Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung beim Beteiligungsunternehmen

Tz. 189 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln verändern lediglich die Struktur des Eigenkapitals: (Variable) Rücklagen werden in (festes) Grund- oder Stammkapital umgewandelt, und an die bisherigen Investoren wird die entsprechende Anzahl neuer Anteile ausgegeben (vgl. dazu Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., S. 495). Die Höhe des Eigenka...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Künftige Entwicklungen

Tz. 236 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Im November 2012 hat der IASB den Entwurf zur Änderung von IAS 28 "Equity Method: Share of Other Net Asset Changes" veröffentlicht (ED/2012/3). Mit dem Entwurf werden punktuelle Änderungsvorschläge unterbreitet, wie anteilige Eigenkapitalveränderungen eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens beim Investor zu erfass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlagerung von Einkünften ... / 7.2 Übertragung von Kapitalvermögen

Mit der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen werden dem Beschenkten die entsprechenden Erträge zugewiesen. Gewinnanteile und Dividenden sind dem Beschenkten auch insoweit als dem neuen Anteilseigner zuzurechnen, als sie wirtschaftlich auf die Zeit vor der Eigentumsübertragung entfallen.[1] Diese Regelung bleibt anwendbar, wenn z. B. eine GmbH von den Eltern beherrsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2018, Kein Schadenser... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… 3. Eine Berufungsbegründung bedarf jedoch – hinsichtlich jedes einzelnen von teilbaren Streitgegenständen (§ 260 ZPO) – einer aus sich heraus verständlichen, auf den konkreten Streitfall zugeschnittenen Angabe, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe der Berufungsführer den entscheidungserheblichen Punkten entgegen setzen will (BGH NJW-RR 2015, 511 = VersR 2015,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründungsaufwand kann frühestens nach 10 Jahren aus Satzung gestrichen werden

Zusammenfassung Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwands durch die GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden. Hintergrund Die klagende GmbH hatte beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung der Neufassung ihrer Satzung beantragt. In der Neufassung war u.a. die bisher in der Satzung en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betrieblicher PC und Telekomm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abfärbung bei Verlusten

Leitsatz Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR. Normenkette § 15 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG, § 40 Abs. 2, § 118 Abs. 2 FGO, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG 1984 Sachverhalt An der klagenden GbR, deren Tätigkeit sich auf die Vermietung von zwei Geschäftsgrundstücken beschränkte, waren zwei G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Altersvorsorge für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Zur "Erdienbarkeit" bei Barlohnumwandlung

Leitsatz 1. Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. 2. Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass die Zahlung des überhöhten Mietzinses der S-GmbH an die Klägerin nicht als gemischte freigebige Zuwendung der S-GmbH der Schenkungsteuer unterliegt. 1. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, sowe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Ehefrau bzw. Mutter der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der S-GmbH. Sie vermietet an die S-GmbH ein bebautes Grundstück. A hatte bei der Unterzeichnung des Mietvertrags mitgewirkt. Im Rahmen einer bei der S-GmbH durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 kam der Prüfer zu dem Ergebnis, dass der M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2018, Anfall von Sch... / Anmerkung

Na endlich! Nachdem der BFH mit seiner Entscheidung vom 7.11.2007 (II R 28/06, BStBl II 2008, 486 ff) und der darin dargelegten Ansicht, verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die zu unmittelbaren Vermögensvorteilen bei einem Gesellschafter nahestehenden Personen führten, seien als schenkungsteuerbare Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an den Empfänger anzusehen, die Praxis ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kapitaleinkünfte

Tz. 2 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören wie ausgeführt die in § 20 EStG (Anhang 10) genannten Einnahmen, darunter fallen in erster Linie Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Investmenterträge und andere mehr. Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Da jedoch stets die Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Tz. 4 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Leitsatz 1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF). 2. Die Au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte

Leitsatz Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften (hier: mit Devisen) mindern nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage nicht. Normenkette § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, unterhielt ein Konto bei der A-Bank, um sog. Daytrading-Geschäfte mit Devisen ausz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 1.2 Besteuerung von Investmentfonds ab dem 1.1.2018

Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden nach dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreformgesetz nach derselben Systematik besteuert. Abgeltungsteuer fällt künftig jährlich auf eine Pauschale an. Die Steuer wird von der Depotbank direkt abgeführt. Die Pauschale orientiert sich am Wert des Fonds und einem Basiszins. Es...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszahlung bei Weiterbeschäftigung von GmbH-Geschäftsführern

Zusammenfassung Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssitua...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Gestaltungsoptionen

3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF end...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.2 Unentgeltliche Fortführung der Organstellung

Wird die Organstellung des GGF unentgeltlich fortgeführt, ist das im Hinblick auf eine mögliche gesellschaftsrechtliche Veranlassung m. E. unproblematisch. Zu einer Anrechnung der Rentenzahlung auf das Aktivgehalt kann es auch schon gedanklich wegen der fehlenden Aktivbezüge nicht mehr kommen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach besteht bei den Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) der Wunsch – oder auch die Notwendigkeit – auch nach dem Erreichen der für die betriebliche Altersversorgung vereinbarten Altersgrenze im Unternehmen weiterzuarbeiten . Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen auf die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Diese Ausgangssituation löst regel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.1 Aufgeschobener Pensionseintritt

Der BFH[1] vertritt die Rechtsauffassung, dass es unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gesellschaftsrechtlichen Veranlassung unproblematisch ist, wenn der vereinbarte Eintritt der Versorgungsfälligkeit ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs aufgeschoben wird, bis der GGF endgültig seine Geschäftsführerfunktio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Versorgung mit Erreichen Altersgrenze und Ausscheiden aus dem Dienst

Ist in der Pensionszusage vereinbart, dass der Versorgungsfall erst mit dem Erreichen einer Altersgrenze und dem Ausscheiden des Berechtigten aus dem Dienst der Gesellschaft eintritt, besteht zivilrechtlich kein Anspruch auf eine Pensionszahlung so lange der GGF nicht aus dem Dienst der Gesellschaft ausgeschieden ist. Soweit die Pension geleistet wird, ohne dass der Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Versorgung nur mit Erreichen einer Altersgrenze

Aus steuerrechtlicher Sicht wird es nicht beanstandet, wenn die Pension nach den Regeln der Pensionszusage nicht vom Ausscheiden des GGF aus dem Betrieb oder der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig ist. Hierdurch verliert die Versorgung nicht den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung. Auch ist die Versorgungszusage nicht von vornherein als unüblich anzusehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Schätzung bei Nichtzustimmung zum Kontenabruf

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 2 kann eine Schätzung außerdem erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Stpfl. unrichtig sind, und der Stpfl. seine Zustimmung zum Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO nicht erteilt.[1] Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 14.8.2007[2] eingefügt worden und zum 1.1.2009 in Kraft getreten.[3] Rz. 36 Nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begrundet worden. Sie ist auch in vollem Umfang begrundet. Der Klager hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe der streitgegenstandlichen Zuwendungen nach Maßgabe der Klageantrage zu Ziff. I. 1. – 8. aus § 2287 Abs.1 BGB iVm § 818 ff BGB. 1. Der Anwendungsbereich des §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall

Leitsatz 1. Eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägte (inländische) KG vermittelt ihren (ausländischen) Gesellschaftern eine Betriebsstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG; die Abgeltungswirkung für den Kapitalertragsteuerabzug (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist insoweit ausgeschlossen. 2. Übt der Gesellschafter einer solchen (inländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close: Instrumente und... / 3.2 Welche Daten werden geschätzt?

Zwei Gruppen Daten, die kurz nach Periodenende noch nicht zur Verfügung stehen, müssen für den Bericht an den Konzern geschätzt werden. Das geschieht qualifizierter, als es sich anhört. Das Ergebnis muss letztlich Hand und Fuß haben. Dabei wurden zwei unterschiedliche Wertegruppen identifiziert:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.23 Rückgewähr einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.34 Verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 379 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Anteilen, die der Veräußerer im Wege der vGA von einer anderen Kap-Ges erhalten hat, bemessen sich deren AK nach dem Wert der vGA (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Rapp, in L/B/P, § 17 EStG Rn 223 und s Weber-Grellet in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179), obwohl es sich dem Grunde nach um einen unentgeltlichen Vorgang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Stellung der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG in dem System der Teil-/Halbeinkünftebesteuerung

Tz. 26 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es ist eine Besonderheit bei der Besteuerung der Kap-Ges und ihrer AE, dass sich jede auf der Ebene der Kap-Ges (unmittelbar) vorhandene BV-Mehrung und BV-Verringerung vermögensmäßig und auch stlich zusätzlich auf jeder Beteiligungsstufe nochmals (mittelbar) in dem Wert der Kap-Beteiligung niederschlägt. Das führt dazu, dass der AE bezogen auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligung nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Quack, Beschr StPflicht bei Veräußerung wes Beteiligungen (Erwiderung auf Bellstedt in DB 1971, 937), DB 1971, 1985; Neyer, Dt Besteuerung des ausl AE bei Liquidation einer dt TG, RIW/AWD 1981, 387; Kratzer, Zur Anwendung des § 17 EStG bei ausl Kap-Ges, IWB F 3 a Gr 1, 209; Flick, Umwandlung von stpfl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr