Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074)

Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner gesichert werden. Außerdem sollte durch das Erfordernis der Vorlage von Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.3 Verfügungsgewalt des Steuerinländers/Steuerausländers

Tz. 1109 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Stpfl und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Stpfl ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 142 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Oberster Grundsatz ist sowohl unter Beachtung der nationalen als auch DBA-Verrechnungspreis-Grundsätze der Gedanke des Fremdvergleichs. Tz. 143 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Der "Fremdvergleich" besagt, dass auch im Geschäftsverkehr zwischen verbundenen Unternehmen der Preis dem Wert der Lieferung oder Leistung angemessen sein muss. Die Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Zuständigkeiten für Erstattungen in besonderen Fällen

In Fällen, bei denen Steuerabzugsbeträge zu Unrecht festgesetzt und abgeführt worden sind, kann der Vergütungsschuldner die Anmeldung über den Steuerabzug nach § 164 Abs. 2 AO berichtigen. Hierbei gelten folgende Zuständigkeiten: Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, ist das Betriebsstättenfinanzamt des Vergütungsschuldners zuständi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3 Grundsätze der Ermittlung des Betriebstättengewinns beim Relevant-Business-Activity-Ansatz

Tz. 1221 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Zur Ermittlung der BetrSt-Eink beim Relevant-Business-Activity-Ansatz haben sich im Wes zwei Methoden herausgebildet, die in der Rspr ihre Bestätigung gefunden haben und in den "älteren" DBA ausdrücklich vereinbart worden sind. Es sind dies die sog direkte und die sog indirekte Gewinnermittlungsmethode. Beide Methoden verfolgen das gleiche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.7 Sonderfragen bei Personengesellschaft

Tz. 1088 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Fortgesetzt hat der BFH seine Rspr zur Subsidiarität (s Urt des BFH v 23.10.1996, IStR 1997, 271). Dividenden aus Aktien, die nach dt Recht zu den Sonderbetriebseinnahmen iRe atypisch stillen Gesellschaft gehören, sind hiernach abkommensrechtlich nicht den stfreien BetrSt-Gewinnen zuzurechnen. Hierzu auch s Anm F.W. (IStR 1997, 273). Besonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Kulturorchester und Kulturvereinigungen

Ausländische Kulturvereinigungen, die nicht aufgrund der Vorschriften eines DBA vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG freizustellen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 50 Abs. 4 EStG von der inländischen Einkommensteuer befreit werden. Zuständig für diese Freistellung ist jedoch nicht das BZSt, sondern das Finanzamt (zu den Zuständigkeiten s. Tz. 5.1 des BM...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.7 Floating Income

Tz. 1645 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Meretzki (IStR 2009, 217) weist ergänzend auf das Problem der sog Floating income hin. Er stellt die Frage, ob bei einer fehlenden inl MU-BetrSt § 50d Abs 10 EStG "ins Leere läuft". UE ist dies nicht der Fall. Besteht keine ausl BetriebSt des MU (zB wegen einer fehlenden Verwaltung im Wohnsitzstaat) ist davon auszugehen, dass entspr dem nat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Steueranhebung

Die Steuererhebung erfolgt durch Abzug beim Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 2 EStG). Sie kann ggf. auch durch Nachforderungsbescheid gegenüber dem Steuerschuldner (= Vergütungsgläubiger) oder Haftungsbescheid gegenüber dem Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) erhoben werden. Auch wenn ein DBA die Bezüge freistellt oder die Besteuerung der Höhe nach begrenzt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Verhältnis zu weiteren Regelungen

Rz. 202 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen multilateralen Erstattungsregeln und abkommensrechtlichen Eigenregelungen. Andere multilaterale Erstattungsregeln (z.B. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG) bleiben von Satz 11 unberührt.[2] Die Norm ist auch nachrangig gegenüber abkommensrechtlichen Eigenregelungen, die in Ermangelung eines gesetzlichen Gegenbefehls spezialiter vorgehen.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.3 Keine Abstraktionskraft der Betriebsstätte

Tz. 1103 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach Rn 5–10 des OECD-MK erstreckt sich das Besteuerungsrecht des BetrSt-Staats nicht auf Gewinne, die das Unternehmen auf andere Weise als durch die BetrSt erzielt. Diese Formulieurng beschr daher das Ausmaß des Besteuerungsrechts des Quellenstaates. Allgemein wird damit davon ausgegangen, dass sich aus der Exitenz einer BetrSt keine sog "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.5 Inländische gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte

Tz. 1064 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Gesetzgeber hat durch Gewerblichkeitsfiktionen versucht, das nach den DBA regelmäßig bestehende dt Besteuerungsrecht (s Art 6 OECD-MA für lfd Eink, s Art 13 OECD-MA für Veräußerungsgewinne) innerstaatlich zu regeln. Tz. 1065–1073 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 64 [Autor/Stand] Tatbestand im Überblick. Die Erstattung setzt gem. Abs. 1 voraus: Einkünfte i.S.d. Abs. 1 Satz 1, also Einkünfte, für die eine Steuerentlastung gem. §§ 43b, 50g EStG oder eines DBA besteht (Satz 1); die tatsächliche Einbehaltung und Abführung der Steuerbeträge, auch im Haftungswege (§ 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) oder aufgrund eines Nachforderungsbescheids (Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 35 [Autor/Stand] Drei Anwendungsfälle. § 50d Abs. 1, 2 betrifft nur drei, dafür aber die in der Praxis häufigsten Fälle der Steuerfreiheit von Einkünften. So gilt § 50d Abs. 1, 2 für alle Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a EStG unterliegen, die nach §§ 43b, 50g EStG oder nach einem DBA nicht oder nur nach einem niedri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.3 Ausnahmen für Beteiligungen an vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaften

Tz. 2003 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Für Beteiligungen an ausl vermögensverwaltenden Pers-Ges ist hingegen entspr des Transparenzprinzips auf die jeweils erzielten Eink abzustellen. Eine gew Prägung oder Infektion ist unbeachtlich (s Tz 1545ff). Hiernach gelten folgende Grundsätze: Eink aus V + V: Regelfall St-Freistellung (Ausnahme: Anrechnung ua für Schweiz, Spanien, Finnland ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.11 Widerspruch zu den OECD-Betriebstättenberichten v 17.07.2008 bzw 22.07.2010 (AOA-Ansatz)

Tz. 1651 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gegen die "einseitige" ges Lösung in § 50d Abs 10 EStG und die weitere Nachbesserung im Jahre 2013 (Fiktionen zur Zuordnung der Vergütungen) wird auch das Konzept in den OECD-Berichten, die sich ergebende stliche Verselbständigung der "normalen" BetrSt, vorgebracht. Salzmann (IWB 2010, 902: "Keine Rspr-Brechung durch § 50d Abs 10 EStG – das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.6.9.1 Residual Allocation Method

Tz. 311 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Diese Methode besteht aus zwei Schritten und ist mit der Restgewinnmethode der OECD weitgehend vergleichbar. In einem ersten Schritt werden Teile des Betriebsergebnisses (Operating Income) auf die an dem konzerninternen Leistungsaustausch beteiligten Unternehmen in Höhe marktgerechter Vergütungen für deren Beitrag an den Geschäftsaktivitäten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.5 Steuerbelastung des Anteilseigners durch die Verrechnungspreiskorrektur im Wohnsitzstaat

Tz. 48 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wird die Verrechnungspreiskorrektur im nationalen Recht durch die Annahme einer vGA "umgesetzt" gelten die allgemeinen Dividendenbesteuerungsregeln, dh die Dividende ist nach § 8b Abs 1, 5 KStG nur zu 5 % der Einnahmen wirtsch betrachtet stpfl. Da es sich rechtlich infolge der Annahme nabzb inl BA um keine Dividendenbesteuerung handelt, ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.1 Allgemeines

Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begrifflich aktiven Eink sta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.5 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne – Art 13 Abs 2 OECD-MA

Tz. 1081 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 13 Abs 2 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das BV einer BetrSt ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im and...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt

Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsatz: Einwendungsausschluss

Rz. 205 [Autor/Stand] Praktische Relevanz. Diese Regelung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Vergütungsschuldner pflichtwidrigerweise den Steuerabzug unterlassen hat und sodann durch Haftungsbescheid i.S.d. §§ 191 AO (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 5 EStG) in Anspruch genommen wird. Rz. 206 [Autor/Stand] Grund für den Einwendungsausschluss. Für die innerstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Spensberger, Lizenzzahlungen einer Pers-Ges an ihren ausl MU – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) BA, IStR 2000, 50; Borstell/Wehnert, Lizenzzahlungen im Konzern, IStR 2001, 127; Scholz, Bestimmung von Verrechnungspreisen anhand der angemessenen Kap-Verzinsung, IStR 2004, 209; Dürrfeld/Wingendorf, Lizenzierung von Markenrechten im Konzern, IStR 2005, 464; Finste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Zuständige Behörde

Rz. 130 [Autor/Stand] Bundeszentralamt für Steuern. Zuständig für die Erstattung gem. § 50d Abs. 1 ist das Bundeszentralamt für Steuern (§ 50d Abs. 1 Satz 3 EStG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG), das insoweit auch die Voraussetzungen des Abs. 1 prüft. Der Antrag ist folglich an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Rz. 131 [Autor/Stand] Prüfungskompetenz kraft eigener Zuständigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 84 [Autor/Stand] Haftungsverfahren gegen Vergütungsschuldner. Erfüllt der Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die ihm obliegende Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nicht, so wird die Abzugsteuer in der Regel durch Haftungsbescheid (§§ 44 Abs. 5 Satz 1, 50a Abs. 5 Satz 4 EStG i.V.m. § 191 AO) nachgefordert. Die Inanspruchnahme des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1554 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der sachliche Anwendungsbereich des in § 50i Abs 1 S 1 EStG enthaltenen sog Treaty Override ist bereits systematisch auf St-Ausländer begrenzt, da nur für diese eine Besteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung" in Betracht kommt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 50i Abs 1 S 1 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.1 Das Problem

Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink ausgeschlossen, wenn s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Erstattungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 1 EStG (Erstattung)

Sieht ein DBA vor, dass Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, nicht besteuert werden, kann nach § 50d Abs. 1 EStG die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer beantragt werden. Folgendes ist zu beachten: Die Erstattung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Erstattungsantrag kann mit dem Antrag auf Erteilung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.5 Betriebsstättenbegründung durch Telekommunikationseinrichtungen

Tz. 1131 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der OECD-MAK 2010 beschäftigt sich mit der Frage, ob bzw inwieweit Telekommunikationsleistungen als BetrSt zu qualifizieren sind (s Diegeronimo/Kolb, IWB 1/2011, 26). Die Neukommentierung behandelt hierbei folgende technische Telekommunikationsleistungen und deren Anbieter: Satellitenbetreiber, Provider für Roaming-Netzwerke und Vermieter v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Unbeschränkt (auch doppelt ansässige) Steuerpflichtige

Rz. 113 [Autor/Stand] Grundsätzlich keine Anwendbarkeit von § 50d Abs. 1 auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf unbeschränkt Steuerpflichtige (auch doppelt ansässige) ist § 50d Abs. 1 grundsätzlich nicht anwendbar. Der Kapitalertragsteuer-Einbehalt hat bei diesen Steuerpflichtigen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG keine abgeltende Wirkung. Die Steuer wird vielmehr gem. § 31 KStG i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.2 Die Regelung des Art 9 Abs 2 OECD-MA

Tz. 75 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 (2) Werden in einem Vertragsstaat den Gewinnen eines Unternehmens dieses Staates Gewinne zugerechnet – und entspr besteuert –, mit denen ein Unternehmen des anderen Vertragsstaats in diesem Staat besteuert worden ist, und handelt es sich bei den zugerechneten Gewinnen um solche, die das Unternehmen des erstgenannten Staates erzielt hätte, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5.2 Externer Preisvergleich

Tz. 953 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für diesen eher seltenen Fall können folgende Daten herangezogen werden: Hierzu kann im Einzelfall auch auf Datenbanken zurückgegriffen werden (s Vögele/Krüger, IStR 2000, 516). Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Vergle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.2 Zeitdauer der Vertretertätigkeit

Tz. 1172 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der BFH hat sich (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 220) auch mit der Frage der BetrSt-Begr durch einen GF eines portugiesischen Bauunternehmens, der im Streitjahren 60 bzw 47 Tage in D sowohl durch Vertragsabschlüsse als auch durch Bauaufsichtsarbeiten tätig war, beschäftigt. Die Entsch hat nicht nur Bedeutung für die Baubranche, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 990 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Kosten für forschungs- und verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern werden häufig nach einem einheitlichen Schlüssel, meistens auf den Umsatz bezogen, verteilt, obwohl unterschiedliche Leistungsarten vorliegen. Auch die internationale Kooperation von strategischen F&E-Tätigkeiten iRe Global Developments (s Fischer/Looks/Reese, IStR 2008, 25...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.4 Vertreterbetriebsstättenbegründung durch Subunternehmer

Tz. 1182 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zu einer erheblichen Diskussion hat das sog Private Equity-Urt des BFH (s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV 2011, 2977) geführt. Zum einen stellt es die Abgrenzungskriterien im sog Private Equit- Erl in Zweifel, zum anderen berührt es auch die Frage, ob und wann ein (inl) ständiger Vertreter zur Vertreter-BetrSt uU sogar zu einer Geschäftsle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung

Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tätigkeit bzw der überlassene Nutzen der nutzenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.3 Die nationale BEPS-Umsetzung

Tz. 1801 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Gestaltungsmöglichkeit der Doppelberücksichtigung von Aufwendungen wurde zweimal vom BR aufgegriffen. Urspr sollte ein absolutes Abzugsverbot in einem Entw von § 4 Abs 5a S 2 EStG idF des Zollkodex-AnpG geregelt werden. Ausweislich der Ges-Begr sollte der Regelungs-E sog "Double-Dip"-Strukturen bekämpfen, die durch hybride Rechtsträger,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 160 [Autor/Stand] Kein Verstoß der Antragsfrist gegen Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Antragsfrist gem. § 50d Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG verletzt weder die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, ex-Art. 43 EGV) noch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV, ex-Art. 56 EGV). Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Diskriminierung ausländischer Muttergesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.4 Europarechtliche Zweifelsfragen

Tz. 815 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zur allgemeinen Frage der Europatauglichkeit der Gewinnabgrenzungsvorschrift des § 1 AStG s Tz 188ff. Schönfeld (IStR 2011, 2019) leitet aus der EuGH-Entsch in der Rs SGI (Urt des EuGH v 21.01.2010, C-311/08 – SGI –, Slg 2010, I-EUGH-SLG Jahr 2010 I, 8) für EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen die Möglichkeit ab, aus dem Verhältnismäßigkeitsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.8 Anschubfinanzierungen – Ablösung steuerlich ungünstiger Finanzierungen

Tz. 853 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen wird häufig die Notwendigkeit gesehen, eine kurzfristig lokal eingegangene Finanzierung später stoptimierend durch eine Finanzierung durch die inl MG zu ersetzen. Die hierdurch auftretenden Probleme sollen anhand nachfolgendem Bsp erläutert werden. Beispiel: Die inl C-GmbH hat die Beteiligung an dem ita...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzliche Rechtfertigung des Steuerabzugsverfahrens. Das Steuerabzugsverfahren i.S.d. Abs. 1 Stufe 1 ist grundsätzlich zur Sicherung des nationalen Steueraufkommens gerechtfertigt.[2] Die Art. 56 AEUV (ex-Art. 59 EG-Vertrag, ex-Art. 49 EG) und Art. 57 AEUV (ex-Art. 60 EG-Vertrag, ex-Art. 50 EG) sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahme: Verzinsung des Erstattungsbetrages nach § 50g EStG

a) Verzinsung (Satz 1) Rz. 225 [Autor/Stand] Verzinsung von Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Ausschluss der Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Abzugsteuern besteht für Erstattungsbeträge auf Lizenzgebühren nach § 50g EStG, welche nach dem 31.12.2003 gezahlt werden (Abs. 1a Satz 1). Diese Regelung trägt Art. 1 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.3.2 Übernahme der Kriterien und der Prüfungsreihenfolge zur US-LLC

Tz. 1508 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das og BetrSt-Merkblatt enthält keine Aussagen der Fin-Verw, wie in einem entspr Fall vorzugehen ist, der nicht in der Liste aufgenommen ist oder dort als nicht "geklärt" gelistet ist. Tz 1.2 der Verw-Grds Pers-Ges (s Schr des BMF v 26.9.2014, BStBl I, 1258) verweist hierbei allgemein auf die Grundsätze, die mit BMF-Schr v 19.03.2004 (s Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8.3.2 Zweite Ebene der Prüfung: Rechtfertigungsgründe für eine Diskriminierung?

Tz. 2108 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Zur Rechtfertigung stellt der EuGH zunächst die allgemeinen Grundsätze dar. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ist danach nur statthaft, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist sowie die Beschränkung zur Erreichung des fraglichen Ziels geeignet und erforderlich ist. Der EuGH sieht vorliegend zwei R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.1 Allgemeines

Tz. 268 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("Transactional Net Margin Method" – TNMM, Rn 3.26ff OECD-GL 1995) werden (Netto-)Renditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen (Nettomargen, Kostenaufschläge, Gewinndaten bezogen auf das eingesetzte Kap, auf die eingesetzten WG, auf die operativen Kosten, auf den Umsatz usw) für einzelne A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.1 Freistellungsverfahren im Sinne von § 50d Abs. 2 EStG (Freistellungsbescheinigung)

Auf Antrag wird die volle oder teilweise Freistellung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG bescheinigt. Das Verfahren zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ist in § 50d Abs. 2 EStG geregelt. Folgendes ist zu beachten: Die Freistellungsbescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt. Der Antrag ist vom Vergütungsgläubige...mehr