Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Entstehung des dinglichen Vorkaufsrechts

Rz. 281 Das dingliche Vorkaufsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht, das zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung im Grundbuch bedarf, § 873 BGB. Formalrechtlich ist zur Eintragung die Bewilligung des Eigentümers (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) gemäß § 19 GBO in beglaubigter Form (§ 29 GBO) und ein Antrag entweder des Vorkaufsberechtigten oder des Eigentüm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Erbschaftsteuerliche Bewertung von Renten, Nutzungen und Leistungen

Rz. 268 Nutzungen eines Gegenstandes können einem anderen als dem Eigentümer oder Inhaber zustehen. Damit ist der Berechtigte nach §§ 3 oder 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Renten und Leistungen. Sie können vom Eigentümer oder Inhaber selbstständig eingeräumt werden. Aber oft hängen sie mit einer Zuwendung zusammen, die unter der Auflage usw. steh...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 273 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus österreichischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die Formwirksamkeit von Testamenten gilt für Österreich gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig vor Art. 27 EuErbVO vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961. Da das Überei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Betriebsaufspaltung im Erbfall

Rz. 62 Der Erbfall und insbesondere die Erbteilung können den Bestand einer Betriebsaufspaltung – mitunter unbeabsichtigt – in erheblichem Maße gefährden. Kommt es nämlich durch den Erbfall selbst oder im Rahmen der anschließenden Erbauseinandersetzung zu einer Auflösung der personellen und/oder der sachlichen Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunter...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis. Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegatten s...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Die Treuhandlösung

Rz. 138 Eine weitere Möglichkeit der Testamentsvollstreckung bei Einzelunternehmen stellt die sog. Treuhandlösung dar.[125] Dabei führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft treuhänderisch und im eigenen Namen für die Erben fort[126] – er wird im Handelsregister eingetragen und tritt nach außen nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Inhaber auf. Es sind zwei ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 266 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, muss sie also zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Damit erhält der Vermächtnisnehmer au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 224 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens.[250] Zugunsten des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners oder des nichtehelichen Lebenspartners soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines P...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Einteilung der Grundstücksarten in Abhängigkeit zur Wohn-/Nutzfläche

Rz. 234 Die Bewertung bebauter Grundstücke richtet sich nach den Vorschriften der §§ 180–191 BewG. Strukturell definiert zunächst § 180 BewG den Begriff des "bebauten Grundstücks". Hiernach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, "auf denen sich benutzbare Gebäude befinden" (§ 180 Abs. 1 S. 1 BewG). Als bebautes Grundstück gilt dabei auch ein Gebäude, "das auf fremdem G...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Entstehung des Wohnungsrechts

Rz. 226 Aufgrund der Zuwendung des Vermächtnisses auf Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts hat der Begünstigte Anspruch auf Erklärung der dinglichen Einigung nach § 873 BGB, Eintragung des Wohnungsrechts im Grundbuch nach Bewilligung von Seiten der Erben (§ 19 GBO), wobei deren Voreintragung als Eigentümer des Gebäudegrundstücks erforderlich ist (§ 39 GBO) und Einräumu...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Ausübung nur bei Abschluss eines Kaufvertrags

Rz. 288 Wie bereist der Begriff verdeutlicht, kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag schließt. Die Ausübung ist also ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- (auch gemischte Schenkung) oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Ausnahmsweise kann sogar bei Abschluss ein...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / 1. Vermögensaufstellung

Rz. 9 Zu Beginn der Beratung bietet sich an, dass der Berater das Vermögen des Mandanten entsprechend einem Nachlassverzeichnis erfasst. So sollte insbesondere nach Immobilien, Geld und sonstigem Vermögen unterschieden werden. Auch die Schulden des Erblassers sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auch die Verfügbarkeit des Vermögens im Erbfall zu überprüfen (langfristi...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Pflichtteilsergänzung und Nutzungsvorbehalte

Rz. 95 Um die Zehnjahresfrist nach § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB in Gang zu setzen, verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers.[68] Sofern sich der Erblasser ein Nießbrauchsrecht an dem verschenkten Gegenstand vorbehält, gibt er den "Genuss" der verschenkten Sache gerade nicht auf. Es liegt demnach keine "Lei...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / 4. Stiftungsorganisation

Rz. 5 Die rechtsfähige Stiftung stellt ein verselbstständigtes Vermögen dar. Von anderen juristischen Personen unterscheidet sie sich vor allem dadurch, dass ihr jegliche verbandsmäßige Struktur fehlt. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Auch die Destinatäre sind an der Stiftung als solcher in keiner Weise "beteiligt", sie haben keine gesellschafter...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Umfang und Inhalt des Nießbrauchsvermächtnisses

Rz. 46 Bei der Anordnung des Nießbrauchsvermächtnisses sollte eine genaue Regelung darüber getroffen werden, wer die Instandhaltung, die privaten und öffentlichen Lasten und wer die außergewöhnlichen Ausbesserungen und Erneuerungen der jeweiligen Nachlassgegenstände zu tragen hat. Der Nießbrauchsberechtigte hat gemäß §§ 1030 ff. BGB das Recht, den Nießbrauchsgegenstand in Be...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die Frage, inwieweit der Hofeigentümer durch letztwillige Verfügung seine Hofnachfolge selbst bestimmen kann, regelt sich im Wesentlichen nach §§ 7, 16 HöfeO. In § 16 HöfeO wird bestimmt, dass der Eigentümer die Erbfolge kraft Höferechts durch Verfügung von Todes wegen nicht ausschließen kann. Er hat lediglich die Möglichkeit, sie zu beschränken. § 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Inhalt des Nießbrauchs

Rz. 148 Der Nießbrauch ist ein unvererbliches, grundsätzlich unübertragbares dingliches Recht mit dem Inhalt, eine Sache in Besitz zu nehmen, sie zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen an ihr zu ziehen, §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB. Ist der Nießbrauch einer juristischen Person eingeräumt, so kann das Nießbrauchsrecht bei einer Rechtsnachfolge auf den...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Struktur des trust

Rz. 130 Bei einem trust handelt es sich um eine treuhänderische Beziehung, bei der ein Beteiligter (trustor bzw. settlor) Vermögen auf eine zweite Person (trustee) überträgt, die dann nach außen als "formeller Eigentümer" des trust-Vermögens auftritt. Der trustee hält das Vermögen zugunsten der begünstigten Personen (beneficiaries). Diese erhalten Erträge und andere Zuwendun...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / c) Nießbrauch und Zwangsversteigerung

Rz. 173 Ein im Grundbuch zu Lasten eines Grundstücks eingetragener Nießbrauch steht weder einer Vollstreckungsversteigerung noch einer Teilungsversteigerung entgegen.[193] Über das rechtliche Schicksal des Nießbrauchsrechts entscheidet das Rangverhältnis zu demjenigen Gläubiger, der die Beschlagnahme des Grundstücks erwirkt hat. Rz. 174 Bei Vorrang des Nießbrauchsrechts wird ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Das Untervermächtnis

Rz. 92 Das Untervermächtnis ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wobei aber sowohl § 2147 BGB als auch § 2186 BGB von einer solchen Möglichkeit ausgehen.[134] Beschwert der Erblasser einen Vermächtnisnehmer seinerseits mit einem Vermächtnis, dann sollte er bedenken, dass er grundsätzlich mit der Erfüllung eines von ihm angeordneten Untervermächtnisses nur dann rechnen...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / 3. Stiftungsvermögen

Rz. 3 Das Stiftungsvermögen bildet einen weiteren essentiellen Teil der Stiftung. Denn sie muss gem. § 80 Abs. 2 BGB bereits bei ihrer Errichtung in einem solchen Umfang über Vermögen verfügen (bzw. damit ausgestattet sein), dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint". Gesetzliche Mindestgrenzen sind zwar nicht vorgeschrieben, je na...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 209 Da das französische Recht allein gesetzliche Erben kennt, kann der Erblasser keine Erbeinsetzung vornehmen, sondern im Testament allein in Form von Vermächtnissen über seinen Nachlass verfügen bzw. die Quoten der gesetzlichen Erben erhöhen und vermindern. Rz. 210 Das Vermächtnis von Einzelrechten (legs particulier) gem. Art. 1014 c.c. hat nach französischem Recht ding...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 7. Umfang des Wohnungsrechts

Rz. 238 Der wesentliche Inhalt des Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein ganzes Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.[275] Mit umfasst sind Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Vermächtnisnehmer angewiesen ist, um sein Wohnungsrecht nutzen zu können. Es empfiehlt sich, in der Verfügung von Todes wegen den wesentlich...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 195 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Art. 735 c.c. In zweiter Ordnung erben die Eltern jeweils zu einem Viertel und Geschwister zu der anderen Hälfte, Art. 738 c.c. Das einem vorverstorbenen Elternteil gebührende Viertel wächst den Geschwistern des Erblassers zu, Art. 738 Abs. 2 c.c. In den weiteren Erbordnungen wird der Nachlass auf die mütterli...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Reinertrag des Grundstücks

Rz. 248 Im ersten Schritt ist gemäß § 185 Abs. 1 BewG der Reinertrag des Grundstücks zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks (§ 186 BewG) abzüglich der Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG). Rz. 249 § 186 BewG definiert den Rohertrag als das Entgelt, "das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach dem im Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Muster

Rz. 242 Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Muster 14.38: Wohnungsrechtsvermächtnis zugunsten der Lebensgefährtin – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände – Testamentsvollstreckung Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _______________...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht ist geprägt durch die Testierfreiheit. Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit, wie der Erblasser über seinen Tod hinaus noch besonders Einfluss auf die Verfügungen der Erben über seinen Nachlass nehmen kann, ist dabei die Testamentsvollstreckung. Neben dem Aspekt, dass dem Erben dabei weitestgehend jegliche Dispositionsverfügungen entzogen werden k...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Rz. 426 Testamente können von mehreren Personen – auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind – gemeinschaftlich (joint wills) und gegenseitig (mutual wills) errichtet werden. Die getroffenen Verfügungen bleiben jedoch jederzeit widerruflich. Insoweit ist allenfalls eine Verpflichtung des Erblassers auf schuldrechtlicher Ebene zulässig, ein bestimmtes Testament zu erric...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ausübung des Wohnungsrechts durch Dritte

Rz. 248 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist das Wohnungsrecht nicht übertragbar, §§ 1093 Abs. 2 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 1 BGB. Allerdings kann die Ausübung des Rechts durch einen anderen gestattet werden, §§ 1093 Abs. 1 S. 1, 1092 Abs. 1 S. 2 BGB. Über diesen Punkt sollten zweifelsfreie Bestimmungen in die Vermächtnisanordnung aufgenommen werden. Zu klären ist auch d...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Grundlagen

Rz. 30 Als Klassiker des Behindertentestaments gilt die Vor- und Nacherbschaftslösung.[89] Um die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs im Erbfall und damit die (automatische) Überleitung dieses Anspruchs auf den Sozialleistungsträger zu verhindern (vgl. Rdn 29), ist das behinderte Kind testamentarisch oder erbvertraglich zu begünstigen. Bei dieser (zu Unrecht?) beliebten Lös...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Das Unternehmen als Gegenstand der Nachfolge

Rz. 7 Auch wenn beim Unternehmertestament die Unternehmensnachfolge im Vordergrund steht, beschränken sich seine Regelungen doch nicht allein auf den unternehmerischen Bereich. Denn Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Bei den meisten Unternehmen stellt das Unternehmen bzw. die Unternehmensbeteiligung einen, ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 188 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Regelfall ohne erbschaftsteuerliche Auswirkungen (vgl. u.a. § 25 in diesem Buch). Ein steuerpflichtiger Erwerb des Testamentsvollstreckers könnte nur angenommen werden, wenn testamentarisch ein Entgelt für seine Tätigkeit ausgesetzt worden ist, das erheblich über eine angemessene Vergütung für seine Testamentsvollst...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / IV. Erfüllung des Vermächtnisses durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 26 Zur Sicherstellung der Vermächtniserfüllung kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker (§ 2223 BGB) bestimmen mit der Aufgabe, nach dem Erbfall den Vermächtnisgegenstand zu übertragen. Er kann aber auch den Vermächtnisnehmer selbst zu seinem Testamentsvollstrecker ernennen mit der alleinigen Befugnis, sich nach dem Erbfall das Vermächtnis zu erfüllen,[30] wobei k...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 13. Zusammentreffen von Testamentsvollstreckeramt und Nießbrauch in einer Person

Rz. 221 Der überlebende Ehegatte ist aufgrund gemeinschaftlicher Verfügung von Todes wegen häufig sowohl Nießbraucher am Nachlass als auch Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses des Erstversterbenden. Der Nießbraucher, dem sonst nur Verwaltungs- und geringe Verfügungsbefugnisse an den dem Nießbrauch unterliegenden Nachlassgegenständen zustehen, erhält ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht?

Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des Eigentümers auf den personal representative ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / cc) Ertragsnießbrauch

Rz. 193 Beim Ertragsnießbrauch[218] soll dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinnanteil zustehen, nicht jedoch Verfügungs-, Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder sonstige Rechte, die mit der Führung des Unternehmens zu tun haben.[219] Das operative Geschäft verbleibt vielmehr in der Hand des Eigentümers. Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehme...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / VI. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 180 Für Erwerbe von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer i.d.R. mit dem Tod des Erblassers, also dem Erbfall. Zu einer späteren Steuerentstehung kommt es aber, wenn der Erwerb von einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG); in diesem Fall ist die Steuerentstehung bis zum Bedingungseintritt (also der Entstehung des erbrechtlichen A...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 41 Ist Gegenstand einer (von Todes wegen erfolgenden) Unternehmensnachfolge die Beteiligung an einer Personengesellschaft, ist zu beachten, dass steuerrechtlich nicht nur der Gesellschaftsanteil sondern auch das sog. Sonderbetriebsvermögen vom Mitunternehmeranteil des Erblassers umfasst wird.[31] Das Sonderbetriebsvermögen (SBV) selbst kann als SBV I sowie SBV II zu qual...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Anerkennung des living trust im Internationalen Privatrecht

Rz. 135 In der deutschen Rechtsprechung und Lehre besteht weitgehende Übereinstimmung darüber, dass die Aufspaltung des Eigentums an den betroffenen Rechtsgütern in die formale Eigentümerstellung oder zumindest Verfügungsposition des trustee und die materielle Berechtigung des beneficiary mit dem deutschen Sachenrecht nicht vereinbar ist. Daher können in Deutschland belegene...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / E. Muster

Rz. 74 Muster 11.15: Vor- und Nacherbfolge bei einer Patchwork-Situation mit Kindern aus erster Ehe Muster 11.15: Vor- und Nacherbfolge bei einer Patchwork-Situation mit Kindern aus erster Ehe Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, bin in zweiter Ehe verheiratet mit ___...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 17 Die Höfeordnung in der Fassung vom 26.7.1976 (BGBl I 1933) gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gemäß Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. Der HöfeO unterf...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / aa) Umlaufvermögen des Unternehmens

Rz. 184 Das Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB) stellt u.a. auch verbrauchbare Sachen i.S.d. § 1067 BGB dar. Deshalb werden die verbrauchbaren Sachen nach dieser Vorschrift Eigentum des Nießbrauchers.[205] Verbunden damit ist das Verfügungsrecht des Nießbrauchers.mehr