Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 232 und 233 BewG wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Grundvermögen abgegrenzt. In § 234 BewG wird das Bewertungsobjekt Betrieb der Land- und Forstwirtschaft präzisiert und für Zwecke der Grundsteuerbewertung in Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten sowie in Nebenbetriebe ...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 3 Gesetzliche Klassifizierung (Abs. 2)

Rz. 37 § 234 Abs. 2 BewG ordnet an, dass die (Eigentums-)Flächen des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft – und der damit im sachlichen Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter – einer Nutzung, innerhalb der gärtnerischen Nutzung einem Nutzungsteil oder einer Nutzungsart zuzuordnen sind. Die Zuordnung der Flächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu den in § 234 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.1 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 § 232 Abs. 2 S. 1 BewG bestimmt den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens gehört die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des jeweiligen Betriebsinhabers stehen u...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 3.2 Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 23 Durch § 232 Abs. 2 S. 2 BewG wird fingiert, dass auch die entgeltliche (Verpachtung) oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines – ganzen – Betriebes der Land- und Forstwirtschaft (z. B. bei Betriebsverpachtung im Ganzen) oder Teilen davon (z. B. bei parzellenweiser Verpachtung von Flächen) zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken als Fortsetzung der land- und for...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bei absehbarer Zweckänderung innerhalb von sieben Jahren (Abs. 2)

Rz. 13 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen sind in Fortführung der bisherigen Regelungen in §§ 33 und 68 BewG zur Einheitsbewertung in den §§ 232 und 243 BewG geregelt. Während in § 243 Abs. 1 der Begriff des Grundvermögens lediglich negativ zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen V...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Nach der Grundsatzregelung in § 232 Abs. 1 S. 2 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen setzt somit zunächst eine gewisse planmäßige und ständige Bewirtschaftung voraus.[1] Der Wille des Ei...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 5 Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten ist. Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, sind gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte ...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 4 Bauplanungsrechtlich ausgewiesenes Bauland (Abs. 3)

Rz. 20 In § 233 Abs. 3 BewG wird angeordnet, unter welchen Voraussetzungen die in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzten Flächen stets dem Grundvermögen zuzurechnen sind. Nach § 233 Abs. 3 S. 1 BewG sind Flächen stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan i. S. d. §§ 8 ff. BauGB als Bauland festgesetzt sind (Rz. 21), ihre sofo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.13 Im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen (§ 10 Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 70 Die Vorschrift entspricht der früheren Regelung in § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Zulässig ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen. Rz. 71 Unter dem Bewachungsgewerbe versteht man nach § 34a GewO das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen. Hierzu zählt z. B. die B...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2022 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 8 Mehrere Eigentümer

Gesonderte Feststellung Hat das Förderobjekt mehrere Eigentümer, die nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, müssen die Eigentümer eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen beantragen. Zuständig für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ist das Finanzamt in dessen Bereich das Förderobjekt belegen ist. Das Finanzam...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 3 Ausübung des Wegerechts

Einerseits darf der Eigentümer den Berechtigten bei der Nutzung des Weges nicht behindern. Andererseits muss der Inhaber der Dienstbarkeit sein Recht möglichst schonend ausüben und dabei auf die Interessen des Eigentümers Rücksicht nehmen. So muss der Wegeberechtigte es hinnehmen, dass der Eigentümer sein Grundstück, etwa wegen spielender Kleinkinder, einzäunt und mit einem v...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 1 Anspruchsberechtigung

Natürliche Personen Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die zum einen Wohneigentum (Förderobjekt) besitzen und zum anderen, dieses im jeweiligen Kalenderjahr, in dem die Förderung in Anspruch genommen wird, ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Anspruchsberechtigter ist grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer. Aber auch ein wirtschaftlicher Eigen...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 6.2.4 Erleichterung bei Nachweis der Erneuerung der Heizungsanlage

Heizungserneuerung Wird die Heizungsanlage erneuert, müssen für die Einhaltung der Mindestanforderungen besondere Nachweise erbracht werden (§ 1 Satz 1 Nummer 6 ESanMV und Anlage 6 der ESanMV). Dabei reicht es aus, wenn die Nachweise dem Fachunternehmen bei Erstellung der Bescheinigung vorliegen, dann mit der Bescheinigung dem Steuerpflichtigen übergeben werden und von diesem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 1 Allgemeines

Ist ein Geh- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen, ergibt sich dessen Inhalt in erster Linie aus dem Wortlaut des Grundbucheintrags selbst und aus der Eintragungsbewilligung, auf die darin verwiesen wird. Die Bezeichnung als Wegerecht erlaubt eine umfassende Benutzung durch Gehen und Fahren sowie im landwirtschaftlichen Bereich durch Reiten und Durchtreiben von Vieh. Bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.4 Pflicht zur Duldung von störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des Besitzers nicht weitergehen können...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 5 Gewohnheitsrecht durch jahrzehntelange Duldung?

Im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nicht schon durch ein Gewohnheitsrecht wegen jahrzehntelanger nachbarlicher Übung entstehen. Auf das Überqueren eines fremden Grundstücks kann ein Grundstückseigentümer dagegen dann bestehen, wenn zu seinen Gunsten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 2 Wer ist wofür zuständig?

Der Berechtigte muss den Weg unterhalten, instand setzen und trägt die Verkehrssicherungspflicht, muss also auch räumen und streuen. Benutzt allerdings der Eigentümer den Weg mit, tragen beide die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch sind in der Regel beide verkehrssicherungspflichtig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.3 Hauseigentümer

Sind Sie Eigentümer eines eigenen Hauses, können Sie sich gegen störende Einwirkungen aus der Nachbarschaft mit Hilfe des § 1004 Abs. 1 BGB zur Wehr setzen. Inwieweit der Abwehranspruch ausgeschlossen ist, weil eine Pflicht zur Duldung besteht, wird nachfolgend in Kap. 1.4 erläutert.mehr

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Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.2 Eigentumslage

Wird der Baum bzw. der Strauch von der Grenze durchschnitten, gehört nach der neuesten Rechtsprechung des BGH jedem benachbarten Grundstückseigentümer derjenige Teil des Grenzbaums bzw. -strauchs, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).[1] Hinweis Kein Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines Grenzbaums Ein Grundstückseigentümer hat keinen S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.5 Kostentragung

Da jedoch die Beseitigung häufig mehr Kosten verursacht, als Gewinn verschafft, kann der eine Nachbar dem anderen, welcher die Beseitigung fordert, deren Ausführung auf eigene Kosten und zu eigenem Gewinn überlassen, indem er auf sein Recht am Baum oder Strauch verzichtet.[1] In diesem Fall erwirbt derjenige, der den Baum oder Strauch beseitigt, mit dessen Trennung vom Boden...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 2.4 Energie-Contracting

Contracting-Nehmer Von einem Energie-Contracting spricht man, wenn ein Energielieferant im Rahmen eines Vertrags die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie) übernimmt. Die entstehenden Kosten sind nicht förderfähig. Grund für die Nichtförderung ist, dass der Contracting-Nehmer nicht der Eigentüme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 2.1 Definition

Steht eine Hecke auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze zweier Nachbarn, etwa seit unvordenklichen Zeiten oder im beiderseitigen Einverständnis gepflanzt, dann handelt es sich um eine Grenzeinrichtung i. S. des § 921 BGB. Auch hier muss die Hecke nicht mittig auf der Grundstücksgrenze stehen, es genügt vielmehr, dass sie nur anteilig von der Grenze ihrer Länge nach geteilt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Geh- und Fahrrecht / 4 Änderung des Wegerechts

Ist die Strecke über das Nachbargrundstück festgelegt, kann der Nachbar auf seine Kosten die Verlegung des bisherigen Weges an eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle verlangen, wenn dies für ihn weniger störend ist (§ 1023 BGB). Wurde die vorherige Strecke allerdings als Inhalt der Grunddienstbarkeit festgelegt und im Grundbuch eingetragen, stellt deren Ve...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / Zusammenfassung

Überblick Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 das Einkommensteuergesetz (EStG) um den § 35c EStG ergänzt. Mit dem § 35c EStG möchte die Bundesregierung Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen dazu animieren, ihre Gebäude im Sinne des Klimaschutzes zu sanieren oder zu modernisieren. Damit nicht nur gut verdienende Steuerpflichtige von der Förderun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon

Immissionen, die gesundheitliche Schäden mit sich bringen können, sind grundsätzlich als eine wesentliche und damit nicht zu duldende Beeinträchtigung anzusehen. Beim Einschätzen, wie gefährlich der aufsteigende Tabakrauch für die Gesundheit ist, muss berücksichtigt werden, dass der Mieter im Freien und nicht in geschlossenen Räumen raucht. Insofern kommt den Nichtrauchersch...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 10.7.9 Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht öffentlichen Wärmenetzes (nicht öffentliches Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden auf dem Grundstück eines Eigentümers, bestehend aus folgenden Komponenten: Wärmeerzeugung, ggf. Wärmespeicherung, Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und so...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 9 Checkliste Anspruchsberechtigung

Die folgende Checkliste soll bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen helfen.mehr

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Umlaufvermögen / 7 Fälle aus der Rechtsprechung

Bilder Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.[1] Buchumschläge Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.[2] Container Beim BFH ist die Frage anhängig, ob vermietete oder verpachtete Container dem Umlau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gerüche aus der Nachbarschaft / 1.2 Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zu...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.1 Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führte zu einer weitgehenden Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008. Weitere Gesetzesänderungen erfolgten durch G. 8.1.2010.[1] Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erhalten sowohl Ehegatten als auch Lebenspartner (Steuerklasse gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) einen Freibetr...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.2 Erbbaurecht

Eine unechte Betriebsaufspaltung kann auch durch die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der Betriebs-GmbH begründet werden.[1] Die Erbbaurechtsbestellung wird ertragsteuerlich wie eine Nutzungsüberlassung angesehen. Die sachliche Verflechtung tritt bereits mit Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ein, nicht erst mit der Errichtung des Gebäudes durch den Erbbauberechtigten...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wechsel der Vertragspartner

Rz. 5 Bei einem Vermieterwechsel ist § 566 einschlägig; der neue Vermieter tritt an die Stelle des bisherigen Vermieters und haftet nach § 547. Hinweis Rechtliche Bindung des Erwerbers Der Erwerber des Grundstücks ist jedoch gem. § 566c an Vereinbarungen gebunden, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Entrichtung der Miete getroffen worden sind, soweit es sich nic...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Windpark

Betriebsvorrichtungen: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazu gehörenden Transformator einschließlich der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zu...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Bodenschätze

Darunter fallen Kohle-, Mineral-, Lehm-, Sand-, Kiesvorkommen und ähnliche Bodenschätze. Sie sind grundsätzlich ein unselbstständiger Teil des Grund und Bodens, in dem sie ruhen. Bei der Einordnung von Bodenschätzen als materielle bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter ist zu differenzieren zwischen der Substanz als solcher (Bodenschatz, Kiesvorkommen) und den notwendigen Berech...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beteiligungen

Allgemeines: Beteiligungen sind Finanzanlagen und gehören zum Anlagevermögen,[1] wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dem Beteiligungsunternehmen zu dienen und die betriebliche oder berufliche Betätigung dazu dient, den Absatz von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entscheidend zu förd...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es (unmittelbar oder mittelbar) um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, wenn der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Die überwiegende Ansicht verneint das bei einer gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten (anders soll es im Fall der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss-Beschluss: Fehler... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Erhebung einer Sonderumlage i. H. v. 2.930.000 EUR für eine Reparatur der Hof-Decke, die zumindest teilweise zugleich die Decke der darunter belegenden Tiefgarage darstellt. Nach dem Beschluss soll die Summe unter den Wohnungseigentümern im Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt werden. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Auslegung / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, die Nutzungsregelung sei jeweils ein Sondernutzungsrecht. Zum einen seien in der Eintragungsbewilligung die Pkw-Abstellplätze als Sondernutzungsrechte bezeichnet. Zum anderen sei die im Bestandsverzeichnis jeweils aufgeführte "Nutzungsregelung" nichts anderes als ein Sondernutzungsrecht an den aufgeführten Pkw-Abstellplätzen. Inhaltlich beschreibe die "Nutzung...mehr