Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Nachweis eines... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass in der nach § 286 ZPO vorzunehmenden Gesamtschau der Indizien von einer Unfallmanipulation auszugehen sei. In der Gesamtheit der gegebenen Umstände sei eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Unfallmanipulation festzustellen (§ 286 ZPO), was zur Klageabweisung führen müsse. Für die erforderliche Überzeugu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Freiheitsstrafe / 5. Einziehung des Tatfahrzeuges im Falle einer Wiederholungstat

Rz. 20 Wiederholungstätern – vor allem in Fällen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis, u.U. aber auch bei Unfallflucht (BGHSt 10, 337) – droht die Einziehung des Fahrzeuges nach § 74b Abs. 2 Nr. 3 StGB (OLG Nürnberg DAR 2007, 530). Gegen diese Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG VRS 90, 3). Die Einziehung ist nur zulässig, wenn der Täter Eigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für den Fahrer

Rz. 51 Die durch den mitversicherten Fahrer begangene Fahrt im Zustand der Fahruntauglichkeit stellt für sich noch keine dem Versicherungsnehmer zurechenbare Obliegenheitsverletzung dar (BGH 35, 153), selbst dann nicht, wenn der vom alleinigen Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer oder Halter mitgefahren ist (OLG Saarbrücken zfs 2002, 182; OLG Düsseldorf VersR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / D. Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO)

Rz. 58 Konnte der für einen im fließenden Verkehr begangenen Verstoß Verantwortliche nicht so rechtzeitig ermittelt werden, dass gegen ihn noch ein Bußgeldbescheid verhängt werden konnte, droht dem Halter die Auferlegung eines Fahrtenbuches gem. § 31a StVZO (VGH Mannheim DAR 2011, 100), ohne dass er sich auf sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berufen könnte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 52 Nötigung / X. Notwehr im Straßenverkehr

Rz. 45 Jedem Bürger steht das Recht auf Gemeingebrauch öffentlicher Verkehrsflächen zu. Deshalb ist neben den Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum oder Besitz auch die Freiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu bewegen, ein notwehrfähiges Rechtsgut (OLG Schleswig NJW 1984, 1470). Gegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Messverfahren / J. Lichtschranke

Rz. 49 Es handelt sich im Wesentlichen um von der Firma ESO vertriebene Einseitensensoren, die bereits früher als grundsätzlich zuverlässig eingeschätzt worden sind (BayObLG NZV 1990, 360), obwohl selbst die weiterentwickelten Geräte der Baureihe Eso UP 80/VI und VIII Fehler aufwiesen (AG Karlsruhe DAR 1992, 351).[14] Rz. 50 Zurzeit sind die auf der Basis des ebenfalls noch i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.3 Grundeigentümer

Rz. 31 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO trifft den jeweiligen Eigentümer des Grundbesitzes unabhängig davon, ob er von der Duldungspflicht Kenntnis hat oder nicht.[1] Nach § 77 Abs. 2 S. 2 AO gilt zugunsten der Finanzbehörde derjenige als Eigentümer, der als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Diese Eigentumsfiktion ist unwiderlegbar. Auch wenn die Finanzbehörde posi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 29 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 2 AO ist in dem Fall anwendbar, in dem der Schuldner der Steuer, die rechtlich als öffentliche Grundstückslast (s. Rz. 33) gestaltet ist, nicht als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Ist der Schuldner zugleich eingetragener Eigentümer, so kann in das Grundstück bereits aufgrund des Steuerbescheids vollstreckt we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.1 Übertragung der Rechtsstellung

Rz. 13 Zum Begriff Übereignung gehört unter diesem Gesichtspunkt nicht nur die Übereignung einzelner Sachen, sondern auch die uneingeschränkte Übertragung der Rechtsstellung des Veräußerers an den zum Unternehmen bzw. Betrieb gehörenden Rechten und sonstigen Vermögenswerten. Der Begriff ist nur noch insoweit im bürgerlich-rechtlichen Sinn zu verstehen, als die Rechtsstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 5 Haftungsschuldner ist der Vertretene, für den eine in §§ 34, 35 AO genannte Person gehandelt, geduldet oder unterlassen hat. Vertretene können also sein: natürliche Personen, juristische Personen, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, nichtrechtsfähige Vermögensmassen, Eigentümer des verwalteten Vermögens[1], Personen, für die der Verfügungsberechtigte auftritt.[2] Wenn au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 90 bis 97)

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch.[1] Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belastet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3 Übereignung

Rz. 12 Das Unternehmen oder der selbstständige Teilbetrieb müssen "im Ganzen übereignet" werden. Diese Formulierung ist insofern unglücklich, als es im bürgerlichen Recht eine Übereignung von Sachgesamtheiten und Geschäften nicht gibt, und weil zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb auch Rechte und sonstige Vermögenswerte gehören, z. B. Gebrauchsrechte an Sachen, Patente, Lizenzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Gebäudebegriff s. auch H B 18 ErbStH 2019. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.2.2 Verwaltung

Rz. 22 Der Begriff der "Verwaltung" von Vermögensgegenständen (s. Rz. 21) folgt ebenfalls aus dem vollstreckungsrechtlichen Zweck der Norm. Hieraus ergibt sich zum einen, dass es sich um die Verwaltung fremder Vermögensgegenstände handeln muss. Fremd i. d. S. bedeutet, dass die Gegenstände rechtlich ganz oder teilweise der Vermögenssphäre des Schuldners der eigentlichen steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 4 Ausnahmen von der Haftung (Abs. 2)

Rz. 36 Haftungsbegründend ist die rechtsgeschäftliche Übereignung (s. Rz. 18), wenn dadurch der Fortbestand des Geschäfts möglich ist. Unterliegt die wesentliche Grundlage des Betriebs jedoch der Beschlagnahme oder der Pfandverstrickung, so wäre die geschlossene Verwertung der wirtschaftlichen Einheit infrage gestellt, wenn der Erwerber noch mit unbekannten Steuerforderungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.1 Unternehmen

Rz. 5 Ein Unternehmen i. S. d. § 75 AO ist eine organisatorische Zusammenfassung von Mitteln oder dauernden Maßnahmen, die der selbstständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen.[1] Als Unternehmen kann also nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG genommen werden.[2] Das verwendete Tatbestandsmerkmal "Unternehmen" ist nämlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens wird der Grundbesitzwert des zu bewertenden bebauten Grundstücks entweder aus Vergleichspreise...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung

Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen. Entsprechendes gilt für die Altersvorso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsatz

Rz. 18 Eine Beförderungslieferung liegt vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers den Liefergegenstand mit eigenen Transportmitteln selbst oder durch einen unselbstständigen Erfüllungsgehilfen zu seinem Abnehmer oder in dessen Auftrag zu einem Dritten den Gegenstand befördert....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuordnung der Beförderung oder Versendung

Rz. 23 Im Rahmen eines Reihengeschäfts kann es nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung (bewegte Lieferung) geben, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG bestimmt. Alle weiteren Lieferungen im Reihengeschäft sind nicht bewegte bzw. ruhende Lieferungen, deren Ort nach § 3 Abs. 7 Nrn. 1 oder 2 UStG bestimmt wird. Rz. 24 Die Zuordnung der Bef...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätssteuerung: Analy... / 1 Renaissance der Liquidität oder "Cash is King"

Klassisch lassen sich die finanziellen Ziele eines Unternehmens in die Bereiche Liquidität, Profitabilität und Risikobeherrschung unterteilen. Diese Zielsetzungen sind miteinander verknüpft und zum Teil widersprüchlich. So geht eine höhere Profitabilität i. d. R. auch mit höherem unternehmerischen Risiko einher. Insofern sind die Teilziele immer wieder neu zu justieren, um e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätssteuerung: Analy... / 2 Möglichkeiten und Formen der Liquiditätssteuerung

Liquidität ist die Maßgröße für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Liquiditätssteuerung umfasst demnach alle Aktivitäten, um die ständige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Liquiditätssteuerung kann nach ihrem Zeithorizont in eine kurzfristige sowie eine mittel- und langfristige Steuerung unterteilt werden. Kurzfristige Liquiditätssteuerung Die Gewährl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Warenlieferungen über ein Konsignations- oder Auslieferungslager

Rz. 33 Nach der Verkehrsauffassung ist ein Konsignationslager ein Warenlager, das ein liefernder Unternehmer (Konsignant) bei einem Abnehmer (Konsignatar) unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann.[1] Ein Konsignationslager kann für mehrere Abnehmer des liefernden Unternehmers oder für ausschließlich einen Abnehmer (sog. call off stock) des liefernde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zeitpunkt der Beförderungs- bzw. Versendungslieferung

Rz. 47 § 3 Abs. 6 UStG regelt Ort und Zeitpunkt der Lieferung.[1] Der Lieferzeitpunkt ist nicht in allen Fällen nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen, wie dies vom Gesetzgeber im Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1997[2] angenommen worden war. Rz. 48 Auch das Unionsrecht geht in Art. 32 MwStSystRL davon aus, dass der Steuertat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Lieferungen werden nach dem Grundsatz des § 3 Abs. 7 S. 1 UStG dort ausgeführt, wo sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, also im Regelfall dort, wo dem Käufer das Eigentum übertragen wird, z. B. durch Einigung und Übergabe gem. § 929 S. 1 BGB. Ursprünglich war es für die USt ohne Bedeutung, ob der Unternehmer einen Gegens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 2 Allgemeine Motivation von BYOD-Modellen

Es gibt diverse Varianten, wie Arbeitnehmer-Endgeräte in Steuerkanzleien eingesetzt werden können. Beispielsweise nehmen in der Wirtschaft einige Unternehmen immer häufiger Consumer-Endgeräte in die Palette der den Mitarbeiter angebotenen Hardware mit auf, aus der diese die für sie erforderlichen IT-Systeme auswählen können. Andere Unternehmen wiederum geben ihren Mitarbeite...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Kein Da... / 1 Das Problem

Beim Verkauf einer Immobilie tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Er wird kraft Gesetzes neuer Vertragspartner des Mieters. Der Mieter hat daher ein berechtigtes Interesse, nicht nur den (ihm schon bekannten) Verwalter, sondern auch den neuen Eigentümer zu kennen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung

Leitsatz Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3 Drittbezogenheit der Amtspflicht

Das Kriterium der Drittbezogenheit bzw. des Drittschutzes der Amtspflicht ist das maßgebliche Kriterium, mithilfe dessen die Risikosphären der öffentlichen Hand und des geschädigten Bürgers voneinander abgegrenzt werden.[1] Amtspflichten bestehen zunächst im Interesse des Staates und der Allgemeinheit.[2] Nicht jede objektive Amtspflichtverletzung führt zu einem Schadenersat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Zum Berichtig... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer von Grundbesitz, den er an den Beteiligten zu 2 verkauft hat. An dem Grundbesitz ist in Abteilung II des Grundbuchs ein Nacherbenvermerk zugunsten der Abkömmlinge des befreiten Vorerben, des Beteiligten zu 1, eingetragen. Mit notariellem Vertrag vom 7.5.2019 verkaufte dieser das Grundstück an den Beteiligten zu 2 und erklärte zugleich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsregeln / 4 Beurteilung der Finanzierungsregeln

Die Einhaltung der Finanzierungsregeln soll die Liquidität eines Unternehmens und somit seinen Fortbestand sicherstellen. In dieser Hinsicht können die Finanzierungsregeln aus einer theoretischen Sichtweise einer kritischen Beurteilung nicht standhalten. Dies liegt insbesondere daran, dass aufgrund einer Betrachtung von ausschließlich vergangenheitsbezogenen bilanziellen Grö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Wegfall der V... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes sind als Eigentümer die Erben der am 22.10.2017 verstorbenen G. Z.-Z. (Erblasserin) eingetragen, u.a. auch der Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 1) ist – ehemaliger – Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 5.3.2018 des Notars B. in Bonn verkaufte der Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Grundbuchberi... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehend aus fünf Personen, darunter auch Herr …, als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Im privatschriftlich verfassten, in beglaubigter Kopie vorgelegten Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2007 ist in § 8 für den Fall des Todes eines Gesellschafters geregelt: Zitat (1) Im Falle des Todes eines Gesellschafters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Zur Nachlassp... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren die Anordnung einer Nachlasspflegschaft für die – ihrer Ansicht nach unbekannten – Erben der Erblasserin. Die im Jahre 1974 verstorbene Erblasserin und der im Jahre 2016 verstorbene Herr B. waren in Erbengemeinschaft Eigentümer eines in einer ländlichen Region in Brandenburg gelegenen Hausgrundstücks (345 m² Gebäude- und Freifläche, 970 m² Landwirt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Betreuungsrec... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens. Für die Betroffene ist wegen einer schweren geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet. Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2014 wurde ihr Vater, der Beteiligte zu 1, zum Betreuer unter anderem mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt. Mit Beschl. v. 12.7....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / 3 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung zeigt einmal mehr, unabhängig von ihrem Ergebnis, dass auch im Familienrecht steuerrechtliche Grundkenntnisse, jedenfalls in Bezug auf relativ häufige Problemstellungen, nicht völlig ausgeblendet werden und unberücksichtigt bleiben können. In der Entscheidung wird ein familienrechtlich tätiger Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch genommen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2020, Ersatz der Meh... / Sachverhalt

Zwischen den Parteien bestand ein Kraftfahrtversicherungsvertrag bezüglich eines im Eigentum der Bekl. stehenden BMWs, der dieser im Jahr 2018 entwendet worden war. Die Kl. erstattete den Schaden auf der Grundlage eines von ihr eingeholten Gutachtens der E GmbH H vom 16.4.2018, wonach der Wiederbeschaffungswert 19.902,54 EUR und differenzbesteuert 20.400 EUR betrug abzüglich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leasingverträgen

Kommentar Das LfSt Niedersachsen hat sich zu der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leasingverträgen geäußert und dies in der ESt-Kartei zu § 6 Karte 4.2 niedergelegt. Die Verfügung gliedert sich in 4 Teilbereiche, deren wesentliche Inhalte nachfolgend für die Praxis dargestellt werden. Die Auffassung der Finanzverwaltung ist in den sog. Leasingerlassen enthalten. Dari...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllungsübernahme / 1. Form

Die Erfüllungsübernahme ist grundsätzlich formfrei. Wird beispielsweise die Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung (Schriftform, § 766 BGB) übernommen, kann die Übernahme mündlich erklärt werden (§ 766 BGB).[1] Zwei Ausnahmen von der Formfreiheit gibt es: Erfolgt die Erfüllungsübernahme schenkweise, muss dies entweder notariell beurkundet werden bzw. wird eine mangelnde nota...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Grunderwerbsteuer: Anspruch auf Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts bei Wohnflächendifferenzen

Leitsatz 1. Wird nach abgeschlossenem und durchgeführtem Kauf- oder Werkvertrag über eine Wohnimmobilie die Nichtfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Grunderwerbsteuer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG beantragt, so muss die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen zivilrechtlich einen gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung des Grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.3.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Steuerpflichtigen ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.4 Zuordnung von Vermögenswerten einschließlich Chancen und Risiken (§§ 5-10 BsGaV)

In den §§ 5 bis 9 BsGaV werden Zuordnungsregelungen für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte und Chancen und Risiken getroffen. Für die Frage, ob ein Vermögenswert vorliegt oder nicht, kommt es weder auf die Bilanzierbarkeit dem Grunde nach noch auf die tatsächliche bilanzielle Behandlung an (weite Auslegung). Auch nicht bilanz...mehr