Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Ausgangssituation

Rz. 181 [Autor/Stand] Grundsatz der Bestimmung der Erstattung bzw. Zurechnung der Vergütung nach deutschem Steuerrecht. Grundsätzlich ist die Erstattungsberechtigung nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Dies ist in der Regel der Gläubiger i.S.d. § 50d Abs. 1, also derjenige, dem die Einkünfte grundsätzlich nach inländischem Recht zuzurechnen sind, also in der Regel der b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.4.2 Ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 1244 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Hierbei sind zu beachten: § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 34d EStG, § 34c EStG, § 26 KStG. Daneben ist in Verlustfällen § 2a EStG zu beachten. Bei der Ermittlung der aufzuteilenden Eink und bei der Zuordnung (Aufteilung) der Eink und des Vermögens zwischen inl/ausl Stammhaus und inl/ausl BetrSt sind alle Umstände des Einzelfalls zu beachten; dazu gehö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.2 Die nochmalige Rechtsprechungsentwicklung in der Rechtssache "Bevola" (back to the rules?)

Tz. 2130 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Völlig überraschend hat der EuGH in der (nicht D betreffenden) Entsch (s Urt des EuGH v 12.06.2018, C-650/16, BFH/NV 2018, 927) in der Rs Bevola und Jens W. Trock abw zur bisherigen Auslegung in der Rs Timac Agro entschieden. Allerdings ist zu sehen, dass hinsichtlich einer Besonderheit des dänischen St-Rechts, wonach Verluste nur dann abzu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6.2 Europarechtswidrigkeit

Tz. 2019 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH hat grds eine Europarechtswidrigkeit (s Urt des EuGH v 06.12.2007, C – 298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, DB 2008, 31) verneint. Diese Entsch ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs 2 AStG ergangen, nach der die Switch-over-Klausel nur bei Eink mit Kap-Anlagecharakter gegolten hat. Die Fin-Verw vertritt die Auff, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.3 Die ersten Verständigungsverfahren

Tz. 1704 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die unterschiedliche Einstufung in beiden Staaten führt gegenüber der "normalen" Corporation bzw Dividenden einer Corporation zu einer stlichen Mehrbelastung von über 20 %. Daher wurden in den letzten Jahren vd Verständigungsverfahren eingeleitet. Die dt Fin-Verw nimmt daher folgende Beurteilung vor:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umwandlung teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2011 Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Widmann (in W/M,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.5 Persönlicher Anwendungsbereich des § 1 AStG bei Finanzierungen

Tz. 822 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In den Anwendungsbereich des § 1 AStG fallen alle grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Es macht keinen Unterschied, ob der Stpfl und die Personen, zu denen diese Geschäftsbeziehungen bestehen, unbeschr oder beschr stpfl sind. "Geschäftsbeziehungen zum Ausl" liegen zB auch vor bei Geschäften zwischenmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.2 Bürgschaften und andere Finanzierungsunterstützungsleistungen

Tz. 742 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 IR der grenzüberschreitenden Finanzierungsunterstützung gewähren MG häufig Garantieleistungen, Bürgschaften oder Patronatserklärungen. Zur zivilrechtlichen Definition und Abgrenzung vgl im Detail Puls (IStR 2012, 209). Bei derartigen Finanzierungsunterstützungsleistungen (Kreditsicherheiten) stellt sich in allen Fällen die Frage der zutr Höh...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich eine...mehr

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Aufteilung bei Abgeltung von Tätigkeiten zu Zeiten nicht unbeschränkter Steuerpflicht

Leitsatz Streitig ist bei einem Stock-Option-Plan die Besteuerung derjenigen Zeiträume, in denen Dienstreisen außerhalb des Beschäftigungsstaates durchgeführt wurden. Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig war, sind nach DBA von der inländischen Besteuerung freizustellen und nur beim Progressionsvorbehalt zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des Einkommens

Rn. 13 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Unter § 35b EStG fallen nur Einkünfte, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden. Das Einkommen ermittelt sich nach § 2 Abs 4 EStG aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, in den nach § 2 Abs 3 EStG die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1 u 2 EStG einfließen. Generell werden alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs 1 E...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 3. Weitere Fälle deutscher Steuerpflicht

Weiter kann eine deutsche Steuerpflicht bestehen, wenn nach deutschem oder internationalem Recht (insb. nach DBA) Deutschland ein Besteuerungsrecht zugewiesen ist. Zu nennen ist aus dem deutschen Recht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht iSv § 4 AStG (abhängig von der Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in der Person des Erblassers/Schenkers). Außerdem sehen DBA, intern...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 5. Steuer- und Zollrecht

Die EU-ErbVO gilt gem. Art. 1 EU-ErbVO nicht für Steuer- und Zollsachen sowie für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Das nach der EU-ErbVO geltende Erbstatut regelt (nur) Art und Ausmaß des erbrechtlichen Erwerbs. Der Bezug zur deutschen Erbschaftsteuer ergibt sich aber indirekt dadurch, dass die Bestimmung, welches nationale Erbrecht Geltung hat (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO)...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / F. Fazit

Aus steuerlicher Sicht ist festzustellen, dass durch die EU-ErbVO die Steuerprobleme nicht mehr, sondern ggf. andere geworden sind. Beratungen/Gestaltungen hängen sehr stark davon ab, ob diese aus der Sicht des potentiellen Erblassers oder der Sicht des (potentiellen) Erwerbers erfolgen sollen. Dabei sind zudem Beratungen zu erbrechtlichen Fragen und Gestaltungen und zu erbs...mehr

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Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Leitsatz Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können. Normenkette § 174 Abs. 1 AO, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.2 Ermittlungsschema

Rz. 99 § 2 Abs. 6 EStG enthält die Definition der festzusetzenden ESt, regelt aber nicht, in welcher Reihenfolge die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind. Zum Teil ergibt sich die Reihenfolge aus der einzelnen Ermäßigungsvorschrift selbst (§§ 34f, 34g EStG), teilweise gibt es keine Regelung (§ 34e EStG). Die Finanzverwaltung hat eine Reihenfolge aufgestellt, die zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.2 Sonstige Verlustverrechnungseinschränkungen

Rz. 73 Das EStG enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die die Berücksichtigung von Verlusten einschränken: § 2a Abs. 1, 2 EStG, grundsätzliches Ausgleichsverbot für ausländische Verluste, die aus einem Nicht-EU/EWR-Staat stammen; Ausgleichsverbot ausländischer Verluste, wenn dem anderen Staat nach DBA das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zugewiesen ist; ggf. Ausgleich ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.2 Gewinnausweis ohne Gewinnrealisation

Rz. 154 Neben die Fälle, in denen trotz Gewinnrealisierung nach dem Realisationsprinzip der Gewinnausweis unterbleibt, treten die Fälle, in denen ein Gewinn auszuweisen ist, obwohl eine Realisierung nach dem Realisationsprinzip nicht eingetreten ist. Zugrunde liegt diesen Regelungen der Gedanke, dass alle betrieblichen Wirtschaftsgüter in einer bestimmten steuerrechtlichen V...mehr

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Anhang 3: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2019

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2019 Hiermit übersende ich eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.[1] Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ...mehr

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Anhang 3: Stand der Doppelb... / Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2019

Hiermit übersende ich eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.[1] Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ...mehr

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Anhang 3: Stand der Doppelb... / Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2019

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 3: Stand der Doppelb... / I. Geltende Abkommen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 3: Stand der Doppelb... / II. Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. DBA-Anwendung (Absatz 5 i.d.F. bis zum Wj. 2002)

Rz. 432 [Autor/Stand] Letztmalige Anwendung. § 10 Abs. 5 wurde durch das StVergAbG v. 16.5.2003[2] ersatzlos aufgehoben. Die Vorschrift ist auf Zwischeneinkünfte einer ausländischen Gesellschaft oder Betriebsstätte für Wirtschaftsjahre nicht mehr anzuwenden, die nach dem 31.12.2002 beginnen (§ 21 Abs. 11 AStG). Mit Rücksicht auf die abgelaufene Zeit wird auf eine Kommentieru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Rechtslage nach Wegfall von § 10 Abs. 5 (ab Wirtschaftsjahr 2003)

Rz. 431 [Autor/Stand] Wirkung des ersatzlosen Wegfalls. Durch das StVergAbG[2] hat der Gesetzgeber § 10 Abs. 5 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet zunächst nur, dass § 10 Abs. 5 a.F. nicht mehr die für Dividenden geltenden Vorschriften der DBA auf Hinzurechnungsbeträge für entsprechend anwendbar erklärt. Man muss allerdings gleichzeitig § 20 Abs. 1 beachten. Diese Vorschrift...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

Inhaltsübersicht 10. Hinzurechnungsbetrag 10.11 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb 10.12 Abzug ausländischer Steuern 10.3 Gewinnermittlung bei reinen Zwischengesellschaften 10.31 Gewinnermittlungsarten 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG 10.33 Eröffnungsbilanz 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung 10.35 Verluste 10.4 Gewinnermittlung bei Gesellschaften mit gemischten ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zurechnung Unternehmensdaten zu Steuerhoheitsgebieten

Rz. 43 [Autor/Stand] Aufteilungsmaßstab für Unternehmensdaten. Die Unternehmensdaten sind auf die Steuerhoheitsgebiete zu verteilen, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten aktiv ist. Die Zuordnung zu den einzelnen regional abgegrenzten Steuerhoheitsgebieten richtet sich nach der steuerlichen Ansässigkeit der Konzernuntereinheiten.[2] Soweit eine Konzernu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

Rz. 323 [Autor/Stand] Allgemeines. § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 in der ab dem 1.1.2004 geltenden (vgl. § 21 Abs. 9 Satz 2 AStG) und bis zum 31.12.2017 anzuwendenden Fassung sieht ausdrücklich die Anwendung der Vorschriften des InvStG v. 15.12.2003[2] (a.F.) vor. Das InvStG a.F. tritt mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. Ab dem 1.1.2018 gilt das InvStG n.F. v. 19.7.2016[3]. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 7 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags zu be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Automatischer Informationsaustausch durch das BZSt (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Weiterleitung der Berichte an ausländische Finanzverwaltungen. Sofern mit einem ausländischen Vertragsstaat völkerrechtliche Vereinbarungen über den automatischen Informationsaustausch (§ 7 Abs. 10 EUAHiG) bestehen, leitet das BZSt ihm zugegangene CbC-Reporte gem. § 138a Abs. 7 Satz 2 AO an die jeweils zuständigen Finanzbehörden dieser Staaten weiter. G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Keine Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber der Allgemeinheit

Rz. 128 [Autor/Stand] Zugänglichmachung der Unternehmensdaten – Weiterleitung ja, Veröffentlichung nein. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO übermittelt das BZSt alle ihm zugegangenen Berichte an die jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden. Die Übermittlung erfolgt auch für Berichte, die dem BZSt von ausländischen Finanzverwaltungen übermittelt wurden (§ 138a Abs. 7 Satz 3 AO...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997, I ...mehr