Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Bedeutung des Vater-Sohn-Verhältnisses für die Abgeltungssteuer

Leitsatz Vater und Sohn sind im Regelfall nicht als "einander nahe stehende Personen" im Sinne der Abgeltungssteuer anzusehen. Sachverhalt Der Vater war Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Der Sohn hatte sich im Jahr 2001, also vor Einführung der Abgeltungssteuer, mit einem Anteil von 20% als typischer stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt. ...mehr

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Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung und nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung (§ 175 Abs. 2 AO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 2 Satz 1 AO fingiert im Fall des Wegfalls der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, bspw. nach § 2 InvZulG (BFH v. 20.12.2000, III B 43/00, BFH/NV 2001, 744), die Rückwirkung. Die Vorschrift setzt die steuerliche Rückwirkung nicht voraus, sondern bestimmt sie (Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 15). Werden die Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einkommensermittlung

Tz. 28 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus dem Bil-Ergebnis (s Tz 27) bzw dem Überschuss der Einnahmen über die WK (s Tz 27) ist nach den §§ 7–10 KStG und den aufgrund des § 8 Abs 1 KStG anzuwendenden Vorschriften des EStG das Einkommen zu ermitteln (insbes Hinzurechnung der nabzb Ausgaben, Abzug der stfreien Einnahmen). Bei der Ermittlung des "Gesamteinkommens", das als Grundlage ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vermögensübertragung von bzw an Trägerunternehmen

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs 5 S 2 KStG sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens nicht erhöhend und Versorgungsleistungen der Kasse sowie Vermögensübertragungen an das Trägerunternehmen nicht mindernd zu berücksichtigen. Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Einzelnen gilt Folgendes: Mit der Gesetzesänderung in § 6 Abs 5 S 2 KStG wurde erreicht, dass bei Unters...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Das AStG erging als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972.[2] Das förmliche Gesetzgebungsverfahren begann am 17.12.1970 mit einem Beschluss der Bundesregierung über sog. Gesetzesleitsätze. Bereits in diesen Gesetzesleitsätzen war die Möglichkeit einer Anrechnung von Steuern vorgesehen, die di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 15 [Autor/Stand] Zielvorstellungen des § 12. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das AStG nur unangemessene Steuervorteile ausgleichen, die durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Zwischengesellschaft eintreten. Der betroffene Stpfl. soll allerdings keine Mehrbelastungen tragen müssen. Deshalb will auch § 12 in seiner Zielsetzung den unbeschränkt Stpfl. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/7343)

6. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen." b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) 6. § 12 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Steuern von den nach § 3 Nr. 41 des Einkommensteuergesetzes befreiten Gewinnausschüttungen werden auf Antrag im Veranlagungszeitraum des Anfalls der zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte als Hinzurechnungsbetrag in entsprechender Anwendung des § 34 c Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergese...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfahrensrecht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben, wistra 1998, 241; Dörn, Hinweispflicht bei Abweichen von der Rechtsansicht der Finanzverwaltung? wistra 2000, 334; Jarke, Zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Finanzverwaltung für den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wistra 2000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 6 (§ 12) Zu Buchstabe b (Absatz 3) Als Folge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 definitiv. Eine Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die späteren Gewinnausschüttungen freigestellt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Steuerinländer einer zusät...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beck, DStR 1984, 671; von Wedelstädt, Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Tatsachen und Verhältnis der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 2 AO zueinander, DB 1984, 1215; Birkenfeld, Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, DStZ 1989, 391; Martens, Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen, StuW 1989,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorabentscheidung über den Grund

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorabentscheidungen über den Grund des Klageanspruchs können nach § 99 Abs. 1 FGO – ohne dass es der Zustimmung der Beteiligten bedarf – ergehen, wenn sowohl über den Grund wie über den Betrag gestritten wird, der Streit über den Grund, nicht aber auch über den Betrag, spruchreif ist und ein Interesse besteht, hinsichtlich des Grundes zu...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Beginn des Zinslaufs bei rückwirkenden Ereignissen und Verlustrückträgen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 2a AO sieht abweichend von den Regelungen in § 233a Abs. 2 AO vor, dass der Zinslauf in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses i. S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO oder auf einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ablaufhemmung in persönlicher Hinsicht

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In persönlicher Hinsicht wirkt die Ablaufhemmung durch die Außenprüfung in Bezug auf diejenigen Personen, auf deren steuerliche Verhältnisse sich die Prüfung unter Beachtung des zulässigen sachlichen Umfangs einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 und 2 AO) erstreckt. Eine Erstreckung auf Ansprüche gegen Dritte, mit denen diese Personen in Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Vorgreifliche Tatsachen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 AO handelt es sich bei sog. vorgreiflichen Rechtsverhältnissen, d. h. bei Rechtsverhältnissen, über die in einem eigenständigen Verfahren durch eine andere Behörde oder ein Gericht eines anderen Ressorts entschieden wird und an deren Bestehen oder Nichtbestehen steuerrechtliche Folgen geknüpft werden, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Vorlage und Erläuterung von Unterlagen (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Unterlagen nennt die Vorschrift Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden. Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Vorgelegt werden müssen alle prüfungs-, steuer- und beweiserheblichen, tatsächlich vorhandenen und aufbewahrungspflichtigen Urkunden, soweit sie sich in der Verfügungsmacht des Stpfl. befinden; eine Urkun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Feststellung von Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Steuervergünstigung u. Ä.

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Feststellung ist auch zu entscheiden über die Steuerpflicht oder Steuerbefreiung der Einkünfte sowie über Steuervergünstigungen, die ihren Grund in dem Betrieb der Mitunternehmerschaft haben; über die Höhe der Vergünstigung ist im Feststellungsverfahren nur zu entscheiden, wenn sie sich ausschließlich aus Faktoren ergibt, die auf...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Allgemeines

Rz. 189 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist, §§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB, und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo wegen de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (a) Allgemeines

Rz. 202 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsbeteiligungen ist eine Form des Nießbrauchs an einem Recht (§§ 1030, 1069 ff. BGB). Wird der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil selbst und nicht am Vermögen der Gesellschaft bestellt, bedarf es hierzu der Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 1069 Abs. 2, 719 BGB) oder der Zulassung im Gesellschaftsvertrag.[225] Einen Verstoß gegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern[1]. Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Abzug gezahlter Stückzinsen

Rz. 53 Gezahlte Stückzinsen und andere negative Kapitalerträge werden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 bis zur Höhe der positiven Erträge ausgeglichen. Der bis zum 31.12.2008 in Abs. 3 a. F. geregelte Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt. Dadurch wird erreicht, dass die KapESt insbesondere bei Bezug von mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Schachteldividenden an Muttergesellschaften außerhalb der EU (§ 50d Abs. 2)

Rz. 39 Zwecks Gleichbehandlung ausl. Muttergesellschaften – unabhängig davon, ob sie inner- oder außerhalb der EU ansässig sind – lässt § 50d Abs. 2 S. 1 EStG eine Freistellung im Steuerabzugsverfahren bei Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG an eine in einem Nicht-EU-Staat ansässige Mutterges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.1 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis bis 7a und 8 bis 12 sowie S. 2

Rz. 8 Die Steuersätze sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Besteuerung im Teileinkünfteverfahren, nach § 8b Abs. 1 KStG oder unter der Abgeltungsteuer erfolgt. Rz. 8a Bemessungsgrundlage bei Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen, ist der volle Kapitalertrag (Rz. 40ff.). Dass diese Bezüge bei einer natürl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.8 Übernahme des Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 28 Übernimmt der Schuldner bei Kapitalerträgen, die der allgemeinen KapESt gem. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen, nicht nur die KapESt, sondern auch den SolZ zur KapESt von 5,5 %, dann ist in die Bemessungsgrundlage für den Abzug der KapESt auch der übernommene SolZ zur KapESt einzubeziehen. In diesem Fall beträgt der für die Übernahme der Abzugsteuer erhöhte Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr

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Zur Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsung...mehr

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Das Finanzgericht äußert sich zur Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit Urteil vom 6.9.2018 mit Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaftliche Gewinnabführung bei bestehender atypisch stiller Beteiligung

Leitsatz Eine Kapitalgesellschaft, an der eine stille Beteiligung besteht und die deshalb einen Teil des Gewinns an den stillen Gesellschafter abführen muss, kann nicht ihren ganzen Gewinn an einen Organträger abführen. Eine körperschaftsteuerliche Organschaft ist nicht anzuerkennen. Sachverhalt Alleinige Gesellschafterin einer GmbH war eine AG. Zugleich hatte sich die AG als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Pflichtausschuss (Abs. 1)

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 22 a Abs. 1 gegeben, ohne dass ein Ausschlusstatbestand des § 22 a Abs. 3 greift, folgt daraus eine Pflicht des Gerichts einen vorläufigen Gläubigerausschuss unmittelbar einzusetzen. Dies ändert aber nichts daran, dass das Gericht für eine repräsentative Besetzung des Ausschusses sorgen muss (s. u. Rdn. 40). Soll also der Ausschuss zeitna...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Investmentsteuergesetz: Auslegungsfragen zur Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn

Kommentar Das BMF hat sich zu Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018), insbesondere zu den Themen Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn (§§ 35, 48 InvStG 2018), geäußert. Das finale BMF-Schreiben greift aktuell 2 Aspekte auf und beantwortet Anfragen der Interessensverbände (an die das BMF-Schreiben auch gerichtet ist) ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung von mit Nießbrauch belasteten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die mit einem Nießbrauch belastet sind, in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht, wird dadurch eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt. Sachverhalt Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob durch die Einbringung nießbrauchbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr