Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Vermögensbericht / 6 Inhalt des Vermögensberichts

Nach § 28 Abs. 4 WEG n. F. muss der Vermögensbericht den Stand der in den jeweiligen Eigentümergemeinschaften gebildeten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Im Einzelnen ist also jeweils der Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG., etwaiger weiterer gebildeter Rücklagen der gemeinschaftlichen Bankkonten und des t...mehr

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Unternehmenswert mit der Di... / 3 Due Dilligence bei Preisberechnungen

Bei vielen Kaufpreisermittlungen finden vorher oder während der Verhandlungen Due Dilligence-Prüfungen (Sorgfältigkeitsprüfungen) statt. Der potenzielle Käufer will damit die überwiegend monetäre Kaufpreisfindung abrunden, da nicht immer am Umsatz, Gewinn oder Cashflow zu ersehen ist, ob das Unternehmen wirklich gut aufgestellt und zukunftsfähig ist. Due Dilligence-Prüfungen...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 11: Kosten für Kundenauftrag berechnen

Für die Kalkulation eines Kundenauftrags müssen Sie jetzt noch wissen, wie viele Stunden Sie für die Erledigung benötigen. Dann können Sie Stunden und Stundensatz multiplizieren und kennen Ihre Auftragskosten (vgl. Tab. 12). Praxis-Tipp Wenn Sie Kunden gegenüber Rabatte oder Skonto anbieten wollen, müssen Sie das vorher in der Kalkulation berücksichtigen. Tun Sie das nicht, r...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.4 Betriebsvermögen

Der steuerrechtliche Sonderstatus der Vergütungen an die Gesellschafter wirkt sich auch auf den Umfang des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft aus. Die vom Gesellschafter an die Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen . Damit setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft wie folgt zusammen: Das Gesamthandsvermögen der Gesells...mehr

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Buchführungspflicht / 4 Verantwortung

Die Verantwortung für die Erfüllung der Buchführungspflicht trifft bei einem Einzelunternehmen den Unternehmer, einer GbR oder OHG sämtliche Gesellschafter, einer KG oder GmbH & Co. KG den Komplementär, Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft die Personengesellschaft,[1] einer atypischen stillen Gesellschaft allein den Geschäftsinhaber, nicht den s...mehr

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Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

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Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

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Verschiedene Nutzungsmodelle für Photovoltaik-Strom auf Mehrfamilienhäusern

Zusammenfassung Den Eigentümern von Mehrfamilienhäusern stehen diverse Möglichkeiten zur gewinnbringenden Nutzung von erzeugtem Strom aus Aufdach-Photovoltaikanlagen mit 100 kWp (PV-Strom und PV-Anlagen) zur Verfügung. Wir stellen überblicksweise einzelne Geschäftsmodelle sowie deren Vor- und Nachteile kurz vor. Hintergrund Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden....mehr

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Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 2 Anspruchsinhaber

Klagebefugt ist in erster Linie der sogenannte "Volleigentümer" – also der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Im Fall des Ersterwerbs sind klagebefugt aber auch die sogenannten "werdenden" Eigentümer. Voraussetzung ist, dass der Erwerber einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist....mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / Zusammenfassung

Begriff Die Prozessführungsbefugnis – auch als Klagebefugnis bezeichnet – ist das Recht einer Partei, im eigenen Namen ein Verfahren einzuleiten bzw. zu führen. Die Prozessführungsbefugnis ist unabdingbare Prozessvoraussetzung. Sie steht mit Ausnahme der Verfahrensstandschaft demjenigen zu, der Inhaber des Anspruchs ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Prozessfüh...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.2 Mieter/Pächter

Da ein Hausverbot stets nur vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochen werden kann, ist weiter zu klären, welche Personen denn im Bereich des Sondereigentums außer dem Wohnungseigentümer selbst als Inhaber des Hausrechts in Betracht kommen. Hinweis Inhaber des Hausrechts Grundsätzlich ist nämlich zu beachten, dass der Inhaber des Hausrechts nicht notwendig der Eigentümer sein mu...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Hausverbot ist das vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochene Verbot, eine Wohnung, Geschäftsräume oder das sogenannte befriedete Besitztum zu betreten. Verlässt eine mit Hausverbot belegte Person trotz Aufforderung das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers oder aber die Wohnungseigentumsanlage nicht, so begeht sie Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch u...mehr

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Heizung (WEMoG) / 1.2 Heizungsraum

Der Heizungsraum selbst sowie die Zugänge und Zugangsflächen zu dem Heizungsraum sind Gemeinschaftseigentum. [1] Dient die Heizungsanlage nicht nur der Versorgung der Wohnungseigentumsanlage selbst, sondern auch noch weiteren Gebäuden, und steht diese etwa deshalb im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, so kann auch der Heizraum selbst, in dem die Anlage installiert ist,...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 3 Wie wird das Hausverbot ausgesprochen?

Um dem Dritten gegenüber Wirkung zu entfalten, muss das Hausverbot diesem gegenüber ausgesprochen werden. In der Praxis geschieht dies auch üblicherweise mündlich, da erfahrungsgemäß die Situationen, die zum Ausspruch eines Hausverbots führen, eine spontane Reaktion des Verletzten provozieren. Praxis-Beispiel Ausspruch des Hausverbots Ein wirksames Hausverbot kann durchaus mit...mehr

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Heizung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.3 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da das Hausrecht aus dem Eigentum resultiert und dieses im Eigentum der Wohnungseigentümer als einer Bruchteilsgemeinschaft steht, sind sie zunächst auch als Inhaber des Hausrechts im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum anzusehen. Das Hausrecht der Bruchteilsgemeinschaft als solcher ergibt sich aus § 903 i. V. m. §§ 741 ff. BGB. Allerdings übt gemäß § 9a Abs. 2 WEG die Ge...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.3.2 Außenverhältnis

Im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gilt neben der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gemeinschaftsverhältnis bei Meinungsverschiedenheiten das Prinzip der Zumutbarkeit. Soweit es den Wohnungseigentümern also zumutbar ist, haben sie die Anwesenheit einer gemeinschaftsfremden Person zu dulden, der ein anderer Wohnungseigentümer dies gestatte...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.3.1 Innenverhältnis

Im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander kann ein Hausverbot nicht wirksam beschlossen werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einem anderen Wohnungseigentümer gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Kein Wohnungseigentümer kann von der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Wege des Hausverbots ausgeschlossen werden. Achtung K...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 1 Grundsätze

Die Klagebefugnis bzw. Prozessführungsbefugnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung insbesondere auch von wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. Klagebefugt ist der Kläger dann, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Insoweit ist der einzelne Wohnungseigentümer stets klagebefugt im Rahmen der Anfechtung von Beschlüssen oder zur Geltendmachung von ...mehr

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Heizung (WEMoG) / 1.10 Fußbodenheizung

Die Fußbodenheizung ist dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnen. Dies gilt sowohl für den Heizkessel, die Tankanlage, die Hauptleitungen sowie die im Estrich verlegten Heizschlangen.[1] Bei Letztgenannten gilt dies jedenfalls dann, wenn die gesamte Heizungsanlage nicht mehr störungsfrei funktionieren würde, wenn einzelne Heizschlangen beseitigt würden. Allerdings wurde au...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 5 Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein Hausverbot

Widersetzt sich eine Person, der gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen wurde, dem Verbot des Betretens der Wohnanlage oder des entsprechenden Sondereigentums, so kann gegen diese sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen werden. Hinweis Rechtsweg Zivilrechtlich steht dem oder den Verletzten ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB zu. Dieser ist im ordentlichen Rech...mehr

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Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.1 Wohnungseigentümer

Das Hausrecht des Wohnungseigentümers ergibt sich direkt aus § 13 Abs. 1 WEG, wonach der Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere andere von Einwirkungen ausschließen kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht. Als Gesetz kommt insoweit in erster Linie das Wohnungseigentumsgesetz selbst in Betracht. Gemäß § 1...mehr

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Heizung (WEMoG) / 1.1 Heizungsanlage

Die Heizungsanlage einschließlich Brenner und Öltank(s) kann sowohl im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers als auch – wie in der Regel – im Gemeinschaftseigentum stehen. Ist jedenfalls die Heizungsanlage in einem gemeinschaftlichen Raum innerhalb der Wohnanlage installiert und dient sie der Versorgung der zur Gemeinschaft gehörenden Raumeinheiten sowie sonstigen Bereich...mehr

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Keller (WEMoG) / 1.2 Kellertausch gegen den Willen einzelner Eigentümer

Praxis-Beispiel Eigentümer verweigern Zustimmung Kann ein Kellertausch mangels Bereitschaft einzelner Wohnungseigentümer nicht erfolgen, besteht keine Beschlusskompetenz gerichtet auf einen Kellertausch. Den Wohnungseigentümern fehlt nämlich die Kompetenz, über eine Neuverteilung von Sondereigentum durch Beschluss zu entscheiden. Notfalls müssen die Wohnungseigentümer ihren Her...mehr

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Keller (WEMoG) / 1.1 Freiwilliger Kellertausch

Praxis-Beispiel Vom Aufteilungsplan abweichende Verteilung der Keller Werden Keller abweichend von dem Aufteilungsplan vom Bauträger den Erwerbern übergeben, kommt grundsätzlich ein Kellertausch in Betracht. Der Verwalter kann in einem derartigen Fall einen Kellertausch auf freiwilliger Basis veranlassen. Er sollte zunächst über die fehlerhaften Besitzverhältnisse aufklären, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Treppe/Treppenhaus (WEMoG) / 2.2 Gebrauch

Die Wohnungseigentümer können gemäß § 19 Abs. 1 WEG den Gebrauch des Sondereigentums sowie des gemeinschaftlichen Eigentums regeln. Hierunter fällt nicht selten die Gebrauchsregelung des gemeinschaftlichen Treppenhauses, insbesondere das Abstellen von Kinderwagen, im Rahmen der Hausordnung. Die Problematik abgestellter Kinderwagen im Hausflur, insbesondere im Eingangsbereich ...mehr

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Keller (WEMoG) / 2.2 Zuweisung der Keller durch Gebrauchsregelung

Fehlen Sondernutzungsrechte, kann die Gemeinschaft den Gebrauch an den Kellerräumen gemäß § 19 Abs. 1 WEG durch Beschluss regeln. Die Gebrauchsregelung darf allerdings nicht dazu führen, dass einzelne Eigentümer vom Gebrauch eines Kellerraums ausgeschlossen werden. Die ausschließliche Zuweisung eines Kellerabteils an einen Eigentümer durch Beschluss ist auch dann nicht zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller (WEMoG) / 2.1 Sondernutzungsrechte an Kellerräumen

Sind die Kellerräume durch Sondernutzungsrechte mit einzelnen Wohnungen zugunsten des jeweiligen Eigentümers verbunden, so kann der Inhaber des Sondernutzungsrechts von dem unberechtigten Besitzer ebenfalls im Rahmen des Verfahrens nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG die Herausgabe seines Kellerraums verlangen. Der Anspruch ergibt sich aus der Teilungserklärung. Hinweis Vereinbarung n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zu jeder Wohnung gehört in der Regel ein Kellerraum. Er kann Bestandteil der Wohnung und damit des Sondereigentums sein. Keller können aber auch im Gemeinschaftseigentum verbleiben. In diesen Fällen wird die Nutzungsberechtigung für die einzelnen Kellerräume in der Regel durch Begründung von Sondernutzungsrechten den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Wohnungen zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller (WEMoG) / 1 Keller im Sondereigentum

Keller sind Bestandteil des Sondereigentums, wenn sie als solche in der Teilungserklärung und im Grundbuch ausgewiesen sind. Werden Kellerräume entgegen der Teilungserklärung errichtet und zugeordnet, hat der entsprechend beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche, die ihm zu Sondereigentum zugeordnet ist. Hinsichtlich der Zuordnung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller (WEMoG) / 1.3 Irrtümliche Falschbezeichnung eines Kellers bei Veräußerung eines Teileigentums

Praxis-Beispiel Abweichende Quadratmeterzahlen Vor Fertigstellung eines Gebäudes erwirbt der Erwerber ein Ladenlokal, das in der Teilungserklärung mit Nr. 2 gekennzeichnet ist und zu dem laut Teilungserklärung ein Kellerabteil mit gleicher Bezeichnung gehört. Ausweislich des Kaufvertrags soll dieser Kellerraum eine Größe von 28 qm haben. Abweichend von dieser Beschreibung wir...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärmsaison: Was Eigentümer und Mieter dürfen

Zusammenfassung Wo auf Balkon, Terrasse oder im Garten gegrillt und getobt wird, ist der Nachbarschaftsstreit oft vorprogrammiert. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter überhaupt? 1 Keine einheitliche bundesweite Regelung Wenn das Pärchen nebenan Freunde zum Grillfest einlädt, ist es mit der Ruhe im eigenen Garten schnell vorbei. Doch wie viel Lärm muss im Garten nebenan ged...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / Zusammenfassung

Wo auf Balkon, Terrasse oder im Garten gegrillt und getobt wird, ist der Nachbarschaftsstreit oft vorprogrammiert. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter überhaupt?mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 2 Grillen: Mietvertrag und Hausordnung

Auch Rauch und Gerüche, die aus Gärten, Balkonen und Terrassen zum Nachbarn ziehen, wenn Steak, Würstchen, Gemüse & Co. auf dem Rost brutzeln, sorgen regelmäßig für Streitigkeiten. "Regelungen zum Grillen, etwa ein explizites Grillverbot oder ein Verbot, auf offener Flamme zu grillen, sind meist im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt. So kann z. B. das Brutzeln auf o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 4 Lärm: Wie tolerant muss der Nachbarn sein?

Toben Kinder durch den Garten, kann das schnell laut werden. Zwar sind viele Nachbarn bei Kinderlärm recht tolerant und auch die Rechtsprechung ist kinderfreundlich und vertritt die Ansicht, dass Kinder sich austoben dürfen. Aber nicht unbegrenzt. Eine Lärmbelästigung in festgelegten Ruhezeiten müssen Nachbarn nämlich nicht hinnehmen. Auch mutwilliger Kinderlärm mit dem Ziel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 3 Zahl der Grilltage: Wird im Einzelfall entschieden

Das LG München I (Urteil v. 1.3.2023, 1 S 7620/22 WEG) hat für eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine maximale Anzahl von Grilltagen festgelegt. Hier stellten die Richter fest, dass Grillen zwar allgemein üblich sei, es aber dennoch Grenzen dafür gebe, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssen. Daher müsse ein Ausgleich zwischen dem Grillen und dem Bedü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 1 Keine einheitliche bundesweite Regelung

Wenn das Pärchen nebenan Freunde zum Grillfest einlädt, ist es mit der Ruhe im eigenen Garten schnell vorbei. Doch wie viel Lärm muss im Garten nebenan geduldet werden? Eine schwierig zu beantwortende Frage, denn es gibt kein deutschlandweit geltendes Gesetz, das Regeln für allgemeine Ruhezeiten bestimmt. Antworten findet man schon eher in Satzungen der Kommunen, in denen z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Winterdienst (WEMoG)

Begriff Der Winterdienst – also insbesondere das Schneeräumen und Streuen von Gemeinschaftsflächen – ist Teil der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und vom Verwalter als ihrem Ausführungsorgan zu organisieren. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, Tätigkeiten zur Verrichtung des Winterdienstes entfalten zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11.3.1 Vertragsabschluss

Versicherungsschutz besteht für die vertraglich vereinbarte Zeit. Bei einem Neubau empfiehlt sich ein frühzeitiger Vertragsabschluss, d. h. spätestens wenn das Haus bezugsfertig ist. Hinweis Schadensursache vor Vertragsbeginn Versichert sind alle Schäden, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Auch wenn die eigentliche Schadensursache bereits vor Vertragsbeginn ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fluchtweg (WEMoG) / 2 Rettungswege

Um das Schutzziel sicherzustellen, fordert die Musterbauordnung beispielhaft: "Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein." Hinweis Zweiter Rettungsweg Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über "einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fluchtweg (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fluchtwege und Rettungswege sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die Flucht und Rettung von Menschen in Brand- und Katastrophenfällen sichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sogenannten Nießbrauch handelt es sich um eine Dienstbarkeit beispielsweise an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht jedoch nicht dem Nießbraucher zu, sondern verbleibt beim nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentümer. Der Nießbraucher ist auch nicht zur Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 44 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 1 Grundsätze

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber grundsätzlich die gesamten Nutzungen eines Gegenstands, § 1030 Abs. 1 BGB. Die Person, der ein Nießbrauch an einer Sache eingeräumt ist, hat also ein umfassendes Nutzungsrecht, das auf die Person des Inhabers des Rechts beschränkt ist. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 2 Unterschied zu anderen Dienstbarkeiten

Außer dem Nießbrauch ist im Bereich der Dienstbarkeiten zwischen der Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu unterscheiden. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet. Dieser Grundstückseigentümer darf also das dienende Grundstück in einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nießbrauch (WEMoG) / 4 Beschlussanfechtungsrecht

Hinweis Kein Anfechtungsrecht des Nießbrauchers Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, anstelle des Eigentümers Beschlüsse anzufechten. Dies ergibt sich bereits direkt aus dem Gesetz. Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG können ausschließlich Wohnungseigentümer eine Anfechtungsklage erheben.[1] Wichtig Selbstständiges Beweisverfahren Als nach § 1041 BGB "zur Erhaltung der Sache" Verpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 2 Gesetzliche Einzelfälle der ordnungsmäßigen Verwaltung

Die wichtigsten Bestandteile einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 Abs. 2 WEG, dort unter den Ziffern 1–6 aufgeführt. Danach gehören zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung[1], die ordnungsmäßige Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums[2], die angemessene Versicherung des gemeinschaftl...mehr