Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahme: Geringerer Wert nach den Wertvorschriften des GKG/FamGKG/GNotKG

Rz. 61 Dies gilt jedoch mit einer erheblichen Einschränkung: Erfolgt die Herausgabe oder Räumung aufgrund der Beendigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses, darf der Gegenstandswert den Wert des Jahresbetrages des zu entrichtenden Entgelts[81] nicht überschreiten (Nr. 2, 2. Hs. i.V.m. § 41 Abs. 2 GKG); macht die streitige Zeit weniger als ein Jahr aus, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die grundsätzliche Steuerpflicht des für Wohnzwecke genutzten Grundbesitzes ergibt sich gemäß § 5 Satz 1 GrStG.[2] Der Wohnzweck scheidet somit kraft ausdrücklicher grundsteuerlicher Sondervorschrift als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuerrechtes aus.[3] Durch § 5 Satz 1 GrStG wird – abgesehen von den in der Vorschrift besonders zugelassenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnräume in Schülerheimen, Ausbildungs- und Erziehungsheimen sowie Prediger- und Priesterseminaren (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Grundbesitz i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG ist unter drei Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit. Die für eine Steuerbefreiung zu erfüllenden Voraussetzungen betreffen die Art des genutzten Grundbesitzes, den Zweck der Nutzung sowie die besonderen Anforderungen an den Rechtsträger des Grundbesitzes. Rz. 122 [Autor/Stand] Neben der besonderen Anforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren (Abs. 1)

Rz. 6 Vorb. 3.3.5 Abs. 1 sowie die Anm. in den insoweit in Betracht kommenden Nummern des VV enthalten eine Regelung über die Vergütung der Rechtsanwälte, die in einem solchen schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach der SVertO für einen Schuldner, Gläubiger oder daran beteiligten Dritten tätig werden. VV 3322 und 3323 enthalten sodann zusätzliche Gebührentatbeständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der Haftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit Stichtagsprinzip. Die Steuer entsteht jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres jeweils zum 1. Januar eines Jahres (§ 9 Abs. 2 GrStG) Die Haftung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 erstreckt sich demgegenüber nur auf die Grundsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjah...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.2 Sonderregelung bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] 2 Varianten in Betracht: Variante (Normalfall) Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) ...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [4] Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Bekl. zu 2 als Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich vorlägen, weil der Unfallschaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden und der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung sonstiger Beteiligter (Nr. 2)

Rz. 12 Zu diesem Personenkreis gehören der Schuldner, der eingetragene (Mit-)Eigentümer, der Miterbe, der Insolvenz-, Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker. Für diese ist grundsätzlich der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10),[16] im Verteilungsverfahren der zur Verteilung kommende Erlös (vgl. Rdn 11) maßgebend. Der Wert der Forderung spielt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Kraftfahrzeug (VV 7003)

Rz. 14 Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (VV 7003). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen müssen.[6] Nur dann, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs missbräuchlich war, sind die Kosten zu kürzen, also wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels deu...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 2. Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft des deutschen Rechts und ihr vergleichbaren Güterständen des ausländischen Güterrechts

Die deutsche Zugewinngemeinschaft nach § 1373 ff. BGB zeichnet sich dadurch aus, dass eine Ausgleichsforderung nicht kontinuierlich oder durch einfache privatschriftliche Vereinbarung, sondern nur durch formelle Beendigung des Güterstandes und Wechsel zu einem anderen Güterstand erreichbar ist. Darüber hinaus kann in Deutschland die höchstmögliche Zugewinnausgleichsforderung...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung vermag die Reichweite des Haftungsausschlusses in einem wesentlichen Punkt zu klären. Sie ist darüber hinaus auch hinsichtlich ihrer Ausführungen zur Abgrenzung von Gefälligkeitsverhältnis und Auftrag (Rn 13 ff.) lesenswert. Nach § 8 Nr. 2 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war. Verletz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 21 [Autor/Stand] Einen gestuften Erwerb gibt es nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei einem Vermächtnis. Man spricht dann von einem Vor- und Nachvermächtnis, das erbrechtlich der Vor- und Nacherbschaft weitgehend gleichgestellt wird (§ 2191 Abs. 2 BGB). Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Nachvermächtnis[3] (§§ 2163 Abs. 1 Nr. 2, 2191, 2339 Abs. 1 Satz 2 BGB) liegt vor, wenn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz

Rz. 79 In seiner Entscheidung vom 16.10.2002[75] hat der BGH grundsätzlich Folgendes klargestellt: Für einen Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht darf sich eine Partei grundsätzlich immer eines Anwalts am eigenen Ort bedienen. Die hierdurch anfallenden Reisekosten des Anwalts zum auswärtigen Gericht sind grundsätzlich erstattungsfähig.[76] Das gilt selbst dann, wenn der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anschaffung

Tz. 16 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Gegenstand der Sachanlagen, der als Vermögenswert ansatzpflichtig ist, muss erstmals zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden (IAS 16.15). Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern, aber nach Abzug von Anschaffungspreisminderungen, wie Rabatte, Boni ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nießbrauch ähnliches Recht

Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den nießbrauchähnlichen Rechten gehören das Recht des überlebenden Ehegatten zur Verwaltung und Nutznießung z.B. nach der Höfeordnung.[2] Miete und Pacht begründen kein dingliches Recht am Grundstück und gehören nicht zu den nießbrauchähnlichen Rechten.[3] Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1093 BGB kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit auch das Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Häuselmann/Mick, Behaltefrist des § 8b Abs 2 KStG nF und des § 3 Nr 40 S 5 EStG, DB 2000, 2094; Haritz, UntStRef 2001: Begünstigte VG bei einbringungsgeborenen Anteilen, DStR 2000, 1537; Hörger/Scheipers, StSenkG: Einschränkung der StFreiheit für VG gem § 8b Abs 2 KStG durch § 8b Abs 4 KStG, DB 2000, 1988; Mick, StSenkG: Gefährdung der StFreiheit von VG nach § 8b Abs 2 und 4 KS...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Kriterien für den Ansatz eines Vermögenswerts

Tz. 14 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 verlangt den Ansatz eines Postens der Sachanlagen als Vermögenswert, wenn er die Definition und Ansatzkriterien des Rahmenkonzepts vom März 2018 (Kap. 4 und 5) erfüllt. Ein Gegenstand der Sachanlagen muss als Vermögenswert angesetzt werden, wennmehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.2 Begünstigte Arbeiten

Handwerkliche Tätigkeiten Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden (z. B. Putzerneuerung, Anstrich- und Tapezierarbeiten), Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 107 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs [...] unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen" sind. Damit beinhaltet Nr. 5 zwei Teilaspekte: Die Periodisierung von Zahlungen statt einer Zahlungsrechnung (Periodisierungsprinzip im eigentlichen Sinne) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Rz. 107 [Autor/Stand] Eine Schenkung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll.[3] Es kommt dabei grundsätzlich auf den Leistungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung von Anteilen, die durch einen von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der Siebenjahresfrist in die veräußernde Körperschaft eingebracht worden sind (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alternative KStG aF)

Tz. 61 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht auf einer Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Der Gesetzeswortlaut ist denkbar ung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verband

Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bündelung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die früheren Zollaus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF)

Tz. 35 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF gilt S 1 (Ausnahmen von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet. Wegen der Gestaltung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. WEG-Gemeinschaft

Rz. 22 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft als GbR nach der Rechtsprechung des BGH teilrechtsfähig ist, nämlich soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt,[18] kommt es bei deren Vertretung zu keiner Erhöhung, weil es sich nur um eine Person handelt, wenn der Titel auf die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst lautet und der A...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Genehmigung von Grundstücksbelastungen

BGH, Beschl. v. 11.3.2021 – V ZB 127/19 Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 I Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Ehewohnung

BGH, Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20 a) Der aus dem Eigentum folgende Herausgabeanspruch eines Ehegatten ist auch nach Rechtskraft der Scheidung nicht zulässigerweise als sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG durchsetzbar, solange der Anwendungsbereich des § 1568a BGB und damit das Ehewohnungsverfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eröffnet ist (Fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Veräußerung eines Grundstücks sieht der Gesetzgeber offenbar die Gefahr, dass die Grundsteuer vom bisherigen Grundstückseigentümer und Steuerschuldner nicht entrichtet wird. § 11 Abs. 2 Satz 1 GrStG begründet daher eine gesonderte persönliche Haftung des Erwerbers neben dem Grundstückseigentümer für die Grundsteuer, die seit dem Beginn des letzte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Gewährte und geschuldete Vergütung

Rn. 9 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Berichtsgegenstand ist nicht die Gesamtorganvergütung, sondern die Vergütung der einzelnen – gegenwärtigen und früheren – Mitglieder des Vorstands und AR im Berichtszeitraum. Die Berichtspflicht umfasst dabei die gewährte und geschuldete Vergütung. Die gewährte Vergütung beinhaltet jeden tatsächlichen Zufluss, bspw. auch aufgrund nichtigen Ver...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Frage der Schuldzurechnung im Fall der bloßen Erfüllungsübernahme ist streitig, die Beantwortung der Zurechnungsfrage aber entscheidend für die Anwendung des § 4f EStG (ebenso wie des § 5 Abs 7 EStG). In der Beurteilung der Schuldzurechnung bei interner Erfüllungsübernahme hat die FinVerw eine drastische Kehrtwende vollzogen: Nachdem zunä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte StPfl (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 u 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 151 – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 154 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem BGH finden gemäß §§ 121 Abs. 2 S. 2, 122 Abs. 4 PatG die Vorschriften der ZPO über Prozesskosten entsprechende Anwendung, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Rz. 155 In den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat

Rz. 116 Die Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3, 1. Alt., greift nur in Familiensachen, in denen es nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht. Der Begriff der Familiensache ist in § 111 FamFG geregelt. In Betracht kommen hier nur Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie z.B. folgende: Rz. 117 Grundstücksgeschäfte (§§ 1643, 1821 BGB)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Die Abgrenzung von Vermögenswerten

Tz. 15 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 schreibt nicht vor, wie einzelne Vermögenswerte des Sachanlagevermögens von anderen abzugrenzen sind. Dazu ist eine Beurteilung in Abhängigkeit der speziellen Umstände des Unternehmens nötig. Gemäß IAS 16.43 ist aber jede Komponente eines Vermögenswerts der Sachanlagen, die einen bedeutsamen Anteil an den gesamten Anschaffungs- oder He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr