Pensionskasse bestehen für einen Pensionsfonds größere Freiheiten bei ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.2 Zusammengeballter Zufluss der Einnahmen

Grundvoraussetzung für die Annahme außerordentlicher Einkünfte ist ein zusammengeballter Zufluss von Einnahmen in einem Kalenderjahr, der sich normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte. Unerheblich ist, wenn die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Anwendung der Fünftelregelung gleicht den steuerlichen Progressionsnach...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung

Bei laufenden Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge entweder direkt von der Zahlstelle[1] der Versorgungsleistung (z. B. dem auszahlenden Versicherungsunternehmen) oder vom Bezieher der Versorgungsleistung an die Krankenkasse gezahlt.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 Beitragsbemessungsgrenze

Wie bei allen gesetzlich krankenversicherten Personen sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten (2024: 5.175 EUR; 2023: 4.987,50 EUR monatlich). Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und da...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Unabhängig von dem Tatbestand der Versicherungspflicht, sind die Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Es gelten alle Regelungen wie bei der Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs.[1] Aufgrund des Bezugs von Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann jedoch bereits die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erreicht we...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Mitteilungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen können ihre Verpflichtungen im Rentenbezugsmitteilungsverfahren nur erfüllen, wenn die Arbeitgeber am Verfahren mitwirken. Die Arbeitgeber müssen spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres – bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres – der betrieblichen Versorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse, Le...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.4 Pauschalierungsgrenzen während des Kalenderjahres

Die Pauschalierungsgrenzen von 1.752 EUR und von 2.148 EUR sind Jahresbeträge. Eine zeitanteilige Berücksichtigung bei laufenden Arbeitgeberbeiträgen (z. B. monatlich 146 EUR bzw. 179 EUR) ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Bei laufenden pauschalbesteuerungsfähigen Arbeitgeberzuwendungen entfällt die Einbeziehung der für den einzelnen Arbeitnehmer erbrachten Beiträge in...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.3 Außerordentlichkeit der Einkünfte

Außerordentlich sind Einkünfte nur dann, wenn sie auf für die Einkunftsart ungewöhnlichen Umständen beruhen und es deshalb zu einer atypischen Zusammenballung von Einkünften kommt. Die Zusammenballung der Einkünfte darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entsprechen.[1] Teil- oder Einmalkapitalzahlungen der bAV sind nach Auffassu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Stelle der bei regul...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisch zu übermitteln.[2] Der Steuerbürger...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 7.248 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden, auch wenn...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Umlagefinanzierte bAV

Zuwendungen für eine umlagefinanzierte Pensionskasse gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind (2024: 2.718 EUR jährlich bzw. 226,50 EUR monatlich; 2023: 2.628 EUR jährlich bzw. 219 EUR monatlich) oder nach § 40b EStG pauschal besteuert werden (1.752 EUR jährlich bzw. 146 EUR monatlich). Eine weitere Voraussetzung i...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Direktversicherung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind bis zu 8 %[1] der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Das steuerfreie Beitragsvolumen für die externen Durchführungswege erhöht sich auf der Basis der für 2024 maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze von 90.600 EUR auf 7.248 EUR (2025: 7.728 EUR = 8 % von 96.600 EUR).[2] Vorauss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zukunftssicherung

Leistungen des Arbeitgebers, um den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes sicherzustellen, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber gesetzlich zur Leistung verpflichtet ist.[1] Steuerfrei bleibt deshalb der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Übernimmt der Arbeitgeber auch die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.2 Sozialgemeinkosten

Rz. 34 Die Sozialgemeinkosten umfassen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Kosten für die sozialen Einrichtungen des Betriebs sind beispielsweise Aufwendungen für die Kantine einschließlich Essenszuschüsse, für den Betriebsarzt, für den Betriebskindergarten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.5.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 3 Aktivierte Herstellungskosten erhöhen den Gewinn

Die einzelnen Kosten, die den Herstellungskosten zugerechnet werden, haben bisher den steuerlichen Gewinn gemindert. Eine Umqualifizierung der Kosten zu Herstellungskosten führt zu einer Gewinnerhöhung im laufenden Geschäftsjahr und damit letztendlich zu einer Gewinnneutralisierung. Hierdurch kommt es lediglich zu einer Gewinnverschiebung. Eine Gewinnauswirkung ergibt sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel gilt für Verträge nach Absatz 2, unabhängig davon, ob das gedeckte Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist, und für alle anderen Versicherungsverträge, durch die Risiken gedeckt werden, die im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen sind. Er gilt nicht für Rückversicherungsverträge. (2) Versicherungsverträge, die Großrisiken im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Belange des Schuldners.

Rn 6 Die Stundung der Ausgleichsforderung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die sofortige Zahlung ›zur Unzeit‹ erfolgen würde. Zur Ausfüllung des Begriffs kann auf § 2331a zurückgegriffen werden, nach dem Stundung dann verlangt werden kann, wenn die sofortige Erfüllung den Schuldner ungewöhnlich hart treffen, wenn sie ihn zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – vom ausgleichspflichtigen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (vgl Ziff 10.1 der Leitlinien; zu Einzelheiten vgl FAKomm-FamR/Kleffmann vor § 1361 Rz 148). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlangen des Versorgungsträgers (Abs 2 Nr 2).

Rn 8 Allein auf Verlangen des Quellversorgungsträgers ist die externe Teilung durchzuführen, wenn der Ausgleichswert der Versorgung einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet (II Nr 2). Die ausgleichsberechtigte Person hat in diesem Fall noch die freie Wahl der Zielversorgung (§ 15 I) in der vom Gericht gesetzten Frist, § 222 I FamFG. Die externe Teilung hat ›abfinden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versorgungsausgleich.

Rn 5 Nach § 2 IV VersAusglG ist wegen der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte ein güterrechtlicher Ausgleich von vornherein ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder zB aufgrund einer Vereinbarung (§§ 1408 II, 6 VersAusglG) oder der Anwendung der Härteklausel (§ 27 VersAusglG) ausscheidet. Rn 6 Abgrenzungsprobleme gibt es im V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 müssen die im VA zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsentscheidung (Abs 4).

Rn 19 Die externe Teilung erfordert einen Kapitaltransfer zwischen der Quellversorgung und der Zielversorgung, um diese mit dem Kapital zu versorgen, das sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem mit der Entscheidung nach § 14 I für die ausgleichsberechtigte Person begründeten Anrecht benötigt. Deshalb normiert IV einen zivilrechtlichen Anspruch des Trägers der Zielver...mehr