Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Treuhand und Umsatzsteuer

Überträgt der Treugeber im Fall der Vollrechtstreuhand einen Gegenstand auf den Treuhänder, geht wohl bei Sachen das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf den Treuhänder über. Da jedoch das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt, liegt meist (noch) keine Lieferung an den Treuhänder vor. Wichtig Unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen Allerdings kann eine unentgeltlich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.5 Treuhand und Grunderwerbsteuer

Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i. S. v. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandvereinbarungen im maßgeblichen 5-Jahreszeitraum da...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Treuhand und Erbschaftsteuer

Im Erbschaftsteuerrecht ist die Zurechnungsregel bei wirtschaftlichem Eigentum nicht anwendbar. Zivilrechtlich betrachtet geht bei Übertragung der Treugeberstellung der Anspruch des Treugebers gegen den Treuhänder auf Herausgabe des Treuguts über. Wichtig Änderung des Erbschaftsteuergesetzes ohne Auswirkung Für die Behandlung einer vom Treugeber vorgenommenen Übertragung von A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

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Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Umsatzsteuerrecht

Leitsatz 1. Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln. 2. Die ertragsteuerrechtliche Behandlung ist umsatzsteuerrechtlich auch dann unerheblich, wenn sie zur Annahme mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe führ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.1 Überblick

Rz. 11a Für die Versorgung von Versicherten nach § 4 Abs. 2 der Rahmenempfehlungen ist gemäß Abs. 1 ein bestehender Vertrag für das jeweilige Bundesland nach § 132a Abs. 4 und eine Ergänzung mit den nachfolgenden Regelungen Voraussetzung. Nach § 4 Abs. 2 der Rahmenempfehlungen regelt die Ergänzungsvereinbarung oder vertragliche Regelung nach Abs. 1 (nachfolgend Vereinbarung) ...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.3 Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Rz. 11e Für die psychiatrische häusliche Krankenpflege von Versicherten nach Abs. 2 ist nach § 5 Abs. 1 ein bestehender Vertrag für das jeweilige Bundesland nach § 132a Abs. 4 und eine Ergänzung mit den nachfolgenden Regelungen Voraussetzung. Nach Abs. 2 regelt diese Ergänzungsvereinbarung oder vertragliche Regelung nach Abs. 1 (nachfolgend Vereinbarung benannt) die Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.5 Persönliche und sachliche Voraussetzungen der Leistungserbringung

Rz. 9 Zur Eignung der Leistungserbringer einschließlich Anforderungen an die Eignung zur Versorgung nach § 37 Abs. 7 sind nach Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 in den Rahmenempfehlungen Regelungen zu treffen. Das BSG hatte bereits mit Urteil v. 21.11.2002 (B 3 KR 14/02 R) bestätigt, dass es kein Formalismus sei, wenn die Krankenkasse den beruflichen Abschluss als Kranken- oder Altenpflege...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Obergrenze Verkehrswert des Eigentums

Rz. 163 Der Gegenstandswert darf weiterhin nicht höher liegen, als der Verkehrswert des Eigentums der Kläger und auf Klägerseite beigetretenen Parteien. Hier hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es zu einer Addition der Verkehrswertanteile der Klägerseite kommen soll und nicht, dass nur der höchste Verkehrswert ausschlaggebend sein soll. Beispiel: Der Wert des Teileigentums...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 15. Erhaltungsrücklage

Rz. 188 Die WEG-Eigentümer haben über die Bildung einer Erhaltungsrücklage zu entscheiden und tun dies im Beschlusswege, § 19. Der Beschluss bindet die Eigentümer in der Regel für das Geschäftsjahr. Folglich wäre als Gesamtinteresse der Wert der Einzahlungen aller Eigentümer über den Jahreszeitraum und als Eigeninteresse der Wert der Einzahlungen des klagenden Miteigentümers...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 25. Unterlassungsansprüche

Rz. 202 Bei Unterlassungsansprüchen der Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer ist das Eigeninteresse der klagenden Parteien zu ermitteln und zu addieren. Anhaltspunkt ist dabei der mögliche Wertverlust des Eigentums der klagenden Partei.[194] Nicht erheblich ist das Interesse des Nutzers bzw. des beklagten Eigentümers, da der Wert aus Sicht des Antragstellers zu beurteil...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Bauliche Veränderung

Rz. 176 Beschließt die WEG die Durchführung von baulichen Veränderungen, den Rückbau baulicher Veränderungen oder verlangt dieses von einem oder mehreren Wohnungseigentümern, so bemisst sich der Streitwert gem. § 23 Abs. 1 RVG, 49 Abs. 1 Satz 1 GKG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ermittelt wird das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer an der Durchführung bzw. Verm...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 10. Eigentümerversammlung

Rz. 183 Die Einberufung einer Eigentümerversammlung dient in der Regel zur Beschlussfassung. Das Thema der Beschlussfassung gibt den Rahmen des Interesses der Klägerseite vor. Allerdings ist die Einberufung einer Versammlung nur eine Vorbereitungshandlung zur eigentlichen Beschlussfassung oder deren Anfechtung. Folglich bemisst sich das Gesamtinteresse hier an der Hälfte des...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 22. Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Rz. 196 Das Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer an der Anfechtung einer Jahresabrechnung wurde lange nach der Hamburger Formel[190] berechnet. Der BGH hat inzwischen jedoch klargestellt, dass die Gegenstandswertberechnung nach dem Gesamtinteresse also nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung zu erfolgen hat, wenn die Abrechnung insgesamt angefochten wird. Wegen § 49 GKG s...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Abänderung des Verteilungsschlüssels

Rz. 169 Begehrt der Kläger die Anfechtung eines Beschlusses zur Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten oder Umlagen, so kann für die Ermittlung des Gesamtinteresses der Betrag der behaupteten Mehrbelastung[166] der mit erhöhten Kosten belasteten Eigentümer ermittelt werden. Die Ermittlung des Gesamtinteresses anhand der Veränderungen für alle Miteigentümer dür...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Abmahnungsbeschluss vor Eigentumsentziehung nach § 17 WEG

Rz. 170 Vor der Entziehung eines Wohneigentumsanteils wegen schwerer Pflichtverletzungen ist regelmäßig eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage notwendig.[167] Aus Sicht des abgemahnten Wohneigentümers muss die Abmahnung als Vorbereitungshandlung der Entziehung betrachtet werden. Danach würde das Interesse des Abgemahnten, der sich gegen die Abmahnung wehrt, am Verkehrswe...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 20. Hundehaltung

Rz. 194 Verbietet oder erlaubt ein WEG-Beschluss die Haltung von Hunden und ist dieser Beschluss anzufechten, so erfolgt die Ermittlung des Streitwertes auch hier nach § 49 GKG. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Umstand auch von der Rechtsprechung ignoriert wird und pauschale Werte um die 1.000,00 EUR festgesetzt werden.[189] Richtigerweise muss hier das Gesamtinteresse ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Gesamtinteresse und Eigeninteresse

Rz. 160 Zunächst ist das Gesamtinteresse der Beteiligten zu bestimmen. Dieses setzt sich zusammen aus dem Eigeninteresse jeder einzelnen Partei. Mit der Abschaffung der Beiladung sind die Interessen dieser Personen nicht mehr zu berücksichtigen. Die einzelnen Streitwerte werden addiert, sofern sie nicht den gleichen Streitgegenstand betreffen.[162] Beispiel: Die einzelnen Int...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Kostenerstattung

Rz. 209 Die Kostenerstattung bei einer WEG-Beschlussklage erfolgt zunächst nach den allgemeinen Grundsätzen nach Obsiegen und Unterliegen. Da mit der Novellierung des WEG nicht mehr die einzelnen Wohnungseigentümer Beklagte sind, sondern die WEG, bleibt dem einzelnen Eigentümer, der seine Rechte durch die WEG nicht hinreichend wahrgenommen sieht, nur das Mittel der Nebeninte...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / I. Berechnung nach § 49 GKG für Beschlussklagen

Rz. 158 § 49 GKG Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf den siebeneinhalbfachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nic...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Abrechnungsunterlagen/Vermögensbericht

Rz. 172 Der einzelne Wohnungseigentümer hat mit der Neufassung des WEG einen gesetzlich normierten Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, § 18 Abs. 4 WEG. Ein Anspruch auf Herausgabe der Abrechnungsunterlagen oder von Kopien wird damit noch immer nicht verbunden sein. Er kann nur die Einsicht in die Akten vor Ort geltend machen.[171] Der Streitwert bestimmt sich...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 11. Entlastung des Beirats

Rz. 184 Das Interesse eines Wohnungseigentümers an der Entlastung eines Beirates berechnet sich aus dem Anteil des Schadensersatzanspruches der WEG gegenüber dem Beirat, der auf diesen Wohnungseigentümer und den beigetretenen Klägern entfällt. Addiert wird weiterhin ein Betrag in Höhe von 500,00 EUR, der das Interesse der WEG an einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Gebührenvereinbarung des Verwalters

Rz. 206 Der Verwalter war auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. berechtigt, in bestimmten WEG-Streitigkeiten sogar gegen den Willen einzelner Eigentümer eine Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Mit der Reform des WEG 2020 ist diese Ermächtigung wieder gestrichen worden. Vielmehr darf der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn der Auftragmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 154 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen i.S.d. § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese WEG-Sachen betreffen, sind damit die allgemeinen...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 26. Verwalterbestellung und -abberufung

Rz. 203 Nunmehr ist jeder WEG-Eigentümer berechtigt, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen, § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Das Gesamtinteresse der WEG an der Bestellung des zertifizierten oder auch nicht zertifizierten Verwalters bemisst sich an der Vergütung für die gesamte Vertragsdauer. Das Gesamtinteresse an der Abberufung umfasst nur die Vergütung während ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 13. Entziehung des Wohnungseigentums, § 18 WEG

Rz. 186 Setzt die WEG gegenüber einem Miteigentümer das Recht auf Entziehung des Wohneigentums durch, so richtet sich der das Gesamtinteresse nicht nach dem Wert der Verfehlungen, sondern nach dem vollen Verkehrswert des Wohneigentums des Beklagten.[184] Damit wäre als Streitwert zunächst 50 % des Verkehrswertes anzunehmen. Zu beachten ist dabei aber, dass sich das Interesse ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 23. Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen

Rz. 199 Das Interesse der Miteigentümer an den Protokollen kann unterschiedliche Zielrichtungen haben. Zum einen ist ein Anspruch auf Berichtigung der Protokolle möglich. Das Gesamtinteresse bemisst sich hier nach dem Interesse an der Richtigstellung des Protokolls.[193] Diese dürfte sich aus einem Vergleich der wirtschaftlichen Lage mit und ohne die Berichtigung ergeben. Fü...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 21. Instandsetzungsmaßnahmen

Rz. 195 Für die Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen muss wieder das Gesamtinteresse der WEG und das Eigeninteresse des Klägers ermittelt werden. Ähnlich wie bei sonstigen baulichen Maßnahmen spiegelt sich das Gesamtinteresse vor allem in den dafür aufzuwendenden Kosten wider. Auch ein zu erwartender Mehrwert des Eigentums oder verhinderte Mietminderungen gehören zum Int...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Vermögen

Rz. 151 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann auch davon abhängig gemacht werden, dass kein einzusetzendes Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen gelten nicht nur Wertpapiere und Bankguthaben, sondern auch Immobilien und sonstige Wertgegenstände, Fahrzeuge, Schmuck oder Kunstwerke. Der Einsatz dieses Vermögens unterliegt aber den Einschränkungen des § 90 SGB XII. Als Schonv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Leitsatz Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Mit Urteil vom 11.5.2021 hat das FG Münster diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war. Sachverhalt Im Mitt...mehr

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Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

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Buchwertfortführung bei Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Kommentar Das BMF hat sich zu einigen Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG geäußert. Insbesondere folgt die Finanzverwaltung in weiten Teilen der Rechtsprechung des BFH und ändert insoweit die Auffassung in einem früheren BMF-Schreiben. Übertragung von Sonderbetriebsvermögen Der BFH hat entschieden (BFH, Urteil v. 10.9.2020, IV R 14/18), dass trotz einer unentgeltlichen Übertragu...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

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AGS 05/2021, Staudinger, BGB, Buch 3, §§ 925-984; Anh. zu §§ 929-931, Erwerb und Verlust des Eigentums

2020. Otto Schmidt – De Gruyter. 904 S., 319,00 EUR Die Erscheinungstermine der neuen Auflagen der Staudinger-Reihe richten sich nach aktuellen Änderungen und Ereignissen in der Rspr. Das dritte Buch behandelt das Sachenrecht, insbesondere im dritten Abschnitt das Eigentum. Nach Titel 1 "Inhalt des Eigentums" wird als zweiter Titel der "Erwerb und Verlust des Eigentums an Gru...mehr

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zfs 05/2021, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. ist verpflichtet, dem Kl. wegen der gegen ihn erhobenen Schadensersatzansprüche aus dem Haftpflicht-Versicherungsvertrag Versicherungsschutz zu gewähren." 1. Allerdings hätte der Klage mit dem ursprünglichen Klageantrag, der auf Freistellung des Kl. von einer Verbindlichkeit gegenüber der Rechtsnachfolgerin seines früheren Arbeitgebers gerichtet war, der Erfolg ...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes ist der im September 2016 verstorbene G. K. (nachfolgend: Eigentümer) als Eigentümer eingetragen. Dieser errichtete am 8.4.2011 eine als "Vorsorgevollmacht" bezeichnete Vollmachtsurkunde, in der er die Beteiligten zu 1 und 2 jeweils einzelvertretungsberechtigt zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten i...mehr

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ZErb 05/2021, Nachweis der ... / 1 Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Für die Eintragung der Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) muss nicht in der Form des § 35 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden, dass die Beteiligte zu 1) Alleinerbin des am … 2014...mehr

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zfs 05/2021, Kosten der Gel... / Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einem Gebäudeversichemngsvertrag geltend. Der Kl. ist Eigentümer des Anwesens S. Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohngebäude und landwirtschaftlichen Nebengebäuden. Entsprechend dem Versicherungsschein sind mitversichert die auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude, nämlich eine Maschinenhalle und ein Gebäude, das als Holzu...mehr

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FF 05/2021, Bundesgerichtshof entscheidet zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der Ehewohnung

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.3.2021, Nr. 051/2021 Beschl. v. 10.3.2021 – XII ZB 243/20 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, wie lange nach Rechtskraft der Scheidung ein Ehegatte vom anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn diese im Alleineigentum des andere...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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zfs 05/2021, Auslegung der ... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt bei der Bekl. einen Privat-Haftpflichtversicherungsvertrag. Nach A.I. RBEPrivat ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des VN aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Für Kraftfahrzeuge bestimmt die gem. A.VI. RBEPrivat anwendbare Klausel I.II.1. RBEPrivat folgendes: "Nicht versicher...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / II. Zuwendung

Eine Zuwendung setzt voraus, dass beim Zuwendenden eine Vermögensminderung eintritt, beim Zuwendungsempfänger eine Vermögensmehrung. [13] In den hier behandelten Fällen liegt typischerweise eine Zuwendung vor, da es stets um Investitionen ins fremde Eigentum geht, insbesondere Geldzahlungen, von denen vermögensmäßig nur der Partner profitiert: ein Partner trägt vorehelich alle...mehr