Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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§ 19 Länderübersicht / 15. Kanada

Rz. 240 Das internationale und materielle Erbrecht ist in Kanada nicht einheitlich geregelt, sondern Partikularrecht der Provinzen. Auch ein einheitliches interlokales Privatrecht i.S.v. Art. 46 Abs. 1 EUErbVO gibt es in Kanada nicht. Daher ist ggf. gem. Art. 36 Abs. 2 Ziff. 1 EUErbVO unmittelbar das Recht der kanadischen Provinz anzuwenden, in der der Erblasser seinen gewöh...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Wirkungen der Adoption

Rz. 155 Unterliegen die Wirkungen der Adoption einem Recht, welches nicht Erbstatut ist, fragt sich, ob sich das Erlöschen oder die Begründung eines gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsrechts aus dem Adoptions- oder dem Erbstatut ergeben. Rz. 156 Beispiel Ein in Deutschland lebender Iraner hat das Kind seiner deutschen Ehefrau adoptiert. Die Adoption unterliegt hier gem. Art. ...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / bb) Normative Festsetzung der für die Bewertung zu unterstellenden weiteren Verwendung

Rz. 71 Die Frage der weiteren Verwendung hat offenbar erheblichen Einfluss auf die den einzelnen Nachlassgegenständen beizulegenden Werte. Daher ist es notwendig, allgemeingültige Kriterien zu definieren, anhand derer die Frage der (für Bewertungszwecke) zu unterstellenden Verwendung des Nachlasses (normativ) beantwortet werden kann. Prinzipiell kommen hierzu zwei Ansätze in...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / aa) Grundsätzliches

Rz. 109 Wie bereits ausgeführt, sind Abfindungsklauseln, also Regelungen zur Abfindungsbeschränkung im Falle des Ausscheidens von Gesellschaftern, prinzipiell (und mitunter auch mit sehr weitreichenden Folgen) gesellschaftsrechtlich zulässig (vgl. Rdn 10 f.). Sie haben u.a. den Vorteil, dass Unklarheiten bzw. Streitigkeiten über die im Ausscheidensfall anzuwendende Bewertungs...mehr

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Beschlusskompetenz: Übertragung der Kosten der Selbstbeteiligung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben aus § 16 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz zur Übertragung der Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Wohnungseigentümer für einen Leitungswasserschaden im Bereich seines Sondereigentums. Der Beschluss, die Kosten der Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf den Wohnungseigentümer zu überantworten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.2 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Ausl., d. h. nach ausl. Recht gewährte Leistungen, die dem Kindergeld oder Kinderzulagen und -zuschüssen i. S. v. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person zusteht, nicht unbedingt dem Antragsteller. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Die Kritik an der Regelung des § 17 Abs 4 S 3 EStG

Tz. 529 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 3 EStG hat die nachteilige Folge, dass der Stpfl für den Teil der Auskehrung, der unter § 20 statt unter § 17 EStG fällt, nicht den Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG beanspruchen kann (zur Kritik s Herzig, BB 1981, 1145 und GmbHR 1987, 140, 149ff). Ab dem VZ 2009 kommt die ggf unterschiedliche Besteuerung der Erträge iSd § 20 EStG...mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 Banafsche, Die UN-Behindertenkonvention und das deutsche Sozialrecht, SGb 2012 S. 373, 440. Henning, Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, SGb 2015 S. 83. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017 S. 649. Kessler, Anmerkungen zur Reform des sozialrechtlichen Behinderungsbegriff, SGb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 43 [Autor/Stand] Unzulässiger Besteuerungsumfang. Die Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns gem. § 50 i Abs. 1 Satz 1 im Zeitpunkt des realisierenden Vorgangs führt grundsätzlich nicht zu einer Diskriminierung von EU-Ausländern im Vergleich zu Inländern. Denn es werden auch die Gewinne von Inländern im Verkaufs- bzw. Entnahmezeitpunkt besteuert. Europarechtl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum EU-Recht

a) § 20 Abs. 1 und EU-Recht Rz. 50 [Autor/Stand] Grundproblem. § 20 Abs. 1 besagt, dass nach dt. innerstaatlichen Recht die DBA beim Bezug von Einkünften i.S. der §§ 7–18 AStG keine Anwendung finden. Damit werden bestimmte im Ausland realisierte Sachverhalte anders besteuert als gleichartige, die im Inland realisiert werden. Unionsrechtlich berührt dies sowohl die Niederlassu...mehr

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FF 10/2017, Aktuelle Gesetzgebung im Familienrecht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Leitsatz 1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitze...mehr

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Verwaltervertrag: Zahlreiche unwirksame Klauseln

Leitsatz Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrags betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der gleichen Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung. Normenkette § 26 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K greift ...mehr

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§ 11 Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen

Rz. 1 Am 1.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[1] in Kraft getreten. Damit möchte der Gesetzgeber die symbolische und konkrete Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sowie Ungleichbehandlung von Lebenspartnern gegenüber Ehepartner insbesondere auch im Bereich des Adoptionsrechts behe...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. Zeittaktklauseln

Rz. 233 Es ist nach wie vor umstritten, ob Zeittaktklauseln wirksam sind. Rz. 234 Das OLG Düsseldorf hat sich bereits mehrfach mit der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln befasst und dabei Klauseln, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsehen, wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam erklärt.[...mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001 S. 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut ?, NJW 2012 S. 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002 S. 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB...mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 3 § 48 Nr. 1, Art. 5 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) mit Wirkung zum 1.8.2001 in das SGB I eingefügt worden.mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01, BVerfGE 105 S. 313). Mit der Begründu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausländischer Verleiher

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ist der Verleiher kein inländischer ArbG (> Rz 5), so ist er als ausländischer Verleiher ebenfalls verpflichtet, den LSt-Abzug in Deutschland vorzunehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG; > R 38.3 Abs 1 Satz 2 LStR). § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG verstößt weder gegen internationale Vereinbarungen (DBA), noch handelt es sich um eine Diskriminierung ...mehr

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Keine Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

Leitsatz Nehmen Angestellte des öffentlichen Dienstes zwecks Kinderbetreuung unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TVöD, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Sachverhalt Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes war in einem Klinikum angestellt, ihr Ehemann ging als Rechtsanwalt einer selbstständigen Tätigkeit nach. Im Streitjahr 2015 war...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für den mit der Klage geltend gemachten Zeitraum zu. …" [7] Die Revision zeigt nicht auf, dass über die Auslegung der hier...mehr

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zfs 09/2017, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). …" [8] Danach ist eine grundsätzliche Bedeutung nicht gegeben. Die Revision zeigt – ebenso wie das BG – nicht auf, dass über die Auslegung der hier von der Bekl. verwendeten Klausel in Rspr. und/ode...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich zuletzt in vier Entscheidungen der Teilung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (jeweils "VBLklassik") gewidmet. Die in den Entscheidungen entwickelten Grundsätze beanspruchen jedoch nicht nur für die VBL Geltung, sondern für alle Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, soweit es sich nicht um die anders strukturierten Systeme freiwillige...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Benachteiligung

Rz. 475 Der Tatbestand des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB setzt zunächst voraus, dass durch die Vertragsbedingung eine Benachteiligung des Vertragspartners entsteht. Eine solche Benachteiligung liegt vor, wenn die Rechtsstellung des Vertragspartners so erheblich von der dispositiven gesetzlichen Regelung abweicht, dass die vertragliche Parität nicht mehr gewahrt ist.[1062] Um eine so...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / 1. Typisierte Fälle unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 2 BGB)

Rz. 441 § 307 Abs. 2 BGB enthält zwei gesetzliche Auslegungsregeln, nach denen eine "unangemessene Benachteiligung" i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB im Zweifel anzunehmen ist: Wenn eine Vertragsbedingung von der gesetzlichen Regelung derart abweicht, dass sie mit deren wesentlichen Grundgedanken nicht mehr zu vereinbaren ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder wenn eine Vertragsbeding...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / III. Die Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB)

Rz. 53 Bei Verbraucherverträgen sind gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei Beurteilung der "unangemessenen Benachteiligung" nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen. Abweichend von § 307 Abs. 1 und 2 BGB, wonach die "Unangemessenheit" im Rahmen der Inhaltskontrolle grundsätzlich nach einem abstrakt-generalisierenden Maßstab...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Unangemessenheit

Rz. 479 Weitere Voraussetzung des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass die Benachteiligung unangemessen sein muss. Grundsätzlich soll der von Verwender und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag wesensmäßig einen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herstellen. Deshalb setzt die Beurteilung der Unangemessenheit einer Benachteiligung voraus, dass das Interesse des Ver...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / IV. Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB)

Rz. 437 Die §§ 308, 309 BGB können nicht alle gegen Treu und Glauben verstoßenden Vertragsbedingungen erfassen, weil sie mehr oder weniger abstrakt bestimmte Inhalte Allgemeiner Geschäftsbedingungen für unwirksam erklären. Hat die Prüfung der §§ 308, 309 BGB deshalb zu dem Ergebnis geführt, dass keines der Klauselverbote zur Anwendung gelangt, so ist die Wirksamkeit der Allg...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Unvereinbarkeit mit einer gesetzlichen Regelung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 442 Gesetzliche Regelungen erreichen aufgrund ihrer Abstraktheit nicht in jeder Konstellation den idealen Ausgleich der betroffenen Interessen der beteiligten Vertragsparteien. Deshalb gestattet der Gesetzgeber bei einer Vielzahl der gesetzlichen Regelungen die Anpassung des Vertragsverhältnisses an die Bedürfnisse der Vertragsparteien (dispositive Vorschriften), um eine...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 455 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung daraus ergeben, dass eine Vertragsbedingung nicht klar und verständlich ist. Damit verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Verwender zu einer deutlichen und verständlichen Fassung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuhalten und eine beabsichtigte oder unbeabsichtigte Irreführung des Vertrag...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 471 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Vertragsbedingungen unwirksam, die den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Damit beinhaltet die Vorschrift den Grundtatbestand der inhaltlichen Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, der auch solche Vertragsbedingungen erfasst, die von den §§ 307 Abs. 2 (siehe Rdn 4...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Gefährdung des Vertragszwecks (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 450 Nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel vor, wenn wesentliche vertragliche Rechte oder Pflichten in einem Umfang eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Rz. 451 Zweck der Vorschrift ist es, den Vertragspartner des Verwenders davor zu bewahren, dass ihm wesentliche Rechtspositionen entzogen od...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / j) Wechsel des Vertragspartners (§ 309 Nr. 10 BGB)

Rz. 210 Nach § 309 Nr. 10 BGB sind solche Vertragsbedingungen grundsätzlich unwirksam, nach denen ein Dritter bei Kauf-, Dienst-, Darlehens- oder Werkverträgen anstelle des Verwenders in den Vertrag eintritt oder eintreten kann. Rz. 211 Die Person des Verwenders ist für den Vertragspartner einer der wesentlichen Bestandteile der gegenseitigen vertraglichen Beziehung. Der Kund...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / C. Sachlicher Anwendungsbereich (Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme-, und Wasserversorgungsunternehmen)

Rz. 12 Vorbemerkung Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),[36] Niederdruckanschlussverordnung (NDAV),[37] Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV),[38] Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV),[39] Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)[40] und die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AV...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / B. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern

Rz. 2 § 310 Abs. 1 S. 1 BGB entspricht – wie dargelegt (siehe Rdn 1) – fast wörtlich § 24 AGB-Gesetz (alt), wobei lediglich die Verweisung auf die Vorschriften des alten AGB-Gesetzes durch einen Verweis auf die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Zweiten Buches des BGB (Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen) ersetzt wurd...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (1) Ausschluss und Verweisung auf Dritte (§ 309 Nr. 8 lit. b aa BGB)

Rz. 139 Nach § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Sachen oder über eine Werkleistung die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen, auf die Einräumung von Ansprüchen gegen Dritte beschränkt oder v...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (5) Ausschlussfrist für Mängelanzeige (§ 309 Nr. 8 lit. b ee BGB)

Rz. 182 § 309 Nr. 8 lit. b ee BGB erklärt solche Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die der Verwender dem Vertragspartner für nicht offensichtliche Mängel eine kürzere Ausschlussfrist setzt, als es § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB für die Verjährung des Anspruchs vorsieht. Der Anwendungsbereich des § 309 Nr. 8 lit. b ee BGB erfasst durch die Gleichstellung von Falsch- und Zuw...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / I. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit (§ 306 BGB)

Rz. 195 Die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unklarheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt § 306 BGB,[653] der wörtlich der Altregelung des § 6 AGB-Gesetz entspricht. Danach gilt Folgendes: Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam (...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / f) Rechtsfolge

Rz. 357 Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 3 BGB hängt entscheidend davon ab, ob die Vertragsbestimmung in sich teilbar ist, also mehrere Lösungsrechte vorsieht, die unabhängig voneinander bestehen können. Liegt eine Teilbarkeit vor und lassen sich die Lösungsrechte getrennt voneinander betrachten, so tritt die Unwirksamkeit nur für den abtrennbaren Teil ein, de...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / B. Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 58 Ziel der Integration des AGB-Gesetzes (alt) in die §§ 305 ff. BGB ist eine übersichtlichere Gestaltung des Schuldrechts gewesen, das vor der Schuldrechtsreform an einer zunehmenden Zahl von Sondergesetzen gelitten hat. Weiterhin sollte mit einer Rückführung aller Sondergesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch das Schuldrecht auch vereinfacht werden. Im Falle des AGB-Gese...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / c) Aufrechnungsverbot (§ 309 Nr. 3 BGB)

Rz. 48 Nach § 387 BGB bewirkt die Aufrechnung die Tilgung wechselseitiger Forderungen und ist deshalb ein Erfüllungssurrogat. Die Wirkung der Aufrechnung tritt jedoch nur dann ein, wenn deren Voraussetzungen – Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit – im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vorliegen und der Aufrechnung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufrechnun...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / F. Umgehungsverbot (§ 306 lit. a BGB)

Rz. 118 § 306 lit. a BGB normiert das Umgehungsverbot: Die Vorschriften des Abschnitts 2 (Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen – §§ 305 ff. BGB) finden auch Anwendung, wenn sie durch "anderweitige Gestaltungen" umgangen werden. Ein Umgehungsgeschäft i.S. des § 306 lit. a BGB liegt vor, wenn eine als Allgemeine Geschäftsbedi...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Unangemessenheit der Nachfrist

Rz. 319 Den Regelungen der Nachfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer das Bestreben immanent, die gesetzlich vorgesehene Dauer der Nachfrist zugunsten des Verwenders auf das gerade noch zulässige Maß auszudehnen. Dabei wird für die Gestaltung der Geschäftsbedingungen die untere Grenze durch eine etwaig vorhandene gesetzliche Regelung gezogen, da hierin eine ange...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (4) Vorenthalten der Nacherfüllung (§ 309 Nr. 8 lit. b dd BGB)

Rz. 176 § 309 Nr. 8 lit. b dd BGB erklärt Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die der Verwender die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung des vollständigen oder eines verhältnismäßig hohen Anteils des Entgelts abhängig macht. Rz. 177 Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass der Vertragspartner den Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Verwender auch durchsetzen ...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (6) Erleichterung der Verjährung (§ 309 Nr. 8 lit. b ff BGB)

Rz. 188 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB erklärt Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die von der gesetzlichen Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen Mängeln bei Kaufverträgen über neu hergestellte Bauwerke (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) oder bei Werken, deren Leistungserfolg weder in der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht (§ 634 lit. a Abs. 1 Nr. 2 BGB), abgewichen wird...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / l) Beweislast (§ 309 Nr. 12 BGB)

Rz. 228 § 309 Nr. 12 BGB erklärt solche Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners verändert. Eine derartige Veränderung liegt insbesondere dann vor, wenn der Verwender dem Vertragspartner die Beweislast für Umstände aus seinem eigenen Verantwortungsbereich auferlegt (§ 309 Nr. 12 lit. a BGB) oder wenn er den V...mehr