Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenbedarf

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) zu beachten.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 3.1 Beispiel:

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (U): 1.750 EUR, Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 Jahren (K 1) – in allgemeiner Schulausbildung befindlich –, 7 Jahren (K 2) und 5 Jahren (K 3), die bei dem nicht unterhaltsberechtigten und den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Elternteil (E) leben. E bezieht das Kindergeld. Notwendiger Ei...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.2 Vermietung von Gemeinschaftseigentum

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer möglich.[1] Voraussetzungen Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung enthält kein Verbot der Vermietung von Gemeinschaftseigentum. Keinem der Wohnungseigentümer erwächst durch die Vermietung ein Nachteil i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Nachteilig ist die Vermietu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Einschränkende Auslegung

Rz. 20 Bei der unbefangenen Lektüre des Wortlauts des § 14 AEntG entsteht zunächst der Eindruck, jedes Unternehmen würde für die Zahlung des Mindestlohns der Arbeitnehmer seines Vertragspartners haften, wenn es mit diesem Unternehmen die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen vereinbart. Denn dort heißt es lapidar "ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Vorkehrungen zum Schutz vor einer Inanspruchnahme im Rahmen der Auftraggeberhaftung

Rz. 40 Hinweis Einen vollständigen Schutz gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Auch wenn der Auftraggeber noch so weitreichende Vorkehrungen vor einer Inanspruchnahme auf Zahlung des Mindestlohns durch die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers getroffen hat. Erhalten diese Arbeitnehmer ihren Lohn nicht, können Sie den Auftraggeber oder einen anderen Unternehmer der Nachunt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach wie vor wird der Betriebsbegriff im BetrVG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung und Literatur gilt folgende Definition des Betriebsbegriffs: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern, mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Tatbestandvoraussetzungen

Rz. 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Um zur Anwendbarkeit des § 573d zu gelangen, bedarf es zunächst eines außerordentlichen Kündigungsrechts. Das außerordentliche Kündigungsrecht ergibt sich aus dem Gesetz und findet sich für den Mieter z. B. in § 540 Abs. 1 Satz 2 (Gebrauchsüberlassung an Dritte), § 544 S. 1 (Vertrag über mehr als 30 Jahre), § 555e Abs. 1 S. 1 (Sonderkün...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters findet dem Wortlaut nach und aufgrund des fehlenden Verweises in § 578 nur für unbefristete Mietverhältnisses über Wohnräume, nicht hingegen für gewerblich genutzte Räume Anwendung. Ausgenommen sind die in § 549 Abs. 2 genannten Wohnräume und befristete Mietverhältnisse. Dieses Kündigungsrecht kann auch formularvert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ausnahmefall Existenzgrundlage

Rz. 19 [Autor/Stand] Über § 159 Abs. 2 BewG wird sichergestellt, dass die künftige Nutzung einer noch land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche i.d.R. dann nicht zu einer Bewertung als Grundvermögen führt, wenn diese Fläche die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers darstellt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Betriebsinhabers, m...mehr

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Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Sharing – Nutzungsrechte für Ressourcen teilen

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, weniger zu verbrauchen, weniger Energie, weniger Ressourcen, weniger von allem. Es bedeutet, die Umwelt mit weniger Abfällen und die Luft mit weniger Schadstof...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Klimaschutz im Unternehmen:... / 3.2 Objektbezogene Maßnahmen

Eine ähnlich schnell umsetzbare Maßnahme ist die Reduktion der Raumtemperatur. Während viele Menschen nur eine Temperatur über 20 Grad Celsius akzeptieren, gilt für die Atemwege eine Temperatur von 18 Grad Celsius als optimal. Ein Grad Temperaturerhöhung benötigt ca. 6 % mehr Energie. Dabei sollte aber dennoch beachtet werden, dass das körperliche und geistige Leistungsvermö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Betriebsbedarf

Rz. 14 Gewöhnliche Werkwohnungen kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird. Ausreichend ist auch, dass die Beendigung des Mietverhältnisses kurz bevorsteht. Da die Kündigung eine besondere Form der Eigenbedarfskündigung darstellt, muss die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 951 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Miteigentum

Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße auf die Nutzung der Ehewoh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557 gilt nur für die ab 1.9.2001 abgeschlossenen Wohnraummietverhältnisse mit Ausnahme derjenigen gem. § 549 Abs. 2 und Abs. 3. Für die am 1.9.2001 schon bestehenden Wohnraummietverhältnisse gelten Übergangsvorschriften für die vor dem 1.9.2001 zugegangenen Mieterhöhungen (vgl. Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB). Gem. § 578 Abs. 3 ist § 557 auch auf Verträge über die An...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Bauliche Veränderungen für Behinderte

Rz. 2 Voraussetzung des Anspruchs ist ein berechtigtes Interesse des Mieters an der behindertengerechten Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr haben. Seine berechtigterweise in der Wohnung lebenden Mitbewohner haben keinen eigenen Anspruch auf Zustimmung zur Duldung. Das Interesse des Mieters kann sich daraus ergeben, dass er selbst behindert ist. Der Mieter hat aber ...mehr

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Anhang 3 / A. Kindesunterhalt

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Anhang 3 / B. Ehegattenunterhalt

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Anhang 3 / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 76 M verbleiben 1.555 EUR (2.500 – 945 EUR). Sein Selbstbehalt (vgl. Fall 18, Rdn 90 ff.) gegenüber der Ehefrau F von 1.280 EUR ist gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt (…) 21.4 Gegenüber Ehegatten gilt grundsätzlich der Ehegattenmindestselbstbehalt (= Eigenbedarf). Er beträgt in der Regel für Erwerbstätige 1.280 EUR und für Nichterwerbstätige 1.180 EUR. Hierin sind Kosten für Unt...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Hinweise

Rz. 25 Im Fallbeispiel wurde aus Vereinfachungsgründen die Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils des vjK (F1) unterstellt. Komplizierter wird die Bestimmung des Unterhalts, wenn beide Elternteile (M und F1) leistungsfähig sind und ihre Haftungsanteile zu bestimmen sind. Denn einerseits ist für die Berechnung des Familienunterhalts der zweiten Ehefrau der Haftungsantei...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Leistungsfähigkeit

Rz. 56 Der Selbstbehalt von M gegenüber der geschiedenen Ehefrau und der Mutter des nichtehelichen Kindes von 1.280 EUR ist bereits nach Leistung des (Mindest-)Unterhalts für die beiden Kinder unterschritten. M bleiben nur 1.227 EUR. SüdL 21. Selbstbehalt …21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, de...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 20 M bleiben 2.100 EUR (3.000 – 900 EUR), wenn er den Anspruch erfüllen muss. Sein Selbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. Rdn 93 ff.) gegenüber der Ehefrau ist gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). (…) 21.4 Gegenüber Ehegatte...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 43 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen, verblieben ihm nur noch 753,50 EUR (3.000 – 326,50 – 960 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nicht gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemesse...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 53 Nach Abzug des Kindesunterhalts blieben M nur 1.026,50 EUR (1.800 – 350 – 423,50 EUR). Der Selbstbehalt des M ist bereits nach Abzug des Kindesunterhalts unterschritten. Gegenüber K beträgt er 1.160 EUR. Gegenüber vjK, der nicht privilegiert ist, also nicht einem minderjährigen Kind gleichgestellt ist, beträgt er 1.400 EUR. SüdL 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen...mehr

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Anhang 3 / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 34 Bereits nach Abzug des Kindesunterhalts blieben M nur 1.026,50 EUR (1.800 – 350 – 423,50 EUR). Sein notwendiger Selbstbehalt von 1.160 EUR ist nicht gewahrt. SüdL 21 Selbstbehalt 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber min...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt/Selbstbehalt nach § 1615l

Rz. 25 M verbleiben nach Abzug aller Unterhaltspflichten 1.176 EUR. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt des Volljährigen nach § 1603 I BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 II BGB liegt, in der Regel für Erwerbstätige ...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 21 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen verblieben ihm nur noch 363,50 EUR (3.000 – 326,50 – 1.350 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nicht gewahrt. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemess...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / a) Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 24 Wenn M an F1 990 EUR zahlt, bleiben ihm 2.010 EUR (3.000 – 990 EUR). BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZR 30/04 Nach dieser gesetzlichen Wertung ist es geboten, den Selbstbehalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten nach § 1581 BGB mit einem Betrag zu bemessen, der nicht unter dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), aber auch nicht über dem angemessenen...mehr

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Anhang 1 / 2. Bedarf der F1

Rz. 4 Rangfragen, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangten bei der Dreiteilungsmethode erst Bedeutung, wenn der Ehegattenmindestselbstbehalt des M unterschritten wird. Die Dreiteilungsmethode wurde wie folgt beschrieben: BGH, Urt. v. 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhalt...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 23 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.) verwiesen. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.800 EUR. Zwar bestimmt sich die Lebensstellung des Kindes nach der Lebensstellung beider Eltern und damit nach dem Einkommen beider Eltern, doch kann in einem Fall wie hier – beim Resid...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / VII. Leistungsfähigkeit (für den Elternunterhalt verfügbares Einkommen)

Rz. 16 Hierzu ist vom (bereinigten) Nettoeinkommen von M1 und M2 jeweils der Selbstbehalt abzuziehen. Besonderheiten bei der Einkommensermittlung Beim Elternunterhalt gelten Besonderheiten bei der Einkommensermittlung (insb. bei Wohnwert, Vermögenseinsatz, Ansparmöglichkeiten) vgl. die eingangs aufgelisteten Aufsätze und die Hinweise am Ende des Falles. Der Selbstbehalt beim E...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 90 § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Ve...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 11 Grundsätzlich ist beim Familienunterhalt die Leistungsfähigkeit nicht Anspruchsvoraussetzung. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 Aufgrund der Besonderheiten des Familienunterhalts ist der Senat bislang davon ausgegangen, dass abweichend von der regelmäßigen Rechtsnatur des Unterhalts die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen keine Voraussetzung des Unter...mehr