Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 2 Grunderwerbsteuer

Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die vertragliche Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Wohnung. Beim Kauf gelten der Kaufpreis für das Grundstück einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen als Gegenleistung.[1] Danach gehören alle Leistungen des Erw...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs. 6 und 7 WEG aufgrund des Gesetzes zur Änderung ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung I

Rz. 22 Fallbeispiel 8: Die Erbschaft im Bedarfszeitraum Die 55-jährige Tochter T ist Erbin nach ihrem Vater. Der Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung von 80 qm und 2.000 EUR. Welche Folgen hat das für die T? T bezieht als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Grundsicherung nach § 41 SGB XII. Variante: T bezieht bereits seit Jahren Grundsicherung nach § 19 SGB II. Rz. 23 Eine...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / IV. Einsatz eigener Mittel zwischen Einkommensanrechnung und Kostenbeitrag

Rz. 121 Auch die Art und Weise, wie das Nachrangprinzip der Form nach durchgesetzt wird, ist höchst unterschiedlich und führt deshalb zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Rz. 122 Fallbeispiel 17: Beratung für ein Behindertentestament Die Eltern E haben einen behinderten Sohn S und wollen ihre Erbfolge gestalten. Sie haben ein klassisches Behindertentestament empfohlen bek...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 2. Einkünfte in Geld und Geldeswert aus Erbfall und Schenkung II

Rz. 42 Die Unterschiedlichkeit der Einkommens- und Vermögensbegriffe in den unterschiedlichen nachrangigen Gesetzen hat auch Auswirkungen auf Fälle, in denen der Bedürftige in absehbarer Zeit das Leistungssystem wechseln muss, z.B. vom SGB II zum SGB XII. Rz. 43 Fallbeispiel 10: Einmal Hartz-IV – nicht immer Hartz-IV Die Tochter T ist Jahrgang 1955 und lebt seit vielen Jahren...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Selbstbewohnte Hausgrundstück – § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Rz. 318 § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt das Der Begriff des Hausgrundstücks wird in § 90 SGB XII nach seiner sozia...mehr

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FF 09/2021, Widerrechtlichk... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Mutter, die mit dem Vater zwar verheiratet ist, von ihm aber seit etwa August/September 2019 getrennt lebt, wendet sich gegen den am 18.2.2021 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem festgestellt wurde, dass das Zurückhalten von M. in Russland sowie das Verbringen von S. nach Russland widerrechtlich im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausstattung und Wert

Rz. 332 Die in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geregelte Kombinationstheorie fordert auch die Prüfung von Ausstattung und Wert der Immobilie. Die Angemessenheit kann zu verneinen sein, wenn die Ausstattung den für den öffentlichen bzw. steuerbegünstigten Wohnungsbau üblichen Standard deutlich überschreitet; nicht aber soweit behinderungsbedingte oder pflegebedürftigkeitsbedingte Z...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 46 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 47 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 115 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[111] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / II. Die Berücksichtigung fremder Mittel in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 69 Ausdruck des Nachrangprinzips kann auch sein, dass ein Leistungsanspruch nicht nur durch Mittel gehindert oder ganz oder teilweise vernichtet werden kann, die dem Bedürftigen persönlich zufließen oder die er selbst hat, sondern dies kann auch durch Mittel geschehen, über die ein Dritter – zumeist der nicht getrenntlebende Ehegatte oder Lebenspartner – verfügt oder die...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Hausgrundstück

Rz. 319 Zwei[548]- oder Mehrfamilienhäuser unterfallen dem Schutz von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht. Dabei ist rechtlich irrelevant, dass ein Haus nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus bezeichnet wird.[549] Ein Haus ist nicht geschont, wennmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 110 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Bewirtschaftungsweise anzuwenden.[107] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit

Rz. 65 Eine zugewendete behindertengerechte Reise mag z.B. zwar den Bedarf einzelner Positionen des Regelbedarfes abdecken, ist aber nicht geeignet einen sozialhilferechtlichen Bedarf insgesamt entfallen zu lassen. Stets muss das rechtserheblich geprüfte Einkommen dazu geeignet sein, den aktuell und konkret bestehenden gesamten Bedarf zu decken. Eine zugewendete Eigentumswohn...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Exkurs: Pflegebedürftigentestament für Eltern?

Rz. 27 Die Gestaltungselemente eines Behindertentestamentes an sich könnten sich auch für andere Konstellationen, z.B. pflegebedürftige Eltern, anbieten. Fallbeispiel 83: Geht das auch bei pflegebedürftigen Eltern? A ist Alleineigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von 95 qm. Seine Ehefrau E ist heimpflegebedürftig. Sie verfügen nicht über hinreichende Mittel...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Vermögensbestimmung (§ 27 Abs. 1 BAföG)

Rz. 42 Die Prüfung, ob etwas, das aus Erbfall und/oder Schenkung zugeflossen ist oder zufließen soll, rechtlich Vermögen ist, wird im BAföG anders als im SGB II und SGB XII nicht aus der Abgrenzung zum Einkommen negativ definiert, sondern in § 27 BAföG wird explizit ausgeführt, dass als Vermögen gelten. Rz. 4...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / a) Anstandsschenkungen

Rz. 17 Anstandsschenkungen verweisen auf kulturell oder sozial veranlasste Schenkungen. Eine Schenkung aus "Anstand" ist gegeben, wenn die Zuwendung nach den Anschauungen, wie sie in den dem Schenkenden sozial gleichstehenden Kreisen vorherrschen, nicht unterbleiben könnte, ohne dass dort der Schenkende an Achtung und Ansehen verlieren würde. Das sind nach Auffassung des BGH...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (a) Der Kinderzuschlag nach dem BKGG

Rz. 158 Nach dem BKGG können der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse nach § 6a BKGG. Danach erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn durch diesen Kinderzuschlag...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verkehrswert am Beispiel Immobilie

Rz. 122 Bei der Ermittlung des Vermögenswertes ist nach § 12 Abs. 4 SGB II vom Verkehrswert auszugehen. Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Gr...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bedarfe für Unterkunft und Heizung – insbesondere selbstbewohntes Eigentum aufgrund Erbfall oder Schenkung

Rz. 10 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden als laufende Kosten der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt als Bedarfe, die zum notwendigen Lebensunterhalt gehören, anerkannt. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen" im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Grenzen erbracht. Der berücksichtigungsfähige Bedarf umfasst sowo...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Grundsätze

Rz. 149 Allgemein kommt es darauf an, ob der Vermögenseinsatz nach den Regelvorschriften und Leitvorstellungen des SGB II wegen des Vorliegens einer Atypik nicht zu einem adäquaten Ergebnis führen würde. Es geht also um die atypischen und ungewöhnlichen Fälle,[266] bei denen auf Grund[267]mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Abnahme bei Nachzügler-Erwerbern

Rz. 28 Der BGH hat sich in der letzten Zeit darüber hinaus in einer Reihe von Entscheidungen mit dem Thema Nachzügler-Erwerber auseinandergesetzt. Hierbei geht es um Erwerber, die von einem Bauträger erst nach der Fertigstellung eines Projekts insbesondere Eigentumswohnungen erwerben. Höchstrichterlich geklärt ist nunmehr die Frage, ob auch dann Werkvertragsrecht Anwendung f...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Eigenbedarf des Vermieters

Rz. 109 Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen an dem Mietobjekt geltend machen. Dieses Recht entspringt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wonach insbesondere die Freiheit, einen Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen, geschützt wird. Hierzu gehört auch die Freiheit, sein Leben durch Gebrauch seines Ei...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 3 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Mandant ist Angestellter und erwarb durch Vermittlung einer Anlageberatungs- und Vermittlungs-GmbH eine Eigentumswohnung im Rahmen eines sog. Versorgungskonzeptes. Nach Angaben des Vermittlers sollte hierbei der Wohnungskauf "sich selbst tragen". Die Wohnung sollte mit einem Vollkredit finanziert werden und sich aus Steuerersparnissen und Mieteinnahmen tragen, so ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 121 Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, kann es sein, dass nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen wird.[220] In einem solchen Fall wird man statt der Ziff. 2 im Muster Rdn 120 beispielsweise Folgendes in die Urkunde einarbeiten: Muster 15.15: Vereinbarung Gütertrennung mit Zugewinnaus...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 561 Eine Vereinbarung zur Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt kann etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Muster 15.66: Nichtgeltendmachung von Trennungsunterhalt Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / K. Das gerichtliche Wohnungseigentumsverfahren (§§ 43 ff. WEG)

Rz. 84 Zur Rechtsprechung zum Verfahrensrecht vgl. Riecke, MDR 2021, 138 ff., MDR 2020, 135 ff., MDR 2019, 266 ff., MDR 2018, 121 ff., MDR 2017, 125 f. Gem. § 43 WEG entscheidet das Amtsgericht im ZPO-Verfahren. Isolierte einstweilige Verfügungen[205] (vgl. §§ 935, 940 ZPO) sind denkbar. Neuerdings wird auch von den Obergerichten eine in personeller Hinsicht umfassende Zuständi...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 18 Grundstücksrecht / 6. Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs

Rz. 12 Sind in Abteilung II des Grundbuches Eintragungen vorhanden, so muss geklärt werden, ob sie gelöscht werden können (Verpflichtung des Verkäufers) oder vom Käufer übernommen werden müssen. Bei zu übernehmenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Geh-, Fahr-, Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken etc.) ist zu prüfen, ob sie ...mehr

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§ 15 Familienrecht / i) Obliegenheit des Gläubigers zur Verwertung von Vermögen

Rz. 357 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat.[571] Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens dann...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf-oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[20] entschied sich jedenfalls im Fall von ei...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Antrag auf Vorbescheid

Rz. 9 Eine anwaltliche Bauvoranfrage, wie im vorliegenden Fall, bietet sich insbesondere dort an, wo aufgrund informeller Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde oder der das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilenden Gemeinde die Genehmigungsfähigkeit streitig ist. Ist dies nicht von vornherein der Fall, dürfte es sich zur unproblematischen Abwicklung des Verfahrens eher anb...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Förderungs- und Sicherungsverträge

Rz. 35 Verträge dienen der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere Grundstücksnutzung, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Eine häufige Regelung war hier in der Vergangenheit die Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb ...mehr