Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 206 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 3 c Abs. 2 EStG. Der durch das JStG 2008 angefügte § 10 Abs. 2 Satz 4 bestimmt, dass § 3 c Abs. 2 EStG entsprechend gilt. Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch lediglich klargestellt werden, dass "– systematisch zutreffend – für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Beteiligung stehen, die zu einer Hinzurechnung fü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Rechtslage nach Wegfall von § 10 Abs. 5 (ab Wirtschaftsjahr 2003)

Rz. 431 [Autor/Stand] Wirkung des ersatzlosen Wegfalls. Durch das StVergAbG[2] hat der Gesetzgeber § 10 Abs. 5 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet zunächst nur, dass § 10 Abs. 5 a.F. nicht mehr die für Dividenden geltenden Vorschriften der DBA auf Hinzurechnungsbeträge für entsprechend anwendbar erklärt. Man muss allerdings gleichzeitig § 20 Abs. 1 beachten. Diese Vorschrift...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Keine Anwendung von §§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a, 32d EStG und § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 201 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist ungenau formuliert. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 40 Buchst. d und § 32 d EStG sowie § 8 b Abs. 1 KStG auf den „HZB” ist wiederum ungenau. Gemeint ist vielmehr ebenso wie in § 10 Abs. 2 Satz 1 der "anzusetzende HZB" (zum Unterschied wird auf die Kommentierung in Anm. 141 verwiesen). Rz. 202 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist sys...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.7 Konzernfinanzierung

Bei entsprechendem Nachweis sind Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 10 Abs. 7 AStG nur mit 60 v.H. anzusetzen, wenn sie aus der innerkonzernlichen Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und konzernzugehöriger Gesellschaften stammen, ohne Rücksicht darauf, woher die Mittel kommen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland befindlichen Betriebsstätten oder Ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)

Rz. 421 [Autor/Stand] Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbark...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Er ist von Personengesellschaften auszufüllen, zu deren Gesellschaftern Körperschaftsteuersubjekte gehören. Der Vordruck ermöglicht die Durchführung der "Br...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 19.4 Zeile 73

Diese Zeile enthält die Erhöhung der Körperschaftsteuer, die sich ergibt, wenn eine Gewinnausschüttung die Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 KStG, im Fall des Übergangs des Vermögens nach § 40 Abs. 3 KStG a. F., in den Fällen der §§ 9, 10 UmwStG a. F. oder 16 UmwStG oder im Fall der Liquidation nach § 40 KStG auslöst.[1] Der entsprechende Betrag ergibt sich aus der Summe ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

Leitsatz 1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbeschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Entstehungszeitpunkt der KapESt

Rz. 46 Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Rz. 47 Für Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge, deren Ausschüttung ein Gewinnverwendungsbeschluss zugrunde liegt, bestimmt § 44 Abs. 2 EStG als Zeitpunkt des Zuflusses und somit als Entstehungszeitpunkt der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / aa) Einkünfte aus Kapitalvermögen – insb. Dividenden und Zinsen

Bei Dividendenausschüttungen an in Deutschland wohnhafte Anteilseigner ist grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz), wenn die ausschüttende Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist.[35] Dieselbe Besteuerungsfolge gilt bei Zinszahlungen aus der Schweiz an den in Deutschland wohnhaften Zahlungsempfänger (Art. 11 ...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Unionsrechtskonforme Auslegung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs

Kommentar Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht, so hatte der EuGH kürzlich entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung die bisherigen Voraussetzungen für eine Kürzung von Beteiligungserträgen deutlich gemildert. Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg Eine Gewinnausschüttung aus einer Beteiligung außerhalb der EU kann der Gewerbesteuer unterliegen, wenn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.3 Management Equity Participations ("MEPs")

MEPs zählen zu den "Hauptstreitfeldern" mit ausländischen Finanzverwaltungen. Bei MEPs erwerben Manager, die sowohl bei einer Akquisitionsgesellschaft als auch im operativen Bereich angestellt sein können, direkt oder mittelbar über ein Pooling-Vehikel (häufig: vermögensverwaltende und nicht gewerblich geprägte Management GmbH & Co. KG) Kapitalgesellschaftsanteile an einer H...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.4 Neue Erkenntnisquelle aus internationalem Recht und Amtshilfe

Am 29.10.2014 haben 51 Ländervertreter eine multilaterale Vereinbarung bei dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dabei handelt es sich um den von der OECD entwickelten neuen Standard zum automatischen steuerlichen Austausch von Informationen zu Finanzkonten. Zwischenzeitlich ist die Zahl der teilnehmenden Länder auf über 90 angestiegen, darun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Außergerichtliche Konfliktbeilegung/Güterichterverfahren

Rz. 686 Gem. § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll in der Klageschrift unter anderem angegeben werden, ob vor der Klageerhebung eine Mediation versucht wurde oder ob ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist. Außerdem soll erklärt werden, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen. Über den Einfluss auf die gerichtliche Ermessensausübung hin...mehr

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Unternehmensvermögen / 5 Zuordnung von Beteiligungen zum Unternehmen (Holding)

Beteiligt sich jemand an einer anderen Gesellschaft, kann dies grundsätzlich mit der Absicht geschehen, Dividenden oder andere Gewinnbeteiligungen zu erzielen ohne eine weitere, aktive Tätigkeit gegenüber diesen Beteiligungsgesellschaften auszuüben. In diesem Fall wird keine Tätigkeit ausgeübt, der eine konkrete Gegenleistung gegenüber steht – Dividenden oder andere Gewinnau...mehr

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Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? 2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Bedeutung der Frage der Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Hinsichtlich der steuerlichen Qualifikation ausländischer Gesellschaften sind 2 unterschiedliche Rechtskreise zu untersuchen: a) Die sog. outbound-Struktur: Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ausländischen Gesellschaft Hier ist zu entscheiden, ob die Gesellschaft nach deutschem Rechtsverständnis als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzuordnen ist. Dies hat Auswirkun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Besteuert der ausländische Staat hingegen die Gewinne der ausländischen Personengesellschaft selbst (i. d. R. Besteuerung als Körperschaftsteuersubjekt), können sich Probleme ergeben. Praxis-Beispiel Besteuerung der Personengesellschaft Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ungarischen a) gewerblich tätigen b) gewerblich geprägten GmbH und Co.KG (Tätigkeit: Vermietung). Unga...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Abkommensberechtigung

Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Nur Abkommensberechtigte können sich auf den Abkommensschutz berufen und insbesondere die Reduktion von Quellensteuern beantragen. Gem. Art. 1 OECD-MA sind grundsätzlich nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Länderspezifische Besonderheiten

Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in Deutschland stellt sich häufig die Frage der Quellensteuerentlastung im Ausland. Die VerwGrdsP enthalten hierzu kurze länderspezifische Hinweise[1], die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden (nebst Hinweisen aus der Literatur/ausländischen Rechtsprechung). Die Auswirkungen sollen anhand folgender Beispiele erläute...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Transparente Besteuerung im Sitzstaat

Soweit im Sitzstaat der Personengesellschaft eine transparente Behandlung besteht, ergeben sich abkommensrechtlich keine Probleme. Die Abkommensberechtigung ist nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter zu prüfen.[1] Dies entspricht auch der Beurteilung in der Literatur.[2] Die Gesellschafter sind die abkommensberechtigt...mehr

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Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz 1. Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu quali...mehr

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Kapitalertragsteuer für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

Leitsatz 1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner. 2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Von der ZIV werden ausschließlich grenzüberschreitende Zinszahlungen erfasst. Der materielle Zinsbegriff der ZIV ist in § 6 ZIV geregelt. Bis zum Kj 2008 entsprach der materielle Zinsbegriff der ZIV dem Begriff der Kapitaleinkünfte iSv § 20 Abs 1 Nr 4, 5 u 7, Abs 2 EStG mit Ausnahme § 20 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG. Nach Einführung der AbgSt sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt u Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ZinsRL; ABl EU Nr L 157, 38) wurde § 45e EStG durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) in das Gesetz eingefügt. Die ZinsRL ist am 01.07.2005 in Kraft getreten. Ziel der ZinsRL ist es, die effektive Besteuerung von Zinser...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.1 Ausschluss des Insolvenzgeldanspruches

Rz. 3 Insolvenzgeld kann für alle Ansprüche nicht gewährt werden, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehen. Abs. 1 Nr. 1 betrifft nur solches Arbeitsentgelt, das mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang steht. Es handelt sich hierbei um Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, wie z. B. A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Definitionen ohne konkreten Bezug: Dividend

Tz. 115 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Ausdruck Dividende wird vom IASB nicht anders festgelegt, als er üblicherweise finanzwirtschaftlich abgegrenzt wird – nämlich als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner einer bestimmten Kapitalklasse im Verhältnis zu den von ihnen gehaltenen Anteilen (vgl. IFRS 9 Appendix A). Der Grund für die begriffliche Festlegung wird erst im Zusamme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder umklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 28 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der IASB übernimmt für IFRS 9 explizit vier Begriffsabgrenzungen aus IAS 32 (vgl. IFRS 9 Appendix A; s. dazu IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 9ff.). Dabei handelt es sich um die Termini Finanzinstrument, finanzieller Vermögenswert, finanzielle Verbindlichkeit sowie Eigenkapitalinstrument. Hinzu kommen Definitionen für das Kreditrisiko aus IFRS 7 (vgl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative

Tz. 29 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): Die Wertentwicklung des Geschäfts leitet sich aus der Veränderung eines Risikofaktors ab. Der IASB nennt al...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 39 regelt den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für die Einlagen der Anteilseigner (bisheriges EK 04). Die Rückzahlung von Einlagen der Anteilseigner wird, wie unter dem Anrechnungsverfahren so auch unter dem Halbeinkünfteverfahren, nicht als Ausschüttung, sondern als Kapitalrückzahlung behandelt. Das bedeutet, dass die Rückzahlung von Einlagen auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 3 Spaltung von Körperschaften (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt den Fall, dass das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Spaltung nach § 15 UmwStG ganz oder teilweise durch Sonderrechtsnachfolge auf eine oder mehrere andere Körperschaften übergeht. Die übertragende Körperschaft geht bei der Aufspaltung unter, bei der Abspaltung bleibt sie mit vermindertem Vermögen bestehen. Bei der Aufspaltung kann die übertragende ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 5 Übergangsregelung im Fall der Liquidation (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4, eingefügt durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Inkrafttreten des KStG 2001, passt die Übergangsregelungen an den Fall der Liquidation an. Für die weitere Anwendung der Vorschrift ist zwischen Körperschaftsteuerminderungen nach § 37 KStG und Körperschaftsteuererhöhungen nach § 38 KStG zu unterscheiden. Auf die Körperschaftsteuererhöhung ist § 40 KStG let...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 4 Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 und 2 um drei verschiedene Fälle. Diese Fallgruppen haben handelsrechtlich keinen systematischen Zusammenhang; die Zusammenfassung ihrer Rechtsfolgen im Rahmen der Übergangsregelungen rechtfertigt sich nur deshalb, weil die Rechtsfolgen im Ergebnis gleich sind. Gemeinsam ist diesen drei Fällen, dass das Vermögen auf einen ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 2 Übergang vom EK 04 zum steuerlichen Einlagekonto

Rz. 3 Das bisherige EK 04 wird mit Auslaufen des Anrechnungsverfahrens, d. h. zum Schluss des letzten Wirtschaftsjahres, das in dem Vz endet, für den das Anrechnungsverfahren letztmalig anzuwenden ist, nach § 36 Abs. 7 gesondert festgestellt (vgl. § 36 Rz. 64). Das maßgebende Wirtschaftsjahr, auf dessen Schluss diese Feststellung erfolgt, ist das Wirtschaftsjahr 2000 bzw. da...mehr