Fachbeiträge & Kommentare zu EFRAG

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.81 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.47 Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung

Kahle, IFRS und Maßgeblichkeitsgrundsatz, Ubg 8/2024, S. 423; Saile/Müller/Reinke, IFRS 18 – zwischen Management Approach und Vergleichbarkeit, KoR 7-8/2024, S. 277; Glutting/Weidinger/Girlich, IFRS 18 – Überblick und Herausforderungen in der Praxis, BB 19/2024, S. 1067; Kasapovic/Sievers, (Unumgängliche) Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes – Folgebewertung einer ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.67 Konsolidierung von Kapital und Schulden

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.40 Geschäfts- oder Firmenwert

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungslegung nach IFRS

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 24 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 25 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur CSRD-Erweiterung der ESEF-Taxonomie

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungseleme...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell "stayed" sind und einer gerichtlichen Überprüfung harren, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der ...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Erarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Rz. 72 Die EFRAG wird ihre Arbeiten zur Veröffentlichung weiterer Erläuterungen und Implementation Guidances fortsetzen. Interessant könnte insbes. eine Implementation Guidance zu Transitionsplänen nach ESRS E1 und ESRS E4 werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass EFRAG dank besonderer finanzieller Zuwendungen durch das EU-Parlament zusätzliche personelle Ressourcen mobilisie...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 4 Ausarbeitungsprozess zu Set 1 der ESRS und dessen Annahme als delegierter Rechtsakt

Rz. 39 Im Herbst 2021 stellte die EFRAG PTF-ESRS noch während der Projektphase einen Prototyp zur Klimaberichterstattung vor. Wegen des Umfangs und der Komplexität der angestrebten Angabepflichten erfuhr dieser erhebliche Kritik. Im Frühjahr 2022 veröffentlichte die EFRAG PTF-ESRS in kurzer Folge sog. ESRS Working Paper, um einen Einblick in die beabsichtigte Struktur und di...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 68 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 109 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Deloitte, Insurance Accounting Newsletter, Issue 29: The start of the joint deliberations process is marked by the FASB decision to set a narrower course for the US insurance accounting project, 2014; EFRAG, European Financial Reporting Advisory Group, IFRS 17 Insurance Contracts and Level of Aggregation – A background briefing paper, 2018; EIOPA, IFRS 17 – Insurance contracts...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 1 Einführung

Rz. 1 Mit der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden neben haftungsbeschränkten großen Unternehmen sowie bestimmten Kreditinstituten und Versicherungen u. a. auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, deren übertragbare Wertpapiere – sowohl Eigenkapital- als auch Fremdka...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Rz. 82 Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56): Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einem der...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 20 ESEF für die elektroni... / Literaturtipps

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Geleitwort zur 2. Auflage

Die EU-Kommission setzt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit kommt sie den zunehmenden Forderungen nach einer qualitativ hochwertigeren und vergleichbaren Offenlegung von Leistungsindikatoren für U...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 102 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 52 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 101 Bei der Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.3 Status des ESRS VSME

Rz. 62 Die CSRD sieht für den freiwillig anwendbaren ESRS VSME, anders als für den in Rz 6 ff. dargestellten ESRS LSME, keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung, den Anwenderkreis oder den Anwendungszeitpunkt vor. Auch die sog. Value Chain Cap-Funktion liegt lediglich beim ESRS LSME, nicht aber beim ESRS VSME (ED ESRS VSME.BC31ff.). Das bedeutet, dass die im ESRS VSM...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 110 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 97 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.2 Wesentliche inhaltliche Vereinfachungen des ED ESRS LSME

Rz. 43 Neben den bereits dargestellten strukturellen und formalen Vereinfachungen sind auch Vereinfachungen auf inhaltlicher Ebene vorgesehen. So wurden nicht alle Anforderungen des ESRS Set 1 in den ED ESRS LSME übernommen und auch der Detaillierungsgrad mancher Angabepflichten wurde gesenkt. Die in den Abschnitten 2–6 des ED ESRS LSME enthaltenen Angabepflichten sind in Ta...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden".[1] Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens":[1] Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Kategorie von Stakeholdern in ESRS 1 genannt wird (ESRS 1.AR6). Den Begriff "Arbeitskräfte des Unternehmens" fasst ESRS S1 breit und subsumiert d...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1,...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 69 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Kennzahlen zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Rz. 1 Bei der grundlegenden Gestaltung der Standards der S-Säule sah sich die EFRAG mit der Herausforderung konfrontiert, dass für deren Strukturierung noch keine konkreten Bezugspunkte im weiteren europäischen Rahmen der Nachhaltigkeitsregulatorik vorlagen: Während die E-Säule der ESRS in der Taxonomie-VO ihren Anknüpfungspunkt für die Einteilung der abgedeckten Nachhaltigk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 150 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auch auf eine Weise aufgebaut sein,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 12 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 60 Anders als der ED ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI ist der künftige ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen relevant.[1] Dies umfa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Interoperabilität zwischen ESRS und IFRS SDS

Rz. 34 Als Reaktion auf die Forderung nach einer global baseline (Rz 1 f.) haben die IFRS Foundation und EFRAG im Mai 2024 als Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung Leitlinien zur Angleichung der IFRS SDS und ESRS veröffentlicht.[1] Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 und, soweit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 135 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.8 Mikroplastik

Rz. 92 Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt. Achtung In einer Erläuterung stellt die EFRAG klar, dass über Mikroplast...mehr