Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7b EStG

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Vorschrift des § 7b EStG war bereits früher einmal besetzt. § 7b EStG aF begünstigte im Inland belegene Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die zu mehr als 66 2/3 % Wohnzwecken dienen und vor dem 01.01.1987 hergestellt oder angeschafft wurden und gewährte erhöhte Absetzungen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Leitsatz 1. Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. 2. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7i Abs 1 S 1–4, Abs 3 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an inländischen (s Rn 1g–1i) Gebäuden (§ 7i Abs 1 S 1 EStG; s § 7 Rn 317ff (Handzik)), also nicht an Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen ( Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 21; auch s Rn 8) Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG sind (§ 7i Abs 3 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtslage für Baumaßnahmen, die vor dem 31.12.2018 begonnen wurden (Altfälle)

Rn. 5a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nicht begünstigt waren auch schon bisher HK, die zu einem (steuerlichen) Neubau (BFH BStBl II 2009, 596; Kaligin, DStR 2009, 1763; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 19) oder zu einem bautechnisch neuen Gebäude führen (OFD Rheinland v 18.04.2006, DStR 2006, 847; OFD Magdeburg v 03.05.2011, S 2198 a - 6 – St 222 auch für Entstehung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnung

Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 EStG sowie aus dem Verweis in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG auf § 181 Abs 9 BewG ergibt sich, dass der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff erfüllt sein muss (BR-Drucks 470/18, 8, der auf § 181 Abs 9 BewG Bezug nimmt, (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 20; Karrenbrock/Keiper, NWB 4/2020, 264). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7h Abs 1, 3 EStG)

Rn. 2h Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an folgenden inländischen (s § 1 Rn 51ff (Teller), unionsrechtswidrig, s Rn 2e) Objekten:mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 6. Vermietung und Verpachtung

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 140 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Einkünfte aus V und V sind vor allem Erträge aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden oder Rechten (im Einzelnen vgl § 21 EStG). Ob Leistungen des ArbG zum Ertrag der abhängigen Arbeit (Arbeitslohn – § 19 EStG) oder zum Ertrag des dem ArbG zur Nutzung überlassenen Gegenstands gehören (§ 21 EStG), ergibt sich im E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Finnland / d) Sonder- und Mischformen

Rz. 8 Sonderformen der Aktiengesellschaft stellen die sog. Wohnungsaktiengesellschaft (asunto-osakeyhtiö) und die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft dar. Die Wohnungsaktiengesellschaft ähnelt einem Zusammenschluss der Wohnungseigentümer nach WEG. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Übertragung der Eigentumswohnung durch den Verkauf der Wohnungsaktien erfolgt. Bei der Rechts...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 3 Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligten Leistungen an Angehörige

Erbringt der Unternehmer verbilligte Leistungen an Angehörige, kann das Finanzamt bei der Berechnung der Umsatzsteuer statt dem vereinbarten niedrigen Entgelt eine höhere sog. Mindestbemessungsgrundlage ansetzen.[1] Dies hat auch Auswirkung auf die Rechnungstellung. Praxis-Beispiel Mindestbemessungsgrundlage in der Rechnung Unternehmer U vermietet ab 1.1.01 seine Eigentumswohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5a EStG Fall 2)

Rn. 474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine ETW ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst das Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Besonderheiten bei ETW

Rn. 400 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Kein niedrigerer Grund- und Boden-Anteil: Bei ETW rechtfertigt die eingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers betreffend des Grund- und Boden-Anteiles es nicht, den Grund- und Boden-Anteil niedriger anzusetzen (BFH BStBl II 1985, 252; H 7.3 EStH 2020 "Kaufpreisaufteilung"). Instandhaltungsrückstellung: Der im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übersicht über die zeitlichen Anwendungsbereiche der degressiven Gebäude-AfA (§ 7 Abs 5 EStG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Entscheidungen GrS BFH BStBl II 1999, 778; 1999, 782; 1999, 787 ("Arbeitszimmer-Entscheidungen")

Rn. 49 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Einzelnen sind folgende Fälle entschieden worden (übernommen in H 9.14 LStH 2021 2021; G. Söffing, BB 2000, 381; Gröpl, DStZ 2001, 65; Kowanda, DStR 2017, 961):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) AK

Rn. 381 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 114ff), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; 2019, 170; BFH IX R 14/19, BStBl II 2020, 545; H 6.2 EStH 2020). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fertigstellung

Rn. 447 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein Gebäude war fertig gestellt, wenn die Bauarbeiten so weit abgeschlossen sind, dass das Gebäude seiner Zweckbestimmung entsprechend in Benutzung genommen werden kann (BFH BStBl II 1975, 412; 1975, 659; 1989, 906; H 7.4 EStH 2020 "Fertigstellung"). Dies war der Fall, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 308 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4–5a EStG befassen sich mit der Abschreibung von Gebäuden. Dabei betrifft Abs 4 die sog lineare Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsprozentsatz ist jedes Jahr gleich hoch Abs 5 die sog degressive Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsprozentsatz fällt Abs 5a Gebäudeteile, die unselbstständige bewegliche WG sind, ETW und im Teileigentum stehend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 467 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5a EStG erklärt die Gebäude-AfA-Vorschriften entsprechend anwendbar für: Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche WG sind (zB betrieblich genutzter Kellerraum, BFH BStBl II 2008, 749) ETW Räume, die im Teileigentum stehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Überblick über die Vorschrift

Rn. 2c Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Regelungsinhalt und der zeitliche Anwendungsbereich des § 7 EStG lässt sich wie folgt überblicksweise darstellen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offen bleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; 1990, 1024; 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv abschreiben, wenn der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Die Ermittlung der Restwert-AfA nach Vornahme von Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 61a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zur Ermittlung der Restwert-AfA ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 314 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von der "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (§ 7 Abs 1 S 2 EStG). Rn. 314a Stand: EL 154 – ET: 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von AK auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, ETW), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte (PV) bzw Teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zum Inhalt der Verweisung auf § 7 Abs 4, 5 EStG

Rn. 478 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5a EStG verweist auf die Abs 4 und 5. Jeder der hier genannten Gebäudeteile ist danach wie ein selbstständiges Gebäude zu behandeln. Dies bedeutet: Aufteilung der AfA-Bemessungsgrundlage (zB AK/HK) auf die verschiedenen Gebäudeteile ist erforderlich, und zwar grds im Verhältnis der jeweiligen Nutzfläche analog der WohnflächenVO (v 25...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Voll unentgeltlicher Erwerb

Rn. 167 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3.1 Fristberechnung

Bei der schenkungsweisen Übertragung von beweglichen Sachen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt des vollständigen Eigentumsübergangs. Bei Immobilien beginnt die Frist mit der Eintragung ins Grundbuch, also ebenfalls mit dem tatsächlichen Vollzug der Eigentumsübertragung (BGH, NJW 1988, BGH, ZEV 1996, S. 188). Sonderregel bei Schenkungen an den Ehegatten Für Ehegatten gibt es e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Ein Häuschen mit Garten …

… das war und ist der Traum vieler Bundesbürger. Und auch wenn (oder gerade weil) die Eigentumsquote in Deutschland im Vergleich zu vielen unserer europäischen Nachbarn eher niedrig ist, sind diejenigen, die die selbst genutzte Immobilie tatsächlich ihr eigen nennen können, zu Recht sehr stolz und glücklich. Dies gilt in jüngerer Vergangenheit umso mehr, als die steigenden I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterhalt zu veräuß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

Rz. 839 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 8] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit diesem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen, ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 836 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 839). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 924 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeile 47] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahmen 2021 – Leitfaden

Allgemein Rz. 54 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU oder d...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 477 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.3.2 Selbst genutzte Eigentumswohnung

Wird die Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage bzw. der aus ihr finanzierten Aufwendungen nicht möglich. der Steuervergünstigung bzw. der Eigenheimzulage.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.2 Anschaffung einer ­Eigentumswohnung

Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung geht das Miteigentum an einer bereits bestehenden Instandhaltungsrücklage zwangsläufig auf den Erwerber über. Der auf die Übernahme der Instandhaltungsrücklage entfallende Kaufpreisanteil wird jedoch nicht zu den Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung gerechnet.[1] Das in der Instandhaltungsrücklage befindliche anteilige Guthaben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.3 Eigentumswohnung im Betriebsvermögen

Eine Eigentumswohnung einschließlich des auf sie entfallenden Anteils am Grund und Boden kann auch zum Betriebsvermögen bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften gehören. Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Betei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.3.1 Vermietete Eigentumswohnung

Sofern die Instandhaltungsrücklage für Maßnahmen verwendet wird, die steuerlich zu Herstellungskosten führen, sind im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Eigentumswohnungen, die zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Fall sind die Herstellungskosten ebenfalls...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.1 Vermietete Eigentumswohnung im Privatvermögen

Die Instandhaltungsrücklage wird im Regelfall für Maßnahmen in Anspruch genommen, die steuerlich Erhaltungsaufwand darstellen. Die Aufwendungen können deshalb im Kalenderjahr der Zahlung (Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern die Wohnung der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.2 Selbst genutzte Eigentumswohnung im Privatvermögen

Eine Berücksichtigung von aus der Instandhaltungsrücklage finanzierten Erhaltungsaufwendungen ist beim selbstgenutzten Wohneigentum nicht möglich. vor diesem Zeitpunkt erforderlich. Wichtig Steuerbegünstigung Erhaltungsaufwand, der an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmal oder an einem Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich anfäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 3 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der BFH hat mit Urteil v. 9.10.1991 entschieden,[1], dass das gleichzeitig mit einer Eigentumswohnung erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist. Das Guthaben aus der Instandhaltungsrücklage stelle nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition dar, die nicht unter den ...mehr