Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Gütertrennung

Rz. 75 Bei Vereinbarung von Gütertrennung haftet jeder Ehegatte allein für die von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten; ebenso beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es gibt nach deutschem Recht keine "Sippenhaft", was im Rahmen "privater" Überlegungen von Ehegatten – sei es in intakter oder sich trennender Ehe – bei der gemeinsamen Lebensgestaltung im Rahmen...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / e) Höhe des Ausgleichsanspruchs

Rz. 531 Die vorgenannten Kriterien sind auch für die Frage nach der Höhe des eventuellen Ausgleichsanspruchs von Bedeutung. Daneben treten zwei weitere Gesichtspunkte auf, denen der BGH zur Lösung dieser Frage besondere Bedeutung beimisst:mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (2) Der Antrag auf Feststellung des Rechts zum Getrenntleben

Rz. 238 Es besteht weiterhin die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1353 Abs. 2 BGB einen Antrag auf Feststellung des Rechts zum Getrenntleben zu erheben. Der Antrag ist das Gegenstück zum Herstellungsantrag. Als Feststellungsantrag setzt der Antrag auf Feststellung des Rechts zum Getrenntleben, wie alle Feststellungsklagen bzw. -anträge ein Feststellungsinteresse ...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Allgemeines

Rz. 126 Lebt eine Unterhaltspartei, gleich ob Ehegatte, Verwandter oder Lebenspartner, mietfrei im Eigenheim, so wirkt sich dies in unterschiedlicher Weise aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit einer Unterhaltspartei, die Miete zahlen muss, stellen die Nutzungsvorteile (§ 100 BGB) des anderen Ehegatten am Eigenheim wirtschaftlich Einkommen dar, weil der Nutzungsberechtig...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 44 Sofern die Voraussetzungen des § 1385 BGB vorliegen, kann jeder Ehegatte vom anderen jederzeit die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen (§ 1386 BGB). Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht. Rz. 45 Praxistipp § 1385 BGB gibt dem den vorzeitigen Zugewinnausgleich begehrenden Ehegatten einen Zahlungs- (Zugewinnausgleich) und § 1386 BGB einen Gestaltung...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Ausübung des Übernahmerechts und Geltendmachung von Ersatzansprüchen (dritter Schritt)

Rz. 1409 Als dritter Schritt ist zu klären, ob Übernahmerechte oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Rz. 1410 Nach § 1477 Abs. 1 BGB ist der Überschuss nach den Vorschriften über die Gemeinschaft zu teilen. Eine Ausnahme von diesem Halbteilungsgrundsatz ist in § 1477 Abs. 2 BGB normiert, demzufolge ein Ehegatte gewisse Gegenstände übernehmen darf. Eine weitere Ausnahme...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Änderung der Verhältnisse

Rz. 103 Die Berufung auf eine wirksam vereinbarte Gütertrennung kann sich jedoch als rechtsmissbräuchlich erweisen. Auch wenn in einem ersten Schritt die Inhaltskontrolle eines Ehevertrages ergibt, dass die güterrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten nicht zu beanstanden ist, muss doch zum Zeitpunkt der Anwendung der vertraglichen Regelungen bei Scheidung geprüft we...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / I. Rechtliche Konstruktion

Rz. 792 Ein Freistellungs- oder Befreiungsanspruch nach dem Scheitern der Ehe kann nach den Regeln des Auftragsrechts gem. §§ 670 BGB, 257 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte während intakter Ehe für Zwecke des anderen Verbindlichkeiten übernommen hat, namentlich dem anderen die Aufnahme eines Kredits durch Übernahme der persönlichen Mithaftung oder durch Einräumung von persönli...mehr

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§ 1 Einführung / dd) Abweisung des Scheidungsantrages

Rz. 272 Wird der Scheidungsantrag vom Familiengericht abgewiesen, wird das Ehegattenerbrecht nicht ausgeschlossen. Der überlebende Ehegatte bleibt gesetzlicher Erbe. Voraussetzung ist allerdings, dass der Abweisungsbeschluss zum Zeitpunkt des Todesfalles bereits rechtskräftig war, eine nicht rechtskräftige Entscheidung berührt die Rechtsfolgen des § 1933 BGB nicht.[208]mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Absichtliche Vermögensbenachteiligung

Rz. 561 Gemäß § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB werden Handlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, dem Endvermögen hinzugerechnet. Ein Ehegatte handelt in Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, wenn sein Wille, den anderen zu benachteiligen, das leitende, wenn auch nicht notwendigerweise das einzige Motiv...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 4. AfA-Bemessungsgrundlage: Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter

Rz. 89 Werden im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung Wirtschaftsgüter, insbesondere Grundstücke, übertragen, die der Erzielung von Einkünften dienen, dann entstehen für die (weitere) Abschreibung nach Übertragung der Wirtschaftsgüter für den übernehmenden Ehegatten Anschaffungskosten. Der Wert des übertragenen Gegenstands stellt insoweit die Anschaffungskosten dar, die als w...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Konkurrenzen zu § 313 BGB

Rz. 1339 Grundsätzlich sind die Regelungen zur Auseinandersetzung des Gesamtguts abschließend. Nur in Ausnahmefällen können ehebedingte Zuwendungen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB zurückverlangt werden. Rz. 1340 Eine Anpassung der Vermögensverhältnisse kommt bei gescheiterter Ehe in Betracht, wenn ein Ehegatte nach Beendigung der Gütergemeinschaft die ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Gleichberechtigte Mitarbeit

Rz. 541 Die Tätigkeit des mitarbeitenden Ehegatten muss als gleichberechtigte Mitarbeit angesehen werden,[279] wobei dieser Aspekt auch immer in der Gesamtschau mit der Einbringung anderer Beiträge gewürdigt werden muss. Denn die Rechtsprechung lässt es ausreichen, wenn ein Ehegatte eine gänzlich fehlende Mitarbeit im Unternehmen des anderen durch bedeutsame finanzielle Beit...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Zeitpunkte des Auskunftsanspruchs

Rz. 986 Der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB zum Stichtag des Beginns des Güterstandes, zum Stichtag der Trennung und zum Stichtag der Beendigung des Güterstandes entsteht, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach § 1564 S. 1 BGB oder die Aufhebung der Ehe nach § 1313 S. 1 BGB beantragt, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Steuerklassen

Rz. 470 Beschenkte und Erben sind gemäß § 15 ErbStG in sogenannte Steuerklassen eingeteilt. Zur Steuerklasse I gehören folgende Personen: Zur Steuerklasse II gehören folgende Personen:mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Ausnahmen/Einschränkungen

Rz. 118 Diese festen, auf die inneren Beziehungen der Gesamtschuldner untereinander regelmäßig keinerlei Rücksicht nehmenden zivilrechtlichen Auseinandersetzungsregelungen sind unter – getrenntlebenden oder geschiedenen – Eheleuten aber nicht uneingeschränkt anzuwenden. Das Gesamtschuldverhältnis kann familienrechtlich überlagert sein. Dies folgt im Ergebnis aus dem Umstand,...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Umfang des Auskunftsanspruchs

Rz. 988 Nach der Legaldefinition des § 1374 Abs. 1 BGB ist das Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstandes gehört. Stichtag für den Auskunftsanspruch ist demnach der Eintritt des Güterstandes, regelmäßig ist dies der Tag der Eheschließung, alternativ der Tag der Aufhebung der Gütertrennung durch Entstehen d...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Ehevertragliche Vereinbarung

Rz. 1504 Ehegatten können Gütertrennung durch Ehevertrag gemäß §§ 1408 Abs. 1, 1410 BGB vereinbaren. Rz. 1505 Aufgrund Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) führt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht mehr zum Eintritt der Gütertrennung. Bei Verträgen, die vor dem 1.9.2009 geschlossen wurden, verbleibt es...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Kindesunterschiebung

Rz. 956 In den Fällen der Kindesunterschiebung, bei denen die Ehefrau den Ehemann glauben lässt, ein durch einen Ehebruch gezeugtes Kind sei seines, kommt trotz des allgemein Haftungsausschlusses für Ehebruch eine Haftung nach § 826 BGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn von Seiten der Ehefrau ein weiteres sittenwidrig schädigendes Verhalten hinzukommt, beispielsweise bei ...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Erbrecht

Rz. 767 § 1365 BGB ist nicht anzuwenden auf die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses. [1022] Zwar gehören der Nachlass und auch eine Forderung aus einem Vermächtnis schon zum Vermögensstamm des Erwerbers, diesem muss jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Erbschaft oder Zuflüsse aus einem Vermächtnis auszuschlagen. Hier wird dem Schutzzweck des § 1365...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Berichtigung von Gesamtgutsverbindlichkeiten (zweiter Schritt)

Rz. 1383 In einem zweiten Schritt sind die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen im Sinne des § 1475 Abs. 1 S. 1 BGB. Bis zur Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten kann jeder Ehegatte die zur Teilung des Gesamtguts erforderlichen Willenserklärungen verweigern.[1524] Rz. 1384 Durch die in den §§ 1475 ff. BGB geregelte Reihenfolge soll verhindert werden, dass einer ...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / I. Definition

Rz. 12 Nach der Rechtsprechung[2] handelt es sich um eine ehebezogene Zuwendung, Zitat wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Gesetzliche Aufhebungshindernisse

Rz. 734 Ein gesetzliches Aufhebungshindernis kann sich aus § 242 BGB ergeben, wenn die Geltendmachung des Teilungsanspruchs gegen Treu und Glauben verstößt. Die Teilung muss für den betroffenen Teil freilich eine unbillige Härte darstellen.[585] Dies ist aber nur dann der Fall, wenn diese Härte über das typische Risiko, des Miteigentums und der damit verbundenen Vorteile ver...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Verweigerung der ordnungsgemäßen Mitwirkung an der Gesamtgutsverwaltung

Rz. 1327 Einem Ehegatten steht auch dann das Recht zu, Aufhebungsantrag zu stellen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlichweigert, an der ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts mitzuwirken, § 1469 Nr. 2 BGB. Die Verweigerung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Eine Verweigerung ist auch zu bejahen, wenn eine erteilte Zustimmung wide...mehr

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§ 4 Güterstände / (2) Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung

Rz. 1331 Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist nach § 1470 Abs. 1 BGB die Gütergemeinschaft aufgehoben und es tritt für die Zukunft Gütertrennung ein. Damit erlischt auch die Haftung des Ehegatten für Verbindlichkeiten, die im Innverhältnis der andere Ehegatte zu tragen hat, § 1459 Abs. 2 S. 2 BGB. Rz. 1332 Dritten gegenüber ist die Aufhebung der Gütergemeins...mehr

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§ 4 Güterstände / j) Verjährung (Art. 15)

Rz. 1580 Nach Art. 15 verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich "in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte von der Beendigung des Güterstands erfährt, spätestens jedoch zehn Jahre nach der Beendigung des Güterstands." Dies gilt auch in den Fällen des Art. 13, da maßgebend ist, wann die Forderung entsteht.mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Aufhebungsantrag bei Alleinverwaltung

Rz. 1309 Bei Alleinvertretung kann der nicht verwaltende Ehegatte unter den Voraussetzungen des § 1447 BGB und der Verwalter unter den Voraussetzungen des § 1448 BGB die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen. (1) Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten Rz. 1310 Der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann unter den Voraussetzungen des § 1447 Nr. 1 – Nr....mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / g) Parallele Verwertung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeit in der Berechnung von Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich

Rz. 248 Problematisch ist die gleichzeitige Berücksichtigung von gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten sowohl bei den Unterhaltsberechnungen als auch bei der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen, denn hierdurch wird der wirtschaftlich schwächere Ehegatte regelmäßig zweimal belastet. aa) Die verschiedenen Auffassungen Rz. 249 Allgemeine Meinung ist, dass eine Wechselbe...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Aufhebungsantrag bei gemeinsamer Verwaltung

Rz. 1324 Bei gemeinsamer Verwaltung kann jeder Ehegatte unter den Voraussetzungen der § 1469 Nr. 1 – Nr. 5 BGB die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen. (1) Aufhebungsgründe Rz. 1325 Die Aufhebungsgründe sind abschließend in § 1469 Nr. 1 – Nr. 5 BGB geregelt. (a) Eigenmächtiges Handeln Rz. 1326 Jeder Ehegatte kann gemäß § 1469 Nr. 1 BGB die Aufhebung der Gütergemeinschaft ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Aufgabenverteilung

Rz. 551 Je bedeutsamer die Funktion des mitarbeitenden Ehepartners ist, umso wahrscheinlicher ist die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses.[288] Ist der mitarbeitende Ehegatte zu eigenständigen Entnahmen berechtigt, spricht dies ebenfalls hierfür.[289]mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Die Teilung durch Verkauf gemäß § 753 BGB

Rz. 767 Zweck und Inhalt der Vorschrift Normzweck des § 753 BGB ist, die Gemeinschaftsteilung hinsichtlich eines unteilbaren, aber veräußerungsfähigen Gegenstands davon unabhängig zu machen, dass alle Teilhaber nach § 747 S. 2 BGB bei einer Veräußerung mitwirken.[633] § 753 BGB ist dispositives Recht.[634] Eine über ihre Nichtanwendung getroffene Vereinbarung ist deshalb im g...mehr

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§ 1 Einführung / bb) Gesamtschuld bei güterrechtlicher Auseinandersetzung und sich anschließender Unterhaltsberechnung

Rz. 238 Auch bei dieser zeitlichen Abfolge ist das Verbot der Doppelverwertung zu beachten, da ansonsten eine gerade nicht gewollte zweifache Teilhabe eines Ehegatten an der Gesamtschuld eintreten kann. Daher ist der Ansatz der Gesamtschuld im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei nachfolgender Unterhaltsberechnung ebenfalls einzustellen. Rz. 239 Es ist abzukläre...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (bb) Mietschulden

Rz. 125 Der Abschluss eines Mietvertrages für die Ehewohnung bindet nicht automatisch beide die Wohnung bewohnenden Ehegatten im Außenverhältnis; § 1357 BGB ist nicht anwendbar.[113] Haben beide als Mitmieter die Wohnung angemietet, haften sie auf die Mietzinszahlungen im Innenverhältnis grundsätzlich hälftig. Für die Zeit der intakten ehelichen Lebensgemeinschaft scheidet ein...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / I. Steuerlich anerkannte Vermögenstransfers

Rz. 124 In folgenden Fallgestaltungen tritt keine Steuerpflicht bei Vermögenstransfers zwischen Ehegatten ein, wenn entsprechende Ansprüche begründet oder erfüllt werden:[123]mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / I. Girokonten

Rz. 1 Die Klärung der Berechtigung an Kontoguthaben gehört gerade schon zu Beginn der Trennungssituation zu den in der Praxis häufigsten Streitpunkten zwischen Ehegatten und ist für die Prüfung sich daraus ergebender Ansprüche der Ehegatten gegeneinander wegen etwaiger unberechtigter Verfügungen eines Ehegatten sowie auch für die Vorbereitung der güterrechtlichen Auseinander...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / III. Abgrenzung

Rz. 810 Unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen muss der Befreiungsanspruch nach Auftragsrecht gem. §§ 670, 257 BGB von Freistellungsansprüchen aus einem Gesamtschuldnerverhältnis gem. § 426 BGB sowie von Freistellungsansprüchen aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft abgegrenzt werden. Rz. 811 Dem Freistellungsanspruch gem. § 426 BGB liegen Fallgestaltungen zu...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Der eheneutrale Vermögenserwerb

Rz. 16 Es gibt im Rahmen der Zugewinngemeinschaft keinen eheneutralen Vermögenserwerb. Grundsätzlich ist bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft jeder ab Eheschließung während der Ehe erfolgte Zuerwerb eines Ehegatten an den anderen auszugleichen. Dies gilt völlig unabhängig von der Art oder dem Umfang des Beitrages des jeweiligen Ehegatten zu die...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Und-Konto

Rz. 18 Bei Und-Konten vereinbaren die Ehegatten mit dem kontoführenden Institut, dass die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können. Sie bilden, soweit keine Gesamthandsgemeinschaft vorliegt, eine Bruchteilsgemeinschaft entsprechend den §§ 741 ff. BGB. Sie sind daher keine Gesamtgläubiger, sondern Mitgläubiger der Forderung und können einzeln nicht die Leistung der Bank ver...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Der Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 23 Abschließend werden die Zugewinne der Ehegatten nebeneinander gestellt und miteinander verglichen. Ein Ausgleich zwischen den Ehegatten hat in der Höhe der Hälfte zu erfolgen, die der Zugewinn eines Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten übersteigt (§ 1378 BGB). Im Zuge der Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist eine einfache schematische Abrechnung durc...mehr

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§ 4 Güterstände / 1. Überblick

Rz. 1095 Die Gütergemeinschaft ist eine Form eines vertraglichen Güterstands, den Eheleute durch notariellen Ehevertrag vereinbaren können. Gesetzlich geregelt ist dieser Güterstand in den §§ 1415–1518 BGB. Durch die Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehegatten grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen, dies gilt sowohl für eingebrachtes als auch für nach Vereinbarun...mehr

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§ 4 Güterstände / ee) Feststellung der Teilungsmasse (fünfter Schritt)

Rz. 1472 Als nächstes ist die Teilungsmasse im Sinne des § 1476 BGB festzustellen. Die Teilungsmasse ist der Überschuss des Gesamtguts nach Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten und nach Abzug der Rückstellungen für künftige oder streitige Gesamtgutsverbindlichkeiten.[1630] Rz. 1473 Zur Teilungsmasse ist das hinzuzurechnen, was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu erse...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Verfügungsbeschränkungen (Art. 5)

Rz. 1561 Die Ehewohnung wird in diesem neuen Güterstand besonders geschützt. Die Ehegatten können zwar ihr jeweiliges Vermögen alleine verwalten und über die einzelnen Vermögensgegenstände frei verfügen (Art. 4), nicht aber über die Ehewohnung und/oder Haushaltsgegenstände. Art. 5 normiert ein generelles Verfügungsverbot und die Notwendigkeit der Zustimmung des anderen Ehega...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 447 Ehegatten können eine GbR gründen. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sie sich gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, § 705 BGB. Rz. 448 Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens zweier Gesellschafter, die sich zu jedem erlaubten wirtschaftlichen oder ideellen Zweck zusammenschließen können...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Allgemeines

Rz. 1109 Aufgrund der gesamthänderischen Bindung können die Ehegatten nicht über ihren Anteil am Gesamtgut und den einzelnen Gegenständen, die zum Gesamtgut gehören, verfügen (§ 1419 Abs. 1 Hs. 1 BGB). Zudem ist die Verfügung über den Anspruch auf Auseinandersetzung unzulässig.[1314] Nach Beendigung der Gütergemeinschaft ist eine Verfügung über den Anspruch auf das Auseinand...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Haftung des Gesamtgutsverwalters

Rz. 1207 Der Gesamtgutsverwalter haftet mit seinem Vorbehalts- und Sondergut für alle Schulden, die in seiner Person entstanden sind. Ferner haftet er gemäß § 1437 Abs. 2 S. 1 BGB als Gesamtschuldner für Schulden des anderen Ehegatten, soweit sie Gesamtgutsverbindlichkeiten sind und nicht eine Ausnahmevorschrift der §§ 1438–1440 BGB greift. Diese Haftung erlischt gemäß § 143...mehr

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§ 4 Güterstände / 4. Inkrafttreten des Abkommens

Rz. 1586 Das Abkommen ist am 1.5.2013 in Kraft getreten; es gilt zunächst zehn Jahre und wird nach Ablauf dieser Frist stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert. Es kann frühestens zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten durch einen Vertragsstaat gekündigt werden. Es tritt am ersten Tag des dreizehnten Monats außer Kraft, der dem Tag des Eingangs der Notifikation beim and...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Kausalverhältnis

Rz. 11 Der Vollmachterteilung liegt im Innenverhältnis der Ehegatten die Verwirklichung des ehelichen Zusammenlebens und Befriedigung der ehelichen Bedürfnisse nach § 1360 BGB als kausales Zweckverhältnis zugrunde, so dass eine Vollmacht an den anderen Ehegatten regelmäßig deswegen erteilt wird, die damit in Zusammenhang stehenden alltäglichen Geldtransaktionen selbstständig...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / A. Einführung

Rz. 1 Wird eine Ehe geschieden und im Folgenden das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt, sind hiervon oftmals nicht nur die Ehegatten selbst und deren Kinder unmittelbar betroffen, sondern auch Dritte. So zum Beispiel die jeweiligen Eltern der Ehegatten. Nicht selten lassen Eltern ihren Kindern und/oder Schwiegerkindern Vermögenswerte wie Geld oder Immobilien im Hinbli...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Prüfung des maßgeblichen Güterstandes

Rz. 281 Der gesetzliche Güterstand nach deutschem Recht ist gem. § 1363 BGB die Zugewinngemeinschaft. Es kann ein anderer Güterstand vereinbart werden. Der Güterstand unterliegt damit der freien Disposition der Ehegatten. Der Güterstand kann nur in der Form eines Ehevertrages gem. §§ 1408 f. BGB variiert werden. Rz. 282 Die Zugewinngemeinschaft wurde erst zum 1.7.1958 durch d...mehr